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Ergebnisprotokoll der 73. Beratung des Ausschusses Pharmazeutische Chemie der Arzneibuch-Kommissionen am Mittwoch, den 30. Oktober 2019 in Bonn

1. Allgemeine Beschlüsse

1.1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Ausschuss war beschlussfähig.

1.2. Annahme der Tagesordnung

Der Ausschuss nahm die Tagesordnung an.

1.3. Interessenerklärung/Verschwiegenheit

Die Mitglieder des Ausschusses legten offen, bei welchen Tagesordnungspunkten Interessenskonflikte bestehen.

1.4. Annahme des Ergebnisprotokolls der 72. Sitzung

Der Ausschuss nahm das Protokoll ohne Änderungen an.

1.5. Allgemeine Informationen

2. Berichte aus den Arzneibuchgremien

2.1. Berichte aus den Kommissionen

  • DAB Kommission
  • Ph. Eur. Kommission - Summary of decisions taken at the 164th Session PA/PH (19) 05

Der Ausschuss nahm die Berichte zur Kenntnis.

2.2. Berichte aus den Experten- und Arbeitsgruppen

  • Chairs of Chemical Groups (PCM)
  • Antibiotics (7)
  • Inorganic chemistry (9)
  • Organic Chemistry – synthetic products (10A)
  • Organic Chemistry – synthetic products (10B)
  • Organic Chemistry – synthetic products (10C)
  • Organic Chemistry – synthetic products (10D)
  • Organic Chemistry – natural products (11)
  • Capillary electrophoresis (CE)
  • Chromatographic separation techniques (CST)
  • Heavy metals (HM)
  • Procedure 4 (P4)
  • Second Identification (SIT)
  • General Methods (MG)

Die anwesenden Experten berichteten aus den Expertengruppen, der Ausschuss nahm die Berichte zur Kenntnis.

3. Änderungsanträge zu DAB-Monographien und Ph.Eur.-Monographien

3.1. Sachstand Nitrosamine in Arzneistoffen mündlich

Der Ausschuss wurde über den Stand der Diskussionen bei der Ph. Eur. Kommission informiert.

  • Die Monographien der betroffenen Sartane wurden mit Anforderungen zur Begrenzung der Nitrosamine ergänzt.
  • In die Monographie Substances for Pharmaceutical use sollen Regelungen zur Begrenzung von Nitrosaminen aufgenommen werden.
  • Eine allgemeine Methode zur Bestimmung von Nitrosaminen in Arzneistoffen ist in Ausarbeitung. Die Methode wird voraussichtlich auf einer der Methoden basieren, die von den OMCL ausgearbeitet wurden.

3.2. Revision der DAB Monographie Benzin

Dem Ausschuss lag ein überarbeiteter Entwurf der Monographie Benzin vor. In der Monographie fehlen zurzeit noch Prüfungen zur Identifizierung. Analog der EP-Monographie Petrolether könnte auf Dichte und Brechungsindex zurückgegriffen werden. Das BfArM-Labor wird prüfen, ob eine Bestimmung des Brechungsindexes möglich ist.

3.3. L-Äpfelsäure

Dem BfArM lag ein Antrag vor die Ph.Eur. Monographie Äpfelsäure zu überarbeiten und die Anforderungen an die optische Drehung dergestalt zu ändern, dass die Monographie neben der racemischen Äpfelsäure auch für die reine L-Äpfelsäure anwendbar ist. Die Arzneibücher behandeln Razemate und reine Enantiomere einer Substanz als unterschiedliche Stoffe. Daher wird dem Antrag nicht gefolgt. Stattdessen wird vorgeschlagen eine eigene Ph.Eur. Monographie für L-Äpfelsäure auszuarbeiten. Eine entsprechende Monographie wird im DAB bereits beschrieben.
Der Ausschuss empfiehlt einen Antrag auf Ausarbeitung einer Monographie L-Äpfelsäure für das Europäische Arzneibuch zu stellen.

3.4. Sachstand DAB Monographie Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat mündlich

DAB Monographie Chinolinolsulfat-Kaliumsulfat ist nicht mehr zeitgemäß und müsste überarbeitet werden. Da Informationen vorlagen, dass die Substanz nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist, hatte der Ausschuss in der Vergangenheit vorgeschlagen, die Monographie zu streichen. Inzwischen liegen aktuelle Informationen vor, denen zufolge ein Chemikaliengroßhändler die Substanz noch im Sortiment hat. Eine Anfrage bei dem Großhändler hat ergeben, dass die Substanz aktuell nicht lieferbar ist. Allerdings besteht die Absicht, die Substanz weiterhin zu vertreiben. Es wird vorgeschlagen, die Liefersituation weiter zu beobachten. Sollte die Substanz in den nächsten Monaten verfügbar sein, kann mit einer Überarbeitung der Monographie begonnen werden.
Falls die Substanz auch in den nächsten Monaten nicht mehr erhältlich ist, kann erneut über die Streichung der Monographie beraten werden.

3.5. Ofloxacin mündlich

Es liegen Informationen über Verunreinigungen vor, die durch die beschriebene Prüfung auf verwandte Substanzen nicht erfasst werden. Sobald Informationen über eine geeignete Methode verfügbar sind, wird ein Antrag auf Änderung der Monographie gestellt.

4. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

4.1. 5.28. Multivariate statistical process control, PA/PH/Exp. VSADM/T (18) 6 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.2. 2.4.20. Determination of elemental impurities, PA/PH/Exp. HM/T (17) 9 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.3. Dihydrostreptomycin sulfate for veterinary use, PA/PH/Exp. 7/T (19) 24 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.4. Flucloxacillin sodium monohydrate, PA/PH/Exp. 7/T (13) 65 ANP

Seite 3, “Related Substances”, Zeile 10 ff: In der Beschreibung des Gradienten fehlt zu Beginn ein isokratischer Schritt.
Seite 7, “Impurities”: Bei den Verunreinigungen G, H und J handelt es sich vermutlich um Isomerenmischungen. Dieses sollte bei den Verunreinigungen angegeben werden.

4.5. Florfenicol for veterinary use, PA/PH/Exp. 7/T (17) 3 ANP

Seite 3, “Related substances”, Zeile 27: Die Laufzeit der Chromatographie ist extrem lang (etwa 90 Minuten). Mit dem abgebildeten Chromatogramm (Abb. 2920.-2.) lässt sich die lange Laufzeit nicht begründen. Sofern Verunreinigungen auftreten, die eine Laufzeit von 90 Minuten erfordern, wäre es sinnvoll die Methode durch eine geeignete Gradientenmethode zu ersetzen um die Laufzeit zu reduzieren.
Seite 5, “Impurities”: Bei den Verunreinigungen C, D und E handelt es sich vermutlich um Isomerenmischungen. Dieses sollte bei den Verunreinigungen angegeben werden.

4.6. Caspofungin acetate, PA/PH/Exp. 7/T (17) 7 ANP

Seite 1, “Appearance of solution”, Zeile 40-42: Die Substanz wird parenteral angewendet, die Prüfung sollte daher auch die Färbung der Lösung (2.2.2) umfassen.

4.7. Calcium acetate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 29 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.8. Magnesium carbonate, heavy, PA/PH/Exp. 9/T (19) 31 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.9. Ferrous sulfate heptahydrate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 32 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.10. Zinc stearate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 28 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.11. Titanium dioxide, PA/PH/Exp. 9/T (19) 27 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.12. Calcium stearate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 30 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.13. Copper sulfate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 33 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.14. Ferrous fumarate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 35 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.15. Ferrous gluconate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 34 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.16. Magnesium aluminometasilicate, PA/PH/Exp. 9/T (19) 16 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.17. Norfloxacin, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 29 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.18. Lovastatin, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 38 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf. (Lab Report)

4.19. Sodium aminosalicylate dihydrate, PA/PH/Exp. 10A/T (18) 75 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.20. Sodium cromoglicate, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 8 ANP

Seite 2, “Acidity or alkalinity”, Zeile 2ff: Es ist vorgesehen die Verweise auf volumetrische Maßlösungen durch selbst herzustellende Lösungen zu ersetzen. Bei der Prüfung handelt es sich im Grundsatz um eine acidimetrische Titration. Es wäre sinnvoll die volumetrischen Maßlösungen beizubehalten.

4.21. Cyproheptadine hydrochloride sesquihydrate, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 85 ANP

Seite 2, “Acidity”, Zeile 2ff: Es ist vorgesehen die Verweise auf volumetrische Maßlösungen durch selbst herzustellende Lösungen zu ersetzen. Bei der Prüfung handelt es sich im Grundsatz um eine acidimetrische Titration. Es wäre sinnvoll die volumetrischen Maßlösungen beizubehalten.
Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.22. Disopyramide, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 10 ANP

Seite 1, “Identifizierung”, Zeile 36-46: Prüfung A wendet die UV/Vis-Spektrophotometrie an. Diese kann von Apotheken nicht durchgeführt werden. Zur Identifizierung in Apotheken reicht die Prüfung C. Prüfung A kann gestrichen werden.
Seite 2, “Related Substances”, Zeile 35: Der Grenzwert von NMT 0.25% für jede Verunreinigung ist nicht vereinbar mit den Anforderungen der Guideline ICH Q3A.

4.23. Levomepromazine hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 86 ANP

Die Monographien Levomepromazine Maleate und Levomepromazine Hydrochloride sollten harmonisiert werden.
Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.
Seite 2, “Acidity”, Zeile 2ff: Es ist vorgesehen die Verweise auf volumetrische Maßlösungen durch selbst herzustellende Lösungen zu ersetzen. Bei der Prüfung handelt es sich im Grundsatz um eine acidimetrische Titration. Es wäre sinnvoll die volumetrischen Maßlösungen beizubehalten.

4.24. Levomepromazine maleate, PA/PH/Exp. 10A/T (18) 77 ANP

Die Monographien Levomepromazine Maleate und Levomepromazine Hydrochloride sollten harmonisiert werden.
Seite 2, “Acidity”, Zeile 2ff: Es ist vorgesehen die Verweise auf volumetrische Maßlösungen durch selbst herzustellende Lösungen zu ersetzen. Bei der Prüfung handelt es sich im Grundsatz um eine acidimetrische Titration. Es wäre sinnvoll die volumetrischen Maßlösungen beizubehalten.

4.25. Promazine hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 24 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.26. Promethazine hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 25 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.27. Propyphenazone, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 14 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.28. Benserazide hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 53 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als Allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.29. Chlorpromazine hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 30 ANP

Seite 1, “Identifizierung”, Zeile 36-46: Prüfung A wendet die UV/Vis-Spektrophotometrie an. Diese kann von Apotheken nicht durchgeführt werden. Zur Identifizierung in Apotheken reicht die Prüfung C. Prüfung A kann gestrichen werden.
Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als Allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.30. Dosulepin hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 23 ANP

Seite 1, “Identifizierung”, Zeile 36-46: Prüfung A wendet die UV/Vis-Spektrophotometrie an. Diese kann von Apotheken nicht durchgeführt werden. Zur Identifizierung in Apotheken reicht die Prüfung C. Prüfung A kann gestrichen werden.
Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als Allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.31. Xylazine hydrochloride for veterinary use, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 26 ANP

Seite 2, “Related Substances”, Zeile 5 ff: Im isokratischen Verlauf am Ende der Chromatographie treten mehrere Peaks auf, die nur unzureichend auswertbar erscheinen. Sofern es sich hierbei um Verunreinigungen aus der Substanz handeln, sollte die Methode revidiert werden.

4.32. Paroxetine hydrochloride hemihydrate, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 88 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als Allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.

4.33. Paroxetine hydrochloride, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 87 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 37-42: Bei der beschriebenen Identifizierung B handelt es sich um eine geringfügige Modifikation des Tests auf Chlorid A aus 2.3.1. Dieser modifizierte Test wird auch in anderen Entwürfen beschrieben. Es wäre daher sinnvoll diesen als Allgemeine Methode in 2.3.1 aufzunehmen.
Seite 3, „Impurity D“, Zeile 3-9: Für die Eignungsprüfung wird ein Peak/Tal Verhältnis vom mindesten 2.0 für die Peaks von Verunreinigung D und Paroxetin gefordert. Diese Peaks sind auf dem abgebildeten Chromatogramm basisliniengetrennt. Hier sollte die Auflösung als Eignungskriterium herangezogen werden.

4.34. Gliclazide, PA/PH/Exp. 10A/T (19) 121 ANP

Seite 3, “Related Substances”, Zeile 4/5: Die Partikelgröße der HPLCsäule wurde verringert. Es sollte geprüft werden, ob die Angaben zu den Retentionen angepasst werden müssen.

4.35. Clotrimazole, PA/PH/Exp. 10A/T (18) 178 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.36. Dacarbazine, PA/PH/Exp. 10A/T (18) 5 ANP

Seite 1, “Identifizierung”, Zeile 36-46: Prüfung A wendet die UV/Vis-Spektrophotometrie an. Diese kann von Apotheken nicht durchgeführt werden. Zur Identifizierung in Apotheken reicht die Prüfung C. Prüfung A kann gestrichen werden.

4.37. Piracetam, PA/PH/Exp. 10B/T (18) 103 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.38. Prednicarbate, PA/PH/Exp. 10B/T (19) 35 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.39. Aripiprazole, PA/PH/Exp. 10C/T (18) 40 ANP

Der Entwurf sieht vor, die Prüfung auf Bakterienendotoxine aus der Monographie zu streichen, da die Anforderungen in Bezug auf Endotoxine über die Monographie „Substances for pharmaceutical use“ abgedeckt sind. Es sollte nochmals geprüft werden, ob die Streichung für die Testbeschreibung sinnvoll ist. Die beschriebenen Testlösungen unterscheiden sich von den Lösungen aus der allgemeinen Methode 2.6.14.

4.40. Zidovudine, PA/PH/Exp. 10C/T (19) 35 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.41. Valganciclovir hydrochloride, PA/PH/Exp. 10C/T (18) 34 ANP

Seite 2, “Enatiomeric purity”, Zeile 2/3: Bei den Bestandteilen der Substanz handelt es sich nicht um Eatiomere, sondern um Diastereomere. Die b´Bezeichnung “Enatiomeric purity” ist daher nicht korrekt.

4.42. Oxybutynin hydrochloride, PA/PH/Exp. 10D/T (19) 33 ANP

Seite 4, “Impurities”, Zeile 40: Verunreinigung E wird als „ethylpropyl analogue of oxybutynin“ bezeichnet. Besser wäre “ethyl n-propyl analogue of oxybutynin“.

4.43. Methylaminolevulinate hydrochloride, PA/PH/Exp. 10D/T (17) 17 ANP

Seite 1, „Impurity A“, Zeile 27 ff: Verunreinigung A wird per Dünnschichtchromatographie bestimmt. Diese Verunreinigung verbleibt allerdings sehr nahe am Auftragepunkt. Hier wäre eine längere Laufstrecke für die zu bestimmende Verunreinigung wünschenswert.

4.44. Bisacodyl, PA/PH/Exp. 11/T (19) 48 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 29-36: Für die zweite Reihe der Identitätsprüfungen wird als Prüfung B die UV/Vis- Spektrophotomerie vorgegeben. Diese Prüfung ist in der Apotheke in der Regel nicht durchführbar. Die Prüfung B sollte gestrichen werden.

4.45. Cyclophosphamide monohydrate, PA/PH/Exp. 11/T (08) 52 ANP

Seite 1, “ Identification”, Zeile 31: Für die zweite Reihe der Identitätsprüfungen werden insgesamt drei Prüfungen vorgeschrieben (Mischschmelzpunkt, DC und nasschemische Fällungsreaktion). Gemäß den aktuellen Vorgaben des Technical guides wäre die Bestimmung des Mischschmelzpunktes ausreichend.

4.46. Gemcitabine hydrochloride, PA/PH/Exp. 11/T (19) 24 ANP

Seite 3, “Bacterial Endotoxins”, Zeile 35-37: Die Anforderungen in Bezug auf Endotoxine werden durch die allgemeine Monographie “Substances for pharmaceutical use” abgedeckt. Es sollte geprüft werden, ob die Prüfung hier gestrichen werden kann.

4.47. Dapsone, PA/PH/Exp. 11/T (19) 20 ANP

Seite 1, “Identification”, Zeile 28 ff: Identifizierung B nutzt die UV/Vis Spektrophotometrie. Die Prüfung sollte durch eine Prüfung mittels IR Spektrophotometrie ersetzt werden.

4.48. Codeine phosphate sesquihydrate, PA/PH/Exp. 11/T (19) 22 ANP

Seite 3, „Related Substances“, Zeile 12-18: In der Tabelle für den Gradienten sind die Zeiten auf zwei Nachkommastellen genau angegeben. Selbst wenn eine genaue Angabe erforderlich sein sollte, erscheint ausreichend, wenn die Angaben auf eine Nachkommastelle genau sind.

4.49. Chenodeoxycholic acid, PA/PH/Exp. 11/T (19) 1 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.50. Betamethasone sodium phosphate, PA/PH/Exp. SIT/T (19) 25 ANP

Im Rahmen der Identifizierung wird nicht auf Natrium geprüft. Reichen die übrigen Prüfungen um Salze mit anderen Kationen auszuschließen?

4.51. Dexamethasone sodium phosphate, PA/PH/Exp. SIT/T (19) 26 ANP

Im Rahmen der Identifizierung wird nicht auf Natrium geprüft. Reichen die übrigen Prüfungen um Salze mit anderen Kationen auszuschließen?

4.52. Glipizide, PA/PH/Exp. SIT/T (19) 23 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.53. Prednisolone sodium phosphate, PA/PH/Exp. SIT/T (19) 24 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.54. Ticagrelor tablets, PA/PH/Exp. P4/T (18) 30 ANP

Seite 2, „Dissolution“, Zeile 41: Im Rahmen des Dissolutiontests wird Polysorbat als Tensid eingesetzt. Ist die Prüfung unter diesen Umständen ausreichend aussagekräftig?

4.55. Teriflunomide, PA/PH/Exp. P4/T (16) 35 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.56. Tigecycline, PA/PH/Exp. P4/T (19) 38 ANP

Warum wird die Monographie nicht von Gruppe 7 überarbeitet?

4.57. myo-Inositol, PA/PH/Exp. CRB/T (19) 6 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

4.58. Alfacalcidol, PA/PH/Exp. VIT/T (19) 38 ANP

Der Ausschuss hatte keine Kommentare zu dem Entwurf.

5. Verschiedenes

5.1. Termin für die nächste Beratung

Die nächste Sitzung findet am 5. Mai 2020 statt.
Die Vorsitzende und der Sekretär weisen darauf hin, dass das Ergebnisprotokoll in einer folgenden Beratung diskutiert, möglicherweise geändert und endgültig verabschiedet wird.

Glossar

Ph.Eur. - Pharmacopoea Europaea (Europäisches Arzneibuch)
DAB – Deutsches Arzneibuch
DAC - Deutscher Arzneicodex
BP – British Pharmacopoeia
USP United States Pharmacopoeia
EDQM European-Directorate-for-the Quality of medicines