Gemeinsame Bekanntmachung BfArM und PEI zur Umsetzung des Artikels 54a Absatz 5 Satz 3 der Richtlinie 2001/83/EG zur Vorrichtung gegen Manipulationen (anti-tampering device)
20.04.2017
Ab dem 9. Februar 2019 sind die von der Richtlinie 2011/62/EU erfassten Humanarzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen und einer Vorrichtung zum Erkennen einer möglichen Manipulation zu versehen.
Zur Bekanntmachung: