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Niederschrift (Kurzfassung) über die 137. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Telefonkonferenz

01.03.202102.03.2021
Beginn13:00 Uhr09:00 Uhr
Ende17:15 Uhr17:30 Uhr

1 Allgemeine Beschlüsse


1.1 Verfahrensregelungen
- Mitgliedschaft im Ausschuss, Interessenbekundung, Vertraulichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Annahme der Tagesordnung 43.07-H7436.HAB2-137

Die 137. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission findet als Videokonferenz über Webex statt.
Der Vorsitzende eröffnet die 137. Beratung. Er begrüßt die Teilnehmenden und insbesondere das neue Mitglied und die beiden Sachverständigen.
An der Videokonferenz nehmen am ersten Tag alle 14 Mitglieder und am zweiten Tag
13 Mitglieder teil. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.
Der Vorsitzende verweist auf die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung und bittet diese ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten besondere Interessen bestehen.
Die Tagesordnung (SharePoint-Version 10, Stand 26.02.2021) wird angenommen.
Die Besprechung der Tagesordnungspunkte 2 bis 5 (außer den Änderungsanträgen zur pharmakognostischen Beschreibung) erfolgt am 2. Tag.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über Webex und SharePoint zur Verfügung gestellt.

1.2 Annahme der Niederschrift der 136. Beratung des Ausschusses Analytik
am 2. und 3. November 2020
2. Entwurf vom 22.02.2021 43.07-H7436.HAB2-136

Das Protokoll wird einstimmig angenommen.

2 Arzneibuchgremien


2.1 Bericht über die 168. Beratung der Ph.-Eur.-Kommission am 24. und 25. November 2020

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Siehe auch: Pressemitteilungen des EDQM unter
https://www.edqm.eu/en/news/outcome-168th-session-european-pharmacopoeia-commission

Im Nachgang zu dem Bericht berichtet ein Ausschussmitglied über Probleme mit der in der Ph. Eur. 9.4 geänderten Grenzprüfung auf Arsen (Ph. Eur. 2.4.2 Methode A). Die Anforderungen der photometrischen Eignungsprüfung der Silberdiethyldithiocarbamat-Lösung R werden mit dem aktuell verfügbaren Material nicht oder nur knapp eingehalten, trotz den in der Ph. Eur. 10.0 geänderten und etwas weiter gefassten Grenzwerten der Absorption.
Hierzu erfolgt ein Austausch zwischen der betroffenen Firma und dem BfArM (Fachgebiet 65 „Arzneibuch“).

2.2 Bericht über die 26. Beratung der DAB-Kommission am 22. Januar 2021

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Nach Annahme des Protokolls der 26. Sitzung der DAB-Kommission kann dieses auf der BfArM-Website unter
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/ZulassungsrelevanteThemen/ Arzneibuch/Arzneibuch-Kommissionen/DeutscheArzneibuch-Kommission/_node.html
eingesehen werden.

2.3 Bericht über die 24. Beratung der HAB-Kommission am 27. Januar 2021

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Nach Annahme des Protokolls der 24. Sitzung der HAB-Kommission kann dieses auf der BfArM-Website unter
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/ZulassungsrelevanteThemen/ Arzneibuch/Arzneibuch-Kommissionen/HomoeopathischeArzneibuch-Kommission/_node.html
eingesehen werden.

2.4 Bericht über die 24. Beratung der HMM WP am 21. Januar 2021
im Zusammenhang damit:
- Draft Agenda of the 24rd Meeting PA/PH/Exp. HMM/T (20) 7
- Summary of Decisions of the 24rd Meeting PA/PH/Exp. HMM (21) 1

Es wird außerdem über die 82. Beratung des Ausschusses Herstellungsregeln am 10.12.2020 berichtet.
Der Ausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.
Nach Annahme des Protokolls der 82. Beratung des Ausschusses Herstellungsregeln kann dieses auf der BfArM-Website unter
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/ZulassungsrelevanteThemen/Arzneibuch/Arzneibuch-Kommissionen/HomoeopathischeArzneibuch-Kommission/Fachausschuesse/_node.html
eingesehen werden.

2.5 Bericht über die TK der HOM WP drafting group to revise the Guide am 12. und 19. Januar 2021
im Zusammenhang damit:
1st proposal of the revised Guide for the elaboration of monographs on homoeopathic preparations PA/PH/Exp. HOM/T (21) 2 R3 neu

Minutes of the 2nd teleconference of the HOM drafting group to work on the revision of the “Guide for the elaboration of monographs on homoeopathic preparations (2013 Edition)” PA/PH/Exp. HOM (21) 2

Der „Guide“ entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Erste Vorschläge sind von der „drafting group“ der HOM WP erarbeitet worden und werden auf der kommenden Sitzung der HOM WP diskutiert. Die Änderungen betreffen u. a. die Texte zum „assay“ bzw. „limit test“, den Zerkleinerungsgrad bei Frischpflanzen, die Aufnahme einer Prüfung auf Verunreinigungen mit Pyrrolizidinalkaloiden, die Monographietitel und die Aktualisierung der Beispiele bezogen auf homöopathische Monographien (s. auch PA/PH/Exp. HOM/T (21) 2 R3 neu unter „Note“ und „Introduction“).
Der Ausschuss Analytik wird, sofern erforderlich, um Kommentierung bis zum 15. März 2021 gebeten.

3. Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme
Pharmeuropa 33.1 (Deadline 31.03.2021 bzw. 31.05.2021)


3.1 Ferrum metallicum for hom. prep. (2026) PA/PH/Exp. HOM/T (20) 3 ANP

Die revidierte Monographie ist zwischenzeitlich in Pharmeuropa angehört worden.
Der Ausschuss wird, sofern erforderlich, um Kommentierung bis zum 31. März 2021 gebeten.

4. Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch


4.1 Crocus for homoeopathic preparations (2624)
- Entwurf für "Request for revision", Juni 2020 H7417.4856 (135. S.)
- TLC/HPTLC an der Droge entspr. HAB, 17.09.20 H7417.4891 (136. S.)
- TLC/HPTLC an der Droge entspr. HAB, 21.10.20 H7417.4909korr (136. S.)
- Überarbeiteter Entwurf für "Request for revision", 21.10.20 H7417.4912 (136. S.)
- Chargendaten zum Trocknungsverlust, 06.11.20 H7417.4961 (137. S.)
- Chargendaten zum Trocknungsverlust, 16.12.20 H7417.4969 (137. S.)
- Request for revision, 08.02.21 H7417.4991 (137. S.)

Der „Request for Revision“ ist an das EDQM weitergeleitet worden und steht auf der Tagesordnung der Sitzung der HOM WP. Aufgrund der z. T. bestehenden Probleme mit dem Trocknungsverlust (vgl. auch H7417.4961) wurde der Änderungsantrag nachträglich um einen Vorschlag für eine Aufweitung der Spezifikation von maximal 10,0% auf 12,0% ergänzt.
4.2 Glycerol (0496) / Glycerol (85 Prozent) (0497)
- Änderungsantrag für Reinheitsprüfung auf Zucker, 17.10.19 H7417.4724 (133. S.)
- Reinheitsprüfung mit carbonatfreier + carbonathaltiger NaOH-Lösung
mit + ohne Zucker, 29.05.20 H7417.4839 (135. S.)
- Reinheitsprüfung gemäß H7417.4839, 23.07.20 H7417.4871 (136. S.)
- Request for Revision, 18.01.21 H7417.4981 (137. S.)

Der Änderungsantrag bei der Reinheitsprüfung auf Zucker die carbonatfreie verdünnte NaOH-Lösung durch die normale verdünnte Natronlauge zu ersetzen, ist durch ein weiteres Labor überprüft worden. Die Überprüfung erfolgte mit Glycerol. Die Ergebnisse der anderen Labore wurden bestätigt. Der „Request for Revision“ ist zwischenzeitlich an das EDQM weitergeleitet worden.
Da von dieser Änderung auch Glycerol 85% betroffen ist, wird dies in gleicher Weise überprüft.

4.3 Nux vomica for homoeopathic preparations
(Strychnos nux-vomica for homoeopathic preparations) (2514)
- Änderungsantrag Gehaltsspezifikation der Droge, 24.02.21 H7417.5031 (137. S.)

Ein Hersteller stellt den Änderungsantrag den Gesamtalkaloid-Gehalt der Droge von mindestens 1,50% auf 1,20% abzusenken, da in 10 von 25 Chargen die Gehalte zu niedrig lagen.
Aus Sicht des Ausschusses müsste bei einer Änderung der Gehaltsspezifikation der Droge auch eine Anpassung bei der Urtinktur erfolgen.
Zum Teil liegen auch die Werte für den Trocknungsverlust zu hoch. Hier wird jedoch aufgrund der Aflatoxin-Problematik der Droge keine Änderung der Spezifikation vorgenommen.
Die Firmen im Ausschuss senden die Gehaltsdaten für Droge und Urtinktur von allen Chargen der letzten 10 Jahre an das BfArM, auch wenn diese spezifikationskonform waren.
Basierend auf diesen Werten werden auf der 138. Sitzung die Gehaltsspezifikationen für Droge und Urtinktur festgelegt.

5. Europäische Dokumente in Bearbeitung


5.1 Draft agenda of the 25th HOM WP meeting PA/PH/Exp. HOM (21)3
Das Dokument dient der Information.

5.2 Pilotprojekte für die semi-quantitative HPTLC
5.2.1 Arnica montana (radix) (2488) (V. 1.1.8)
- Chargendaten, 03.12.18 H7417.4524 (131. S.)
- Überprüfung entspr. HAB-Methode, 14.02.19 H7417.4611 (131. S.)
- DC aus Stabilitätstests, 24.04.19 H7417.4618 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests u. Bericht semi-quant. DC, 27.05.19 H7417.4644 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests, 05.06.19 H7417.4657 (132. S.)
- Semi-quantitative HPTLC, mit Ethylacetat, 28.06.19 H7417.4676 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests, 28.06.19 H7417.4677 (132. S.)
- TLC/ HPTLC in Anlehnung an HAB mit Referenzen Menthol + Geranylacetat
+ verschiedenen Fließmitteln, 14.10.19 H7417.4710 (133. S.)
- Überprüfung mit weiteren Fließmitteln + Referenzen, 01.11.19 H7417.4747 (133. S.)
- Identifiz. der Zone zw. Thymol + Anethol (Teil Ia + Ib), 20.03.20 H7417.4823 (134. S.)
- Überprüfung semi-quant. HPTLC gem. -4747 (Teil II), 20.03.20 H7417.4826 (134. S.)
- Lab report, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 8 (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22
- Inhaltsstoffe in A. rhizom/radix (Dissertation), 04.01.20 H7417.4975 (137. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4994 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4994a (137. S.)

In der HAB-Monographie wird die Pflanzenbeschreibung gemäß dem Vorschlag H7417.4994 aktualisiert und mit dieser Änderung im Bundesanzeiger angehört. Dabei sind die in Klammern angegebenen maximalen Zahlenwerte, wie zur Größe, Länge oder Breite der Pflanzenteile, zu übernehmen, um die gesamte erlaubte Spanne abzudecken. Die Angaben zur Schnittdroge und die ausführliche mikroskopische Beschreibung werden beibehalten.

Untersuchungsergebnisse im Rahmen des HPTLC-Projekts mit den weiteren zur Verfügung gestellten Proben liegen noch nicht vor.
Der Ausschuss Analytik spricht sich für eine DC-Methode auf ätherische Öle aus anstatt des Flavonoidsystems mit den Referenzen Chlorogensäure und 1,5-Dicaffeoylchinasäure, welches die HOM WP auf der letzten Sitzung favorisiert hatte.
Das BfArM wird dies in der HOM WP auf der kommenden Sitzung zur Diskussion stellen.
Argumente für die DC-Methode auf ätherische Öle sind:
- Die ätherischen Öle mit den Thymolderivaten und dem Hauptinhaltsstoff 6-Hydroxythymol sind die charakteristischen Inhaltsstoffe der unterirdischen Teile von Arnica montana (vgl. auch Dissertation in H7417.4975).
- Die für das Flavonoid-DC-System eingesetzten Referenzen Chlorogensäure und
1,5-Dicaffeoylchinasäure sind unspezifische und ubiquitär vorkommende Substanzen.
- Mit dem Flavonoid-System ist keine Unterscheidung von Urtinkturen aus den unterirdischen Teilen und der Ganzpflanze möglich.
- Für das DC-System auf ätherische Öle liegen erste vielversprechende Untersuchungen aus dem Ausschuss Analytik und der HOM WP vor. Diese können als Ausgangspunkt für eine weitere Optimierung der Methode genutzt werden. Als geeignete Referenzen können zum Beispiel Geraniol und Geranylacetat eingesetzt werden und der „Test on Minimum Intensity“ (TMI) auf die intensiven Zonen im DC der Untersuchungslösung bezogen werden.
- Die Eignung eines DC-Systems auf ätherische Öle wurde mittels retrospektiver Stabilitätsdaten belegt: Die Zonen der ätherischen Öle waren auch in bis zu 5 Jahren gelagerten Urtinkturen sichtbar.
- Das DC-System ist sowohl für die Identität als auch die semi-quantitative HPTLC geeignet.

5.2.2 Arnica montana ex planta tota (2580) (V. 1.1.5; 1.1.7; 1.1.10)
- Methodenvorschlag mit zwei Beispielen, 26.09.18 H7417.4456 (130. S.)
- Chargendaten, 03.12.18 H7417.4525 (131. S.)
- Überprüfung an weiteren UT-Chargen, 07.02.19 H7417.4601 (131. S.)
- Draft, March 2019 PA/PH/Exp. HOM/T (08) 59 R1 (132. S.)
- Monographien aus HAB und Ph. F. PA/PH/Exp. HOM/T (09) 8 R1 (132. S.)
- Semi-quantitative HPTLC entspr. Ph. F., 28.06.19 H7417.4675 (132. S.)
- Semi-quant. HPTLC gem. Ph. F. + -4675 mit 3c-Urtinktur, 07.10.19 H7417.4703 (133. S.)
- Semi-quant. HPTLC, versch. Methoden mit 3a-Urtinktur, 17.10.19 H7417.4717 (133. S.)
- DCs entspr. HAB + Chargendaten mit 3a-UT, 23.09.19 H7417.4736 (133. S.)
- Überprüfung semi-quant. HPTLC gem. -4717, Methode 4, 21.03.20 H7417.4824 (134. S.)
- Lab report, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 9 (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4995 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4995a (137. S.)
- Ergänzende Angaben zu HOM/T (20) 22, S. 10, Fig. 10 H7417.5028korr (137. S.)

Die HAB-Monographie wird gemäß Dokument H7417.4995 bei der Pflanzenbeschreibung wie folgt überarbeitet und im Bundesanzeiger angehört:
- Wie unter TOP 5.2.1 sind die in Klammern angegebenen maximalen Zahlenwerte zur Größe, Länge oder Breite der Pflanzenteile zu übernehmen.
- Es wird zunächst mit dem charakteristischen Pflanzenteil, in diesem Fall der Blüte, begonnen und zum Schluss die Wurzel beschrieben, unabhängig von der üblichen Reihenfolge im HAB.
- Die Länge der Stängel wird in „cm“ statt „mm“ angegeben.

Für Arnica e planta tota liegen ebenfalls noch keine Untersuchungsergebnisse für das HPTLC-Projekt mit den neuen Proben vor.
Aus Sicht des Ausschusses Analytik ist hier das in der HOM WP vorgeschlagene Flavonoid-DC-System mit Chlorogensäure und 1,5-Dicaffeoylchinasäure geeignet, da damit die in Arnica e planta tota enthaltenen Phenylpropane und Cumarine miterfasst werden. Vermutlich wird es jedoch nicht möglich sein, mit einer einzigen DC-Methode alle Herstellungsvorschriften bzw. Urtinkturen abzudecken.
Weiterhin kann mit diesem System nicht überprüft werden, ob in der Urtinktur die Wurzeln enthalten sind, denn Chlorogensäure / Kaffeesäureester und ätherische Öle können nicht zusammen mit einer einzigen DC-Methode erfasst werden.

5.2.3 Calendula officinalis (2492) (V. 1.1.3, 1.1.5, 1.1.10)
- Semi-quantitative HPTLC, March 2019 PA/PH/Exp. HOM/T (19) 11 (132. S.)
- Lab report, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 4 (135. S.)
- Draft, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (08) 30 corr (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4996 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4996a (137. S.)
- DC-Bericht, 16.02.21 H7417.5013 (137. S.)

In der HAB-Monographie wird die Pflanzenbeschreibung gemäß Vorschlag H7417.4996 überarbeitet. Dabei wird u. a. die Beschreibung der Früchte gestrichen, da laut Definition die möglichst jungen Blüten ohne Früchte zu verwenden sind. Mit diesen Änderungen wird die Monographie im Bundesanzeiger angehört.

Aus Sicht des Ausschusses Analytik ist für das HPTLC-Projekt der HOM WP das Flavonoid- System für alle Urtinktur-Typen bei Einsatz unterschiedlicher Applikationsvolumina anwendbar. Für die semi-quantitative Auswertung bzw. den „Test on Minimum Intensity“ ist eine Auswertung über die zwei Referenzsubstanzen Rutin (orange fluoreszierende Zone) und Isorhamnetin-3-O-glucosid (grün fluoreszierende Zone) ausreichend. Für die Prüfung auf Identität bzw. den Fingerprint kann auch die Referenz Chlorogensäure (blau fluoreszierende Zone) mit einbezogen werden.

5.2.4 Matricaria recutita (Chamomilla, Chamomilla recutita) (2493)
(V. 1.1.5, V. 1.1.10)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- HPTLC-Untersuchung von Chamomilla, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 21 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4997 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4997a (137. S.)

Die Pflanzenbeschreibung wird in der HAB-Monographie gemäß Vorschlag H7417.4997 und der Angabe der Länge der Stängel in „cm“ statt „mm“ (s. auch TOP 5.2.2) überarbeitet und im Bundesanzeiger angehört.

5.3 Monographien
5.3.1 Monographien in Überarbeitung
5.3.1.1 Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146)
- Identitätsprüfung 2.3.1 b auf Acetat, 03.02.21 + 05.02.21 H7417.4989 (137. S.)
- Identitätsprüfung 2.3.1 b auf Acetat, 05.02.21 H7417.4990 (137. S.)
- Identitätsprüfung 2.3.1 b auf Acetat, 08.02.21 H7417.4992 (137. S.)
- Identitätsprüfung 2.3.1 b auf Acetat, 08.02.21 H7417.4993 (137. S.)

Die Identitätsprüfung auf Acetat erfolgte bisher gemäß Ph. Eur. 2.3.1 a über den Geruch nach Essigsäure. In der Ph. Eur. sollen Geruchsprüfungen grundsätzlich gestrichen und durch andere Prüfungen ersetzt werden.
Im Ausschuss Analytik wurde daher in mehreren Laboren überprüft, ob die Identitätsprüfung gemäß 2.3.1 b auf Acetat (mit Lanthannitrat- und Iod-Lösung im Alkalischen) funktioniert. Dies war nicht der Fall. Auch die Anpassung des pH-Wertes auf 9 bis 11 und die Abtrennung der flüchtigen Essigsäure über eine „Art Mikrodestillation“ führte nicht zu dem gewünschten blauen Niederschlag bzw. der tiefblauen Färbung. Erst nach Zusatz einer deutlich größeren Menge Ammoniak-Lösung R2, als vorgeschrieben, wurde in einem Labor ein positives Ergebnis erhalten (s. H7417.4990).

Der Ausschuss Analytik spricht sich aus den folgenden Gründen für die Beibehaltung der Prüfung auf Acetat gemäß 2.3.1 a über den Geruch aus:
- Es handelt sich hierbei um eine einfach durchzuführende, nicht toxische und preiswerte Prüfung.
- Bei der Prüfung gemäß 2.3.1 b wird Lanthannitrat eingesetzt, das toxisches Potenzial besitzt und teurer ist.
- Bei der Reaktion nach 2.3.1 b stören Kupfer-Ionen, so dass die Reaktion nicht eindeutig ist und die Blaufärbung sowohl vom Kupfertetramin-Komplex als auch von der Reaktion mit Lanthannitrat- / Iod-Lösung stammen kann.

Das BfArM wird den Vorschlag an die HOM WP weiterleiten und außerdem recherchieren, ob im DAB 9 bei Kupferacetat ebenfalls die Reaktion mit Lanthannitrat- / Iod-Lösung beschrieben ist.

6. Neue Monographien für das HAB

6.1 Arbeitsplan für neue Monographien für das HAB

- Arbeitsplan (Stand März 2020) H7417.4773ergz_neu (134. S.)
- Info über die zur Verfügung gestellten Proben mündlich
- Aktualisierter Arbeitsplan (Stand 21.10.20) H7417.4908 (136. S.)
- Aktualisierter Arbeitsplan, 10.02.21 H7417.5005 (137. S.)

Das Dokument dient der Information.
Zwischenzeitlich liegen auch konsolidierte Monographie-Entwürfe für „Angelica archangelica“, „Brassica nigra“, „Ferrum iodatum“ und „Palladium metallicum“ vor.
Weiterhin wurde kurzfristig eine Excel-Tabelle mit den 17 weiteren auf dem Arbeitsprogramm stehenden Stoffen eingereicht. Diese enthält u. a. auch Angaben zu den Proben, die für die Untersuchungen im Ausschuss zur Verfügung gestellt werden können.
Aufgrund der geringen Probenanzahl spricht sich der Ausschuss dafür aus zunächst keine weiteren Stoffe in die Bearbeitung aufzunehmen und erst abzuwarten, bis eine ausreichende Chargenanzahl vorliegt.
Es stellt sich außerdem die Frage, ob die Chargen, die älter als 5 Jahre sind und für die Chargendaten vorgelegt wurden, ggf. auch als Proben zur Verfügung gestellt werden können. Aus Sicht des Ausschusses sollten für die spätere Festlegung der Spezifikationen der physikalischen Parameter wie Asche, Trocknungsverlust, Trockenrückstand und relative Dichte auch ältere Chargen (> 5 Jahre) akzeptiert werden, wenn die Ergebnisse aus der Freigabe stammen und nicht erst im Nachhinein ermittelt wurden.

6.2 Konsolidierte Monographie-Entwürfe in Überprüfung
- Codierungsliste der Proben für neue Stoffmonographien, Okt. 2020 H7417.4927
- Chargendaten Proben + weitere Chargen, 23.02.2021 H7417.5023korr (137. S.)

Das Dokument dient der Information.
Für die vier in Überprüfung befindlichen Stoffe unter TOP 6.2.1 bis 6.2.4 liegt eine ausreichende Chargenanzahl für die Festlegung der relativen Dichte und des Trockenrückstandes vor.
Die Firmen im Ausschuss teilen dem BfArM ihre weiteren Chargendaten für die vier unten genannten Stoffe mit, sofern diese von den in den Entwürfen vorgeschlagenen Spezifikationen abweichen sollten.

6.2.1 Equisetum arvense
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4777 (aus 23. HAB-KOM)
- Literaturrecherche zur Unterscheidung der beiden Equisetum-Arten, 23.04.20
H7417.4829 (135. S.)
- Definition des Pflanzenmaterials, 06.08.20 H7417.4878 (136. S.)
- Kommentar zu den Begriffen „frische Pflanze“ und „frische ganze Pflanze“
in HAB 34 und HAB, 01.10.20 H7417.4900 (136. S.)
- Auszug aus HAB 34, Kapitel C, Begriff „frische ganze Pflanze“ H7417.4903 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 13.10.20 H7417.4904 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 28.10.20 H7417.4926 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4970 (137. S.)
- Literatur zu Schachtelhalmen, DAZ, 127. Jahrg. Nr. 41, 1987 H7417.4972 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4970a (137. S.)
- Bestimmungsschlüssel zu Equisetum, 19.02.21 H7417.5022 (137. S.)
- Reinheitsprüfung auf E. palustre, 19.01.21 H7417.4980 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.02.21 H7417.5000 (137. S.)
- Rückmeldung zum überarbeiteten Entwurf, 17.02.21 H7417.5015 (137. S.)

Die botanische Beschreibung für Equisetum arvense wird, wie in H7417.4970 vorgeschlagen, aktualisiert.
Weiterhin werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Streichung der mikroskopischen Merkmale (Dies ist für die Frischpflanze unüblich, eine gute Lupe ist ausreichend. Der Ausschluss von Equisetum palustre erfolgt über die DC. Weitere Hybride können über die Pflanzenbeschreibung, wie die Beschreibung der Kieselsäurehöcker und die ringförmig um die Leitbündel angeordnete Endodermis ausgeschlossen werden.)

Die überarbeitete Pflanzenbeschreibung wird bis zur 138. Sitzung durch die Firmen überprüft, die Equisetum arvense im Programm haben.

Es wird eine Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre mit der DC-Methode auf Flavonoide gemäß der Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) bis zur 139. Sitzung durchgeführt. Dabei wird Equisetum palustre HRS in verschiedenen Konzentrationen eingesetzt und neben Equisetum arvense werden auch Urtinkturen von Equisetum hiemale mit aufgetragen.

Danach wird der Monographie-Entwurf H7417.5000 wie folgt überarbeitet:
- Änderung der Pflanzenbeschreibung (s. o.)
- Beibehaltung der Definition des Ausgangsmaterials wie in H7417.5000
- DC-Kasten: Höhersetzen der zwei blau fluoreszierenden Zonen um eine Zeile
- Ergänzung der Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre in Abhängigkeit von den DC-Untersuchungen

6.2.2 Equisetum hiemale
- Lit.recherche zur Unterscheidung beider Equisetum-Arten, 23.04.20 H7417.4829 (135. S.)
- Monographie-Entwurf, 22.06.20 H7417.4861 (135. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 13.10.20 H7417.4904 (136. S.)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 23.10.20 H7417.4915 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 28.10.20 H7417.4926 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4971 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4971a (137. S.)
- Literatur zu Schachtelhalmen, DAZ, 127. Jahrg. Nr. 41, 1987 H7417.4972 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.02.21 H7417.5001 (137. S.)
- Rückmeldung zum überarbeiteten Entwurf, 17.02.21 H7417.5015 (137. S.)

Die Aufbereitungsmonographie der Kommission D schreibt als Ausgangsmaterial die frische, ganze Pflanze von Equisetum hyemale L. vor. Für das Ausgraben der unterirdischen Teile (Rhizom mit Seitenwurzeln) wird jedoch eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde benötigt. Hintergrund ist, dass Equisetum hyemale in Deutschland zum Teil selten anzutreffen ist (vgl. auch Verbreitungskarte von „FloraWeb“) und die Bestände in einigen Bundesländern gefährdet bis stark gefährdet sind. Zudem kommt die Pflanze in Feuchtbiotopen vor, die häufig unter Naturschutz stehen. Weiterhin lässt sich das relativ fragile Rhizom, aus dem reichlich Wurzeln sprossen, aufgrund des Standorts der Pflanze (Sumpfgebiet) nur schwer ausgraben. Da die einzelne Pflanze eine geringe Masse hat, werden zur Urtinktur-Herstellung größere Mengen benötigt. Deshalb ist durch das Ausgraben der unterirdischen Teile ein Flurschaden nicht auszuschließen.
Im HAB 34 wird lediglich die oberirdische Pflanze beschrieben, die - im Gegensatz zu Wurzel und Rhizom - kieselsäurehaltig ist.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Problematik der Kommission D bzw. ggf. auch der HAB-Kommission vorzustellen, damit Ausgangsmaterial ohne Wurzeln verwendet werden kann (PMN: Entsprechend den zwischenzeitlich dem BfArM vorliegenden Rückmeldungen der Firmen im Ausschuss Analytik und der Verbände wird von den meisten als Ausgangsmaterial die Ganzpflanze eingesetzt. Weiterhin gilt die Pflanze laut Internetdatenbank für den Artenschutz „WISIA-online“ und dem Online-Informationssystem „FloraWeb“ des Bundesamtes für Naturschutz als nicht besonders geschützt. Entsprechend der Rückmeldung einer Firma wird die Pflanze teilweise auch aus Anbau bezogen.
Auf der 138. Sitzung soll deshalb im Ausschuss Analytik unter Einbeziehung aller verfügbaren Informationen diskutiert werden, ob eine Änderung des Ausgangsmaterials von Ganzpflanze auf oberirdische Teile erforderlich ist).

Die Pflanzenbeschreibung ist in H7417.4971, ebenso wie für Equisetum arvense, überarbeitet worden. Weiterhin einigt sich der Ausschuss auf folgende Änderungen:
- Der Erntezeitpunkt „im Sommer“ wird ergänzt.
- Die Blättchen sind im Sommer stumpf. Daher wird wie folgt formuliert:
„Er setzt sich aus 3 bis 9 cm langen, flach gerippten Stängelgliedern zusammen, an deren Knoten stumpfe, zähnchenförmige, weiß berandete Blätter sitzen.“

Eine Abgrenzung zu Equisetum palustre ist nicht erforderlich, da Equisetum hyemale zur Untergattung Hippochaete gehört und nicht zu Equisetum und morphologisch keine Verwechslungsgefahr besteht.

Die überarbeitete Pflanzenbeschreibung wird bis zur 138. Sitzung durch die Firmen überprüft, die Equisetum hyemale im Programm haben.

Weiterhin wird der Monographie-Entwurf H7417.5001 wie folgt überarbeitet:
- Änderung der Pflanzenbeschreibung (s. o.)
- Korrektur unter „Prüfung auf Reinheit“ wie folgt: “Im Chromatogramm der Untersuchungslösung (siehe Prüfung auf Identität) darf im mittleren Drittel keine orange fluoreszierende Zone vorhanden sein.“

6.2.3 Juglans regia (Juglans)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4787 (aus 23. HAB-KOM)
- Validierung für Juglon-Bestimmung, 09.04.20 H7417.4830 (135. S.)
- Information + Validierung zur Juglon-Bestimmung, 01.05.20 H7417.4832 (135. S.)
- Validierung für Juglon-Bestimmung, 29.06.20 H7417.4868 (135. S.)
- Rückmeldung zur Bestimmungsmethode und
Vergleich mit weiteren Methoden, 29.06.20 H7417.4869 (135. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 20.07.20 H7417.4879 (136. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 30.10.20 H7417.4928 (136. S.)
- Spikingversuche mit Juglon, 16.09.20 H7417.4898 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4973 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4973a (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 08.02.21 H7417.4998 (137. S.)
- Identifizierung des Nebenpeaks Juglon-Bestimmung, 18.02.21 H7417.5019 (137. S.)

Die Identifizierung des bei der Juglon-Bestimmung erhaltenen Nebenpeaks mittels LC-MS war mit der ausgetauschten flüchtigen Säure (Ameisensäure statt Phosphorsäure) im Eluenten nicht möglich. Die Untersuchung wird mit einem anderen geeigneten Säurezusatz wiederholt.
Weiterhin werden die Angaben in der Methodenbeschreibung für die Juglon-Bestimmung (s. auch H7417.4787) überprüft, da diese z. T. widersprüchlich sind (Angabe der Urtinktur in „ml“ und der Referenzsubstanz in „mg“).

Die Ausschussmitglieder, die die DC-Untersuchung durchgeführt haben, geben Rückmeldung zur Detektion, insbesondere ob die Platte erhitzt wurde und ob sofort oder erst nach 30 min ausgewertet wurde.

Der Monographie-Entwurf wird wie folgt überarbeitet:
- Im Monographietitel wird „ssp. regia“ gestrichen.
- Die Pflanzenbeschreibung wird, wie in H7417.4973 vorgeschlagen, geändert.
- Bei der DC-Methode unter HPTLC-Bedingungen wird die Auftragemenge der Referenzlösung auf 3 µl geändert.
- Nach der Identifizierung des Nebenpeaks wird die Bestimmungsmethode auf Juglon abschließend überarbeitet.

6.2.4 Pseudognaphalium obtusifolium (Gnaphalium polycephalum)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4780 (aus 23. HAB-KOM)
- DC-Methodenvorschlag, 01.05.20 H7417.4835 (135. S.)
- Vergleich Methode -4780 + firmeneigene Methode, 29.05.20 H7417.4836 (135. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 10.08.20 H7417.4880 (136. S.)
- DC-Bericht (TLC), 27.08.20 H7417.4881 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4974 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4974a (137. S.)
- Rückmeldung zum Entwurf und Chargendaten, 20.01.21 H7417.4982 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 05.02.21 H7417.4983 (137. S.)

Die Pflanzenbeschreibung wird entsprechend Dokument H7417.4974 aktualisiert und um die Größenangabe der Blüten ergänzt.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, in der Definition nicht aufzunehmen, dass die zweijährige Pflanze zu verwenden ist, denn die Angabe „zur Blütezeit“ impliziert, dass die Pflanze erst im zweiten Jahr, wenn sie blüht, eingesetzt wird. Zudem ist es auch im HAB und der Ph. Eur. nicht üblich anzugeben, dass die Pflanze zweijährig ist (vgl. auch homöopathische Ph.-Eur.-Monographien zu Digitalis und Hyoscyamus).

Der Monographie-Entwurf H7417.4983 wird mit der Ergänzung des Wortes „mindestens“ beim Trockenrückstand im Bundesanzeiger angehört.

6.3 Konsolidierte Monographie-Entwürfe der Verbände
6.3.1 Angelica archangelica e radice
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 15.02.2021 H7417.5010korr (137. S.)

6.3.2 Araneus diadematus (Aranea diadema)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4781 (aus 23. HAB-KOM)
- Verfügbare Chargen, 19.02.21 bzw. 26.02.21 H7417.5024 (137. S.)

Ein Ausschussmitglied erläutert, dass nur eine geringe Probenanzahl zur Verfügung gestellt werden kann, da es nur wenige Lieferanten von Araneus diadematus gibt. Die Hersteller setzen oft das gleiche Ausgangsmaterial für die Urtinktur-Herstellung ein. Um wenigstens bei den Urtinkturen eine gewisse Variabilität zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, dass z. B. zwei Hersteller Urtinkturen aus dem gleichen Ausgangsmaterial herstellen.
Weiterhin benötigt die Aufzucht der Spinnen einen zeitlichen Vorlauf von ca. 1 Jahr. Um eine größere Anzahl unterschiedlicher Chargen zu erhalten, wäre es denkbar, dass verschiedene Populationen gezüchtet werden.
Der Ausschuss stellt fest, dass für die Überprüfung der DC-Methode mittels Direktauftrag eine kleinere Probenmenge von 2 x 5 bis 10 ml ausreichend ist, vorausgesetzt die Proben weisen eine gute Homogenität auf, und es sind keine inhomogenen Reste. Diese Information wird das BfArM an die Verbände weitergeben. Ggf. kann dadurch eine größere Anzahl an Proben zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht der Fall, wird ein Firmenvertreter die Anzucht von Araneus diadematus in Auftrag geben.

6.3.3 Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 27.08.20 H7417.4882 (136. S.)
- Chargendaten zu Droge + Urtinktur, 21.01.21 H7417.4984 (137. S.)
- Chargendaten zu Droge + Urtinktur, 04.01.21 H7417.4985 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf inkl. Chargendaten + DC, 23.02.21 H7417.5025 (137. S.)

Zwischenzeitlich wurde der Monographie-Entwurf um die Prüfungen an der Droge, wie im DAC beschrieben, ergänzt.
Die Gehaltsbestimmung an der Droge funktioniert weder nach Extraktion mit Dichlormethan noch mit Chloroform. Es trat Schaumbildung auf und die Phasentrennung war schlecht. Vermutlich stört die Salzsäure 1% RN.
Bei der Zugabe von Ethanol beim letzten Extraktionsschritt konnte die Phasentrennung verbessert werden und der Anteil des Farbstoffs in der Dichlormethanphase war höher.
Die Gehaltsbestimmung an der Droge wird noch einmal wiederholt. Dabei wird aus der Droge ein ethanolischer Auszug bzw. eine „Art Urtinktur“ hergestellt.
Weiterhin wird recherchiert, ob der DAC ggf. auch aktuellere Untersuchungen zur Gehaltsbestimmung der Droge durchgeführt hat.
Eine Überprüfung des konsolidierten Monographie-Entwurfs im Ausschuss kann erst erfolgen, wenn eine geeignete Gehaltsbestimmungsmethode für die Droge erarbeitet wurde.

6.3.4 Brassica nigra
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 23.02.21 H7417.5027korr (137. S.)

6.3.5 Caladium seguinum (Dieffenbachia)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 27.08.20 H7417.4883 (136. S.)
- Chargendaten, 21.01.21 H7417.4984 (137. S.)

6.3.6 [Cucurbita pepo]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4788 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.7 [Fel tauri depuratum (Natrium choleinicum)]
[- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4785 (aus 23. HAB-KOM)]
- Aktualisierter Entwurf, 20.02.20 H7417.4805 (134. S.)

6.3.8 [Ferula moschata (Sumbulus moschatus)]
[- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4782 (aus 23. HAB-KOM)]
- Aktualisierter Entwurf, 21.02.20 H7417.4806 (134. S.)

6.3.9 Ferrum iodatum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 23.02.21 H7417.5029 (137. S.)
- Chargendaten, 25.02.21 H7417.5035 (137. S.)

Sowohl die Substanz als auch die tiefst herstellbare Zubereitung (Trit. D2) von Ferrum iodatum sind instabil. Laut den Stabilitätsuntersuchungen eines Herstellers beträgt die interne Laufzeit für die Substanz 30 Tage. Für die Trit. D2 sind zurzeit 7 Tage Haltbarkeit belegt; vermutlich ist diese auch 30 Tage haltbar.
Aufgrund der Instabilität ist für die Untersuchungen an der Substanz und der Trit. D2 eine besondere Logistik erforderlich. Ein Probenversand über das BfArM ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Der Vorsitzende empfiehlt die folgende Vorgehensweise, die beispielsweise über die Verbände koordiniert werden könnte:
Die betroffenen Firmen stimmen die möglichst gleichzeitige Herstellung von Substanz und Trit. D2 sowie den Zeitraum ab, in dem die Überprüfung aller Parameter gemäß des konsolidierten Monographie-Entwurfs durch die betroffenen Firmen und zwei weitere Labore erfolgen soll. Bezüglich des Zeitrahmens ist ein ausreichender Vorlauf erforderlich. Hierüber wird das BfArM rechtzeitig informiert und leitet diese Information an die beiden Labore aus dem Ausschuss Analytik weiter.
Die benötigten Probenmengen werden zwischen den beteiligten Firmen abgestimmt und die Proben direkt zwischen den Laboren ausgetauscht.

6.3.10 [Ferrum picrinicum]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4783 (aus 23. HAB-KOM)

Bei Ferrum picrinicum ist die Stabilität von Substanz und der tiefst herstellbaren Zubereitung Dil. D2 bei Einhaltung der Lagerungsbedingungen (Lichtschutz, unter 15 °C) größer als bei Ferrum iodatum. Diese beträgt entsprechend den hausinternen Stabilitätsuntersuchungen eines Herstellers 3 Monate. Ein Probenversand über das BfArM ist somit möglich, wenn Versand und Überprüfung zeitnah erfolgen.

6.3.11 [Gaultheria procumbens]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4794 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.12 [Myrica cerifera]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4796 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.13 [Natrium bromatum]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4778 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.14 Palladium metallicum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 10.02.21 H7417.5006 (137. S.)

Es gibt nur wenige Lieferanten, über die Palladium metallicum bezogen werden kann. Da es sich um eine chemisch definierte Substanz und zudem um ein Edelmetall handelt und weder eine relevante Variabilität noch Stabilitätsprobleme zu erwarten sind, können Chargen, die älter als 5 Jahre sind, mit in die Untersuchungen einbezogen werden. Dies wird den Verbänden mitgeteilt.

6.3.15 Pimpinella alba (Pimpinella)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4795 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.16 [Piper methysticum (Kavakava)]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4784 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.17 [Terebinthinae aetherolum rectificatum (Oleum terebinthinae rectificatum)]
- Aktualisierter Entwurf, 06.02.20 H7417.4801 (134. S.)

6.4 Weitere neue Monographien mit Ausgangsmaterial aus Pilzlyophilisaten
- Bewertung des Vorkommens von Sekundärmetaboliten, 25.09.18 H7417.4448 (130. S.)
- Vorschrift Mykotoxin-Bestimmung inkl. Literatur, 11.12.18 H7417.4550 (131. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 13.12.18 H7417.4551 (131. S.)
- Unterscheidung Pilzlyophilisate mittels SDS-PAGE, 20.03.20 H7417.4820 (135. S.)
- Ursache der unterschiedlichen Proteingehalte, 20.03.20 H4717.4821 (135. S.)
- Validierung der Mykotoxin-Bestimmung, 18.02.21 H7417.5016 (137. S.)

Der Hersteller hat für die Pilzlyophilisate der unter TOP 6.4.1 bis 6.4.3 genannten Stoffe, Validierungsunterlagen für eine neu etablierte LC-MS/MS-Methode zur Grenzwertbestimmung von Mykotoxinen vorgelegt.
Die Bestimmung erfolgte mit einer Referenzstandardlösung der Mykotoxine Mycophenolsäure, Sterigmatocystin, Ochratoxin A, Roquefortin C und der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 unter Berücksichtigung der in der Aflatoxin-Verbotsverordnung und der im Lebensmittelbereich festgelegten Grenzwerte.
Die Bestimmung beruht auf einem Additionsverfahren (Zugabe / Spiken der Mykotoxine in der Grenzwertkonzentration zu einem Lyophilisat im Vergleich zum ungespikten Lyophilisat) unter Berücksichtigung definierter Signal-Rausch Verhältnisse und Grenzen für die Präzision.
Die Methode wurde anhand von Lyophilisat-Mischmustern gemäß ICH Q2 (R1) „Validation of Analytical Procedures: Text and Methodology“ hinsichtlich der Parameter Spezifität, Präzision (Systempräzision, Methodenpräzision) und Robustheit validiert.

Die vorgelegten Validierungsunterlagen werden akzeptiert.
Die Methode ist für eine Grenzwertbestimmung von Mykotoxinen und Aflatoxinen in den Lyophilisaten geeignet.

Es werden Ergebnisse für mehrere Chargen der unter TOP 6.4.1 bis 6.4.3 genannten Pilzlyophilisate vorgelegt. Dabei werden die Aflatoxin- und Mykotoxin-Grenzwerte eingehalten.

Die Monographie-Entwürfe unter TOP 6.4.1 bis 6.4.3 werden in Analogie zu der HAB-Monographie „Aspergillus niger e volumine cellulae“ aktualisiert, auf der 138. Sitzung überprüft und danach im Bundesanzeiger angehört.

6.4.1 Candida albicans e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Monographie-Entwurf vom 22.01.18 H7417.4279 (128. S.)
- Bericht mit analytischen Daten, 22.02.18 H7417.4331 (128. S.)
- SDS-PAGE + Protein-Bestimmung, 25.10.19 H7417.4733 (133. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 19.02.21 H7417.5021 (137. S.)

Siehe unter TOP 6.4

6.4.2 Mucor racemosus e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Monographie-Entwurf vom 22.01.18 H7417.4283 (128. S.)
- Bericht mit analytischen Daten, 22.02.18 H7417.4334 (128. S.)
- SDS-PAGE + Protein-Bestimmung, 25.10.19 H7417.4734 (133. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 23.02.21 H7417.5026 (137. S.)

Siehe unter TOP 6.4

6.4.3 Penicillium chrysogenum e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Monographie-Entwurf vom 22.01.18 H7417.4284 (128. S.)
- Bericht mit analytischen Daten, 22.02.18 H7417.4335 (128. S.)
- SDS-PAGE + Protein-Bestimmung, 25.10.19 H7417.4735 (133. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 23.02.21 H7417.5030 (137. S.)

Siehe unter TOP 6.4

7. Vorschläge zu bestehenden Monographien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs


7.1 Allgemeines
Beabsichtigte Streichung des Tests 2.6.8 Prüfung auf Pyrogene in der Ph. Eur.

Information zur beabsichtigten Streichung folgender DAB-Reagenzien:
(lt. elektronischer Fassung des DAB: keine Verweise mehr bzw. Einsatz von Reagenzien und Referenzsubstanzen der Ph. Eur.)
- Aescin RN
- Eisen(III)-chlorid-Essigsäure-Reagenz RN
- 4′-O-β-D-Glucosyl-5-O-methylvisamminol RN
- Kaliumiodat-Lösung RN
- Natriumpikrat-Lösung RN
- Prim-O-glucosylcimifugin RN

Information über die Streichung der Ph. Eur. Reagenzien:
- Quecksilber(II)-bromid R (1052100) und Quecksilber(II)-bromid-Papier R (1052101)
- Karl-Fischer-Lösung R (u. a. Verwendung in Hydrargyrum nitricum oxydulatum, s. auch unter TOP 7.2)

Die Ausschussmitglieder prüfen, ob Kapitel 2.6.8 und die o. g. Reagenzien gestrichen werden können und geben dem BfArM Rückmeldung.

7.2 Monographien
7.2.1 Acidum isovalerianicum (Acidum valerianicum)
- Änderungsantrag zu Gehalt und relativer Dichte, 24.02.21 H7417.5032 (137. S.)

Es bestehen Probleme mit der Einhaltung der Spezifikationen von Gehalt und relativer Dichte der aus der Baldrianwurzel isolierten Isovaleriansäure. Aufgrund der natürlichen Variabilität der Droge werden die relativ eng gefassten Spezifikationen im HAB oft überschritten.
Dem Änderungsantrag wird aufgrund der vorgelegten Chargendaten zugestimmt und der Gehalt auf 99,0−101,0% (statt 99,0−100,5%) und die relative Dichte auf 0,927−0,930 (statt 0,927−0,928) geändert. Mit diesen Änderungen wird die Monographie im Bundesanzeiger angehört.

7.2.2 Acidum silicicum (Silicea)
- Änderungsantrag (Ersatz HF bei Gehaltsbestimmung), 01.05.20 H7417.4843 (135. S.)
- Daten zum Glühverlust + Gehalt, 06.08.20 H7417.4884 (136. S.)
- Daten zu Glühverlust, Rückstandsmasse, Gehalt, 16.10.20 H7417.4905 (136. S.)
- Daten zum Glühverlust + Masse des Rückstandes, 30.10.20 H7417.4929 (136. S.)
- Röntgenfluoreszenzanalyse, 04.10.2020 H7417.4901 (136. S.)
- Wasserbestimmung nach Karl-Fischer, 16.11.20 H7417.4963 (137. S.)
- Wasserbestimmung nach Karl-Fischer, 10.02.21 H7417.5007 (137. S.)
- Wasserbestimmung nach Karl-Fischer, 25.02.21 H7417.5036 (137. S.)
- Rückmeldung, BfArM mündlich

Die erhaltenen Ergebnisse der Wasserbestimmung nach Karl-Fischer waren uneinheitlich.
Bei einigen Proben bestand eine Korrelation zwischen Glühverlust und Wassergehalt, bei anderen nicht. Es liegen jedoch zu wenige Daten vor, um Rückschlüsse ziehen zu können.
Die Wasserbestimmung an weiteren Proben wird zunächst nicht fortgesetzt, sondern die Beratung im Ausschuss Pharmazeutische Chemie abgewartet.

Der Änderungsantrag für gefälltes Siliciumdioxid (DAB) zum Ersatz der Gehaltsbestimmung mit Flusssäure durch den Glühverlust ist mit den Untersuchungsberichten und der Information zu der eingesetzten Handelsware an den Ausschuss Pharmazeutische Chemie weitergeleitet worden. Von den meisten Herstellern aus dem Ausschuss Analytik wird „Kieselsäure gefällt reinst leicht“ von Merck (Art. Nr. 1.00657) eingesetzt. Die Rückmeldung eines Herstellers steht noch aus. Das firmeneigene Material unterscheidet sich im Aussehen deutlich von der Handelsware. Letzteres ist „fluffig“ und hat ein sehr hohes Volumen; das andere Material ist ein „weißes amorphes Pulver“ (vgl. auch H7417.4901).

7.2.3 Acorus calamus (Calamus aromaticus)
- Änderungsantrag zur Beschreibung der Droge, 15.10.20 H7417.4906 (136. S.)
- Geruch geschälte und ungeschälte Droge, 16.12.20 H7417.4968 (137. S.)
- Rückmeldung zum Änderungsantrag H7417.4968, 08.02.21 H7417.4999korr (137. S.)

Die Schwierigkeiten mit der Beschaffbarkeit der geschälten Droge werden von einem weiteren Hersteller bestätigt.
Der Ausschuss Analytik spricht sich daher aus den folgenden Gründen dafür aus statt des geschälten getrockneten Wurzelstocks die ungeschälte Droge einzusetzen:
- Geschälte Droge ist schwer verfügbar, dagegen ist die ungeschälte Droge handelsüblich.
- Es gibt keine qualitätsrelevanten Gründe für die Beibehaltung der geschälten Droge, da bei einer Überprüfung der Spezifikationen der Droge und der daraus hergestellten Urtinktur keine Unterschiede zwischen geschälter und ungeschälter Droge bestanden. Dies gilt auch für den Geruch und Geschmack.
- In anderen Arzneibüchern, wie z. B. der Ph. Helv., wird ebenfalls die ungeschälte Droge beschrieben.

Die Monographie wird wie folgt überarbeitet:
- Die Definition des Ausgangsmaterials wird folgendermaßen geändert:
„Verwendet wird der von den Wurzeln und Blattresten befreite, getrocknete Wurzelstock von Acorus calamus L. 1 kg Droge enthält mindestens 20 ml ätherisches Öl.“
- Die Aktualität der pharmakognostischen Beschreibung wird überprüft.
- Die DC-Beschreibung wird durch einen DC-Kasten ersetzt.
- Die nasschemische Identitätsprüfung wird gestrichen.

7.2.4 Ambra grisea (Ambra)
- Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber, 28.10.2020 H7417.4960 (137. S.)

Ein Hersteller berichtet über Probleme mit der Einhaltung der im HAB 2015 speziell für Ambra grisea festgelegten Grenzwerte für Cadmium (maximal 10 ppm) und Quecksilber (maximal
1 ppm). Danach wird in fünf von neun Chargen der Grenzwert für Cadmium (mit 11 ppm, 2 x 21 ppm, 30 ppm und 39 ppm, Mittelwert: 15 ppm) und in zwei Chargen das Limit für Quecksilber (mit 2 ppm und 3 ppm) überschritten.
Weiterhin problematisch ist, dass es nur wenige Lieferanten für das Ausgangsmaterial gibt.
Die Thematik wird auf der 138. Sitzung diskutiert, wenn die Daten aller im Ausschuss vertretenen Firmen vorliegen.

7.2.5 Conium maculatum (Conium)
- Überarbeitung der DC-Methode, 20.06.17 H7417.4142 (126. S.)
- Chargendaten + DC nach HAB, 20.02.18 H7417.4322 (128. S.)
- Überarbeitung der DC-Methode, 07.03.18 H7417.4349 (128. S.)
- Chargendaten, 28.06.18 H7417.4385 (130. S.)
- DC-Bericht, 13.02.19 H7417.4607 (131. S.)
- Präsentation zur Überarbeitung der DC-Methode, 03.07.19 H7417.4680 (132. S.)
- Vorschlag für Identitätsprüfung mittels DC, 23.07.19 H7417.4690 (133. S.)
- Recherche zum Auftrag von Coniin bei der DC-Methode, 18.09.19 H7417.4687 (133. S.)
- Zwischenbericht der DC-Untersuchung, 05.11.19 H7417.4751 (133. S.)
- Daten für Urtinktur-Charge 19-F02150, 07.01.20 H7417.4800 (135. S.)
- DC-Bericht, 09.03.20 H7417.4817 (135. S.)
- DC-Bericht, 25.02.20 H7417.4819 (135. S.)
- Fotodoku zur Pflanze, AZ + DC UT-Charge 623944, 30.10.20 H7417.4932 (136. S.)
- MS-Untersuchung der beiden Kieselgel-Fraktionen, 18.11.20 H7417.4964 (137. S.)

Entsprechend den massenspektrometrischen Untersuchungen der Kieselgelfraktionen der Urtinktur-Chargen 623944 (Zone auf Höhe von Coniin) und 576800 (Zone unterhalb von Papaverinhydrochlorid) sind in beiden Urtinkturen Conium-Alkaloide enthalten. Die DC-Methode auf Alkaloide ist somit sinnvoll und wird beibehalten.

Die DC-Untersuchung der Urtinktur-Charge 623944 auf das Vorhandensein von Coniin wird wiederholt, um zu prüfen, ob Coniin zwischenzeitlich abgebaut wurde.
Wenn möglich werden weitere frisch hergestellte Urtinkturen untersucht.
Um bei den frisch hergestellten Urtinkturen Informationen über den Zeitraum zu erhalten, in dem Coniin abgebaut wird, werden die Herstellungsdaten der Urtinktur, bei der die Zone von Coniin auftritt (Charge 623944) und der anderen Urtinktur, bei der nur die Zone auf Höhe von Papaverin erscheint (Charge 19-F02150) sowie der Zeitpunkt, zu dem diese dünnschichtchromatographisch untersucht wurden, gegenübergestellt.
[PMN: Demnach wurde die Charge 623944 am 29.07.2019 und die Charge 19-F02150 am 27.06.2019 hergestellt (Ernte am 14.06.2019). Die DC-Untersuchung beider Urtinkturen erfolgte am 20.10.2019.]

7.2.6 Helleborus niger
- Protoanemoninbestimmung, 07.06.18 H7417.4376 (129. S.)
- Protoanemoningehalte in wässr. Urtinkturen (V. 34c), 08.05.18 H7417.4364 (129. S.)
- Chargendaten + DCs (HPTLC), 16.07.18 H7417.4396 (130. S.)
- Vorschlag für die Drogenbeschreibung, 02.08.18 H7417.4397 (130. S.)
- Ergänzte Angaben zu Ausgangsmaterial + Urtinkturen; Fotodokumentation
für Änderung der Drogenbeschreibung, 03.01.19 H7417.4541 (131. S.)
- Validierung der Gehaltsbestimmung, 04.02.19 H7417.4595 (131. S.)
- Ergänzende Angaben zu den Urtinkturen, 20.02.19 H7417.4613 (131. S.)
- Chargendaten, 08.05.19 H7417.4642 (132. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, Mai 2019 H7417.4650 (132. S.)
- Validierung Protoanemoninbestimmung der Droge, 05.06.20 H7417.4846 (135. S.)
- Validierung der Protoanemonin-Bestimmung der Droge, 18.02.21 H7417.5017 (137. S.)
- Rückmeldung zur maximalen Aufbewahrung der Droge von 1 Jahr mündlich

Bei der Gehaltsbestimmung der mehr als ein Jahr alten, ansonsten jedoch spezifikationskonformen Droge wurde nur ein sehr geringer Protoanemonin-Gehalt gefunden. Für die Validierung der Bestimmungsmethode und die Festlegung der Gehaltsspezifikation müssten weitere und jüngere Drogenchargen mit höheren Gehalten verfügbar sein.
Zurzeit besteht das Problem, dass kein neueres authentisches Drogenmaterial und keine ausreichenden Chargen für die Validierung verfügbar sind.
Der Ausschuss beschließt daher zunächst keine Gehaltsbestimmung der Droge in die Monographie aufzunehmen und lediglich den Protoanemonin-Gehalt der Urtinktur zu bestimmen. Hierfür konnte ebenfalls nur eine Obergrenze von 0,05% festgelegt werden.

Die Firmen im Ausschuss, die Helleborus niger verarbeiten, werden zukünftig bei der Herstellung und Prüfung neuer Urtinkturen parallel auch eine Gehaltsbestimmung der Droge durchführen, damit eine Datenbasis mit Gehaltswerten für die Droge aufgebaut werden kann.

Da weder in der Literatur noch in den Altunterlagen aus der Zeit der Erarbeitung der Monographie eine Begründung gefunden wurde, weshalb gemäß HAB die Droge nicht länger als ein Jahr aufbewahrt werden darf, wird diese Angabe im HAB gestrichen.
Die Monographie wird mit dieser Änderung und den auf den vorhergehenden Sitzungen besprochenen Punkten (vgl. auch H7417.4650) im Bundesanzeiger angehört.

7.2.7 Humulus lupulus (Lupulus)
- Änderungsantrag zur Detektion bei der DC, 22.02.18 H7417.4328 (128. S.)
- Änderungsantrag zur Detektion bei der DC, 07.03.18 H7417.4353 (128. S.)
- Anlage 1, Änderungsantrag (DCs HAB-Methode) H7417.4353_Anlage1 (129. S.)
- Anlage 2, Änderungsantrag (DCs Alternativmethode) H7417.4353_Anlage2 (129. S.)
- Chargendokumentation (für DC-Untersuchung), 12.09.18 H7417.4429 (130. S.)
- Überprüfung der DC-Methode entspr. -4328, 24.09.18 H7417.4447 (130. S.)
- Überprüfung der DC-Methode entspr. -4328, 28.09.18 H7417.4470 (130. S.)
- Rückmeldung zum Sprühreagenz, 20.02.19 H7417.4614 (131. S.)
- Chargendokumentation für die DC-Überprüfung, 27.03.19 H7417.4625 (132. S.)
- DC-Überprüfung mit verd. Molybdat-Wolframat-Reagenz R H7417.4678 (132. S.)
- Suche 2. Referenz + Übersicht von DCs, 14.10.19 H7417.4716 (133. S.)
- DCs aus Stabi-Untersuchungen + Chargendaten, 28.10.19 H7417.4738 (133. S.)
- DC mit Sudanorange inkl. DC-Kasten, 27.11.19 H7417.4798 (134. S.)
- DC-Bericht, 03.03.20 H7417.4808 (134. S.)
- Überprüfung der Spezifikationen, 01.05.20 H7417.4833 (135. S.)
- Entwurf, Juni 2020 H7417.4850 (135. S.)
- Rückmeldung zu den Spezifikationen, 16.09.20 H7417.4892 (136. S.)
- Rückmeldung zu den Spezifikationen, 30.10.20 H7417.4930 (136. S.)
- BAnz-Entwurf, (zur Info)
- Überpr. der DC-Methode unter HPTLC-Bedingungen, 25.02.21 H7417.5033 (137. S.)

Die Überprüfung der DC-Methode unter HPTLC-Bedingungen ergab vergleichbare Ergebnisse wie die TLC.
Die ausschließliche Auswertung bei 365 nm wird beibehalten.
Die Konzentration der Referenzsubstanz Scopoletin wird von 10 mg auf 5 mg reduziert, da aufgrund der starken Fluoreszenz ansonsten die Sichtbarkeit der anderen fluoreszierenden Zonen beeinträchtigt wird.
Aufgrund der in den meisten Urtinkturen auftretenden gut sichtbaren blau fluoreszierenden Zone oberhalb von Sudanorange wird diese als Kann-Zone beschrieben.
Die HAB-Monographie wird mit diesen Änderungen und den folgenden HPTLC-Bedingungen im Bundesanzeiger angehört:
Auftragen: 6 μl Untersuchungslösung und 2 μl Referenzlösung, bandförmig 8 mm; Laufstrecke: 7 cm.

7.2.8 Hydrargyrum nitricum oxydulatum (Mercurius nitricus oxydulatus)
- Wasserbestimmung gemäß 2.5.12 B, 02.02.21 H7417.5008 (137. S.)

Das BfArM erhielt eine Anfrage, weshalb bei Hydrargyrum nitricum oxydulatum die Wasserbestimmung nach Karl-Fischer nach 2.5.12 Methode B statt der Standardmethode A durchzuführen ist.
Bei 2.5.12 B wird der Wassergehalt in einer Rücktitration bestimmt, indem der Überschuss des Titrationsmittels mit Hilfe eines Lösungsmittels (in der Regel Methanol), dessen Wassergehalt bekannt ist, zurücktitriert wird.
Laut des Arzneibuchkommentars zu 2.5.12 wird die Methode B bei einem langsamen Reaktionsablauf oder nicht eindeutig zu ermittelndem Endpunkt eingesetzt.
Die im Ausschuss Analytik vertretenen Firmen haben die Substanz nicht im Programm.
Aus diesem Grund wird das BfArM in den Unterlagen, die es über die Erarbeitung der HAB-Monographie gibt, nach dem Hintergrund für den Einsatz der Methode B recherchieren.
(PMN: Ein Grund für die Rücktitration könnte sein, dass die Substanz die Redoxreaktion stört. Da es sich um einwertiges Quecksilber handelt, das entweder zu elementarem Quecksilber reduziert oder zu zweiwertigem Quecksilber oxidiert bzw. zusätzlich zu Quecksilber(I)-iodid umgesetzt werden kann.)

7.2.9 Nontronit
- Korrektur der Gehaltsformel, 15.02.21 H7417.5011 (137. S.)

Die bei der letzten Revision der Monographie vorgenommene Änderung des Faktors von 200 bzw. 20 auf 100 bzw. 10 in den Gehaltsformeln für die Berechnung von Eisen bei der Substanz und der D1 aufgrund der Reduzierung der Einwaage ist nicht korrekt. Bei halbierter Einwaage wird auch die gemessene Menge an Eisen in der Untersuchungslösung geringer und die Formel muss nicht geändert werden.
Die Gehaltsformeln für Substanz und D1 werden korrigiert und die Monographie erneut im Bundesanzeiger angehört.

7.2.10 Stachys officinalis (Betonica)
- Änderungsantrag, 21.03.20 H7417.4825 (134. S.)
- Stellungnahme zum Änderungsantrag, 15.05.20 H7417.4845 (135. S.)
- Stellungnahme zum Änderungsantrag, 25.06.20 H7417.4866 (135. S.)
- DC-Bericht, 23.06.20 H7417.4865 (135. S.)
- DC auf Flavonoide / Phenole + ätherische Öle, 21.10.20 H7417.4910 (136. S.)
- DC-Bericht, 03.02.21 H7417.4987 (137. S.)

Die Überprüfung der DC-Methode wird mit den beiden Fließmittelsystemen gemäß Bericht H7417.4987 und den gleichen Urtinkturen wiederholt. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein Vorschlag für den DC-Kasten erarbeitet.
Der DC-Kasten wird zusammen mit den bisher besprochenen Änderungen (vgl. auch H7417.4825) in den Monographie-Entwurf eingearbeitet und auf der 138. Sitzung dem Ausschuss zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.

7.2.11 Stibium arsenicosum (Antimonium arsenicosum)
- Änderungsantrag, Gehaltsspezifikation, 23.06.20 H7417.4864 (135. S.)
- Gehaltswerte, 08.07.20 H7417.4887 (136. S.)
- Antimon-Bestimmung mittels AAS, 19.02.21 H7417.5020 (137. S.)

Mit der nochmaligen Bestimmung mittels Atomabsorptionsspektrometrie in einem weiteren Labor wurde bestätigt, dass die Antimon-Gehalte unterhalb der unteren Spezifikationsgrenze von 49,0% Sb2O5 liegen.
Die Wiederholung der Untersuchung wurde jedoch nicht vollständig nach der Prüfmethode des ersten Labors durchgeführt. Unter anderem erfolgte ein Mikrowellenaufschluss statt des Erhitzens des Königswassers unter Rückfluss, so dass der ermittelte niedrige Gehalt auch durch das andere Aufschlussverfahren begründet sein kann.
In der HAB-Monographie ist dagegen ein Aufschluss mit Salzsäure R1 beschrieben.
Aus diesem Grund wird noch einmal überprüft, ob auch mit der HAB-Methode, die vorgeschlagene Änderung der Gehaltsspezifikation eingehalten werden kann.
Ist dies der Fall, wird in der HAB-Monographie die Gehaltsspezifikation für Antimon von 49,0−51,0% auf 48,0−52,0% geändert.

8. Weiterführung der Arbeiten


8.1 Croton tiglium
- E-Mail, 02.07.20 inkl. Protokollauszug aus der 127. Sitzung H4717.4889 (136. S.)
im Zusammenhang damit:
- Bitte um Spezifikationsüberprüfung (TR + Gehalt), 26.01.17 H7417.4019 (125. S.)
- Gehaltsbestimmung mittels HPLC, 08.05.17 H7417.4110 (126. S.)
- Gehaltsbestimmung Droge mittels HPLC, 16.10.17 H7417.4176 (127. S.)
- Gehaltsbestimmung, 25.02.21 H7417.5034 (137. S.)

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen vertagt und auf der 138. Sitzung besprochen.

8.2 Euphrasia 3c (Euphrasia officinalis 3c)
- Überprüfung und Rückmeldung, 15.02.21 H7417.5012 (137. S.)

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen vertagt und auf der 138. Sitzung besprochen.

8.3 Nerium oleander (Oleander)
- Vorschlag für die Gehaltsbestimmung, 05.07.19 H7417.4689 (133. S.)
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung, 06.03.20 H7417.4811 (136. S.)
- Übliche Säulenlänge für die HPLC, 10.11.20 H7417.4962 (137. S.)
- Übliche Säulenlänge für die HPLC, 10.11.20 H7417.4966 (137. S.)
- Identifizierung weiterer Peaks, 20.11.20 H7417.4967 (137. S.)
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung, 29.01.21 H7417.4986 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 10.02.21 H7417.5004 (137. S.)

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen vertagt und auf der 138. Sitzung besprochen.

8.4 Pilocarpus (Jaborandi)
- HPLC gemäß der optimierten Methode, 12.02.21 H7417.5009 (137. S.)

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen vertagt und auf der 138. Sitzung besprochen.

8.5 Podophyllum peltatum
- Information zum Primärstandard α-Peltatin, 18.09.20 H7417.4896 (136. S.)
- Aktualisierung der Bezeichnung + Formel von α-Peltatin, 13.01.21 H7417.4976 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf für Podophyllum peltatum, 09.02.21 H7417.5002 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf für α-Peltatin RH, 09.02.21 H7417.5003 (137. S.)
- Info zum Säulenmaterial für Gehaltsbestimmung, 18.02.21 H7417.5018 (137. S.)

Bei der Überprüfung des Monographie-Entwurfs stellte sich heraus, dass das bei der Gehaltsbestimmung eingesetzte biphenylsilylierte Säulenmaterial nicht in der Ph. Eur. monographiert ist. Für das Säulenmaterial wird daher im HAB eine Reagenzienbeschreibung in Analogie zur Ph. Eur. erstellt.
Danach werden die folgenden Entwürfe im Bundesanzeiger angehört:
- Monographie für Podophyllum peltatum (H7417.5002)
- Reagenzienbeschreibung für α-Peltatin RH (H7417.5003)
- Reagenzienbeschreibung für Kieselgel zur Chromatographie, biphenylsilyliertes RH

8.6 Solanum dulcamara (Dulcamara)
- Änderungsantrag für die Gehaltsbestimmung, 14.10.19 H7417.4711 (133. S.)
- Gehaltsbestimmung gem. H7417.4711, 20.02.20 H7417.4804 (136. S.)
- Gehaltsbestimmung gem. H7417.4711, 03.02.21 H7417.4988 (137. S.)

Die Gehaltsbestimmung mit dem 0,2 molaren Phosphat-Puffer pH 2,0 anstelle des chloridhaltigen Puffers wurde in einem zweiten Labor wiederholt. Dabei wurde die höhere Messempfindlichkeit des Phosphat-Puffers bestätigt, so dass auch Urtinkturen mit niedrigen Solanin-Gehalten bestimmt werden können.
In der Monographie wird der Chlorid-Puffer durch den Phosphat-Puffer ersetzt.
Weiterhin senden die beiden Labore dem BfArM folgende Angaben zu:
- die Retentionszeiten
- die Säulenparameter
- die HPLC-Chromatogramme (als word-Datei)
Der überarbeitete Entwurf wird auf der 138. Sitzung überprüft und danach im Bundesanzeiger angehört.

8.7 Solanum nigrum
- Änderungsantrag für die Gehaltsbestimmung, 14.10.19 H7417.4711 (133. S.)
- Gehaltsbestimmung gem. H7417.4711, 03.02.21 H7417.4988 (137. S.)

s. unter TOP 8.6

9. Anhörung im Bundesanzeiger


9.1 Bundesanzeiger AT 21.09.2020 B4, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 21. August 2020 H7417.4894
(Kommentierungsfrist: 23. November 2020)
Dioscorea (nicht von der HAB-Kommission verabschiedet)
- Kommentar, 16.11.2020 H7417.4947 (137. S.)
- Antwort zum Kommentar, 27.11.2020 H7417.4977 (137. S.)

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen vertagt und auf der 138. Sitzung besprochen.

9.2 Bundesanzeiger BAnz AT 13.11.2020 B5, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 14. Oktober 2020 H7417.4978 (137. S.)
(Kommentierungsfrist: 13. Januar 2021)
Quarz und Humulus lupulus (von der HAB-Kommission verabschiedet)

Das Dokument dient der Information.

9.3 Bundesanzeiger BAnz AT 03.12.2020 B8, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 9. November 2020 H7417.4979 (137. S.)
(Kommentierungsfrist: 3. Februar 2021)

Das Dokument dient der Information.

10. Dokumente zur Information

- Ph. Eur. Update for the 32nd HMPWG meeting PA/PH/Exp. HOM/T (21) 5

- Fritillaria thunbergii bulb / Fritillariae thunbergii bulbus (2588)
PA/PH/Exp. TCM/T (09) 36 COM

- 5.26 IMPLEMENTATION OF PHARMACOPOEIAL PROCEDURES
PA/PH/Exp. MG/T (18) 9 ANP

- 2.9.12 SIEVE TEST PA/PH/Exp. POW/T (20) 15 ANP

Die Dokumente dienen der Information.

11. Termine


Ausschuss Analytik:
138. Sitzung Di 6./ Mi 7. Juli 2021 (wenn möglich als Präsenzveranstaltung)
139. Sitzung (voraussichtl. VK) Mi 3./ Do 4. November 2021

HOM WP:
25. Sitzung (VK) Di 16. und Mi 17. März 2021
26. Sitzung Di 26. und Mi 27. Oktober 2021

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Videokonferenz um 17:30 Uhr.