Änderung der Verwaltungspraxis des BfArM zur Einreichung von Variations vom Typ IA
Seit dem 01.12.2015 werden Variations vom Typ IA, die nicht innerhalb der 12-Monatsfrist gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1234/2008 beim BfArM eingereicht werden, vom BfArM als invalide abgelehnt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Hinweise zur Einreichung von Variations.