BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Änderung der Dosierungsempfehlungen der Kommission D für homöopathische Arzneimittel in hohen Verdünnungsgraden (ab D24/C12)

Der publizierte Beschluss der Kommission D vom 25.06.2003 wird zukünftig für hohe Verdünnungsgrade (ab D24/C12) vom BfArM abweichend von dem Votum der Kommission D wie folgt umgesetzt:

“Soweit nicht anders verordnet:

Die Anwendung erfordert eine individuelle Dosierung durch einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten. Im Rahmen der Selbstmedikation sollte daher nur eine Gabe von ((an die Darreichungsform anpassen:

5 Tropfen, 1 Tablette oder 5 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung)) eingenommen werden oder parenteral einmal 1-2 ml ((an das jeweilige Präparat anpassen: i.v., i.m. oder s.c.)) injiziert werden.

Zur Fortsetzung der Therapie wird empfohlen, sich an einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten zu wenden.“

Neufassung der Dosierungsempfehlungen der Kommission D für homöopathische Arzneimittel

Stand: 17.03.2004