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Erlass zur Änderung des Erlasses über die Einrichtung einer Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche nach § 25 Absatz 7a des Arzneimittelgesetzes vom 30. September 2013

Der Erlass über die Einrichtung einer Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche nach § 25 Absatz 7a des Arzneimittelgesetzes vom 1. November 2006 wird wie folgt geändert:


§ 2 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angehängt: „Der Kommission gehört darüber hinaus auch ein Vertreter einer Patientenorganisation für pädiatrische Erkrankungen als Mitglied ohne Stimmrecht an, für den ebenfalls ein stellvertretendes Mitglied berufen wird.“

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.

bb) Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Das Bundesministerium für Gesundheit beruft den Patientenvertreter und dessen Stellvertreter unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Patientenorganisationen.“

cc) Dem Absatz wird folgender Satz angehängt:
„Die Kommission führt die ihr übertragenen Aufgaben und Geschäfte bis zur Bestellung einer neuen Kommission gegebenenfalls über den Berufungszeitraum von drei Jahren fort.“

c) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „endet“ die Wörter „unbeschadet von Absatz 2 Satz 3“ eingefügt.


§ 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter: „die Niederschrift“ durch die Wörter: „ das Ergebnisprotokoll“ ersetzt


Bonn, den 30. September 2013

Bundesministerium für Gesundheit
Abteilungsleiter 1
gez. Dr. Erhard Schmidt