BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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1. Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen
Feststellung der Beschlussfähigkeit / Anträge zur Tagesordnung / Annahme der Tagesordnung / Interessenerklärung

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur 64. Beratung des Ausschusses für Pharmazeutische Biologie, die Corona-bedingt erstmalig virtuell abgehalten wird. Er merkt an, dass zwei Ausschussmitglieder abwesend sind. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung (16.11.2020) einstimmig angenommen und unter TOP 5 ergänzt um einen Beitrag des DAC zum Thema „Praxisrelevante Vorgaben für die Ph.-Eur.-Monographie „Cannabis flos“ sowie unter TOP 9 um einen Vorschlag der Swissmedic zum Thema “Herbal teas“. Die stimmberechtigten Sitzungsteilnehmer werden nach eventuellen Interessenkonflikte bezüglich der Tagesordnungspunkte gefragt. Zur Dokumentation wird im Nachgang eine entsprechende Liste versandt.

Tagesordnung
1. Allgemeine Beschlüsse
1.1 Verfahrensregelungen
Feststellung der Beschlussfähigkeit / Anträge zur Tagesordnung / Interessenerklärung / Annahme der Tagesordnung
1.2 Annahme des Ergebnisprotokolls der 63. Beratung
2. Arzneibuchgremien
2.1 Bericht über die 165., 166. und 167. Sitzung der Ph.Eur. Kommission
2.1 Bericht/Protokoll über die 64., 65 und 66. Beratung der Expertengruppe 13A
2.2 Bericht/Protokoll über die 64., 65. und 66. Beratung der Expertengruppe 13B
2.3 Bericht/Protokoll über die 37., 38. und 39. Beratung der Arbeitsgruppe TCM
3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme
3.1 Aetherolea
3.2 Arnica flower, Arnica tincture
3.3 Monographs on essential oils (information chapter) (5.30.)
3.4 Contaminant pyrrolizidine alkaloids (2.8.26.)
3.5 Echinaceae purpureae herbae succus expressus et ethanol confirmatus
3.6 Echinaceae purpureae herbae succus expressus et confirmatus sine ethanolo
3.7 Sennae
3.8 Sennae folii extractum siccum normatum
3.9 Sennae fructus extractum hydroalcoholicum siccum normatum
3.10 Tannaceti parthenii herba
3.11 Urticae radix
3.12 Verbasci flos
TCM
3.13 Armeniacae amarae semen
3.14 Fritillariariae thunbergii bulbus
3.15 Notopterygium root
3.16 Persicae semen
3.17 Scrophularia root
4. Nationale Stellungnahmen zu veröffentlichten europäischen Monographien
5. Europäische Monographien in Bearbeitung
Neue Monographien

1.2 Annahme des Ergebnisprotokolls der 60. Beratung

Das Ergebnisprotokoll wird einstimmig angenommen.

2. Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die 165., 166. und 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuch-Kommission, mündlich

Der Ausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis. Dazu: Pressemitteilungen des EDQM

https://www.edqm.eu/en/news/outcome-165th-session-european-pharmacopoeia-commission,
https://www.edqm.eu/en/news/outcome-166th-session-european-pharmacopoeia-commission und
https://www.edqm.eu/en/news/outcome-167th-session-european-pharmacopoeia-commission.

2.2 Bericht über die 64., 65. und 66. Beratung der Expertengruppe 13A mündlich

dazu:

  • Report of the 64th meeting Exp. 13A (20) 2
  • Protokoll der 64.und 65. Sitzung
  • Report of the of the of the 65th meeting Exp. 13A (20) 5
  • Summary of decisions of the 66th meeting Exp. 13A (20) 8

Der Ausschuss nimmt die Protokolle und den Bericht zur Kenntnis.

2.3 Bericht über die 64., 65. und 66. Beratung der Expertengruppe 13B mündlich

dazu:

  • Summary of decisions of the 64th meeting Exp. 13B (20) 1
  • Summary of decisions of the 65th meeting Exp. 13B (20) 8
  • Protokoll der 64. Sitzung
  • Protokoll der 65. Sitzung
  • Protokoll der 66. Sitzung

Der Ausschuss nimmt die Protokolle und Berichte zur Kenntnis.

2.4 Bericht über die 37., 38. und 39. Sitzung der Arbeitsgruppe TCM mündlich

dazu:

  • Summary of decisions of the 37th meeting PA/PH/EXP TCM /20)1
  • Protokoll der 37. Sitzung
  • Summary of decisions of the 38th meeting PA/PH/EXP TCM (20) 4
  • Protokoll der 36. Sitzung
  • Protokoll der 39. Sitzung

Der Ausschuss nimmt die Summarys of decisions und Protokolle zur Kenntnis.

3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

3.1 Aetherolea Exp. 13A/T (17) 46 ANP

Es lag bereits das entsprechende DRT Dokument vor. Die Monographie kann an die Kommission gehen.

3.2 Arnica flower Exp. 13A/T (19) 80 ANP

Arnica tincture Exp. 13A/T (19) 81 ANP
Kommentar des BAH vom 22. 09. 2020 7416.2666
Der Kommentar liegt dem EDQM bereits vor und wird von Gruppe 13A bearbeitet.

3.3 Monographs on essential oils (information chapter) (5.30.) Exp. 13A/T (19) 78 ANP

Es lag bereits das entsprechende DRT Dokument vor. Die Monographie kann an die Kommission gehen.

3.4 Contaminant pyrrolizidine alkaloids (2.8.26.) Exp. PA/T (18) 1 ANP

Die Monographie wurde am 24.11. 2020 auf der 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission verabschiedet.

3.5 Echinaceae purpureae herbae succus expressus et ethanol confirmatus Exp. 13A/T (13) 76 ANP R2

3.6 Echinaceae purpureae herbae succus expressus et confirmatus sine ethanolo Exp. 13A/T (13) 77 ANP R2

Es liegen keine aktuellen Kommentare vor.

3.7 Sennae fructus extractum aquosum siccum normatum Exp. 13A/T (17) 43 ANP

3.8 Sennae folii extractum siccum normatum Exp. 13A/T (18) 1 ANP, Exp. 13A/T (18) 1 ANP R1

3.9 Sennae fructus extractum hydroalcoholicum siccum normatum Exp. 13A/T (19) 66 ANP

Es liegen keine aktuellen Kommentare vor.

3.10 Tannaceti parthenii herba Exp. 13B/T (19) 21 ANP

Es liegen keine Kommentare vor.

3.11 Urticae radix Exp. 13B/T (19) 67 ANP, Exp. 13B/T (19) 67 COM

Die Monographie wurde am 24.11. 2020 auf der 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission verabschiedet.

3.12 Verbasci flos Exp. 13B/T (20) 28 ANP

Es liegen keine Kommentare vor.

TCM

3.13 Armeniacae amarae semen

Es liegen keine Kommentare vor. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

3.14 Fritillariariae thunbergii bulbus

Die Monographie wurde am 24.11. 2020 auf der 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission verabschiedet.

3.15 Notopterygium root

Es liegen keine Kommentare vor. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

3.16 Persicae semen

Es liegen keine Kommentare vor. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

3.17 Scrophularia root

Die Monographie wurde am 24.11. 2020 auf der 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission verabschiedet.

4. Nationale Stellungnahmen zu veröffentlichen europäischen Monographien

Es besteht kein Diskussionsbedarf

5. Europäische Monographien in Bearbeitung

Neue Monographien
Die deutschen Experten berichten auf Grundlage der von Ihnen erstellten Protokolle (siehe TOP 2.2 bzw. 2.3). Details können diesen Protokollen bzw. den Reports entnommen werden.

5.1 Cannabis flos

Cannabis extractum normatum - Monographieentwurf
Das Hauptproblem ist nach wie vor das Versenden der Proben für die analytische Arbeit. Die HPTLC ist nach wie vor in Arbeit. Es werden weitere Proben benötigt. Der HRS-Extrakt wird von Bionorica zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten an der HPLC und deren Validierung sind noch nicht abgeschlossen. Der SST soll über CBN/CBD durchgeführt werden.
Es wird berichtet, dass die KF-Wasserbestimmung an der Cannabis Droge nicht gut funktioniert. Es wird empfohlen die Bestimmung des Trocknungsverlusts im Vakuumtrockenschrank beizubehalten. Ein höherer Grenzwert für Quecksilber wird nicht benötigt. Foreign matter fehlt nach wie vor. Des Weiteren regt der DAC an, dass der Nominalgehalt der betreffenden Handelsware anzugeben ist, auf die sich die zulässige Abweichung des zertifizierten Gehaltes beziehen muss. Es sollten Angaben zur mikrobiologischen Qualität gemacht werden.
Die Arbeiten hinsichtlich der geplanten Monographie zu Cannabisdickextrakt werden auf der europäischen Ebene erst begonnen, wenn die Blütenmonographie verabschiedet ist. Die Monographie bleibt in Bearbeitung.
Hinsichtlich der DAB-Monographie zu Cannabis flos merkt der DAC zu den geforderten Referenzsubstanzen in Form von Reagenzien in RN Qualität an, dass zusätzlich zum 1H-NMR noch ein 13C-NMR gefordert ist. Dies ist aber in der Praxis nicht realisierbar, da keine auf dem Markt verfügbaren Referenzsubstanzen diese Anforderungen erfüllen. Zudem wird die Sinnhaftigkeit des 13C-NMR zusätzlich zum vorliegenden 1H-NMR und der HPLC Gehaltsbestimmung in Frage gestellt. Es wird angeregt auf ein 13C-NMR in den Anforderungen zu verzichten. Der Vorsitzende merkt an, dass dies in der Ph.Eur. Monographie kein Thema mehr sein wird, da dann CRS Sub-stanzen als Referenzsubstanzen dienen werden. Im Laufe der Diskussion wurde jedoch ersichtlich, dass die Ph.Eur. Monographie aufgrund von Verzögerungen bei der Musterbeschaffung nicht vor 2022 in Kraft treten wird. Im Allgemeinen wurde der Vorschlag des DAC positiv aufgenommen, weshalb darum gebeten wurde, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Seitens des DAC wurde in diesem Zusammenhang zudem angeboten, ein IR Referenzspektrum als weiteres Identitätskriterium bereitzustellen.

6. Requests for Revision

Es liegen aktuell keine Requests vor. Der vom BAH bereits gestellte Requests zu Salbei (PA/PH/Exp. 13B/T (20) 53) wird auf die Tagesordnung der nächsten Kommission und des kommenden 13B Meetings gesetzt. Der BAH Änderungsantrag zu 2.2.13 Determination of Water by Distillation (PA/PH/Exp. 13B/T (20) 54) wird zunächst in Gruppe 13B besprochen. Es handelt sich eigentlich um eine Revision der individuellen Monographien mit dem Ziel Methode 2.2.13 zu streichen.

7. Vorschläge zu Monographien des Europäischen Arzneibuches

8. Vorschläge zu Monographien des Deutschen Arzneibuches

8.1 Notoginseng Extrakt

Aufnahme der DAC Monographie ins DAB

Zunächst wird beim EDQM nachgefragt, ob auf der europäischen Ebene die Ausarbeitung einer solchen Monographie von Interesse ist. Falls die Ph.Eur.-Kommission kein Interesse an einer Ausarbeitung zeigt, wird die DAB-Kommission auf ihrer nächsten Sitzung gebeten, einen Vorratsbeschluss für die Ausarbeitung der entsprechenden DAB-Monographie zu fassen.

8.2 Eingestellter Cannabisextrakt

Schreiben der Fa. QSI GmbH vom 08.07.2020
Schreiben von Prof. Stahl-Biskup

Bezüglich des Schreibens der Fa. QSI wird seitens des BfArM darauf hingewiesen, dass in den Cannabisextrakten, die im Jahr 2017 untersucht wurden, die Peakfläche des Cannabinols im Verhältnis zu den Peakflächen von THC und CBD um Faktor ~100 kleiner war. Da der Prozentgehalt des Cannabinols über eine 1-Punkt-Kalibrierung berechnet wird, soll oder muss die Konzentration der Referenzlösung III der Cannabinol-Konzentration in der Untersuchungslösung entsprechen.

Bei der Gehaltsbestimmung wird die Herstellung der Untersuchungslösung nur auf die Hauptcannabinoide wie THC und CBD bezogen. Der Cannabinol-Gehalt kann je nach Herstellungsmethode stark variieren. Um Missverständnisse bei der Herstellung der Referenzlösung III nach DAB 2020 zu vermeiden, schlägt das BfArM vor bei der Herstellung der Referenzlösung III keinen Verdünnungsfaktor festzulegen.
Vorschlag zur Herstellung der Referenzlösung III, ohne den Verdünnungsfaktor festzulegen.
Referenzlösung III: 5,0 mg Cannabinol RN werden in Methanol R zu 25,0 ml gelöst (Stammlösung). Aus dieser Lösung wird durch Verdünnen mit Methanol R die Referenzlösung III hergestellt, die der erwarteten Konzentration des Cannabinols in der Untersuchungslösung entspricht.

Darüber hinaus gab es zur DAB Monographie Eingestellter Cannabisextrakt in der in der Vergangenheit Anfragen zu den Berechnungsformeln für den Gehalt an CBD und Delta9-THC Es wurde bemängelt, dass ein 100fach zu hohes Ergebnis erhalten wird. Auch bei einer experimentellen Verifizierung der Monographie im BfArM-Labor ergab sich diese Fragestellung.
Norwig erklärt dazu, dass es auf das Zusammenspiel zwischen der Legende und der Berechnungsformel ankommt. Dies soll nochmals recherchiert werden. Daraufhin soll entschieden werden, ob es sich um eine redaktionelle Änderung der Legende oder um einen sachlichen Fehler handelt.

Anmerkung: Es liegt ein redaktioneller Fehler in der Legende der Formel vor. Bei der Variablen handelt es sich um die Reinheit der Referenzsubstanz z.B. Delta9-THC RN, ausgedrückt als Prozentsatz. Das Europäische Arzneibuch benutzt hierfür bei anderen eingestellten Extrakten den Variablennamen p.
Mathematisch gesehen muss eine Reinheit von z.B. 98 % als 0,98 verrechnet werden. Somit ist der Faktor 100 berechtigt. USP führt konsequent bei allen Formeln die 100 an. Ph.Eur. macht dies teilweise. In der Anlage werden die Begriffe Prozentsatz, Prozentzahl, Prozentwert gemäß bestimmter Nachschlagewerke1,2 erläutert. Würde man die unübliche Prozentzahl einführen, müsste die 100 entfallen.

Beispiel:

Der Prozentgehalt an Delta9-THC wird nach folgender Formel berechnet:

Fu-a = Peakfläche von Delta9-THC im Chromatogramm der Untersuchungslösung.
er-a = Einwaage von Delta9-THC RN in Milligramm.
Gr-a = Gehalt an Delta9-THC der Referenzlösung I in Prozent.
Prozentgehalt an Delta9-THC in Delta9-THC RN zur Herstellung der Referenzlösung I
Fr-a = Peakfläche von Delta9-THC im Chromatogramm der Referenzlösung I.
eu = Einwaage des Extrakts in Milligramm.

9. Verschiedenes

9.1 Foreign matter (2.8.2)

Es wurde noch einmal über den Punkt "unerwünschte Verunreinigungen" sowie über das Wording "foreign elements" versus "foreign matter'' diskutiert. Am Ende wurde der bestehende Vorschlag akzeptiert, da dies ein Kompromiss aus den Gruppen 13A, 138 und TCM war.

9.2 Pesticide residue

Die Monographie wurde am 24.11. 2020 auf der 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission verabschiedet

9.3 Pyrrolizidinalkaloide in pflanzlichen Drogen

Die Monographie wurde am 24.11. 2020 auf der 167. Sitzung der Europäischen Arzneibuchkommission verabschiedet

9.4 Beratungen

Für Mai und Oktober 2021 sind virtuelle Beratungen geplant. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 12:15 Uhr.

1 Duden, Formelsammlung Mathematik, Kapitel 7. 1 „Prozentrechnung S. 31, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus, Mannheim – Berlin (2005)
2 Albert J. Urban: Formeln und Tabellen, S 87 ff, area verlag gmbh, Erftstadt (2005)