Ergebnisprotokoll der 88. Beratung des Ausschusses Pharmazeutische Chemie der Arzneibuch-Kommissionen am Dienstag, den 09. Juli 2024, in Bonn
1. Allgemeine Beschlüsse
1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Ausschuss war mit 11 anwesenden Mitgliedern Beschlussfähig
1.2 Annahme der Tagesordnung und Tischvorlage
Die Tagesordnung wurde angenommen.
1.3 Interessenerklärung/Verschwiegenheit
Die Anwesenden legten Ihre Interessen offen.
1.4 Annahme des Ergebnisprotokolls der 87. Sitzung
Das Protokoll wurde ohne Änderungen angenommen.
2. Berichte aus den Arzneibuchgremien
2.1 Berichte aus den Kommissionen
2.1.1 Ph.Eur.- Kommission (179. Sitzung) mündlich
2.2 Berichte aus den Experten- und Arbeitsgruppen mündlich
2.2.1 Group 7 (Antibiotics)
2.2.2 Group 9 (Inorganic Chemistry)
2.2.3 Group 10A (Organic chemistry)
2.2.4 Group 10B (Organic chemistry)
2.2.5 Group 10D (Organic chemistry)
2.2.6 CE WP (Capillary Electrophoresis)
2.2.7 CST WP (Chromatographic separation techniques)
2.2.8 SDA WP (Spectroscopy and Data Analysis
2.2.9 SIT WP (Second identification test)
2.2.10 VIT WP (Vitamins)
Der Ausschuss nahm die Berichte zur Kenntnis.
3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme
3.1 Linagliptin (3173) PA/PH/Exp. P4/T (21) 41 ANP
Seite 3, „Impurities J and K“, Zeile 23: Die Retentionszeit des Derivates der Verunreinigung K wird mit „about 9.36 min“ angegeben. Die präzise Zeitangabe steht im Widerspruch zur Angabe „about“. Eine weniger präzise Zeitangabe (z.B. „about 9.4 min“) wäre hier angemessener.
Seite 4, „Related Substances“: Für die Prüfung werden insgesamt fünf CRS benötigt. Hier sollte geprüft werden, ob man einige dieser CRS zu einem kombinierten CRS zusammenfassen kann.
Seite 8, „Impurities“, Zeile 38-41: Die Bezeichnung der Verunreinigung F sollte um die Angabe „mixture of isomers“ ergänzt werden.
3.2 Macrogol poly(vinyl acetate)-poly(vinylcaprolactam) grafted copolymer (3156) PA/PH/Exp. P4/T (19) 94 ANP
Seite 1, „Definition“, Zeile 11-20: Die abgebildete Strukturformel passt nicht zu den Angaben in der Definition. Die Strukturformel stellt Ethylenoxid als einen der Bestandteile dar, während die Definition Ethylenglycol nennt. Die Formel [CH2-CH2-O]x würde den Angaben in der Definition besser entsprechen.
Seite 1, „Definition“, Zeile 20/21: Die Definition gibt die Anteile der verschiedenen Monomere in Prozent an. Hier ist unklar, worauf sich diese Angaben beziehen. Handelt es sich hierbei um Massenanteile (m/m)?
Seite 1: „Solubility“, 24/25: Hier sollte eine Angabe zu Löslichkeit in einem unpolaren Lösemittel (z.B. n-Heptan) ergänzt werden.
Seite 1, „Ester value“, Zeile 44: Die vorgegebene Spanne (146 bis 236) passt nicht zu der engen Definition des Vinylacetat-Anteils (ca. 30%) in der Definition.
Seite 7, „Imputities“: In Macrogol-Derivaten treten in der Regel Verunreinigungen wie Dioxan, Ethylenglycol und Diethylenglycol auf. Diese finden in dem Entwurf keine Erwähnung. Sind diese Verunreinigungen aufgrund des Herstellungsverfahrens ausgeschlossen?
3.3 Octenidine dihydrochloride (3075) PA/PH/Exp. 10A/T (18) 186 ANP
Seite 1, “Identification”, Zeile 25 ff: Die Substanz ist auch in der Apothekenrezeptur gebräuchlich. Eine Reihe mit apothekentauglichen Identitätsprüfungen sollte ergänzt werden.
Seite 1, „pH“, Zeile 34: Die Bestimmung des pH Wertes verläuft bei dieser Substanz nicht sehr zuverlässig. Da der pH Wert im Wesentlichen durch den Anteil an Salzsäure beeinflusst wird, wäre eine Bestimmung des Chloridgehaltes geeigneter.
3.4 Suxamethonium chloride dihydrate (0248) PA/PH/Exp. 10A/T (17) 118 ANP R1
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.5 Ursodeoxycholic acid (1275) PA/PH/Exp. 11/T (24) 6 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.6 Cefixime trihydrate (1188) PA/PH/Exp. 7/T (13) 138 ANP
Seite 5, “Related Substances”, Zeile 21: Bei der Angabe des Korrekturfaktors sollte ergänzt werden, dass dieser auf alle vier Isomere anzuwenden ist.
Seite 6, „Impurities“, Zeile 19-22: Die Bezeichnung der Verunreinigung A sollte um den Hinweis „(4 isomers)“ ergänzt werden.
3.7 Sevelamer carbonate (2747) PA/PH/Exp. 10A/T (18) 190 ANP
Sevelamer hydrochloride (2748) PA/PH/Exp. 10A/T (18) 191 ANP
Seite 6, “soluble oligomers”, Fußnote 9: Für die Bestimmung wird Ninhydrin solution R5 benötigt. Die Fußnote verweist auf ein einzelnes kommerzielles Produkt welches nicht ausgetauscht werden soll. Es ist nicht üblich, dass für die Prüfungen ein spezielles kommerzielles Reagenz vorgeschrieben wird.
3.8 Procaine hydrochloride (0050) PA/PH/Exp. 10A/T (23) 87 ANP
Seite 1, „Identification“,44-46: Für die Identitätsprüfung sind drei Prüfungen vorgegeben. IR-Spektroskopie und der Chloridnachweis wären hier ausreichend. Die Schmelzpunktbestimmung kann entfallen.
Seite 1, „Identification“,44-46: Die zweite Reihe der Identitätsprüfungen sieht fünf Prüfungen vor. Darunter sind auch nasschemische Prüfungen, die aufgrund der verwendeten Reagenzien nicht für das Apothekenlabor geeignet sind. Eine Bestimmung des Mischschmelzpunktes wäre eine geeignete Alternative für die Identifizierung im Apothekenlabor,
3.9 Hydroxyzine hydrochloride (0916) PA/PH/Exp. 10B/T (23) 62 ANP
Seite 1, „Titel“: Bei der Substanz handelt es sich um ein Dihydrochlorid. Der Titel gibt dies nicht wieder.
Seite 3, „Related substanzes“, Zeile 5-17: In dem abgebildeten Chromatogramm (Figure 0916.-1.) treten nach 12 Minuten zwei größere Peaks auf, die nicht näher gekennzeichnet sind. Diese Peaks treten nur in Chromatogrammen von gespikten Lösungen auf, so dass es sich vermutlich um Verunreinigungen der Vergleichssubstanzen handelt.
3.10 Metronidazole benzoate (0934) PA/PH/Exp. 10A/T (24) 8 ANP
Seite 1, “Identification”, Zeile 40-46: Prüfung B nutzt die UV/Vis Spektrophotometrie. Diese Prüfung kann durch Apotheken nicht durchgeführt werden und sollte in der zweiten Reihe der Identitätsprüfungen entfallen.
3.11 Tiabendazole for veterinary use (0866) PA/PH/Exp. 10A/T (24) 9 ANP
Seite 1, “Identification”, Zeile 46ff: Prüfung A nutzt die UV/Vis Spektrophotometrie. Diese Prüfung kann durch Apotheken nicht durchgeführt werden und sollte in der zweiten Reihe der Identitätsprüfungen entfallen.
Seite 3, „Related Substanzes“, Zeile 40: Für die Eignungsprüfung ist eine Auflösung von mindestens 5.0 für die Peaks der Verunreinigungen B und H gefordert.
Die Labordaten zeigen, dass die Auflösung in der Praxis zwischen 6 und 7 liegt. Somit ist die Vorgabe im Entwurf begründet.
3.12 Bromperidol decanoate (1397) PA/PH/Exp. 10B/T (21) 88 ANP R1
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.13 Cholesterol (0993) PA/PH/Exp. SIT/T (23) 37 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.14 Clonazepam (0890) PA/PH/Exp. 10B/T (24) 6 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.15 Kanamycin monosulfate monohydrate (0032) PA/PH/Exp. 7/T (23) 68 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.16 Kanamycin acid sulfate (0033) PA/PH/Exp. 7/T (23) 67 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.17 Rifamycin sodium (0432) PA/PH/Exp. 7/T (23) 69 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.18 Tobramycin (0645) PA/PH/Exp. 7/T (23) 71 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.19 Daunorubicin hydrochloride (0662) PA/PH/Exp. 7/T (23) 66 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
3.20 Streptomycin sulfate (0053) PA/PH/Exp. 7/T (23) 70 ANP
Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.
4. Requests for revisions
4.1 Revisionsvorschlag für das EP Kapitel 2.1.2. Comparative table of porosity of sintered-glass filters (20102) 7416.2796
Das Kapitel 2.1.2 enthält neben einer vergleichenden Tabelle auch eine Auflistung von Anwendungszwecken für Filter der verschiedenen Porengrößen. In dieser Auflistung wird auch die Filtration von Quecksilber angegeben. Es wird vorgeschlagen, diesen Anwendungszweck zu streichen.
Der Ausschuss befürwortet diesen Vorschlag.
4.2 Revisionsvorschlag für die EP Monographie Dithranol (1007) 7416.2797
Die EP Monographie Dithranol beschreibt aktuell zwei HPLC Methoden, die beide für die Prüfung auf verwandte Substanzen durchgeführt werden müssen. Der Arzneibuchkommentar zu der Monographie verweist auf eine HPLC Prüfung aus der Fachliteratur, welche die gleichzeitige Bestimmung aller relevanten Verunreinigungen ermöglicht. Es wird vorgeschlagen diese Methode in die Monographie zu übernehmen.
Der Ausschuss befürwortet diesen Vorschlag. Für einen Revisionsvorschlag werden allerdings Daten zur Eignung der Methode benötigt.
5. DAB Monographien
5.1 Revision der DAB Monographie Cystein 7416.2798
pH-Wert: Bei der Angabe der Grenzwerte kann das Wort „Zwischen“ entfallen, sowie das Wort „und“ durch „bis“ ersetzt werden.
Spezifische Drehung: Bei der Angabe der Grenzwerte kann das Wort „Zwischen“ entfallen, sowie das Wort „und“ durch „bis“ ersetzt werden. Die Angabe des „°“-Zeichens sollte entfallen.
Verwandte Substanzen: Die Vorgaben zur Detektion sollten wie folgt lauten „Die Platte wird 15 min lang bei 100 bis 105 °C getrocknet. Anschließend wird sie mit Ninhydrin-Lösung R besprüht und 10 min lang bei 100 bis 105 °C erhitzt.“
Trocknungsverlust: Die Temperatur sollte mit „bei 105°“ angegeben werden.
5.2 Revision der DAB Monographie Campherspiritus 7416.2799
Eigenschaften: Die Angaben zum Geruch sollten entfallen.
Prüfung auf Identität B: Der Satz „Bei Wasserdampftemperatur werden durch Destillation von 10 ml Substanz etwa 5 ml Destillat abgetrennt.“ sollte wie folgt geändert werden: „Bei ca. 100°C (Wasserbadtemperatur) werden durch Destillation von 10 ml Substanz etwa 5 ml Destillat abgetrennt.“
6. Verschiedenes
7. Termin für die nächste Beratung
Der Termin für die nächste Beratung ist der 4. November 2024.
Der Vorsitzende und der Sekretär weisen darauf hin, dass das Ergebnisprotokoll in einer folgenden Beratung diskutiert, möglicherweise geändert und endgültig verabschiedet wird.