Änderung der Dosierungsempfehlungen der Kommission D für homöopathische Arzneimittel in hohen Verdünnungsgraden (ab D24/C12)
Der publizierte Beschluss der Kommission D vom 25.06.2003 wird zukünftig für hohe Verdünnungsgrade (ab D24/C12) vom BfArM abweichend von dem Votum der Kommission D wie folgt umgesetzt:
“Soweit nicht anders verordnet:
Die Anwendung erfordert eine individuelle Dosierung durch einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten. Im Rahmen der Selbstmedikation sollte daher nur eine Gabe von ((an die Darreichungsform anpassen:
5 Tropfen, 1 Tablette oder 5 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung)) eingenommen werden oder parenteral einmal 1-2 ml ((an das jeweilige Präparat anpassen: i.v., i.m. oder s.c.)) injiziert werden.
Zur Fortsetzung der Therapie wird empfohlen, sich an einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten zu wenden.“
Neufassung der Dosierungsempfehlungen der Kommission D für homöopathische Arzneimittel
Stand: 17.03.2004