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Ergebnisprotokoll zur 13. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen am 16. Februar 2017

Ort Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Kommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Teilnehmer

Mitglieder der Arzneimittelüberwachung
Herr Dr. Latté
Herr Dr. Schramek

Mitglieder der Lebensmittelüberwachung
Frau Dr. Lander
Frau Maixner

Behördenexterne Mitglieder
Frau Dr. Fruijtier-Pölloth (Stellvertreterin)
Herr Prof. Dr. Kaina
Herr Prof. Dr. Keusgen (Vorsitzender)
Frau Prof. Dr. Morlock
Frau Prof. Dr. Rauch (Stellvertreter)
Herr Prof. Dr. Voit

Mitglied des BfR
Frau Dr. Schumann

Mitglied des BfArM
Frau Dr. Stephan

Mitglied des BVL
Frau Dr. Breitweg-Lehmann

Gäste
Frau Höbert (BVL)
Frau Mutz (BfArM)
Frau Dr. Keßler (Charité) (zeitweise)

Geschäftstelle der Gemeinsamen Expertenkommission
Frau Dr. Bendadani (BVL)
Herr Kesseler (BfArM)
Herr Mußotter (BVL)

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die erstmalig Anwesenden Herrn Mußotter als neuen Mitarbeiter der Geschäftsstelle am BVL und Herrn Dr. Keßler als externer Referent zum Thema Ayurveda.

TOP 2 Annahme der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung angenommen (Anlage 1).

TOP 3 Verabschiedungen des Protokolls der 12. Sitzung vom 25.10.2016

Das Protokoll wird in der vorliegenden Fassung angenommen (Anlage 2).

TOP 4 Abfrage von Interessenskonflikten zu Themen der Sitzung

Es werden keine Interessenkonflikte der Mitglieder identifiziert und dies mittels Unterschrift der einzelnen behördenexternen Mitglieder vermerkt.

TOP 5 Vorstellung des Gutachtens zum Fragenkatalog zu Produkten der ayurvedischen Tradition (Dr. Christian Keßler, Immanuel Krankenhaus Berlin)

Herr Dr. Keßler hält einen Vortrag zu den Inhalten eines für die Gemeinsame Expertenkommission angefertigten Gutachtens (Anlage 3, Anlage 3a) zum Fragenkatalog zu Produkten der ayurvedischen Tradition. Dabei wird ein Überblick über Grundprinzipien und Tradition des Ayurveda gegeben. Außerdem wird der aktuelle Stand zu Forschung, Regulierung, Herstellung, Vertrieb und Verwendung ayurvedischer Produkte in Südasien und Europa, insbesondere Deutschland, erläutert. Es wird betont, dass es Schwierigkeiten bei der Kategorisierung von ayurvedischen Produkten gibt. Hierzu wird von dem Gutachter ein eigenes Registrierungsverfahren für traditionelle ayurvedische Produkte vorgeschlagen. Herr Dr. Keßler weist außerdem darauf hin, dass traditionelle Produkte und neuartige Rezepturen („propriety products“) nicht zusammen betrachtet werden sollten, da bei letzteren die lange Tradition in der Anwendung nicht gegeben ist.

In der anschließenden Diskussion werden Rückfragen zu Nebenwirkungen erläutert und wie diese bestimmten Pflanzen und Stoffen zugeordnet werden können. Es wird erläutert wie viele Einzelpflanzen üblicherweise Verwendung finden und in welchem Umfang diese kombiniert werden.

Zum weiteren Vorgehen zur Erstellung einer Stellungnahme wird beschlossen, sich ausführlich mit der Thematik zu Präsentationsarzneimitteln zu beschäftigen. In einer solchen Betrachtung ist zu erläutern, ob eine Auslobung als ayurvedisches Produkt allein mit der Einstufung als Präsentationsarzneimittel einhergeht. Bei der Einstufung sollte klar nach gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben differenziert werden. Auch muss zwischen „klassischen“ Ayurveda Produkten und den „propriety products“ unterschieden werden. Dabei soll auch auf Informationen aus der Lebensmittelüberwachung der Länder zurückgegriffen werden. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, inwieweit die Produkte in einen medizinischen oder heilkundlichen Zusammenhang gebracht werden. Es soll juristisch geprüft werden, ob in der Rechtsprechung zu traditioneller chinesischer Medizin (TCM) Urteile vorliegen, aus denen Analogien zur Ayurveda abgeleitet werden können. Dafür sind entsprechende Urteile zu sammeln und zu berücksichtigen.

TOP 6 Glossar zu wichtigen Begrifflichkeiten bei der Einstufung von Stoffen und Zu-bereitungen

Zu Beginn von TOP 6 werden die erarbeitete Entwürfe zu den Begriffen „Nährstoff“, „Nähr-stoffbedarf“ „Verzehr von Lebensmitteln in angemessener Menge“, „Aufnahme“ und „Erheblichkeitsschwelle“, die u.a. im Glossar enthalten sein sollen, von den Berichterstattern vorgestellt (Anlage 4).

Die eingegangenen Kommentierungen zu den Entwürfen werden detailliert geprüft und Kommentare zur Diskussion gestellt.

Zum Begriff der Aufnahme sollte klargestellt werden, dass hiermit nicht der „Verzehr“ gemeint ist, sondern die Aufnahme über den Gastro-Intestinal-Trakt. So ist auch Sondennahrung unter die Definition Lebensmittel zu fassen.

In Bezug auf die Ausarbeitung zu dem Begriff „Verzehr von Lebensmitteln in angemessener Menge“ wird u.a. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Knoblauch thematisiert (vergl. „Knoblauchurteil; EuGH, Urteil vom 15 November 2007, Az.: C-219/05).

Dabei wird darauf hingewiesen, dass das „Knoblauchurteil“ nicht alle Fragen bezüglich der Aufnahme in angemessener Menge umfassend beantwortet. Um dies zu verdeutlichen soll dargestellt werden, welcher konkrete Sachverhalt dem Urteil zugrunde lag und was nicht Gegenstand des Verfahrens war. Zudem soll dargestellt werden, welche Sachverhalte einer Klärung durch die Kommission bedürfen.

Des Weiteren erachtet es die Kommission als sinnvoll, einen Abgleich der in dem Entwurf verwendeten Begriffe mit der Terminologie der Risikobewertung vorzunehmen.

Im weiteren Diskussionsverlauf wird beschlossen, dass die beiden bisher vorhandenen Entwürfe zu dem Begriff „Erheblichkeitsschwelle“ zusammengeführt werden sollen. Ebenso sollten die exakten Formulierungen des EuGH- bzw. BGH-Urteils überprüft werden.

Abschließend wird vereinbart, dass die jeweiligen Berichterstatter die noch offenen Punkte des Entwurfes bis zur nächsten Sitzung überarbeiten.

TOP 7 Feedback zu bisher veröffentlichten Stellungnahmen – Überarbeitung der Vita-min D-Stellungnahme

Der überarbeitete Entwurf der Stellungnahme zur Einstufung hoch dosierter Vitamin D-haltiger Produkte wird mit den zuvor von den Kommissionsmitgliedern eingereichten Kommentaren diskutiert (Anlage 5, Anlage 6). Es werden verschiedene Umformulierungen beschlossen, um Fehlinterpretationen der Stellungnahme vorzubeugen. Neben formalen Korrekturen werden Klarstellungen insbesondere zu den Punkten 2.11.1, Punkt 3 und Punkt 4 vorgenommen. Die Stellungnahme wird in der leicht veränderten Revision zur Abstimmung gestellt und mit 11 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen angenommen. Die Stellungnahme mit den aktuellen Änderungen wird im Nachgang der Sitzung auf den Websites der Bundesoberbehörden veröffentlicht.

TOP 8 Stellungnahme zur Einstufung von Selen-haltigen Produkten

Die im Nachgang der 12. Sitzung vorgenommenen Änderungen am Stellungnahmen-Entwurf (Anlage 7) werden zur Diskussion gestellt. Einige der auf der letzten Sitzung nicht abgeschlossenen Kommentare und neue Kommentare werden systematisch diskutiert. Eine ursprünglich geplante Angleichung bestimmter Passagen an die überarbeitete Vitamin D Stellungnahme wurde aufgrund offener Kommentare nicht umgesetzt. Bei der nun erfolgenden Diskussion wird beschlossen, dass die Stellungnahme zu Selen-haltigen Produkten in Bezug auf die Problematik der Erheblichkeitsschwelle im Nachgang der Sitzung erneut überarbeitet werden sollte. Dabei soll nach Möglichkeit auf die Einträge im Glossar verwiesen werden. Gegebenenfalls soll geklärt werden, inwieweit diese für den Fall Selen ergänzt werden müssen. Es wird vereinbart, die überabeitete Stellungnahme noch vor der 14. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission zur Abstimmung im Umlaufverfahren vorzulegen, sofern keine schwerwiegenden Kommentare mehr zur überarbeiteten Version eingehen.

TOP 9 Stellungnahme zur Einstufung von Produkten, die Curcumin mit technologisch verbesserter Bioverfügbarkeit enthalten

Aufgrund der ausführlichen Diskussionen zu den vorherigen TOPs konnte der Stellungnahmen-Entwurf (Anlage 8) zu Curcumin nicht besprochen werden. Es wird festgelegt, dass im Nachgang zur Sitzung entschieden wird, wie hier weiter zu verfahren ist.

TOP 10 Organisatorisches

Terminankündigung der nächsten Sitzungen:
14. Sitzung in Bonn: 21.06.2017
15. Sitzung in Berlin: 23.11.2017

TOP 11 Sonstiges

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 16:00 Uhr geschlossen.

Anlagen

Anlage 1 zu TOP 2: Tagesordnung 13. Sitzung
Anlage 2 zu TOP 3: Protokoll der 12. Sitzung
Anlage 3 zu TOP 5: Gutachten zu Produkten der ayurvedischen Tradition (intern)
Anlage 3a zu TOP 5: Vortragsfolien Ayurveda (intern)
Anlage 4 zu TOP 6: Glossar-Begriff Entwürfe (intern)
Anlage 5 zu TOP 7: Überarbeitete Stellungnahme zu Vitamin D-haltigen Produkten (intern)
Anlage 6 zu TOP 7: Übersicht der Änderungen zu TOP 7 (intern)
Anlage 7 zu TOP 8: Stellungnahmen-Entwurf zu Selen-haltigen Produkten (intern)
Anlage 8 zu TOP 9: Stellungnahmen-Entwurf zu Curcumin mit technologisch verbesserter Bioverfügbarkeit (intern)

Alternativ zur Online-Version können Sie hier die pdf-Version des Protokolls hier herunterladen:

PDF-Version des Protokolls vom 16.02.2017

Anlage 1 zu TOP 2:

Anlage 2 zu TOP 3: