BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ergebnisprotokoll zur zehnten Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission am 01. März 2016

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Kommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Teilnehmer

Mitglieder der Arzneimittelüberwachung
Herr Dr. Latté
Herr Dr. Schramek

Mitglieder der Lebensmittelüberwachung
Frau Dr. Lander
Frau Maixner

Behördenexterne Mitglieder
Frau Prof. Dr. Alban
Frau Dr. Fruijtier-Pölloth
Herr Prof. Dr. Kaina
Herr Prof. Dr. Keusgen
Herr Prof. Dr. Linn
Frau Prof. Dr. Morlock
Frau PD Dr. Schmitz
Herr Prof. Dr. Voit
Herr Prof. Dr. Wölfl

Mitglied des BfR
Frau Dr. Schumann

Mitglied des BfArM
Frau Dr. Stephan

Mitglied des BVL
Frau Dr. Breitweg-Lehmann

Gäste
Herr Prof. Dr. Broich (BfArM)
Frau Dr. Deicke (BfArM)
Herr Gottbehüt (BfArM)
Herr Dr. Horn (BfArM)
Frau Mutz (BfArM)
Frau Dr. Noble (BMEL)
Frau Saerbeck (BVL)
Frau Dr. Träbert (BMG)
Herr Dr. Tschiersky (BVL)

Geschäftstelle der Gemeinsamen Expertenkommission
Frau Dr. Bendadani
Frau Hönig
Herr Kesseler

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

Der Präsident des BfArM, Prof. Dr. Broich, eröffnet die Sitzung und begrüßt anlässlich der Neukonstitution der Expertenkommission zur neuen Berufungsperiode die Anwesenden. Er betont die wachsende Aufmerksamkeit, die der Arbeit der Kommission zukommt und dankt den Mitgliedern für ihr Engagement
Auch der Präsident des BVL, Herr Dr. Tschiersky, begrüßt die Anwesenden und dankt den alten und neuen Mitgliedern. Er führt zur Grundidee und Entstehung der Expertenkommission aus. Im Anschluss wird Frau Dr. Noble gedankt und als Vertreterin des BMEL verabschiedet, die ihrerseits über die Arbeit der Expertenkommission spricht und allen für ihr Engagement dankt.
Der Leiter der Abteilung 1 des BfArM, Herr Dr. Horn, führt durch die Tagesordnung, bis ein neuer Vorsitz gewählt wird.

TOP 2 Verabschiedung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung angenommen (Anlage 1).

TOP 3 Kurze Vorstellung der Mitglieder

Die Mitglieder stellen sich jeweils kurz in der Runde vor.

TOP 4 Vorstellung der Geschäftsordnung, Arbeitsweise und Ziele sowie bisheriger Arbeiten
und Stellungnahmen der Kommission

Anhand mehrerer kurzer Vorträge werden Grundlagen zu Zielen und bisherigen Ausarbeitungen der Expertenkommission und zur Arbeitsweise und Abläufen sowie Geschäftsordnung und Errichtungserlass erläutert (Anlage 2 – 4).

TOP 5 Wahl des Vorsitz und der Stellvertretungen

Die Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretungen erfolgt mit vorbereiteten Stimmzetteln, die mit einstimmigem Einverständnis der Beteiligten nicht geheim ausgefüllt werden.
Zur Wahl des Vorsitzenden wird Herr Prof. Keusgen vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und einer Enthaltung. Herr Prof. Keusgen nimmt die Wahl an.

Zur Wahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden wird Herr Dr. Latté vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen. Herr Dr. Latté nimmt die Wahl an.

Zur Wahl der 2. stellvertretenden Vorsitzenden wird Frau Prof. Alban und Frau Dr. Schumann vorgeschlagen. Frau Dr. Schumann stellt sich nicht zur Wahl.
Die Wahl von Frau Prof. Alban erfolgt mit 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und einer Enthaltung. Frau Prof. Alban nimmt die Wahl an.

Die Leitung der Sitzung wird an den Vorsitzenden übergeben.

Noch vor der Mittagspause wird ein Teil des TOP 9 zur Vorabveröffentlichung von Stellungnahme diskutiert (siehe TOP 9).

TOP 6 Abfrage von Interessenskonflikten zu Themen der Sitzung

Es werden keine Interessenkonflikte der Mitglieder identifiziert und dies mittels Unterschrift der einzelnen behördenexternen Mitglieder vermerkt.

TOP 7 Erarbeitung eines Grundlagenpapiers zu Begriffsbestimmungen

Den Mitgliedern und insbesondere den neuen Mitgliedern wird anhand zweier Vorträge (Anlage 5 – 6) zunächst ein Überblick über den für die Arbeit der Behörden relevanten Rechtsrahmen gegeben. Die lebensmittel- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen sind bei den Einstufungsfragen, die sich der Expertenkommission stellen, anzuwenden. Im Anschluss diskutiert die Gruppe über die Auslegung der Gerichte zu verschiedenen Begriffen.

Folgend wird unter dem TOP ein Vorschlag aus der ersten Berufungsperiode diskutiert, bisherige (Teil-)Ausarbeitungen der Expertenkommission zu allgemeinen Begriffsbestimmungen oder Definitionen, unabhängig davon, ob sie als Teil einer Stellungnahme bereits veröffentlicht wurden oder nicht, in ein Übersichtsdokument zu überführen. Dieses Dokument soll (teil-)veröffentlicht werden und bei der Erarbeitung weiterer Stellungnahmen als Referenz dienen, auf die verwiesen werden kann. Dies soll die Arbeit erleichtern und auch die Transparenz erhöhen. In welcher Form dieses Dokument abgefasst sein soll, ist noch zu diskutieren.
Es wird herausgestellt, dass nur Definitionen und Begriffsbestimmungen veröffentlicht werden sollen, die innerhalb der Expertenkommission auch abschließend diskutiert wurden. Als Orientierungshilfe kann die Übersichtstabelle mit rechtlichen Begriffsbestimmungen (Anlage 7) dienen.
Die Geschäftsstelle soll in einem ersten Schritt die bereits vorhandenen bisherigen Ausarbeitungen zusammentragen. Diese können jeweils nochmals zur Diskussion gestellt werden oder durch die Experten überarbeitet werden.
In einem anschließenden Schritt kann ein strukturiertes Dokument erstellt werden, dass in einer Hierarchie den Schritten der juristischen Prüfung einer Einstufung folgen würde. Außerdem kann dieses Dokument um noch nicht definierte Begriffe erweitert werden.

TOP 8 Stellungnahme zur Einstufung von Selen-haltigen Produkten

Der Berichterstatter fasst für die neuen Mitglieder den Stellungnahmen-Entwurf (Anlage 8) kurz zusammen. Ein verbleibender offener Punkt ist die Bedeutung und Erklärung der Erheblichkeitsschwelle im Entwurf vor dem Hintergrund üblicher Zufuhrmengen und mit Selen assoziierten Wirkungen. Der Begriff der Erheblichkeitsschwelle und das weitere Vorgehen werden daher ausführlich diskutiert.

Es wird zunächst allgemein festgehalten, dass der Begriff von Gerichten zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln verwendet wird.. Die Erheblichkeitsschwelle ist bei ambivalenten Stoffen heranzuziehen, wenn bereits ein Lebensmittel pharmakologische Wirkungen hat, diese Wirkungen aber eben in einem Maß auftreten, welches schon beim Verzehr lebensmittelüblicher Mengen erreicht wird. Die Erheblichkeitsschwelle darf nicht so verstanden werden, dass allgemeingültig eine Wirkung definiert werden kann, die als erheblich anzusehen ist.

Die Anwendbarkeit des Begriffes im Fall von Selen wird hinterfragt. Auch wenn die Begriffswahl missverständlich sein kann, erscheint die Anwendung in Bezug auf eine verzehrsübliche Menge Selen jedoch richtig und wichtig. Eine solche Festlegung soll daher auch in der Stellungnahme getroffen werden. Jedoch ist im Falle von Selen – wie auch bei sonstigen Mineralstoffen und Vitaminen – eine nennenswerte pharmakologische Wirkung nur bei einem manifesten Mangelzustand zu erwarten, wenn auch eine therapeutische Wirksamkeit vorliegt.

Bei Selen kommt hinzu, dass ein Puffersystem vorliegt, wodurch keine unmittelbaren Effekte zu erwarten sind, sondern die ausgelösten Wirkungen immer vom Pufferstatus abhängt. Die Wirkungen sind daher immer entweder übliche ernährungsspezifische Wirkungen oder bereits toxische Wirkungen. Es ist daher auch zu prüfen, ob die Schwelle zu toxischen Wirkungen bereits eher überschritten ist als das Maß für eine verzehrsübliche Menge und somit auch durch übliche Lebensmittel bereits bedenkliche Mengen aufgenommen werden können. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte dies detailliert erklärt werden. Der Begriff der geringen „therapeutischen Breite“ soll in der Stellungnahme verdeutlicht werden.

Es wird diskutiert, wie im Falle von Selen die übliche ernährungsspezifische oder toxische Wirkung sowie eine therapeutische Wirksamkeit und damit pharmakologische Wirkung bei einer Mangelerkrankung zu bewerten ist. Dies muss in Bezug auf die Erheblichkeitsschwelle verdeutlicht werden. Auch kann eine Feststellung ergänzt werden, welche Aufnahmemenge aus ernährungsspezifischer Sicht noch sinnvoll ist.

Verdeutlicht werden soll in der Stellungnahme außerdem, dass Selen-Verbindungen sehr flüchtig sind. Daher ist ein beträchtlicher Unterschied zwischen den Gehalten von rohen, frischen Lebensmitteln und gelagerten, verarbeiteten oder gegarten Lebensmitteln gegeben.

Die zuvor ausgearbeiteten Teilfragen (Anlage 9) sollen zur allgemeinen Begriffsbestimmung der Erheblichkeitsschwelle genutzt werden, jedoch nicht weiter in Bezug auf die Selen Stellungnahme mit Ausnahme der Frage zur angemessenen / verzehrsüblichen Menge.

TOP 9 Organisatorisches

Die auf der 9. Sitzung angesprochene Vorabveröffentlichung von Stellungnahmen zur Kommentierung durch Dritte wird erneut besprochen. Es werden nochmals die Argumente dafür und dagegen vorgebracht. Eine Vorabveröffentlichung soll letztendlich nicht eingeführt werden. Jedoch soll Resonanz auf veröffentlichte Stellungnahmen durch die Geschäftsstelle gesammelt und nach einem noch festzulegenden Zeitraum zusammen mit dem Vorsitz bewertet werden.

Es wird eine Terminabfrage für die 11. und 12. Sitzung vorgenommen. Termine sollen zeitnah nach der Sitzung festgelegt werden.
Die Termine für die nächsten Sitzungen wurde im Anschluss der Sitzung wie folgt festgelegt:
11. Sitzung in Berlin am Dienstag den 28.06.2016
12. Sitzung in Bonn am Dienstag den 25.10.2016
Die Geschäftsstelle weist daraufhin, dass das Protokoll der 9. Sitzung mit den alten Mitgliedern im schriftlichen Verfahren angenommen wurde.

Das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung zur Stellungnahme 02/2016 zu Rotschimmelreis-Produkten im Nachgang zur 9. Sitzung wird formal zu Protokoll gegeben. Die Annahme der Stellungnahme erfolgte mit 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen.

TOP 10 Sonstiges

Es wird eine kurze Übersicht über Themen gegeben, die bei der Geschäftsstelle eingereicht wurden (Anlage 10) und auf die nächsten Tagesordnungen gesetzt werden. Zu verschiedenen Themen werden bereits Berichterstatter benannt. Als weiteres Thema wird von einem Mitglied das Thema der „Einstufung von DHEA“ vorgeschlagen, zu dessen Bearbeitung sich bereits zwei Berichterstatter interessiert haben. Die Geschäftsstelle bittet zunächst um schriftliche Einreichung auf dem Formblatt.

Das BfArM weist auf eine Veranstaltung am 19. September 2016 „BfArM im Dialog“ zum Thema Abgrenzung hin und lädt alle Teilnehmer recht herzlich dazu ein.

Anlagen

Anlage 1 zu TOP 2: Tagesordnung 10. Sitzung
Anlage 2 zu TOP 4: Vortrag Herr Dr. Horn
Anlage 3 zu TOP 4: Vortrag Herr Kesseler
Anlage 4 zu TOP 4: Vortrag Frau Hönig
Anlage 5 zu TOP 7: Vortrag Frau Dr. Breitweg-Lehmann
Anlage 6 zu TOP 7: Vortrag Frau Dr. Stephan
Anlage 7 Intern: Tabelle rechtlicher Begriffsbestimmungen
Anlage 8 Intern: Entwurf Stellungnahme zu Selen-haltigen Produkten
Anlage 9 Intern: Teilfragen zur Erheblichkeitsschwelle
Anlage 10 Intern: Themenübersicht
Anlage 11 Intern: Übersicht Arbeitsaufträge

Die Sitzung wird um 16:00 Uhr geschlossen.

Alternativ zur Online-Version können Sie hier die pdf-Version des Protokolls hier herunterladen: