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Aktuelle Verwaltungspraxis bezüglich der Anwendung der Dosierungsempfehlung der Kommission D für Kinder vom 2. Juli 1993, veröffentlicht im BAnz Nr. 177 am 21. September 1993

1. Redaktionelle Änderungen in der Formulierung der Kinderdosierung

Die Angabe der Altersgruppen in der Dosierungsempfehlung der Kommission D für Kinder wurde präzisiert, um eine bessere Verständlichkeit der angegebenen Altersklassen für den Anwender zu gewährleisten. Die Änderungen sind der folgenden tabellarischen Gegenüberstellung zu entnehmen:

Kinderdosierung der Kommission D vom 2. Juli 1993, veröffentlicht im BAnz Nr. 177 am 21.09.1993

Redaktionelle Änderung

(Stand 12. Juli 2017)

Säuglinge bis zum ersten Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte, Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.

Säuglinge im ersten Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Kleinkinder bis unter 6 Jahre erhalten nicht mehr als die Hälfte, Kinder ab 6 bis unter 12 Jahre erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.

2. Ergänzende Angaben zur Kinderdosierung bei Tabletten

Um bei der Anwendung von Tabletten im Kindesalter eine geeignete Gabengröße und -häufigkeit zu gewährleisten, wird die Aufnahme folgender Formulierungen in die informativen Texte homöopathischer Arzneimittel empfohlen:

„Säuglinge im ersten Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Kleinkinder bis unter 6 Jahre erhalten nicht mehr als die Hälfte, Kinder ab 6 bis unter 12 Jahre erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.“

Weiter sollte z.B. wie folgt formuliert werden:

„Dazu wird jeweils 1 Tablette in 6 Teelöffeln Wasser aufgelöst. Von dieser Lösung erhalten

  • Säuglinge im ersten Lebensjahr: 2 Teelöffel,
  • Kleinkinder bis unter 6 Jahre: 3 Teelöffel,
  • Kinder ab 6 bis unter 12 Jahre: 4 Teelöffel.

Die Einnahme erfolgt bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich. Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.

Die Einnahme erfolgt in chronischen Fällen 1- bis 3-mal täglich. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Der Rest der Lösung ist jeweils wegzuschütten.“

Beide Änderungen wurden der Kommission D auf deren 35. Sitzung am 12. Juli 2017 vorgestellt und von dieser zustimmend zur Kenntnis genommen.