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Ergebnisprotokoll der 27. Sitzung der Deutschen Arzneibuch-Kommission am 08. Oktober 2021 in Bonn

Tagungsort virtuelle Sitzung mit Cisco Webex

Beginn: 10:30 Uhr
Ende: 12:20 Uhr

1 Allgemeine Beschlüsse

1.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der stellvertretende Vorsitzende der DAB-Kommission begrüßt die Teilnehmenden zur 27. Beratung der Deutschen Arzneibuch-Kommission, die erneut virtuell stattfindet. Er eröffnet die 2. Sitzung der 6. Berufungsperiode. Da von 24 stimmberechtigten Mitgliedern 21 anwesend sind, wird die Beschlussfähigkeit nach Paragraf 55 Absatz 5 Arzneimittelgesetz festgestellt.

1.2 Annahme der Tagesordnung 65.1.02-7431.0-27
Da keine Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und keine Tischvorlagen vorliegen, wird die Tagesordnung in der Fassung vom 14.09.2021 angenommen.
Der stellvertretende Vorsitzende weist auf die Bedeutung der Interessenerklärung und Verschwiegenheit hin. Die Interessenerklärung zur Dokumentation der Unbefangenheit wurde bereits vorab per E-Mail abgefragt. Es liegen keine Interessenkonflikte vor.

1.3 Annahme der Niederschrift der 26. Sitzung 65.1.02-7431.0-26
Die Niederschrift wurde im Februar 2021 versendet. Sie wird ohne Änderungen angenommen.

Abstimmungsergebnis: Annahme: 21; Ablehnung: /; Enthaltung: /

1.4 Allgemeine Informationen
Die Berichterstatterin gibt einige allgemeine Informationen zum Ablauf der Sitzung.

2 Personelle Veränderungen in der DAB-Kommission und deren Gremien

Die Berichterstatterin berichtet über personelle Veränderungen.
Herr Dr. Hachtel hat sein Mandat niedergelegt. Von den beteiligten Wirtschaftskreisen (Bundes-verband für Tiergesundheit) wurde seine bisherige Stellvertreterin Frau Sandra Weser als Nachfolgerin nominiert und im Folgenden auch in die DAB-Kommission berufen. Sie wird vertreten durch Herrn Dr. Dieter Hochhuth. Frau Weser stellt sich der DAB-Kommission kurz vor.

In der AG Blutpräparate hatte es zu Beginn der Berufungsperiode keinen Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied der Länderüberwachung gegeben. Seit Kurzem gibt es dort eine Neubesetzung durch Frau Sabine Schmitt (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landau, Rheinland-Pfalz) und Herrn Dr. Dr. Christian Schörner (Dezernat II 23.2 – Pharmazie, Regierungs-präsidium Darmstadt).

3 Stand der Arbeiten an Ph.Eur. und DAB

3.1 Berichte über die Sitzungen der EPC
3.1.1 169th Session
Die 169. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission (EPC) fand am 23. und 24. März 2021 virtuell statt. Darin wurde der Nachtrag 10.7 des Europäischen Arzneibuches verabschiedet. Der Nachtrag 10.7 wurde im Oktober 2021 publiziert und am 01. April 2022 vom BfArM zur Anwendung in Deutschland freigegeben. Die Inkraftsetzung der deutschen Ausgabe erfolgt dann im Herbst 2022.
Es wurde über 68 Texte abgestimmt, darunter 9 neue Texte. Eine Liste aller angenommener Texte und die Pressemitteilung sind in Anlage 1 beigefügt.

Die Pharmaceutical Discussion Group (PDG) hat sich unter Beteiligung des Japanischen (JP), des Amerikanischen (USP) und des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) auf eine Reihe von harmonisierten Methoden und Hilfsstoffmonographien geeinigt.
Das International Meeting of World Pharmacopoeias (IMWP) unter Leitung der WHO, hat die Monographien Favipiravir, Favipiravir tablets und Remdesivir concentrated solution for infusion zur Behandlung von COVID19-Infektionen verabschiedet.
In der Gruppe 17 werden Fertigarzneimittelmonographien bearbeitet. Auf der 169. Sitzung wurde beschlossen, dass die Titel der Monographien genau den Namen des entsprechenden Wirkstoffsalzes beinhalten sollen und somit keine Übermonographien entstehen.
3.1.2 170th Session
Die 170. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission (EPC) fand am 22. und 23. Juni 2021 wiederum virtuell statt. In dieser Sitzung wurde der Nachtrag 10.8 des Europäischen Arzneibuches verabschiedet. Das Buch erscheint zu Beginn des Jahres 2022 und wird vom BfArM für Deutschland am 01.07.2022 für anwendbar erklärt. Die Inkraftsetzung des deutschen Nachtrages erfolgt dann ca. 6 Monate später. In dieser Sitzung wurden 69 Texte verabschiedet, darunter 3 neue Monographien.

Auf dieser Sitzung beschloss die Kommission, die Monographie Gonadotrophin, equine serum, for veterinary use (0719) auszusetzen, was bedeutet, dass die Monographie ab dem Nachtrag 10.8 nicht mehr Teil der Ph. Eur. sein wird, aber weiterhin im Arbeitsprogramm enthalten ist.
Es wurde auch beschlossen, einen Weg einzuschlagen, der letztendlich dazu führen soll, dass der Kaninchen-Pyrogentest (2.6.8 Pyrogens) in 59 Texten der Ph. Eur. innerhalb von etwa 5 Jahren vollständig durch geeignete In-vitro-Alternativen ersetzt wird. Der Kaninchen-Pyrogentest wird dann nur noch als Alternativmethode möglich sein.
Auf dieser Sitzung wurden weitere wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Tierschutz getroffen. So wurde beispielsweise der Test auf spezifische Toxizität bei Meerschweinchen aus 17 Monographien für Humanimpfstoffe, die Diphtheriekomponente enthalten, gestrichen. Des Weiteren wurden drei Monographien über Clostridienimpfstoffe für die Veterinärmedizin überarbeitet, um mehrere Tierversuche durch In-vitro-Methoden zu ersetzen bzw. die Hersteller dazu anzuhalten, diese zu ersetzen, und den Test auf Resttoxizität (bisher an Mäusen) für das Endprodukt zu streichen.
Zusätzlich wurde mit der Arbeit an zwei wichtigen neuen allgemeinen Kapiteln begonnen. Das erste Kapitel wird harmonisierte Qualitätsstandards für Phagentherapie-Produkte festlegen und einen Rahmen für ihre sichere Verwendung in Europa schaffen; das zweite, ein allgemeines Kapitel über die Hochdurchsatz-Sequenzierung - eine hochmoderne Technik, die zunehmend für Produktcharakterisierungen bei der Herstellung von biologischen Stoffen, insbesondere Impfstoffen, eingesetzt wird - wird zur Standardisierung der Verfahren in diesem Bereich beitragen.
Eine Liste aller angenommener Texte und die Pressemitteilung sind in Anlage 2 beigefügt.

3.1.3 Vorstellung des neuen Kapitels Pyrogenicity 5.1.13
Die Berichterstatterin fasst das geplante Vorgehen der EPC bei der Streichung des Kaninchen-Pyrogentest kurz zusammen und stellt den Zeitplan vor.

Tentative schedule of publication strategy
EDQM Timelines Quelle: EDQM

Die DAB-Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis.

4 Berichte der Ausschussvorsitzenden über die Tätigkeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen seit der 26. Sitzung

A1 Fachausschuss Pharmazeutische Chemie
Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende bittet den Vorsitzenden des Fachausschusses Pharmazeutische Chemie um seinen Bericht.
Der Fachausschuss Pharmazeutische Chemie hat im Berichtszeitraum dreimal getagt. Es wurden 79 Pharmeuropa-Entwürfe besprochen und ggf. kommentiert. Außerdem besprach der Fachausschuss sechs DAB-Monographien, von denen vier unter TOP 6 heute auf der Tagesordnung stehen. Das Kapitel 2.2.46 „Chromatographische Trennmethoden“ ist nach langer Bearbeitungszeit nun international harmonisiert worden und soll im November verabschiedet werden.

Der stellvertretende Vorsitzende bedankt sich für den Bericht und dankt dem Vorsitzenden, dem wissenschaftlichen Sekretär und allen Mitgliedern für die geleistete Arbeit.

4.2 A2 Fachausschuss Pharmazeutische Biologie
Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende bittet den Vorsitzenden des Fachausschusses Pharmazeutische Biologie um seinen Bericht.
Seit der letzten Sitzung der DAB-Kommission hat der Fachausschuss Pharmazeutische Biologie zweimal virtuell getagt. Der Fachausschuss beschäftigte sich vor allem mit Diskussionen zu den Entwürfen des Europäischen Arzneibuches aus den Arbeitsgruppen 13A, 13B und TCM WP. Daneben wurden auch die Ergebnisse der DAB-Kommission zur Kenntnis genommen und Entscheidungen umgesetzt. Aus den drei europäischen Arbeitsgruppen wurden 16 Entwürfe zu Drogenmono-graphien, darunter 10 pflanzliche Drogenmonographien aus dem TCM-Bereich besprochen und wenn nötig kommentiert. Im Bereich europäische Monographien wurden 37 Neubearbeitungen besprochen. Bei den in Revision befindlichen Monographien wurden 32 Entwürfe diskutiert und ein Änderungsvorschlag wurde als Request for Revision weitergeleitet. Für das DAB wurden drei Vorschläge erarbeitet und diskutiert: Notoginseng-Trockenextrakt, Eingestellter Cannabisextrakt und Cannabisblüten.
Zum Abschluss hebt der Vorsitzende die hervorragende Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des BfArM hervor und dankt vor allem dem wissenschaftlichen Sekretär für seine sachkundige und organisatorische Kooperation.

Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende dankt dem Fachausschussvorsitzenden, den Mitgliedern und dem wissenschaftlichen Sekretär für ihre geleistete Arbeit.

4.3 A3 Fachausschuss Mikrobiologie
Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende bittet den Vorsitzenden des Fachausschusses Mikrobiologie um seinen Bericht.
Der Vorsitzende beginnt seinen Bericht mit einem Dank an die wissenschaftliche Sekretärin und ihren Mitarbeiterinnen für die stets engagierte und professionelle Betreuung der Arbeit des Fachausschusses.
Der Fachausschuss hat einmal im Berichtszeitraum getagt. Es gab einige personelle Änderungen, weil die AG Pyrogene in den Fachausschuss Mikrobiologie integriert wurden. Außerdem gab es einen Wechsel bei den Vertretern der Arzneimittel-Überwachung. Der Vorsitzende dankt den beiden engagierten Experten des Fachausschusses in den europäischen Arbeitsgruppen (Gruppe 1, MYC und BET). Inhaltlich wurde in der Sitzung über den großen Bereich der Pyrogenprüfung diskutiert, dabei standen der Ersatz des Kaninchen-Pyrogentest (2.6.8 Pyrogens) durch den Bacterial Endotoxins Test (BET) (2.6.14 Endotoxins), den Monocyte-Activation Test (2.6.30) und Test for Bacterial Endotoxins Using recombinant Factor C (2.6.32) im Vordergrund. Ein weiterer Diskussionspunkt war das Kapitel 5.1.6 (Alternative Methods for the Control of Microbiological Quality). Dieses beschreibt neuere Methoden, die zum Ersatz älterer, teilweise sehr aufwendiger Methoden genutzt werden können, gerade bei der Qualitätskontrolle von kurzlebigen Biologicals. Der Fachausschuss beschließt eine Request for Revision auszuarbeiten, der die Aufnahme von automatisierten Systemen (z.B. colony counter) in die Monographie beinhaltet, da in diesem Fall abgestimmte Parameter der Gerätequalifizierung im Arzneibuch beschrieben werden müssten.
Die Arbeitsgruppe Bakteriophagen hat sich neu etabliert, Ergebnisse gab es aus dieser Gruppe noch nicht zu besprechen, jedoch hat der Fachausschuss beschlossen, zur nächsten Sitzung einen Kollegen des PEI zu einem Bericht einzuladen.
Der deutsche Request for Revision zur Ausarbeitung einer Monographie zu Puresteam wurde vom EDQM mit der Begründung abgelehnt, seine Kontrolle würde gemäß der in der EU geltenden Vorschriften unter die GMP-Richtlinie fallen. Die USP enthält Vorschriften zu Puresteam, in Europa liegt eine solche Regelung nicht Rahmen des Arzneibuches.

Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende dankt dem Fachausschussvorsitzenden, den Mitgliedern und der wissenschaftlichen Sekretärin für ihre geleistete Arbeit.

4.4 A5 Fachausschuss Pharmazeutische Technologie
Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende bittet die Vertreterin des Fachausschusses Pharmazeutische Technologie um ihren Bericht.
Im Berichtszeitraum tagte der Fachausschuss einmal virtuell. Es wurde über verschiedene Monographien zu Darreichungsformen, Hilfsstoffen und Methoden der Pharmazeutischen Technologie diskutiert. Sechs Monographien zur nationalen Stellungnahme wurden besprochen und ggf. kommentiert. Insbesondere wurde über die Monographie Vaginal preparations kritisch diskutiert, weil dort halbfeste vaginale Zubereitungen lediglich als lokal wirksame und als low risk preparations betrachtet werden. Der Fachausschuss bereitete hierzu einen Kommentar nach Strasbourg vor. Ebenso ausführlich diskutiert wurde die Monographie 2.9.5 Uniformity of mass of single-dose preparations. Auch dort wurde ein Kommentar ausgearbeitet. Bei der Monographie „Wasser für Injektionszwecke“ sollen alle nasschemischen Ionennachweise gestrichen werden. Der Fachausschuss hinterfragte sehr kritisch, ob die Messung der Leitfähigkeit eine umfassende Aussage über die ionischen Bestandteile und deren Grenzwerte machen kann und ob dies ausreichend ist. Die beiden deutschen Experten aus der WAT WP wurden zu diesem Thema um Erläuterungen gebeten und es wurde angeregt, die Industrie noch einmal um Kommentierung dieses Monographie-Entwurfs zu bitten. Des Weiteren wurden fünf in Revision befindliche Monographien besprochen und ein Kommentar nach Strasbourg versandt.
Ein Entwurf für eine neue Monographie für das DAB (Dünnflüssiges synthetisches Paraffin) stand zur Diskussion, der Laborbericht wurde vorgestellt. Der Fachausschuss empfiehlt die Aufnahme dieser Monographie in das DAB und daher steht diese Monographie zur Abstimmung auf der aktuellen Tagesordnung.

Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende dankt für den Bericht und vor allem dem Fachausschussvorsitzenden und den Mitgliedern für ihre geleistete Arbeit.

5 Projekte der DAB-Kommission

5.1 Eingestellter Cannabisextrakt Mündl. Bericht
Gemeinsam mit dem DAC wird eine Monographie für einen CBD-reichen Cannabisextrakt erarbeitet, die dann zunächst im DAC veröffentlicht werden soll. Momentan läuft die Untersuchung der Marktmuster. Wie auch schon bei dem Projekt zur Erarbeitung einer Monographie für Notoginseng-Trockenextrakt verläuft die Zusammenarbeit hervorragend.

5.2 Kupfer(I)-oxid Mündl. Bericht
Der Fachausschuss Pharmazeutische Chemie hatte den Auftrag bekommen eine Monographie zu Kupfer(I)-oxid auszuarbeiten. Aufgrund fehlenden Materials hatte sich diese Ausarbeitung bisher verzögert. Da nunmehr Proben zur Verfügung gestellt wurden, sind die Arbeiten des BfArM-Labors fast abgeschlossen, lediglich bei der Gehaltsbestimmung bestehen noch kleinere Unklarheiten, die nach Rücksprache mit der Herstellerfirma beseitigt werden. Eine Veröffentlichung der Monographie im Bundesanzeiger ist für Q1/2022 geplant.

6 Beschlussvorlagen

Revisionen für das DAB

6.1.1 Bundesanzeiger AT 15.04.2021 B6, Bekanntmachung vom 18.03.2021 3716.2700
Der revidierte Monographie-Entwurf zu Methansulfonsäure wurde im Bundesanzeiger angehört. Es sind keine Kommentare eingegangen:
Die revidierte Monographie wird der DAB-Kommission zur Abstimmung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: Annahme: 21; Ablehnung: /; Enthaltung: /

Die revidierte Monographie wird einstimmig angenommen und in das DAB2022 aufgenommen.

6.1.2 Bundesanzeiger AT 29.07.2021 B7, Bekanntmachung vom 19.07.2021 3716.2701

Der revidierte Monographie-Entwurf zu Benzin wurde im Bundesanzeiger angehört. Es sind keine Kommentare eingegangen.
Die revidierte Monographie wird der DAB-Kommission zur Abstimmung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: Annahme: 21; Ablehnung: /; Enthaltung: /

Die revidierte Monographie wird einstimmig angenommen und in das DAB2022 aufgenommen.

6.1.3 Anforderungen an Reagenzien RN 3716.2706
Im Deutschen Arzneibuch gibt es vier Reagenzien, die bestimmte Cannabinoide beschreiben. Sie werden bei der Gehaltsbestimmung als Standardsubstanzen eingesetzt. Zurzeit werden diese Reagenzien mithilfe der Protonen- und 13C-Kernresonanzspektroskopie charakterisiert. Dabei dient die 13C-Kernresonanzspektroskopie ausschließlich der Sicherstellung der Identität. Das ZL (Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.) hat beantragt, die 13C-Kernresonanzspektroskopie gegen eine andere Methode, die weniger aufwendig ist, auszutauschen. Infrage kämen die IR-Spektroskopie oder die Flüssigchromatographie.
Der Fachausschuss Pharmazeutische Biologie empfiehlt also, alternative Identitätsverfahren zum Nachweis der Identität der eingesetzten Reagenzien zuzulassen. Diese Änderung müsste allerdings im Bundeanzeiger angehört werden.

Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende stellt diese Empfehlung zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: Annahme: 21; Ablehnung: /; Enthaltung: /
Damit wird der Fachausschuss Biologie beauftragt, eine Revision der Monographien bezüglich der Anforderungen an die eingesetzten Reagenzien anzugehen.

6.2 Neue Monographien für das DAB

6.2.1 Bundesanzeiger AT 29.07.2021 B7, Bekanntmachung vom 19.07.2021
Dünnflüssiges synthetisches Paraffin

Der Textentwurf für eine neue Monographie „Dünnflüssiges synthetisches Paraffin“ wurde im Bundesanzeiger angehört. Es sind keine Kommentare eingegangen.
Die neue Monographie wird der DAB-Kommission zur Abstimmung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: Annahme: 21; Ablehnung: /; Enthaltung: /

Die neue Monographie wird angenommen und in das DAB2022 aufgenommen.

6.3 Streichung von Monographien und Texten aus dem DAB

6.3.1 Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat 7416.2703
6.3.2 Coffein-Natriumbenzoat 7416.2704

Beide Monographien wurden vom Fachausschuss Pharmazeutische Chemie zur Streichung vorgeschlagen und befinden sich momentan zur Anhörung im Bundesanzeiger. Die Kommentierungsfrist läuft noch bis zum 22. November 2021.
Die Geschäftsstelle schlägt vor, einen Vorratsbeschluss zu fassen, so dass die Monographien zu streichen sind, sofern bis zum Ende der Kommentierungsfrist keine Kommentare eingegangen sind, die dem entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis: Annahme: 21; Ablehnung: /; Enthaltung: /

Beide Monographien werden im DAB2022 gestrichen, sofern keine Kommentare eingehen, die dem entgegenstehen.

7 Verschiedenes

8 Termin für die nächste Beratung

Der Termin für die nächste Sitzung wird noch nicht final festgelegt, im Nachgang zur Sitzung wird es eine Online-Abfrage dazu geben.
Post-Meeting note: Die Abfrage hat ergeben, dass als mögliche Termine für das nächste Jahr entweder Freitag 23. September 2022 oder Montag 24. Oktober 2022 in Frage kommen.