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Ergebnisprotokoll der 89. Beratung des Ausschusses Pharmazeutische Chemie der Arzneibuch-Kommissionen am Dienstag, den 04. November 2024, in Bonn

1. Allgemeine Beschlüsse

1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Ausschuss war mit 11 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

1.2 Annahme der Tagesordnung und Tischvorlage

Die Tagesordnung wurde angenommen.

1.3 Interessenerklärung/Verschwiegenheit

Interessenskonflikte wurden per Email offengelegt.

1.4 Annahme des Ergebnisprotokolls der 88. Sitzung

Das Ergebnisprotokoll der wurde ohne Änderungen angenommen.

2. Berichte aus den Arzneibuchgremien

2.1 Berichte aus den Kommissionen

2.1.1 DAB Kommission mündlich

2.2 Berichte aus den Experten- und Arbeitsgruppen mündlich

2.2.1 Group 7 (Antibiotics)

2.2.2 Group 9 (Inorganic Chemistry)

2.2.3 Group 10A (Organic chemistry)

2.2.4 Group 10B (Organic chemistry)

2.2.5 Group 10D (Organic chemistry)

2.2.6 CE WP (Capillary Electrophoresis)

2.2.7 CST WP (Chromatographic separation techniques)

2.2.8 SDA WP (Spectroscopy and Data Analysis

2.2.9 SIT WP (Second identification test)

2.2.10 VIT WP (Vitamins)

3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

3.1 5.38. Quality of data (53800) PA/PH/Exp. SDA/T (23) 5 ANP

Der Text behandelt ein sehr spezielles Thema und einige der verwendeten Begriffe sind möglicherweise nicht allen Benutzern geläufig. Es wäre sinnvoll, das Kapitel durch ein Glossar zu ergänzen.

3.2 Hexylaminolevulinate hydrochloride (3062) PA/PH/Exp. 10D/T (17) 16 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.3 Atazanavir sulfate capsules (3112) PA/PH/Exp. 17/T (24) 22 ANP

Seite 4: “Impurities”, Zeile 22 ff: In der Stoffmonographie Atazanavir sulfate wird zusätzlich noch Verunreinigung K aufgeführt. Ist diese für die Kapseln nicht von Relevanz?

3.4 Amoxicillin sodium (0577) PA/PH/Exp. 7/T (12) 34 ANP R4

3.5 Amoxicillin trihydrate (0260) PA/PH/Exp. 7/T (12) 13 ANP R4

Seite 2, „Production“, Zeile 1 ff: N,N-Dimethylanilin wird künftig über Anforderungen im Abschnitt „Production“ begrenzt, da dieses nicht mehr von allen Herstellern genutzt wird. Es sollte geprüft werden, ob ggf. auch die Anforderungen für 2-Ethylhexansäure (2.4.28) in den Abschnitt „Production“ verschoben werden können.

Seite 5, „Related Substances“, Zeile 38: Für Verunreinigung C wird lediglich für eines der Isomere („major isomer“) ein Grenzwert vorgegeben. Die anderen Isomere treten üblicherweise nicht oder nur in äußerst geringen Mengen auf. Daher wurde diese im Entwurf nicht berücksichtigt.

Seite 12, „Impurities“, Zeile35 ff: Bei den Verunreinigungen P und U sollte der Hinweis „(mixture of isomers)“ ergänzt werden.

3.6 Penicillamine (0566) PA/PH/Exp. 11/T (24) 75 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 30 ff: Die Prüfung E (Farbreaktion mit Wolframphosphorsäure) kann entfallen. Zusätzlich kann die Prüfung A aus der ersten Identifizierungsreihe gestrichen werden.

Seite 2, „Enatiomeric purity“, Zeile 27 ff: Für die Chromatographie wird eine Derivatisierung mit Marfey’s Reagenz durchgeführt. Entsprechend treten im Chromatogramm die Peaks der Derivate der Verunreinigung D auf. Dies sollte in der Beschreibung der Methode berücksichtigt werden. („Derivative of impurity D“ statt „impurity D“)

Seite 4, „Impurity B“, Zeile 27 ff: Für Verunreinigung B (Penicillin) wird ein Grenzwert von 0.1 ppm angegeben. Als Prüfung wird allerdings keine quantitative Methode beschrieben, sondern eine mikrobiologische Wertbestimmung. Hier wäre „Residual antibiotic activity“ möglicherweise eine bessere Bezeichnung als „Impurity B“.

3.7 Octyl gallate (2057) PA/PH/Exp. 10A/T (24) 34 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.8 Dodecyl gallate (2078) PA/PH/Exp. 10A/T (24) 33 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.9 Ropinirole hydrochloride (2604) PA/PH/Exp. 10D/T (21) 59 ANP R3

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.10 Testosterone enantate (1048) PA/PH/Exp. 10B/T (24) 44 ANP

Seite 1, „Identification“, Zeile 45: Für die Dünnschichtchromatographie im Test C wird Acetonitril als Bestandteil der mobilen Phase genutzt. Acetonitril ist als Lösemittel für Apothekenlabore eher ungewöhnlich. Sofern die Substanz für die Apothekenrezeptur relevant ist, sollte die zweite Identifizierungsreihe überarbeitet werden.

Seite 8, „Impurities“, Zeile 37: In der Bezeichnung der Verunreinigung L wurden Teile der Bezeichnung einer anderen Verunreinigung eingefügt. Der letzte Teil der Zeile („I. delta 5,6-testosterone,“) kann entfallen.

3.11 Nifedipine (0627) PA/PH/Exp. 10B/T (24) 41 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.12 Pregabalin (2777) PA/PH/Exp. 10C/T (24) 10 ANP

Seite 17, „Enatiomeric purity“, Zeile 17: Die Laufzeit für die Chromatographie wird mit etwa 25 Minuten angegeben („2.5 times the retention time of the pregabalin derivative“). Auf dem abgebildeten Chromatogramm (Figure 2777.-1.) treten alle Peaks innerhalb von elf Minuten auf. Eine Laufzeit vom Doppelten der Retentionszeit erscheint hier ausreichen.

Seite 6, „Related Substances“, Zeile 1-25: Im Chromatogramm sind zwei Peaks der Verunreinigung I zugeordnet. Aus den Angaben in der Liste der Verunreinigung ist nicht erkennbar, wieso hier zwei Peaks auftreten können.

3.13 Oxalic acid dihydrate (2963) PA/PH/Exp. 10D/T (19) 30 ANP R4

Seite 1, „Identification“, Zeile 41 ff: Die Substanz ist möglicherweise für die Apothekenrezeptur relevant. Ein entsprechender Kommentar wurde bereits zum Entwurf der Monographie aus Pharmeuropa 35.2 weitergeleitet. Die SIT WP hat hierzu bereits Einschätzung abgegeben.

3.14 Malic acid (2080) PA/PH/Exp. 10D/T (24) 28 ANP

Seite 1, Titel, Zeile 14: Da in Ph.Eur 12.1 eine Monographie für „L-Malic acid“ veröffentlicht wird, sollte der Titel der Monographie 2080 in „Malic acid, racemic“ geändert werden.

Seite 1, „Water insoluble substances“, Zeile 37-40: Die Probenmenge für diese Prüfung ist mit 25,0 g sehr hoch. Hier sollte geprüft werden, ob eine Verringerung auf 10,0 g möglich ist.

3.15 Methylthioninium chloride hydrate (1132) PA/PH/Exp. 10A/T (24) 49 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.16 Hydrocortisone (0335) PA/PH/Exp. 10B/T (24) 65 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.17 Gabapentin (2173) PA/PH/Exp. 10C/T (24) 11 ANP

Seite 3,“Related Subastances“, Zeile 23: Für die Methode A wird angegeben, dass Peaks mit einer relativen Retention von etwa 0.7 nicht mit ausgewertet werden sollen. Die Peaks in diesem Bereich treten auch im Blank auf und sind daher nicht durch Verunreinigungen in der Substanz verursacht.

3.18 Cabergoline (1773) PA/PH/Exp. 11/T (24) 80 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.19 Sultamicillin (2211) PA/PH/Exp. 7/T (24) 29 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.20 Chlorhexidine digluconate solution (0658) PA/PH/Exp. 10B/T (24) 67 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.21 Chlorhexidine dihydrochloride (0659) PA/PH/Exp. SIT/T (24) 22 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.22 Chlorhexidine diacetate (0657) PA/PH/Exp. SIT/T (24) 21 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.23 Tryptophan (1272) PA/PH/Exp. 10/T (24) 36 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.24 Histamine dihydrochloride (0143) PA/PH/Exp. SIT/T (24) 25 ANP

Seite 2, „Histidine“, Zeile 30ff: Da auf Histidin als Verunreinigung geprüft wird, sollte Histidin im Abschnitt IMPURITIES aufgelistet werden.

3.25 Pilocarpine nitrate (0104) PA/PH/Exp. 11/T (24) 72 ANP

Seite 1, „CHARACTERS“, Zeile 29-33: Bei den Angaben zur Löslichkeit sollte die Löslichkeit in einem lipophilen Lösemittel mit angegeben werden (z.B. n-Heptan ).

Seite 2, „Related Substances“, Zeile 35: Die Laufzeit wird mit dem Doppelten der Retentionszeit von Pilocarpin angegeben. Da alle Peaks anderen zeitlich vor dem Hauptpeak auftreten, kann auch eine kürzere Laufzeit angegeben werden.

3.26 Pilocarpine hydrochloride (0633) PA/PH/Exp. 11/T (24) 71 ANP

Seite 1, „CHARACTERS“, Zeile 27-31: Bei den Angaben zur Löslichkeit sollte die Löslichkeit in einem lipophilen Lösemittel mit angegeben werden (z.B. n-Heptan ).

Seite 2, „Related Substances“, Zeile 34: Die Laufzeit wird mit dem Doppelten der Retentionszeit von Pilocarpin angegeben. Da alle Peaks anderen zeitlich vor dem Hauptpeak auftreten, kann auch eine kürzere Laufzeit angegeben werden.

3.27 Pergolide mesilate (1555) PA/PH/Exp. 11/T (24) 70 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.28 Dihydrocodeine hydrogen tartrate (1776) PA/PH/Exp. 11/T (24) 67 ANP

Seite 1, „Identification“, Zeile 41-43: Für die Prüfung C wird Pikrinsäure verwendet. Die SIT WP sollte prüfen, ob eine Überarbeitung der zweiten Identifizierungsreihe erforderlich ist.

Seite 2, „Related substances“, Zeile 36-38: Für die Eignungsprüfung wird eine Auflösung von mindestens 2.0 zwischen den Peaks von Verunreinigung A und Dihydrocodein gefordert. Die verwendete Referenzlösung (a) enthält beide Stoffe in gleicher Menge. Ist die Trennung auch dann noch gegeben, wenn Dihydrocodein in den Mengen der Testlösung vorliegt?

3.29 Dihydroergocristine mesilate (1416) PA/PH/Exp. 11/T (24) 68 ANP

Seite 1, „CHARACTERS“, Zeile 38-40: Bei den Angaben zur Löslichkeit sollte die Löslichkeit in einem lipophilen Lösemittel mit angegeben werden (z.B. n-Heptan ).

3.30 Citalopram hydrobromide (2288) PA/PH/Exp. 10B/T (24) 66 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.31 Clenbuterol hydrochloride (1409) PA/PH/Exp. 11/T (24) 66 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

3.32 Betacarotene (1069) PA/PH/Exp. VIT/T (21) 17 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4. Requests for revisions

4.1 nil

5. DAB Monographien

5.1 nil

6. Verschiedenes

7. Termin für die nächste Beratung

Die nächste Beratung findet am 31.03.2025 in Bonn statt.