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Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) am 01.07.2018 in Kraft getreten

Die Verordnung erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und beispielsweise die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen Diclofenac oder Acetylsalicylsäure (Aspirin) enthalten. Der verpflichtende Warnhinweis soll Verbraucherinnen und Verbraucher davon abhalten, die Medikamente über die empfohlene Höchstdauer hinaus einzunehmen.

Informationen zur regulatorischen Anpassung an die Verordnung werden unter "FAQ nationale Änderungsanzeigen" zur Verfügung gestellt. Die englische Version der FAQ finden Sie hier.