BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Änderung der Verwaltungspraxis des BfArM zur Einreichung von Variations vom Typ IA

Seit dem 01.12.2015 werden Variations vom Typ IA, die nicht innerhalb der 12-Monatsfrist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1234/2008 beim BfArM eingereicht werden, vom BfArM als invalide abgelehnt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Hinweise zur Einreichung von Variations.