BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

1. Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen

Feststellung der Beschlussfähigkeit / Anträge zur Tagesordnung / Annahme der Tagesordnung / Interessenerklärung

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur 66. Beratung des Ausschusses für Pharmazeutische Biologie, die Corona-bedingt virtuell abgehalten wird. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung (21.07.2021) einstimmig angenommen. Die stimmberechtigten Sitzungsteilnehmer werden nach eventuellen Interessenkonflikten bezüglich der Tagesordnungspunkte gefragt. Zur Dokumentation wurde bereits eine entsprechende Liste versandt.

Tagesordnung

1. Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen
Feststellung der Beschlussfähigkeit / Anträge zur Tagesordnung / Interessenerklärung / Annahme der Tagesordnung
1.2 Annahme des Ergebnisprotokolls der 65. Beratung

2. Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die170. Sitzung der Ph. Eur. Kommission

2.1 Bericht/Protokoll über die 68. Beratung der Expertengruppe 13A

3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

3.1 Berberidis aristatae caulis
3.2 Bursae pastoris herba
3.3 Foreign matter (2.8.2.)
3.4 Linariae herba
3.5 Rhei extractum siccum normatum
3.6 Rhei radix

TCM

3.7 Saposhnikovia radix
3.8 Pulsatillae radix

4. Nationale Stellungnahmen zu veröffentlichten europäischen Monographien

5. Europäische Monographien in Bearbeitung

Neue Monographien

Anthrachinondrogen (Assay Methoden vs. HMPC Monographien)

5.1 Rhei radix
5.2 Rhei extractum siccum normatum
5.3 Sennae alatae folium

Salbei/Fenchel: Bestimmung von tox. relevanten Komponenten, Thujon, Estragol. Brauchen wir eine echte quantitative Bestimmung

5.4 Foeniculi amari fructus
5.5 Foeniculi dulcis fructus aetheroleum
5.6 Salviae sclareae aetheroleum

Ätherische Öle: Rahmenmonographie: Welches Ausgangsmaterial wird verwendet. Beschreibung der Herstellung.

5.7 Ätherische Öle

Revisionsantrag der Fa. Pharma Aldenhoven, 05.05.2021 3716.2696

Betrachtung einer Drogenmonographie des Europäischen Arzneibuches im Hinblick auf die Anwendbarkeit für Drogen zur Gewinnung von ätherischen Ölen am Beispiel von Kümmel (Carvi fructus, 1080). 3716.2699

5.8 Cannabis flos

6 Requests for Revision

7 Vorschläge zu Monographien des Europäischen Arzneibuches

8 Vorschläge zu Monographien des Deutschen Arzneibuches

8.1 Cannabisextrakt

9 Verschiedenes

1.2 Annahme des Ergebnisprotokolls der 65. Beratung

Das Ergebnisprotokoll wird einstimmig angenommen.

2. Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die 170. Sitzung der Europäischen mündlich Arzneibuch-Kommission

2.1.1 Summary of Decisions taken at the 170th PA/PH (21) 6 R1 Session of the Commission

Der Ausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis. Dazu: Pressemitteilungen des EDQM

  • https://www.edqm.eu/en/news/outcome-170th-session-european-pharmacopoeia-commission

2.2 Bericht über 68. Beratung der Expertengruppe 13A mündlich

dazu:

  • Summary of decisions of the 68th meeting Exp. 13A (21) 5
  • Protokoll der 68.Sitzung
  • Summary of decisions of the 67th meeting Exp. 13A (21) 2

Der Ausschuss nimmt das Protokoll zur Kenntnis. Die essentiellen Themen der Sitzung werden unter TOP 5 behandelt.

3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

Foreign matter (2.8.2.) Exp. 13B/T (16) 48 ANP

3.2 Berberidis aristatae caulis PA/PH/Exp. 13B/T (16) 48 ANP

3.3 Bursae pastoris herba Exp. 13B/T (19) 53 ANP

3.4 Linariae herba Exp. 13B/T (20) 14 ANP

Es liegen keine Kommentare/Stellungnahmen vor.

3.5 Rhei extractum siccum normatum Exp. 13A/T (05) 9 ANP R1

3.6 Rhei radix Exp. 13A/T (04) 40 ANP R3

BAH Kommentar zu “Rhubarb” und “Rhubarb Dry Extract, Standardised” (Pharmeuropa 33.2), 29.06.2021 3716.2695

Die Tagesordnungspunkte 3.5 und 3.6 werden unter TOP 5 abgehandelt.

TCM

3.7 Saposhnikovia radix PA/PH/Exp. TCM/T (10) 95 ANP

3.8 Pulsatillae radix PA/PH/Exp. TCM/T (20) 35 ANP

Es liegen keine Kommentare/Stellungnahmen vor.

4. Nationale Stellungnahmen zu veröffentlichen europäischen Monographien

5. Europäische Monographien in Bearbeitung

Anthrachinondrogen (Assay Methoden vs. HMPC Monographien)

5.1 Rhei radix Exp. 13A/T (19) 10

Exp. 13A/T (19) 44
Exp. 13A/T (19) 60

5.2 Rhei extractum siccum normatum Exp. 13A/T (19) 11
Exp. 13A/T (19) 45

BAH Kommentar zu “Rhubarb” und “Rhubarb Dry Extract, Standardised” (Pharmeuropa 33.2), 29.06.2021
Siehe auch TOP 3.5 und 3.6

Der BAH stellt fest, dass in diesen beiden Monographien die unspezifische Absorptionsbestimmung (Photometrie) durch eine spezifischere HPLC-Bestimmung ersetzt wurde. Wie schon bei Mariendistel, Rosskastanie und Sennes führt ein solcher Wechsel der Bestimmungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen, die Änderungen in der Deklaration der jeweiligen Produkte erfordern. Sofern die jeweiligen HMPC-Monographien in dieser Hinsicht nicht geändert werden, kommt es zu einer Diskrepanz zwischen Ph.Eur.- und HMPC-Monographien. Daraus ergibt sich eine schwierige Situation für die Hersteller pflanzlicher Produkte, da die Festlegung des Arzneibuches rechtsverbindlich ist und innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden muss. Außerdem müssen pflanzliche Drogen/Extrakte parallel nach beiden Methoden geprüft werden, um die Anforderungen des Arzneibuchs und der Monographie des HMPC zu erfüllen. In dieser Hinsicht sind Ringversuche ein nützliches Instrument, um Informationen über die unterschiedlichen Ergebnisse zu erhalten, die mit der "alten" und der "neuen" Methode erzielt wurden, und es konnte gezeigt werden, dass aus solchen Tests Umrechnungsfaktoren abgeleitet werden können (z. B. für Mariendistel oder für Aesculus). Daher wird die EDQM gebeten, im Falle solch zukünftiger Monographien, insbesondere bei solchen, die standardisierte Extrakte beschreiben, ausreichende Ringversuche durchzuführen, um die Bestimmung eines Umrechnungsfaktors zwischen der "alten" und der "neuen" Methode zu ermöglichen.

5.3 Sennae alatae folium Exp. 13A/T (20) 6

Die Problematik entspricht der unter TOP 5.1 und TOP 5.2. Es ist dem nichts hinzuzufügen.

Salbei/Fenchel: Bestimmung von tox. relevanten Komponenten, Thujon, Estragol. Brauchen wir eine echte quantitative Bestimmung

5.4 Foeniculi amari fructus

5.5 Foeniculi dulcis fructus aetheroleum

5.6 Salviae sclareae aetheroleum

Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass eine echte quantitative Bestimmung einer toxisch relevanten Substanz (mit authentischer Referenzsubstanz, CRS) unbedingt notwendig ist. Diese Meinung entspricht auch der des HMPC. In diesem Zusammenhang wird empfohlen jeweils allgemeine Methoden für bestimmte toxisch relevanten Substanzen auszuarbeiten die dann bei ätherisch Öl Drogen angewendet werden. Entsprechende Grenzwerte sind dann individuell für die entsprechenden Drogen festzulegen. Frau Valder wird gebeten in Abstimmung mit Herrn Waimer, Frau Steinhoff und Herrn Walch eine entsprechende Stellungnahme zu formulieren die dann nochmals im Ausschuss diskutiert wird und gegebenenfalls an das EDQM geht.

Ätherische Öle: Rahmenmonographie: Welches Ausgangsmaterial wird verwendet. Beschreibung der Herstellung.

5.7 Ätherische Öle

Revisionsantrag der Fa. Pharma Aldenhoven, 05.05.2021 3716.2696

Betrachtung einer Drogenmonographie des Europäischen

Arzneibuches im Hinblick auf die Anwendbarkeit für Drogen zur Gewinnung von ätherischen Ölen am Beispiel von Kümmel (Carvi fructus, 1080). 3716.2699

Aktuell sieht das Europäische Arzneibuch Standards für Ausgangsdrogen zur Gewinnung von Extrakten in Form von vollständig getrockneten Drogen vor. Daneben sind auch Standards für Teedrogen (z.B. DAB) etabliert.
Historisch bedingt gibt es keine Standards für die Ausgangsdrogen zur Gewinnung ätherischer Öle, unbenommen vom Trocknungszustand der Drogen zur ätherisch Öl Gewinnung.
Die Revision der Allgemeinen Monographie Ätherische Öle (2098) lässt hier eine Unschärfe aufkommen, da in dieser Monographie nicht klar genug abgegrenzt wird, ob und in welchem Umfang Bezug auf bestehende Drogenmonographien des Arzneibuch zu nehmen ist.
Die Drogenmonographien müssen auf Anwendbarkeit hinsichtlich der Gewinnung von ätherischem Öl überarbeitet werden. Im Dokument 3716.2699 liegt ein entsprechendes Dokument vor, wie die aktuelle Drogenmonographie zu Carvi fructus hinsichtlich der Gewinnung von ätherischen Ölen, zu überarbeiten /z.B. Trocknungsgrad) wäre. Frau Valder wird gebeten auf Grund des Revisionsantrags der Fa. Pharma Aldenhoven und des Dokuments 3716.2699 einen grundlegenden Lösungsvorschlag auszuarbeiten der auf der kommenden Sitzung im November vom Ausschuss diskutiert werden soll und dann an das EDQM weitergeleitet wird.

5.8 Cannabis flos

Der vom ZL berichtete mögliche Qualitätsmangel in Bezug auf das Vorhandensein von Mikrosamen (bedingt durch die mehrfache Vermehrung weiblichen Cannabisblüten) und größere Samen (offenbar durch die Kultivierung von männlichen neben weiblichen Cannabisblüten) wurde vom EDQM zur Kenntnis genommen. Da seitens des ZL keine weiteren Daten nachgereicht werden konnten und keine diesbezüglichen Erkenntnisse aus anderen Mitgliedsstaaten vorliegen wurde entschieden, dass es sich hier offenbar um einen Einzelfall handelt. Da gesundheitliche Folgen aus der Präsenz derartiger Mikrosamen nicht zu erwarten sind wird dieser Bericht nicht weiter verfolgt.

6. Requests for Revision

Es liegen keine Änderungsvorschläge vor.

7. Vorschläge zu Monographien des Europäischen Arzneibuches

Es liegen keine Änderungsvorschläge vor.

8. Vorschläge zu Monographien des Deutschen Arzneibuches

8.1 Cannabisextrakt

Zu den kurzfristig, am 20.07.3021, vom BPI vorgelegten Daten hinsichtlich der Ergebnisse zu Stabitätsuntersuchungen von verschiedenen Cannabisextrakten bei unterschiedlichen Lagerungsbedingungen merkt der Ausschuss an, dass die vorgelegten Daten in dieser Form nicht ausreichen, um weitergehende Entscheidungen bezüglich der Stabilität/Haltbarkeit von Cannabisextrakten zu treffen. Es sind der To – Wert und die konkreten Gehaltsangaben zu den jeweiligen Bestimmungszeitpunkten nachzureichen. Nur so lässt sich ein Trend erkennen. Die bloßen Daten sind nicht aussagekräftig. Weiterhin sollte angegeben werden unter welchen Bedingungen (z.B. Inertgasatmosphäre) die Abfüllung vorgenommen und welches Einstellmittel (MCP, Sesamöl etc.) verwendet wurde. Diese Fragen werden seitens des BfArM an den BPI gerichtet.
Abschließend wird berichtet, dass die auf der 65. Sitzung empfohlene Ausarbeitung einer DAC Monographie zu CBD reichem Cannabisextrakt

9. Verschiedenes

9.1 Änderungsantrag zur Monographie "Substances for pharmaceutical use“ der Fa, Phylak Sachsen GmbH

Seitens des BfArM wird über einen Revisionsantrag zu den General Notices berichtet.
Hintergrund: In vielen Monographien sind zwei Reihen mit Identifikationsprüfungen beschrieben. Durch die Allgemeinen Vorschriften des Europäischen Arzneibuches ist die Verwendung der 2. Identifikationsreihe auf Apotheken beschränkt. Diese können die Prüfungen der 2. Identifikationsreihe nutzen, sofern sichergestellt ist, dass die Substanz oder Zubereitung eindeutig einer zertifizierten Charge entstammt, die sämtlichen anderen Anforderungen der Monographie entspricht.
Die Geschäftsstelle der deutschen Arzneibuchkomissionen hat einen Antrag auf Revision der Allgemeinen Vorschriften von einem Hersteller spagyrischer Arzneimittel erhalten.
Der Antragsteller ist Anwender einiger Monographien von pflanzlichen Drogen und ätherischen Ölen, die eine 2. Identifikationsreihe aufweisen. Er sieht durch die Beschränkung des Anwenderkreises auf Apotheken den Gleichheitsgrundsatz verletzt und fordert, dass die Einschränkung auf die Anwendung durch Apotheken gestrichen wird.
Aufgrund der speziellen Begründung wurde durch die Geschäftsstelle beschlossen diesen Antrag an die Ph.Eur. Kommission weiterzuleiten, damit diese darüber beraten kann.
Der Ausschuss Pharmazeutische Biologie der DAB –Kommission wird über den Revisionsantrag informiert, da die Thematik möglicherweise auch den Expertengruppen 13A und 13B vorgelegt wird.

9.2 Beratungen

Die nächste virtuelle Beratung ist für den 15.11.2021, 14 Uhr geplant.

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um
13:15 Uhr.