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Niederschrift (Kurzfassung) über die 134. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Telefonkonferenz

02.07.2020
Beginn 08:30 Uhr
Ende 13:00 Uhr

1 Allgemeine Beschlüss

1.1 Verfahrensregelungen
- Mitgliedschaft im Ausschuss, Interessenbekundung, Vertraulichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Behandlung von Tischvorlagen (TV)
- Anträge zur Tagesordnung
- Annahme der Tagesordnung 43.07-H7436.HAB2-134

Die 134. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission findet aufgrund der Corona-Pandemie als Telefonkonferenz statt.
Für die Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgt zunächst eine Abfrage, welche Ausschussmitglieder an der Telefonkonferenz teilnehmen. Es nehmen 12 Mitglieder teil;
2 Mitglieder haben sich entschuldigt. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Er eröffnet die 134. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden.
Weiterhin verweist er auf die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung und bittet, diese ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten besondere Interessen bestehen.
Die Tagesordnung (SharePoint-Version 11, Stand 24.03.2020) wird ohne inhaltliche Änderungen angenommen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden den Ausschussmitgliedern über Adobe Connect on-line zur Verfügung gestellt. Alternativ können die Dokumente über die SharePoint-Plattform eingesehen werden.

1.2 Annahme der Niederschrift der 133. Beratung des Ausschusses Analytik
am 7. November 2019
2. Entwurf vom 20.03.2020 43.07-H7436.HAB2-133

Das Protokoll wird mit folgenden Änderungen angenommen:
- S. 3, Z. 7: Annahme der Tagesordnung: Änderung auf “43.07-H7436.HAB2-133“
- S. 8, Z. 24: Änderung auf „die Herausnahme der Peaks ≤ 1% ...“

2. Vorschläge zu neuen Monographien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs

2.1 Kurzer Bericht über die 23. Sitzung der HAB-Kommission am 30. Januar 2020 und Hintergrundinformation zum Arbeitsplan unter TOP 2.2

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
S. auch unter TOP 2.2

2.2 Aktualisierter Arbeitsplan für neue Stoffmonographien des HAB (Stand März 2020) H7417.4773ergz_neu (134. S.)

Der zwischen den Verbänden BAH und BPI und dem BfArM abgestimmte Arbeitsplan mit
21 Stoffen zur Ausarbeitung neuer Stoffmonographien für das HAB ist von der HAB-Kommission auf der 23. Sitzung angenommen worden. Weiterhin sind unter Federführung der Verbände für 14 der gelisteten Stoffe konsolidierte Monographie-Entwürfe erarbeitet und dem Ausschuss Analytik vorgelegt worden. Das Dokument H7417.4773ergz_neu enthält u. a. auch die Namen der Firmen, die an der Erstellung der konsolidierten Entwürfe beteiligt waren, und die Anzahl der Urtinkturen, die für die Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden können.
Der Vorsitzende weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in Anlehnung an den „Technical guide for the elaboration of monographs“ (EDQM, 7th Edition, 2015) grundsätzlich für alle Stoffe mindestens 10 verschiedene Chargen, die maximal 5 Jahre alt sind, für die Festlegung der Spezifikationen vorliegen müssen (Ergänzung der Berichterstatterin: Vor Veröffentlichung eines Monographie-Entwurfs im Bundesanzeiger ist von den an der Erstellung des konsolidierten Entwurfs beteiligten Firmen eine ausreichende Anzahl von Chargendaten vorzulegen).

Der Ausschuss beschließt unter Berücksichtigung der im Arbeitsplan angegebenen Prioritätenliste, der vorgelegten konsolidierten Entwürfe und der Anzahl der aktuell zur Verfügung stehenden Urtinkturen, zunächst die drei folgenden Stoffmonographien auszuarbeiten:
1. Equisetum arvense (Arbeitsplanposition 1; 8 Urtinkturen)
2. Pseudognaphalium obtusifolium (Gnaphalium polycephalum) (Arbeitsplanposition 2; 6 Urtinkturen)
3. Juglans regia (Juglans) (Arbeitsplanposition 4; 6 Urtinkturen)

Im Ausschuss Analytik erfolgt ausschließlich eine Überprüfung der DC-Methoden und der Grenzwert- bzw. Gehaltsbestimmungsmethoden. Die Überprüfung wird von zwei Laboren durchgeführt: Einem Firmenvertreter, der nicht an der Ausarbeitung des konsolidierten Monographie-Entwurfs beteiligt war, und einem Landesbehördenvertreter oder dem BfArM.
Die bereits von den Verbänden avisierten Urtinkturen werden, wenn es sich um Urtinkturen von Firmen handelt, die im Ausschuss vertreten sind, direkt an das BfArM gesandt. Urtinkturen anderer Firmen wird das BfArM über die Verbände anfordern.
Da von den Verbänden nur wenige Urtinkturen avisiert wurden, werden die Firmen im Ausschuss gebeten, zu prüfen, ob sie sowohl zu den drei oben genannten als auch zu den anderen im Arbeitsplan genannten Stoffen weitere Urtinkturen, die nicht älter als 5 Jahre sind, zur Verfügung stellen können.
Die Proben werden im BfArM verblindet und es erfolgt, wenn möglich, eine gleichzeitige Weiterleitung aller verfügbaren Proben an die Ausschussmitglieder, die die Überprüfung durchführen. Dabei sollen bei der Überprüfung der DC-Methode die Proben möglichst auf einer DC-Platte aufgetragen werden.

2.2.1 Araneus diadematus (Aranea diadema)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4781 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.2 Cucurbita pepo
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4788 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.3 Equisetum arvense
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4777 (aus 23. HAB-KOM)

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Stoffmonographie zu Equisetum arvense möglichst zusammen mit Equisetum hiemale zu bearbeiten, u. a. auch, um auf Verfälschungen bzw. Verunreinigungen mit Equisetum hiemale zu prüfen. Die Ausarbeitung einer Stoffmonographie für Equisetum hiemale könnte sich jedoch aufgrund des Vorkommens der zahlreichen Hybride als schwierig gestalten.
Die benötigten Probenmengen von Equisetum-arvense- und Equisetum-hiemale-Urtinktur betragen 20 ml pro Urtinktur und Prüflabor.
Für die Überprüfung sollen sowohl Equisetum-arvense-Urtinkturen ausgewählt werden, die in den vorgelegten DCs in Dokument H7417.4777 gelb oder grünlichgelb fluoreszierende Zonen im unteren Plattenbereich aufweisen, als auch andere Urtinkturen, bei denen diese Zonen fehlen.

Um eine parallele Bearbeitung mit Equisetum hiemale zu ermöglichen, werden die Verbände gebeten, hierfür einen konsolidierten Monographie-Entwurf zur Verfügung zu stellen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird um Einreichung der bisher ausgearbeiteten Unterlagen gebeten.

Zwei Ausschussmitglieder überprüfen die DC-Methode (TLC / HPTLC) unter folgenden Bedingungen:
- Einbeziehung von Equisetum-hiemale-Urtinkturen
- HPTLC-Bedingungen: Standardbandbreite von 8 mm und Auftragemenge von 5 µl, 10 µl und 15 µl

Zu einem späteren Zeitpunkt wird geklärt, ob in den Monographie-Entwurf bei der Spezifikation des Trockenrückstands neben der Unter- auch eine Obergrenze aufzunehmen ist.

2.2.4 Fel tauri depuratum (Natrium choleinicum)
- Aktualisierter Entwurf, 20.02.20 H7417.4805 (134. S.)
[- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4785 (aus 23. HAB-KOM)]

2.2.5 Ferula moschata (Sumbulus moschatus)
- Aktualisierter Entwurf, 21.02.20 H7417.4806 (134. S.)
[- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4782 (aus 23. HAB-KOM)]

2.2.6 Ferrum picrinicum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4783 (aus 23. HAB-KOM)
2.2.7 Gaultheria procumbens
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4794 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.8 Juglans regia (Juglans)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4787 (aus 23. HAB-KOM)

Die im Ausschuss vertretenen Firmen liefern die von den Verbänden avisierten Urtinkturen an das BfArM. Außerdem werden die Verbände gebeten, weitere Urtinkturen zur Verfügung zu stellen. Die benötigte Probenmenge beträgt 20 ml pro Urtinktur und Prüflabor.

Die DC-Methode (TLC und HPTLC) auf Flavonoide gemäß H4717.4787 wird von zwei Ausschussmitgliedern (1 Firmenvertreter und 1 Vertreter der Landesbehörden / ggf. BfArM) überprüft. Eine DC-Methode auf Juglon ist nicht sinnvoll, da die in Juglans regia enthaltenen Juglon-Mengen zu gering sind.

Für die Grenzwertbestimmung auf Juglon liegen bei einem Ausschussmitglied bereits Validierungsunterlagen vor. Diese werden dem Ausschuss vorgelegt.
Vermutlich liegen aufgrund des Stufenplans zu Juglon auch bei den anderen im Ausschuss vertretenen Firmen entsprechende Unterlagen vor. Die Firmen prüfen, ob es sich dabei um die gleiche Bestimmungsmethode handelt oder um eine andere validierte Methode und geben hierzu Rückmeldung. Außerdem werden dem BfArM die Gehaltswerte mitgeteilt.
Sollte die Juglon-Bestimmungsmethode bei allen identisch sein und liegen hierfür vollständige Validierungsunterlagen entsprechend den einschlägigen Anforderungen vor, ist keine Überprüfung der Juglon-Bestimmung durch den Ausschuss Analytik erforderlich.

2.2.9 Myrica cerifera
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4796 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.10 Natrium bromatum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4778 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.11 Pimpinella alba (Pimpinella)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4795 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.12 Piper methysticum (Kavakava)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4784 (aus 23. HAB-KOM)

2.2.13 Pseudognaphalium obtusifolium (Gnaphalium polycephalum)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4780 (aus 23. HAB-KOM)

Es wird eine Probenmenge von 50 ml pro Urtinktur und Prüflabor benötigt.

Zwei Ausschussmitglieder überprüfen zunächst die DC-Methode gemäß H7417.4780 und gemäß einer Firmen-Methode, da die DC-Methode im konsolidierten Monographie-Entwurf nicht als optimal angesehen wird. Die DCs sind häufig überladen und die blauen Zonen werden von roten überlagert. Weiterhin treten bei einer schlechten Phasentrennung verschwommene Zonen auf. Außerdem sollte Toluol im Fließmittel ersetzt werden.
Ein Ausschussmitglied wird für diese DC-Methode noch DCs vorlegen.
Bei der alternativen Methode wird die Urtinktur eingedampft und in Methanol aufgenommen, als Fließmittel wird Ethylacetat, Methanol und Wasser eingesetzt und als Referenzsubstanzen werden Aescin, Borneol und Arbutin verwendet. Die Details der Methode werden noch zur Verfügung gestellt.

2.2.14 Terebinthinae aetherolum rectificatum (Oleum terebinthinae rectificatum)
- Aktualisierter Entwurf, 06.02.20 H7417.4801 (134. S.)

3. Änderungsanträge für das Europäische

3.1 Glycerol (0496)/ Glycerol (85 Prozent) (0497)3.1 Glycerol (0496)/ Glycerol (85 Prozent) (0497)
- Änderungsantrag für Reinheitsprüfung auf Zucker, 17.10.19 H7417.4724 (133. S.)
- Rückmeldung aus dem Ausschuss "Fette und Wachse" mündlich
- Änderungsantrag für Reinheitsprüfung auf Zucker, 17.10.19 H7417.4724 (133. S.)
- Rückmeldung aus dem Ausschuss "Fette und Wachse" mündlich

Der „Ausschuss Fette und Wachse“ hatte sich gegen die Weiterleitung des Änderungsantrags des Ausschusses Analytik hinsichtlich der Aufnahme einer Reagenzienbeschreibung für die verdünnte carbonatfreie Natriumhydroxid-Lösung, die bei der Reinheitsprüfung auf Zucker eingesetzt wird, ausgesprochen. Hintergrund hierfür war, dass nicht bekannt ist, ob die Prüfung tatsächlich in dieser Form durchgeführt wird, oder ob statt der aufwändigen Herstellung der verdünnten carbonatfreien Natriumhydroxid-Lösung nicht auch verdünnte normale Natronlauge verwendet werden kann. Außerdem handelt es sich bei Glycerol um einen in der Industrie häufig verwendeten Stoff, so dass auch weitere Firmen mit der Prüfung Schwierigkeiten haben müssten. Dem Ausschuss Analytik wurde daher empfohlen, die Reinheitsprüfung auf Zucker mit zuckerhaltigem und zuckerfreiem Glycerol sowohl mit verdünnter carbonatfreier Natronlauge als auch mit verdünnter normaler Natronlauge durchzuführen.
Der Ausschuss Analytik wird eine entsprechende Überprüfung vornehmen. Aus Kapazitätsgründen ist dies voraussichtlich erst im Herbst möglich.
Die gleichen Untersuchungen werden zurzeit auch im BfArM durchgeführt. Auf der nächsten Beratung wird das BfArM über das Ergebnis dieser Untersuchungen informieren.
Weiterhin wird der „Ausschuss Fette und Wachse“ um Rückmeldung gebeten, mit welchem Test Glycerin in den Auftragslaboren der Firmen freigegeben wird, die in diesem Ausschuss vertreten sind.

4. Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch

Pilotprojekte für die semi-quantitative HPTLC
4.1.1 Arnica montana (radix, V. 4a)
- Chargendaten, 03.12.18 H7417.4524 (131. S.)
- Überprüfung entspr. HAB-Methode, 14.02.19 H7417.4611 (131. S.)
- DC aus Stabilitätstests, 24.04.19 H7417.4618 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests u. Bericht semi-quant. DC, 27.05.19 H7417.4644 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests, 05.06.19 H7417.4657 (132. S.)
- Semi-quantitative HPTLC, mit Ethylacetat, 28.06.19 H7417.4676 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests, 28.06.19 H7417.4677 (132. S.)
- TLC/ HPTLC in Anlehnung an HAB mit Referenzen Menthol + Geranylacetat
+ verschiedenen Fließmitteln, 14.10.19 H7417.4710 (133. S.)
- Überprüfung mit weiteren Fließmitteln + Referenzen, 01.11.19 H7417.4747 (133. S.)
- Identifiz. der Zone zw. Thymol + Anethol (Teil Ia + Ib), 20.03.20 H7417.4823 (134. S.)
- Überprüfung semi-quant. HPTLC gem. -4747 (Teil II), 20.03.20 H7417.4826 (134. S.)

Die Untersuchungen zur Identifizierung der violetten Zone zwischen Thymol und Anethol in der Untersuchungslösung bei der DC-Methode H7417.4747 mittels TLC-MS-Interface und mittels GC-MS ergaben, dass es sich um das Terpen 2,5-Dimethoxy-p-Cymen sowie ein Isomer handelt. Die DC-Methode erlaubt somit eine Bestimmung spezifischer Inhaltsstoffe von Arnica-4a-Urtinkturen.

Bei der Überprüfung der DC-Methode gemäß H7417.4747 mit Urtinkturen verschiedener Hersteller und den beiden in H7417.4826 genannten Fließmittel-Varianten unter TLC- und HPTLC-Bedingungen wurde festgestellt, dass die Methode für die semi-quantitative Bestimmung der Arnica-4a-Urtinkturen grundsätzlich geeignet ist. Als Referenzsubstanzen würden sich insbesondere Geraniol und Geranylacetat anbieten. Zum Teil stimmen die Farben und die Lage der Zonen in Referenz- und Untersuchungslösung nicht vollständig überein. Aus Sicht des Ausschusses ist dies jedoch akzeptabel.
Die konkrete Festlegung der Zonen, die semi-quantitativ bestimmt werden sollen, sowie die Auswahl der Referenzsubstanzen wird noch nicht vorgenommen. Der Ausschuss empfiehlt, zunächst die vorliegenden Ergebnisse der HOM WP vorzustellen und zu eruieren, ob die Methode Akzeptanz findet.
Hierfür werden die Methode und die Ergebnisse der Berichte H7417.4823 und H7417.4826, möglichst bis zum 24. April (17. Kalenderwoche), als „Summary“ auf Englisch zusammengefasst und an das BfArM gesandt. Dieses leitet die „Summary“ an die HOM WP weiter.

4.1.2 Arnica montana ex planta tota (V. 3a und V. 3c)
- Methodenvorschlag mit zwei Beispielen, 26.09.18 H7417.4456 (130. S.)
- Chargendaten, 03.12.18 H7417.4525 (131. S.)
- Überprüfung an weiteren UT-Chargen, 07.02.19 H7417.4601 (131. S.)
- Draft, March 2019 PA/PH/Exp. HOM/T (08) 59 R1 (132. S.)
- Monographien aus HAB und Ph. F. PA/PH/Exp. HOM/T (09) 8 R1 (132. S.)
- Semi-quantitative HPTLC entspr. Ph. F., 28.06.19 H7417.4675 (132. S.)
- Semi-quant. HPTLC gem. Ph. F. + -4675 mit 3c-Urtinktur, 07.10.19 H7417.4703 (133. S.)
- Semi-quant. HPTLC, versch. Methoden mit 3a-Urtinktur, 17.10.19 H7417.4717 (133. S.)
- DCs entspr. HAB + Chargendaten mit 3a-UT, 23.09.19 H7417.4736 (133. S.)
- Überprüfung semi-quant. HPTLC gem. -4717, Methode 4, 21.03.20 H7417.4824 (134. S.)

Ein Ausschussmitglied hat die Untersuchungen gemäß der HAB-Methode für "Arnica montana ex herba ad usum externum" in H7417.4717 mit 3a- und 3c-Urtinkturen wiederholt. Dabei wurde als zusätzliche Referenzsubstanz Geranylacetat (neben Linalool und Geraniol) eingesetzt. Die Auswertung erfolgte u. a. wie üblich im Auflicht. Die Eignung der Methode wurde für 3a-Urtinkturen bestätigt. In den 3c-Urtinkturen traten keine vergleichbaren Zonen auf; zudem waren die Zonen schwächer. Somit ist eine gemeinsame Auswertung der beiden Urtinkturen mit diesem DC-System nicht möglich.
Der Ausschuss empfiehlt, die Methode für die 3a-Urtinkturen der HOM WP vorzustellen. Hierfür werden die Methode und die Ergebnisse des Berichts H7417.4824, möglichst bis zum 24. April (17. Kalenderwoche), als „Summary“ auf Englisch zusammengefasst und an das BfArM gesandt.
[Post-Meeting-Note: Das BfArM wird die „Summary“ noch um die Ergebnisse der DC-Überprüfung gemäß Ph.-F.-Methode entsprechend den Berichten H7417.4675 und H7417.4703 ergänzen (s. auch Protokoll der 133. Sitzung)].
Das BfArM leitet die “Summary” an die HOM WP weiter.

Bei Akzeptanz der Methode in der HOM WP erfolgt die Weiterentwicklung der semi-quantitativen Bestimmung der Arnica-planta-tota-3a-Urtinktur; für die 3c-Urtinktur wird die Suche nach einer geeigneten Methode fortgesetzt.

4.2 Stoffmonographien
4.2.1 Bryonia for homoeopathic preparations (2490)
- Proposed revised draft (18th HOM WP meeting) PA/PH/Exp. HOM/T (13) 55 R4
- Retentionsbereich, 05.11.18 H7417.4526 (131. S.)
- Retentionsbereich, 07.12.18 H7417.4528 (131. S.)
- Retentionsbereich, 07.02.19 H7417.4597 (131. S.)
- Retentionsbereich, 12.02.19 H7417.4609 (131. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 08.02.19 H7417.4602 (131. S.)
- Revised draft, March 2019 PA/PH/Exp. HOM/T (13) 55 R5 (132. S.)
- Geeignete Referenz für den Auswertebereich, 11.04.19 H7417.4640 (132. S.)
- Draft for Pharmeuropa 31.4, Mai 2019 H7417.4666 (132. S.)
- Überprüfung der rel. Retentionszeit, 09.08.19 H7417.4698 (133. S.)
- Überprüfung rel. Retentionszeit + Peakauswertung, 23.09.19 H7417.4705 (133. S.)
- Auswertung der Peaks, 07.10.19 H7417.4706 (133. S.)
- Vergleichende Gehaltswerte zu -4706, 28.10.19 H7417.4731 (133. S.)
- Rückmeldung zur Recherche zur Auswertung aller Peaks ≥ 1% mündl.
- Überarbeiteter Entwurf, 29.10.19 H7417.4740 (133. S.)
- Überarbeiteter Entwurf mit Ergänzungen, 20.03.20 H7417.4816_neu (134. S.)

Der Entwurf ist, wie auf der 133. Sitzung besprochen, überarbeitet worden.
Aufgrund der ermittelten Werte bei der Überprüfung der relativen Retentionszeit von Osthol bezogen auf Cumarin für den Systemeignungstest, die zwischen 3.9 bis 4.3 lagen, und der üblichen Angabe mit einer Nachkommastelle wird die Mindestanforderung von „…at least 3“ auf "… at least 3.5" geändert.
Die weiter gefasste Obergrenze von maximal 0,15% Gesamtcucurbitacinen wird vorerst beibehalten.
Der Entwurf wird mit der o. g. Änderung an die HOM WP weitergeleitet.

5. Vorschläge zu bestehenden Monographien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs

5.1 Allgemeines
5.1.1 Reagenzienbeschreibung
- Streichung des Reagenzes „Kieselgel zur Chromatographie, octadecylsilyliertes, nachsilanisiertes, desaktiviertes R1“ in der dt. Ausgabe der Ph. Eur. 10.0 und Aufnahme in das HAB (u. a. Verwendung in der Monographie „Peumus boldus“ bei der Gehaltsbestimmung der Urtinktur) mündlich

s. unter TOP 5.2 zu „Peumus boldus“

5.1.2 Nachfrage aus dem „Ausschuss Fette und Wachse“ zur DAB-Monographie „Calciumbehenat“
mündl.
(wird als Hilfsstoff im HAB 5.3 aufgeführt und u. a. als Schmiermittel bei der Tablettenherstellung eingesetzt; insbesondere bei Schüsslersalzen als Ersatz für Magnesiumstearat, da Calciumbehenat geschmacksneutraler sein soll):
Kann der pH-Wert gestrichen werden?
Begründung: Der bisher aufgeführte Wert ist nicht optimal und wird nicht unbedingt benötigt.

Der Ausschuss Analytik stimmt der Empfehlung des Ausschusses „Fette und Wachse“ zu aufgrund der komplizierten Durchführung und der geringen Aussagekraft der Prüfung, den pH-Wert in der DAB-Monographie „Calciumbehenat“ zu streichen.
Dem Ausschuss „Fette und Wachse“ wird eine entsprechende Rückmeldung gegeben.

5.1.3 Abweichende Methanol-Gehalte
- Betula pendula, Folium Rh Urtinktur, V. 22, 29.01.20 H7417.4799 (134. S.)

Betula-pendula-folium-Rh-Urtinktur wird in die Tabelle der HAB-Monographie „Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monographie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen Arzneibuchs“ mit dem abweichenden Methanol-Gehalt von 0,15% (V/V) aufgenommen, die Änderung wird im Bundesanzeiger zur Anhörung veröffentlicht.

5.2 Monographien
5.2.1 Capsella bursa-pastoris (Thlaspi bursa-pastoris)
- Änderungsantrag (rel. Dichte + DC-Kasten), 16.10.19 H7417.4725 (133. S.)
- Überprüfung der Spezifikationen + des DC Kastens, 18.02.20 H7417.4802 (134. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.03.20 H7417.4812 (134. S.)

Es wird noch Rückmeldung zum DC-Kasten und den Spezifikationen in Entwurf H7417.4812 gegeben (Post-Meeting-Note: Die Zustimmung zu den u. g. Änderungen liegt zwischenzeitlich vor.)

Der Entwurf H7417.4812 wird wie folgt überarbeitet:
- Bei der DC-Methode: Streichung, dass Phenylalanin bei 254 nm markiert wird (die Auswertung im Tageslicht nach Besprühen mit Ninhydrin-Lösung ist ausreichend)
- Im DC-Kasten, bei Phenylalanin: Streichung der fluoreszenzmindernden Zone, der Detektion A und B und Höhersetzen der rötlich violetten Zone um eine Zeile
(d. h. 1 Zeile über der rötlich violetten Zone in der Untersuchungslösung)

Der Entwurf wird nach dem Gegengelesen im Bundesanzeiger angehört.

5.2.2 Dioscorea villosa
- Antrag auf Überprüfung der DC-Beschreibung, 16.02.17 H7417.4088 (126. S.)
- DCs + Überprüfung rel. Dichte + TR, 30.06.2017 H7417.4160 (127. S.)
- Vorschlag DC-Kasten, Überprüfung rel. Dichte + TR, 22.08.17 H7417.4157 (127. S.)
- Überprüfung rel. Dichte + TR, 18.10.17 H7417.4185 (127. S.)
- Methoden-Vorschlag für die DC, 18.12.17 H7417.4270 (128. S.)
- DC-Bericht, 16.02.18 H7417.4316 (128. S.)
- DC-Bericht, 26.02.18 H7417.4338 (128. S.)
- Alternative DC-Methode + DC-Kasten, 28.02.18 H7417.4343 (128. S.)
- DC-Überprüfung (TLC + HPTLC), 02.08.18 H7417.4394 (130. S.)
- DC-Bericht, 02.10.18 H7417.4477 (130. S.)
- Vergleichende DC-Überprüfung entspr. -4343, 16.01.19 H7417.4574 (131. S.)
- DC-Überprüfung entspr. Methode -4338, S. 24, 06.02.19 H7417.4596 (131. S.)
- DC-Kästen für Steroid-DC entspr. Methode -4596, 01.03.19 H7417.4623 (132. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, Mai 2019 H7417.4646 (132. S.)
- DC-Methode auf Steroide entspr. -4596, 15.10.19 H7417.4714 (133. S.)
- Steroid-DC (HPTLC/TLC) entspr. -4596, 28.10.19 H7417.4732 (133. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 17.10.19 H7417.4719 (133. S.)
- Wiederholung der DC-Methode entspr. -4732, 12.03.20 H7417.4818 (134. S.)

Die DC-Methode wird wie in H7417.4596 angegeben geändert und dabei die Fließmittel-Zusammensetzung entsprechend H7417.4732 verwendet. Damit erfolgt eine bessere Trennung der Diosgenin-Zone von der darunterliegenden Zone; auch wenn unter TLC-Bedingungen die beiden Zonen nicht immer vollständig getrennt sind (vgl. auch H7417.4818).

Der Entwurf H7417.4719 wird wie folgt überarbeitet:
- Bei der DC-Methode: Änderung der Fließmittel-Zusammensetzung auf Hexan, Ethylacetat 60:40 V/V (statt 70:30 V/V)
- Anpassung der Auftragemengen für die HPTLC wie in H7417.4732 angegeben
- Änderung der Laufstrecke für die TLC auf 15 cm
- Ergänzung, dass die grünliche Zone des Diosgenins nicht immer von der darunterliegenden blaugrauen Zone getrennt ist

Der Entwurf wird auf der 135. Sitzung noch einmal überprüft und danach im Bundesanzeiger angehört.

5.2.3 Hamamelis virginiana (Hamamelis)
- Änderungsantrag für den DC-Kasten, 03.05.19 H7417.4641 (132. S.)
- Chargendaten, DCs + Vorschlag für den DC-Kasten, 16.08.19 H7417.4700 (133. S.)
- DCs + Chargendaten, 16.10.19 H7417.4726 (133. S.)
- Rückmeldung zum DC-Kasten -4641 + DCs, 01.10.19 H7417.4737 (133. S.)
- Überprüfung von DC-Kasten + Spezifikationen, 01.11.19 H7417.4749 (133. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 22.10.19 H7417.4728 (133. S.)
- Ergänzung der HPTLC-Bedingungen, 13.02.20 H7417.4803 (134. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.03.20 H7417.4813 (134. S.)

Der Monographie-Entwurf H7417.4813 wird nach dem Gegenlesen im Bundesanzeiger angehört.

5.2.4 Humulus lupulus (Lupulus)
- Änderungsantrag zur Detektion bei der DC, 22.02.18 H7417.4328 (128. S.)
- Änderungsantrag zur Detektion bei der DC, 07.03.18 H7417.4353 (128. S.)
- Anlage 1, Änderungsantrag (DCs HAB-Methode) H7417.4353_Anlage1 (129. S.)
- Anlage 2, Änderungsantrag (DCs Alternativmethode) H7417.4353_Anlage2 (129. S.)
- Chargendokumentation (für DC-Untersuchung), 12.09.18 H7417.4429 (130. S.)
- Überprüfung der DC-Methode entspr. -4328, 24.09.18 H7417.4447 (130. S.)
- Überprüfung der DC-Methode entspr. -4328, 28.09.18 H7417.4470 (130. S.)
- Rückmeldung zum Sprühreagenz, 20.02.19 H7417.4614 (131. S.)
- Chargendokumentation für die DC-Überprüfung, 27.03.19 H7417.4625 (132. S.)
- DC-Überprüfung mit verd. Molybdat-Wolframat-Reagenz R H7417.4678 (132. S.)
- Suche 2. Referenz + Übersicht von DCs, 14.10.19 H7417.4716 (133. S.)
- DCs aus Stabi-Untersuchungen + Chargendaten, 28.10.19 H7417.4738 (133. S.)
- DC mit Sudanorange inkl. DC-Kasten, 27.11.19 H7417.4798 (134. S.)
- DC-Bericht, 03.03.20 H7417.4808 (134. S.)

Auf der letzten Sitzung hatte sich der Ausschuss bei der DC-Methode für die ausschließliche Detektion bei 365 nm (ohne zusätzliche Detektion mit einem Sprühreagenz), die Beschreibung der Zonen auf Höhe des RF-Wertes von 0,5 und der Doppelzone oberhalb von Curcumin sowie für die Referenzsubstanzen Scopoletin und Salicylsäure ausgesprochen. Weiterhin sollte überprüft werden, ob Sudanorange (das bei 254 nm zu markieren ist) als Referenzsubstanz für den oberen RF-Bereich der DC-Platte geeignet ist. Dies ist entsprechend dem DC-Bericht H7417.4798 der Fall.
Es wird ein Monographie-Entwurf mit der DC-Methode und dem DC-Kasten gemäß H7417.4798 erstellt.
Weiterhin werden die Spezifikationen überprüft.
Der Antragsteller, der eine Änderung der DC-Methode vorgeschlagen hatte (vgl. auch Änderungsantrag H7417.4353), wird über diese Überarbeitung vor Anhörung des revidierten Monographie-Entwurfs im Bundesanzeiger informiert.

5.2.5 Peumus boldus (Boldo)
- Rückmeldung zum Säulenmaterial, 12.11.19 H7417.4814 (134. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.03.20 H7417.4815 (134. S.)

Die Aufnahme des Reagenzes „Kieselgel zur Chromatographie, octadecylsilyliertes, nachsilanisiertes, desaktiviertes R1“, welches in der Ph.-Eur.-Ausgabe 10.0 gestrichen werden soll, ins HAB ist nicht erforderlich. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, in der HAB-Monographie „Peumus boldus (Boldo)“ dieses Säulenmaterial durch das gebräuchliche „Kieselgel zur Chromatographie, octadecylsilyliertes, nachsilanisiertes R“ (1115400) zu ersetzen. Mit diesem Material wird ohnehin bereits die Gehaltsbestimmung durchgeführt.
Die HAB-Monographie „Peumus boldus“ wird hinsichtlich des Säulenmaterials entsprechend geändert. Weiterhin wird der Geruch gestrichen.
Vor Anhörung im Bundesanzeiger wird noch geklärt, ob bei der DC-Methode eine Anpassung an die Ph.-Eur.-Monographie „Boldoblätter“ erfolgen soll.

5.2.6 Podophyllum peltatum (Podophyllum)
- Gehaltsbestimmungsmethode + Validierung, 08.01.15 H7417.3404 (119. S.)
- Identifizierung Podophyllotoxin + Peltatine, 24.07.15 H7417.3570 (121. S.)
inkl. Chargendokumentation zu den untersuchten Urtinkturen vom 24.08.15
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung in-3404, 14.10.15 H7417.3615 (121. S.)
- Bericht entspr. HPLC-Methode in -3570, 1.1.2, 22.03.16 H7417.3779 (122. S.)
- Bericht entspr. HPLC-Methode in -3570, 1.1.2, 30.03.16 H7417.3781 (122. S.)
- Identifizierung von Podophyllotoxin + Peltatinen, 22.06.16 H7417.3835 (123. S.)
- Validierung der Gehaltsbestimmungsmethode, 15.02.17 H7417.4056 (125. S.)
- Validierung Bestimmungsmethode, Juni 2017 H7417.4167 (127. S.)
- Validierung alternative Bestimmungsmethode, 23.10.17 H7417.4194 (127. S.)
- DCs inkl. DC-Kasten + Chargenwerten, 03.01.18 H7417.4271 (128. S.)
- Überprüfung der Bestimmungsmethode in -4194, 05.03.18 H7417.4348 (128. S.)
- Unterschiedliche DC-Methoden für Podophyllum-Lignane, E. Stahl H7417.4379 (129. S.)
- DC-Bericht (HPTLC) + Vorschlag DC-Kasten, 12.07.18 H7417.4403 (130. S.)
- Stellungnahme zur Methode -4194, 26.09.18 H7417.4454 (130. S.)
- Überarbeiteter DC-Kasten, 19.10.18 H7417.4545 (131. S.)
- Revidierter Entwurf, 28.01.19 H7417.4587 (131. S.)
- Bericht zur Gehaltsbestimmung, 19.03.20 H7417.4822 (134. S.)

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Reagenzienbeschreibung für β-Peltatin RH (für die Identifizierung des β-Peltatins bei der Gehaltsbestimmung auf Podophyllotoxin und
β-Peltatin, berechnet als Podophyllotoxin) stellte sich heraus, dass es sich um ein Gemisch aus beiden Peltatinen mit α-Peltatin als Hauptbestandteil handelt.
Der Einsatz als qualitativer Standard ist trotzdem möglich, sofern vollständige Daten zur Strukturaufklärung vorgelegt werden und α-Peltatin den Hauptanteil (z. B. mindestens 80%) darstellt.
Der Bericht zur Identifizierung von α-Peltatin einschließlich der HPLC-Chromatogramme und Gehaltsangaben wird nachgereicht.
Danach wird die Reagenzienbeschreibung für α-Peltatin erstellt und der Monographie-Entwurf H7417.4587 angepasst.

5.2.7 Quarz
- Änderungsantrag zur Reinheitsprüfung, 05.03.20 H7417.4810 (134. S.)

Es wird beantragt, die Prüfung „Mit Flusssäure nicht flüchtige Verunreinigungen“ durch eine Prüfung auf säurelösliche Verunreinigungen in Anlehnung an die HAB-Monographie „Graphites“ zu ersetzen, um den Einsatz der Flusssäure zu vermeiden. Eine vergleichbare Prüfung wird auch in der Ph.-Eur.-Monographie „Siliciumdioxid-Hydrat“ (0738) durchgeführt.

Ein weiteres Ausschussmitglied wiederholt die Reinheitsprüfung gemäß dem Vorschlag H7417.4810. Zusätzlich wird untersucht, welche Verunreinigungen damit erfasst werden.

5.2.8 Stachys officinalis (Betonica)
- Änderungsantrag, 21.03.20 H7417.4825 (134. S.)

Es werden folgende Änderungen der Monographie beantragt:
- Streichung des Geruchs
- Streichung der nasschemischen Identitätsprüfung
- Änderung der DC-Beschreibung hinsichtlich der Farben der Zonen: Es wird vorgeschlagen, alle Zonen als orange oder rot fluoreszierend zu beschreiben.

Da das DC-System nicht optimal ist, wird überprüft, ob bei Direktauftrag der Urtinktur und mit einem Flavonoid-Fließmittel (statt des Oberphasen-Fließmittels) bessere Ergebnisse erhalten werden können. In jedem Fall ist noch ein DC-Kasten zu erstellen.
Die Firmen im Ausschuss, die ebenfalls Stachys officinalis im Programm haben, prüfen, ob vergleichbare Probleme mit der DC-Methode bestehen und geben hierzu Rückmeldung.

6. Anhörungen im Bundesanzeiger

Bundesanzeiger AT 25.02.2020 B7, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 29. Januar 2020
(Kommentierungsfrist: 27. April 2020) H7417.4807 (134. S.)

Es wird um Kommentierung gebeten, sofern diese erforderlich ist.

7. TOPs für die 135. Sitzung

Die folgenden TOPs werden aufgrund der für die Telefonkonferenz nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit und aufgrund eines bei einigen TOPs z. T. noch bestehenden größeren Diskussionsbedarfs bzw. noch fehlender Berichte vertagt und auf der 135. Sitzung besprochen.

7.1 Vorschläge zu bestehenden Monographien des HAB
- Conium maculatum (Conium)
- Euphrasia 3c (Euphrasia officinalis 3c)
- Hamamelis virginiana, ethanol. Decoctum (Hamamelis, ethanol. Decoctum)
- Helleborus niger
- Nerium oleander (Oleander)
- Phytolacca americana e baccis (Phytolacca e baccis)
- Pilocarpus (Jaborandi)
- Solanum dulcamara (Dulcamara)
- Solanum nigrum

Ein Ausschussmitglied informiert, dass die Validierung der Gehaltsbestimmung auf Protoanemonin für die Droge von Helleborus niger zu Problemen führte. Die Ursachen hierfür sind nicht bekannt. Der Untersuchungsbericht wird auf der 135. Beratung vorgelegt.

7.2 Vorschläge zu neuen Monographien des HAB
- Candida albicans e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Mucor racemosus e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Penicillium chrysogenum e volumine cellulae (lyophil., steril.)

8. Termine

Sitzungen des Ausschusses Analytik:
135. Sitzung: Di 30. Juni und Mi 1. Juli 2020
136. Sitzung: Mo 2. November (ab 12:30) und Di 3. November 2020 (bis 15:00)

Sitzungen der HOM WP:
23. Sitzung: Mo 4. und Di 5 Mai 2020
24. Sitzung: Mi 14. und Do 15. Oktober 2020

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Telefonkonferenz um 13:00 Uhr.