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4. Bekanntmachung zur Verlängerung der Zulassung und Registrierung

Seit dem 01.01.2016 ist verbindlich das elektronische Antragsformular (electronic application form (eAF)) der Notice to Applicants in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung zu verwenden.

Der Antragsformularsatz, der auf der Homepage des BfArM zum Download zur Verfügung gestellt wird, ist ausschließlich für Verlängerungsanträge von Parallelimportzulassungen und Verlängerungen von Registrierungen homöopathischer Arzneimittel gemäß § 39 Absatz 2c AMG zu verwenden.

Die "4. Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassung von Arzneimitteln gemäß § 31 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG), über die Verlängerung der Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln gemäß § 39 Absatz 2c AMG und über die Verlängerung der Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel gemäß § 39c Absatz 3 AMG" vom 22.12.2015 ersetzt die 3. Bekanntmachung vom 21.11.2013.

Die 4. Bekanntmachung sowie die aktualisierten Formulare finden Sie im Bereich Verlängerung / Renewal

Wir bitten Sie weitere Hinweise zur Nutzung der electronic application forms (eAF) zu beachten.