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Niederschrift (Kurzfassung) über die 138. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Telefonkonferenz

06.07.202107.07.2021
Beginn09:00 Uhr09:00 Uhr
Ende17:30 Uhr17:00 Uhr

1 Allgemeine Beschlüsse


1.1 Verfahrensregelungen
- Mitgliedschaft im Ausschuss, Interessenbekundung, Vertraulichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Annahme der Tagesordnung

Der Vorsitzende eröffnet die 138. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden.
An der Videokonferenz nehmen am ersten Tag 13 Mitglieder und am zweiten Tag
14 bzw. nachmittags 13 Mitglieder teil. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.
An der Besprechung der Tagesordnungspunkte (TOP) 6.2, 7.3.3 und 7.3.7 nimmt ein Sachverständiger teil.
Der Vorsitzende verweist auf die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung und bittet, diese ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten besondere Interessen bestehen.
Er erinnert noch einmal daran, dass Arbeitspapiere spätestens 3 Werktage vor der Sitzung einzureichen sind.

Die Tagesordnung (SharePoint-Version 9, Stand 05.07.2021) wird mit folgender Änderung der Reihenfolge angenommen:
Begonnen wird mit TOP 7.3.2, danach werden TOP 6.2, 7.3.3 und 7.3.7 abgehandelt und anschließend die verbleibenden Tagesordnungspunkte 6 und 7 besprochen. Die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 werden am 2. Tag behandelt.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über Webex und SharePoint zur Verfügung gestellt.

1.2 Annahme der Niederschrift der 137. Beratung des Ausschusses Analytik
am 1. und 2. März 2021
2. Entwurf vom 29.06.2021 43.07-H7436.HAB2-137

Das Protokoll wird mit folgenden Änderungen angenommen:
Auf S. 10, Z. 53 und S.11, Z. 9 und 19: wird „und palustrinhaltige Hybride“ gestrichen.
Auf S. 18, Z. 27 wird der Satz „Geschälte Droge ist kaum noch verfügbar“ geändert auf: „Geschälte Droge ist schwer verfügbar …“

2 Arzneibuchgremien


2.1 Bericht über die 169. Beratung der Ph.-Eur.-Kommission am 23. und 24. März 2021
im Zusammenhang damit:
- Extract of the draft report of the 169th Session PA/PH/Exp. HOM/T (21) 20

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Siehe auch: Pressemitteilungen des EDQM unter
https://www.edqm.eu/en/news/outcome-169th-session-european-pharmacopoeia-commission

2.2 Bericht über die 170. Beratung der Ph.-Eur.-Kommission am 22. und 23. Juni 2021
im Zusammenhang damit:
- Chair’s report on the HOM work programme 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 23

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Siehe auch: Pressemitteilungen des EDQM unter
https://www.edqm.eu/en/news/outcome-170th-session-european-pharmacopoeia-commission-june-2021

2.3 Bericht über die 25. Beratung der HMM WP am 13. April 2021
im Zusammenhang damit:
- Draft Agenda of the 25th meeting PA/PH/Exp. HMM (21) 3
- Summary of Decisions of the 25th meeting PA/PH/Exp. HMM (21) 4

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

2.4 Bericht über die 25. Beratung der HOM WP am 16. und 17. März 2021
im Zusammenhang damit:
- Agenda of the 25th meeting PA/PH/Exp. HOM (21) 3
- Summary of Decisions of the 25th meeting PA/PH/Exp. HOM (21) 4

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

3 Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme


3.1 Pharmeuropa 33.2 (Deadline 30.06.2021 bzw. für NPAs 31.08.2021)
Der Ausschuss wird um finale Überprüfung der Pharmeuropa-Entwürfe, insbesondere der Formeln und Konzentrationen der Referenzlösungen, der DC-Kästen und der Spezifikationen, möglichst bis Ende Juli 2021, gebeten.

3.1.1 Bryonia for homoeopathic preparations (2490) PA/PH/Exp. HOM/T (13) 55 ANP
- Kommentar, 29.06.21 H7417.5110a und b (138. S.)

Im Zusammenhang mit dem Kommentar:
- Feedback to TLC/HPTLC tests with new mother tinctures, Okt. 2020, H7417.4916 (136. S.)
- DC mit weiteren Urtinkturen beider Bryonia-Arten, 24.09.20 H7417.4895 (136. S.)
(Entwurf Vorversion von April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (13) 55 R6)

Hinsichtlich der pharmakognostischen Beschreibung: „generally less branching“ wird das BfArM beim EDQM nachfragen, ob die Formulierung „generally“ im Sinne von „allgemein“ oder „immer“ zu verstehen ist. Entscheidend ist, dass die Beschreibung sowohl „stärker verzweigte Wurzeln“ (von älteren Pflanzen) als auch „weniger verzweigte Wurzeln“ (von jüngeren Pflanzen) abdeckt.

Ein Ausschussmitglied überprüft, ob die für den Limit-Test auf Cucurbitacine angegebene stationäre Phase „end-capped solid core octadecylsilyl silica gel for chromatography R
(2.6 μm)“ korrekt ist und dies dem tatsächlich verwendeten Säulenmaterial (einer Kinetex C18) entspricht. PMN: Die Überprüfung ergab: Die Angabe ist korrekt.

Der Kommentar H7417.5110a und b zum DC-Kasten wird an das EDQM weitergeleitet.
Die im Kommentar vorgeschlagenen Änderungen, dass die violette Zone in der Untersuchungslösung oberhalb von Cholesterol nur schwach ist, entspricht nicht den DCs des Ausschusses Analytik. Einer Änderung der Farbe bei der Referenzsubstanz Arbutin wird zugestimmt.

3.1.2 Ephedra vulgaris for hom. preparations (2710) PA/PH/Exp. HOM/T (13) 1 ANP
- Kommentar, 29.06.21 H7417.5115 (138. S.)
(Entwurf Vorversion von April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (13) 1 R6)

Folgende Kommentare werden an das EDQM weitergeleitet:
− Zur pharmakognostischen Beschreibung:
Page 1, line 13:
Substitute “up to 2 mm” with “up to 4 mm”.
(PMN: Fotos, die dies belegen, sind im Nachgang der Sitzung vorgelegt worden.)
Justification:
Material has frequently branches with a diameter up to 4 mm.

Page 1, line 14:
Substitute “grey-green” with “grey-green to grey-brown”.
Justification:
Sometimes the bark of some branches is also grey-brown.

Page 1, line 15:
Substitute “2 mm” with “4 mm”.
(PMN: Fotos, die dies belegen, sind im Nachgang der Sitzung vorgelegt worden.)
Justification:
Leaf length of material is usually up to 4 mm.

Page 1, line 22:
Substitute “pollen sacs that are usually in pairs” with “usually bilocular, anthers”.
Justification:
Maybe the official scientific term could be used.

- DC-Kasten: Die fehlenden Trennlinien sind zu ergänzen.

- Die Reagenzien Ephedrinhydrochlorid und Pseudoephedrinhydrochlorid brauchen nicht in die Monographie aufgenommen zu werden, da es sich um Ph.-Eur.-Reagenzien handelt.

Entsprechend dem Kommentar H7417.5115 lagen die ermittelten Ephedrin-Gehalte um den Faktor 10 niedriger als die Untergrenze der Gehaltsspezifikation.
Hierfür soll die Ursache ermittelt werden, z. B., ob dies ggf. darauf beruht, dass die ursprüngliche Formel verwendet wurde. Bei dieser erfolgte die Berechnung bezogen auf Ephedrinhydrochlorid statt auf die freie Base. Weiterhin ist zu klären, ob tatsächlich das frische Ausgangsmaterial oder die Droge eingesetzt wurde.

3.1.3 Hyoscyamus for hom. preparations (2091) PA/PH/Exp. HOM/T (16) 16 ANP
- Kommentar, 20.05.21 H7417.5066 (138. S.)
(Entwurf Vorversion von April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (16) 16 R1)

Folgende Kommentare werden an das EDQM weitergeleitet:
- Der Kommentar H7417.5066.

- Die Qualitäten der eingesetzten Lösungsmittel sollten außer bei Acetonitril an den
Ph.-Eur.-Style-Guide angepasst werden. Hier sollte „Acetonitrile for chromatography R“ anstatt Acetonitrile R1“ eingesetzt werden, da es in der Vergangenheit Probleme mit der Qualität von Acetonitril R1 gab (s. auch H7417.5066).

- Kommentar zur pharmakognostischen Beschreibung:
Page 1, line 36:
Substitute the word “hollow” with “pithy”.
Justification:
According to our data the stem is not hollow.

Page 1, line 39:
Substitute “completely amplexicaul” with “semi- to completely amplexicaul”.
Justification:
Upper leaves are sometimes also semi-amplexicaul.

Page 1, line 40:
Substitute “dentate lobes” with “attenuate lobes”.
Justification:
This description might lead to a misinterpretation since the lobes are not dentate themselves. It is more that the leaves are coarsely lobed and each lobe presents an attenuate apex. This is also supported by the literature (Rothmaler).

Page 1, line 42:
Substitute “cotton-like” with “cotton-like and glandular hairs”.
Justification:
We also found glandular hairs.

Page 1, line 44:
Substitute “yellowish” with “yellowish with a brown to blackish-violet throat”.
Justification:
Also very typical in the description is the brown-purple throat.

3.1.4 Mandragora for hom. preparations (2840) PA/PH/Exp. HOM/T (16) 14 ANP
- Kartuschen für Gehaltsbestimmung, 10.03.21 H7417.5037 (138. S.)
- Kommentar, 20.05.21 H7417.5067 (138. S.)
(Entwurf Vorversion von April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (16) 14 R1)

Folgende Kommentare werden an das EDQM weitergeleitet:
- Kommentar H7417.5067

- Kommentar zur pharmakognostischen Beschreibung:
Page 1, line 43:
Substitute “spaces” with “intercellular spaces”.

- Da bisher noch Bespielchromatogramme für die Droge und die Urtinktur nach
V. 1.1.8 für die Knowledge Database fehlen, werden, sofern zwischenzeitlich vorhanden, HPLC-Chromatogramme zur Verfügung gestellt.

3.1.5 Stramonium for hom. preparations (2734) PA/PH/Exp. HOM/T (16) 15 ANP
- Kommentar, 20.05.21 H7417.5068 (138. S.)
(Entwurf Vorversion von April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (16) 15 R1)

Folgende Kommentare werden an das EDQM weitergeleitet:
- Kommentar H7417.5068

- Kommentar zur pharmakognostischen Beschreibung:
Page 1, line 24:
Substitute the word “light violet” with “light violet and sometimes greenish towards the base”.
Justification:
In several batches, the flower color was not completely yellowish-white or light violet, but also greenish towards the base.

Page 1, line 24:
Substitute “up to 70 mm” with “up to 100 mm”. (PMN: Fotos, die dies belegen, sind im Nachgang der Sitzung vorgelegt worden. Diese belegen sogar eine Änderung auf bis zu 110 mm.)
Justification:
We measured corollas from different batches that were up to 100 mm long. Also, the literature supports this finding (Rothmaler; Aichele/Schwegler; Schmeil-Fitschen:
6−10 cm long). (PMN: Die komplette Literaturstelle liegt zwischenzeitlich vor.)

3.2 Pharmeuropa 33.3 (Deadline 30.09.21 bzw. für NPAs 30.11.2021)
3.2.1 Crocus for homoeopathic preparations (2624) PA/PH/Exp. HOM/T (21) 19 ANP
- Rückmeldung zum Trocknungsverlust, 12.03.21 H7417.5038 (138. S.)
- Daten für Urtinktur für Optimierung der DC-Methode, 28.04.21 H7417.5062 (138. S.)

Es wird um Überprüfung des Entwurfs und um Zusendung von Kommentaren möglichst bis zum 30.09.21 bzw. spätestens bis zur 139. Sitzung gebeten.

Für die Optimierung der DC-Methode senden die Hersteller weitere Urtinkturen an das BfArM. Diese werden an das Labor, das die Überprüfung durchführen wird, weitergeleitet.
Das BfArM fragt außerdem bei den Verbänden nach, ob Urtinkturen zur Verfügung gestellt werden können.

4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch


4.1 Glycerol (0496) / Glycerol (85 Prozent) (0497)
- Änderungsantrag für Reinheitsprüfung auf Zucker, 17.10.19 H7417.4724 (133. S.)
- Reinheitsprüfung mit carbonatfreier + -haltiger NaOH-Lösung
mit + ohne Zucker, 29.05.20 H7417.4839 (135. S.)
- Reinheitsprüfung gemäß -4839, 23.07.20 H7417.4871 (136. S.)
- Request for Revision, 18.01.21 H7417.4981 (137. S.)
- Rückmeldung zur Prüfung auf Glycerol, 12.03.21 H7417.5039 (138. S.)
- Reinheitsprüfung auf Zucker mit Glycerol 85% mündl. s. a. TOP 2.2

Der Änderungsantrag des Ausschusses Analytik bei der Reinheitsprüfung auf Zucker die carbonatfreie verdünnte Natriumhydroxid-Lösung durch die normale verdünnte Natronlauge zu ersetzen, ist von der zuständigen Arbeitsgruppe 13H beim EDQM akzeptiert worden.
In Kürze erfolgt die Revision der beiden Ph.-Eur.-Monographien.

4.2 Nux vomica for homoeopathic preparations
(Strychnos nux-vomica for homoeopathic preparations) (2514)
- Änderungsantrag Gehaltsspezifikation der Droge, 24.02.21 H7417.5031 (137. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 18.03.21 H7417.5041 (138. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 10.06.21 H7417.5079 (138. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 22.06.21 H7417.5094 (138. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 25.06.21 H7417.5102 (138. S.)

Auf der letzten Sitzung wurde eine Absenkung der Gehaltsspezifikation der Droge vorgeschlagen. Zwischenzeitlich sind Gehaltswerte für weitere Drogen- und Urtinktur-Chargen vorgelegt worden. Danach liegen die Gehalte in der Droge oft unterhalb der Gehaltsspezifikation. Deshalb wurde an der Urtinktur meist keine Gehaltsbestimmung mehr durchgeführt.
Der Ausschuss entscheidet, einen „Request for Revision“ zur Änderung des Gehalts der Droge auf mindestens 1,30% (vorher: 1,50%) und zur Absenkung der Untergrenze bei der Urtinktur auf 0,13% (vorher 0,15%) zu stellen. Das BfArM leitet den Antrag zusammen mit den Gehaltswerten an das EDQM weiter.

5 Europäische Dokumente in Bearbeitung


5.1 Pilotprojekte für die semi-quantitative HPTLC/TLC
5.1.1 Arnica montana radix for homoeopathic preparations (2488) (V. 1.1.8 + 1.1.10)
- Überprüfung entspr. HAB-Methode, 14.02.19 H7417.4611 (131. S.)
- DC aus Stabilitätstests, 24.04.19 H7417.4618 (132. S.)
- DCs aus Stab.tests u. Bericht semi-quant. DC, 27.05.19 H7417.4644 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests, 05.06.19 H7417.4657 (132. S.)
- Semi-quantitative HPTLC, mit Ethylacetat, 28.06.19 H7417.4676 (132. S.)
- DCs aus Stabilitätstests, 28.06.19 H7417.4677 (132. S.)
- TLC/ HPTLC in Anlehnung an HAB mit Referenzen Menthol + Geranylacetat
+ verschiedenen Fließmitteln, 14.10.19 H7417.4710 (133. S.)
- Überprüfung mit weiteren FM + Referenzen, 01.11.19 H4717.4747 (133. S.)
- Identifiz. der Zone zw. Thymol + Anethol (Teil Ia + Ib), 20.03.20 H7417.4823 (134. S.)
- Überpr. semi-quant. HPTLC gem. -4747 (Teil II), 20.03.20 H7417.4826 (134. S.)
- Lab report, D, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 8 (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Inhaltsstoffe in A. rhizom/radix (Dissertation M. Berner), 04.01.20 H7417.4975 (137. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4994 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4994a (137. S.)
- Comment in favour of essential oils method PA/PH/Exp. HOM/T (21) 11 (138. S.)

Das Dokument dient der Information.
Auf der 25. HOM-WP-Sitzung wurde dem Vorschlag der deutschen Delegation zugestimmt, das HPTLC-Projekt nicht mittels Flavonoid-System mit Chlorogensäure und Kaffeesäureestern sondern mittels ätherischen Ölen und Referenzsubstanzen, wie Geraniol, Isoeugenol und Anethol, weiter zu verfolgen. Da es auch französische Urtinkturen mit Arnica montana radix gibt, werden diese in die weiteren Untersuchungen mit einbezogen.

5.1.2 [Arnica montana ex planta tota for homoeopathic preparations (2580)
(V. 1.1.5, 1.1.7 und 1.1.10)]
- Methodenvorschlag mit zwei Beispielen, 26.09.18 H7417.4456 (130. S.)
- Überprüfung an weiteren UT-Chargen, 07.02.19 H7417.4601 (131. S.)
- Draft, UK, March 2019 PA/PH/Exp. HOM/T (08) 59 R1 (132. S.)
- Semi- quantitative HPTLC entspr. Ph. F., 28.06.19 H7417.4675 (132. S.)
- Semi-quant. HPTLC gem. Ph. F. + -4675 mit 3c-UT, 07.10.19 H7417.4703 (133. S.)
- Semi-quant. HPTLC, versch. Methoden mit 3a-UT, 17.10.19 H7417.4717 (133. S.)
- DCs entspr. HAB-Methode + Chargendaten mit 3a-UT, 23.09.19 H7417.4736 (133. S.)
- Überpr. semi-quant. HPTLC gem. -4717, Methode 4, 21.03.20 H7417.4824 (134. S.)
- Lab report, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 9 (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4995 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4995a (137. S.)
- Ergänzende Angaben zu HOM/T (20) 22, S. 10, Fig. 10, 23.02.21 H7417.5028korr (137. S.)

Bisher liegen keine neuen Untersuchungsergebnisse für das HPTLC-Projekt vor.
Die Untersuchungen mittels Flavonoid-Methode werden mit Chlorogensäure und
1,5-Dicaffeoylchinasäure fortgesetzt.

5.1.3 Calendula officinalis for homoeopathic preparations (2492) (V. 1.1.3, 1.1.5 und 1.1.10)
- Semi-quantitative HPTLC, March 2019 PA/PH/Exp. HOM/T (19) 11 (132. S.)
- Lab report, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 4 (135. S.)
- Draft, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (08) 30 corr (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4996 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4996a (137. S.)
- DC-Bericht, 16.02.21 H7417.5013 (137. S.)
- Lab report, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 12 R1 (s auch -5013)
- Lab report, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 15 (138. S.)
- Chargendaten von Calendula-Proben, 31.03.21 H7417.5047 (138. S.)
- Chargendaten von Calendula-Proben, 28.04.21 H7417.5063 (138. S.)
- Überprüfung der HPTLC-Methode, 28.06.21 H7417.5106 (138. S.)

Die Überprüfung des Methodenvorschlags für das HPTLC-Projekt von Calendula officinalis ergab, dass für die verschiedenen Urtinktur-Typen eine semi-quantitative Bestimmung grundsätzlich möglich ist. Zum Teil unterschieden sich die Urtinkturen in ihrer Zonenintensität deutlich voneinander: Teilweise fehlten Zonen oder es traten zusätzliche Zonen auf (vgl. auch Bericht H7417.5106).
Es stellt sich die Frage, wie die Auswertung der Zonen für die Identitätsprüfung und die semi-quantitative Bestimmung erfolgen soll. Nach einiger Diskussion spricht sich der Ausschuss Analytik dafür aus, die Identitätsprüfung ausschließlich nach der DC-Methode 2.2.27 vorzunehmen, unabhängig davon, ob diese unter TLC- oder HPTLC-Bedingungen durchgeführt wird.
Im zurzeit in Revision befindlichen „Guide for the elaboration of monographs on homoeopathic preparations“ ist jedoch beabsichtigt, bei der Identitätsprüfung mittels HPTLC die Methode 2.2.27 zu streichen und nur noch 2.8.25 zu erlauben.
Methode 2.8.25 gilt für pflanzliche Drogen und Zubereitungen aus pflanzlichen Drogen, die in der Phytotherapie und der Traditionellen Chinesischen Medizin eingesetzt werden. Dort werden bei der Identitätsprüfung Intensitätsmarker vorgeschrieben, so dass hier bereits ein semi-quantitativer Ansatz verfolgt wird. Aus Sicht des Ausschusses ist Methode 2.8.25 für die Identitätsprüfung von homöopathischen Urtinkturen aufgrund ihrer großen natürlichen Variabilität (häufig Frischpflanzen und auch Pflanzen aus Wildsammlung) und der Besonderheiten der Homöopathie nicht geeignet.
Der Ausschuss wird ein offizielles Statement für die ausschließliche Durchführung von Methode 2.2.27 bei der Identitätsprüfung mittels TLC und HPTLC erstellen.
Das BfArM wird das Statement an EDQM und HOM WP weiterleiten.
Erstellung und Abstimmung des Statements erfolgen in einer separaten Videokonferenz.

Bei Calendula officinalis spricht sich der Ausschuss dafür aus, bei der Identitätsprüfung bzw. dem DC-Kasten statt der 8 Zonen k bis d nur die 6 Zonen k bis f gemäß 2.2.27 zu beschreiben.

In Bezug auf die Umsetzung des Beschlusses der Break-Out-Session im Juni 2018 können dagegen nach dem Verständnis des Ausschusses Analytik getrocknetes Ausgangsmaterial bzw. Urtinkturen mit nicht-toxischen Inhaltsstoffen in einem Pilotprojekt in Anlehnung an Methode 2.8.25 semi-quantitativ bestimmt werden. Bei einem positiven Ergebnis des Pilotprojekts kann dies unter “Prüfung auf Reinheit“ bzw. „Tests“ aufgenommen werden.
Aufgrund der großen natürlichen Variabilität der Urtinkturen und demzufolge unterschiedlich ausgeprägten Intensitäten der gleichen Zone in verschiedenen Urtinkturen sollten jedoch nur wenige Zonen semi-quantitativ ausgewertet werden.
Bei Calendula officinalis sind aus Sicht des Ausschusses zum Beispiel die Zonen i und j in der Untersuchungslösung ausreichend, die auf gleicher Höhe wie die Referenzen Rutin und Isorhamnetin-3O-glucosid in der Referenzlösung d auftreten.

Aus Sicht des Ausschusses hat außerdem die Aufnahme der DCs einen wesentlichen Einfluss auf die ausschließlich visuell vorzunehmende Auswertung der Zonen. Die Aufnahme sollte dem visuellen Eindruck entsprechen.

5.1.4 Matricaria recutita for homoeopathic preparations (Chamomilla, Chamomilla recutita) (2493) (V. 1.1.5, 1.1.10, 1.5.1 (Ganzpflanze) + zusätzlich Urtinkturen aus Matricaria radix)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- HPTLC-Untersuchung von Chamomilla, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 21 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 08.02.21 H7417.4997 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4997a (137. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 Corr (138. S.)
- Pre-liminary information, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 17 (138. S.)

Die Dokumente dienen der Information.
Die HOM WP hat auf der 25. Sitzung entschieden, das Pilotprojekt mit der Methode auf ätherische Öle mit den Referenzsubstanzen Bornylacetat, Bisabololoxid A und Herniarin zu überprüfen. Die Detektion soll mit Anisaldehyd-Reagenz und bei 365 nm erfolgen.
In der HOM WP ist zurzeit noch in Diskussion, ob Herniarin aufgrund der sehr starken Intensität der Zone und der außerordentlich großen Stabilität überhaupt für die semi-quantitative Auswertung verwendet werden soll.

5.2 Monographien
5.2.1 Neue Monographien
5.2.1.1 Phosphorus for homoeopathic preparations (2509)
- Latest draft PA/PH/Exp. HOM/T (16) 10 R2 (138. S.)
- Comments and answers, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 6 R1 (138. S.)
- Bestimmungsmethode und Teilvalidierung ICP-OES, April 2021 H7417.5044 (138. S.)
- Übersetzung (inoffiziell) der Bestimmungsmethode, Mai 2021 H7417.5045 (138. S.)
- Information zur Phosphorlösung für ICP-Methode, 19.05.21 H7417.5069 (138. S.)
- Rückmeldung zur Untersuchungslsg. zur ICP-OES, 30.06.2021 H7417.5116 (138. S.)
- Rückmeldung zur ICP-OES-Methode, 31.03.21 H7417.5046 (138. S.)
- Rückmeldung zur ICP-OES-Methode, 01.06.21 H7417.5073 (138. S.)
- Rückmeldung zur ICP-OES-Methode, 14.06.21 H7417.5082 (138. S.)
- Rückmeldung + Kommentar zur ICP-OES-Methode, 14.06.21 H7417.5083 (138. S.)
- Rückmeldung zur ICP-OES-Methode, 22.06.21 H7417.5095 (138. S.)
- Rückmeldung zur ICP-OES-Methode, 29.06.21 H7417.5114 (138. S.)

Auf der letzten HOM-WP-Sitzung ist von der französischen Delegation vorgeschlagen worden, Phosphor mittels ICP-OES anstelle der photometrischen HAB-Methode zu bestimmen. Die Methode ist bisher teilvalidiert (vgl. auch H7417.5044).
Der Ausschuss Analytik ist um Rückmeldung gebeten worden, ob einer Bestimmung mittels ICP-OES zugestimmt werden kann. Hierzu sind die Methodenbeschreibung und weitere Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt worden.

Der Ausschuss Analytik spricht sich aus den folgenden Gründen gegen die ICP-OES-Methode aus:
− Es handelt sich um keine etablierte Arzneibuchmethode für die Bestimmung von Phosphor.
− Die photometrische Bestimmung im HAB ist eine etablierte, vollständig validierte Arzneibuchmethode, sie funktioniert gut und liefert reproduzierbare Ergebnisse.
− Die ICP-OES-Analytik wird in den Laboren der deutschen Hersteller nicht eingesetzt.
− Es ist problematisch ein Auftragslabor zu finden, welches die Bestimmung von Phosphor mittels ICP-OES-Methode durchführt.
− Die ICP-OES-Methode ist lediglich teilvalidiert für roten Phosphor; eine Übertragbarkeit auf weißen Phosphor wurde bisher nicht belegt.
− Der Widerspruch bei der Herstellung der Untersuchungslösung E2 ist auch mit den weiteren Erläuterungen in H7417.5116 nicht nachvollziehbar (vgl. S. 1 und S. 3 in H7417.5044).

Das BfArM gibt der französischen Delegation und der HOM WP hierüber Rückmeldung.

5.2.1.2 Toxicodendron quercifolium for homoeopathic preparations
(Rhus toxicodendron for homoeopathic preparations) (2519)

- Überprüfung der Gehaltsformel, 22.06.21 H7417.5104 (138. S.)

Im Zusammenhang damit:
- Pharmeuropa-Entwurf 28.1
- Additional information, Okt. 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 23 (136. S.)

Die Gehaltsformel in der aktuell gültigen Ph.-Eur.-Monographie ist korrekt.

5.2.2 Monographien in Überarbeitung
5.2.2.1 Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146)
Prüfung auf Acetat gemäß 2.3.1b:
- Identitätsprüfung 2.3.1b auf Acetat, 03.02.21 + 05.02.21 H7417.4989 (137. S.)
- Identitätsprüfung 2.3.1b auf Acetat, 05.02.21 H7417.4990 (137. S.)
- Identitätsprüfung 2.3.1b auf Acetat, 08.02.21 H7417.4992 (137. S.)
- Identitätsprüfung 2.3.1b auf Acetat, 08.02.21 H7417.4993 (137. S.)
- Rückmeldung zur Prüfung auf Acetat 2.3.1b, 12.03.21 H7417.5040 (138. S.)
- Results acc. to 2.3.1b, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 13 ADD (138. S.)
- Results acc. to 2.3.1b, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 18 (138. S.)

Modifizierte Prüfung auf Acetat gemäß 2.3.1a mittels pH-Wert-Messung der freigesetzten Essigsäure mittels Indikatorpapier:
- Rückmeldung, 19.04.21 H7417.5042 (138. S.)
- Rückmeldung, 30.04.21 H7417.5043 (138. S.)
- Rückmeldung, 01.06.21 H7417.5073 (138. S.)
- Rückmeldung, 14.06.21 H7417.5081 (138. S.)
- Rückmeldung, 15.06.21 H7417.5085 (138. S.)

Die Überprüfung der modifizierten Identitätsprüfung auf Acetat nach 2.3.1a mittels Messung des pH-Wertes der freigesetzten Essigsäure mit Indikatorpapier ergab, dass die Prüfung nicht spezifisch ist und eine Unterscheidung zwischen der freigesetzten Essigsäure und der zur Freisetzung eingesetzten Oxalsäure nicht möglich ist.
Der Ausschuss wird den Acetat-Nachweis noch einmal wie folgt überprüfen:
− Mit Universal-Indikatorpapier und Oxalsäure mit einer Negativkontrolle ohne Cuprum aceticum
− Mit Universal-Indikatorpapier und der nicht flüchtigen Phosphorsäure
− Mit blauem Lackmuspapier (pH 5−8), das einen schärferen Umschlagpunkt ergibt. Die Prüfung wird für Cuprum aceticum und weitere im DAC aufgeführte Substanzen durchgeführt.

5.2.2.2 Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144)
- Modifizierte Identitätsprüfung 2.3.1a auf Calcium, 19.04.21 H7417.5042 (138. S.)
- Modifizierte Identitätsprüfung 2.3.1a auf Calcium, 30.04.21 H7417.5043 (138. S.)

Bei der Identitätsprüfung auf Calcium funktionierte der Austausch des Chloroforms durch Dichlormethan problemlos. Das BfArM gibt der HOM WP hierüber Rückmeldung.

5.3 Allgemeine Dokumente
5.3.1 ICH Q3D Guideline on elemental impurities
- Data, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 14
- Background information, May 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 21

- Cuprum metallicum for homoeopathic preparations (1610): Fe, Pb, Zn
- Cadmium sulfuricum for homoeopathic preparations (2143): As, Zn
- Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144): Fe
- Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146): Fe, Ni
- Ferrum metallicum for homoeopathic preparations (2026): As, Cu, Pb
- Kalium bichromicum for homoeopathic preparations (2501): Ca
- Magnesium phosphoricum for homoeopathic preparations (2505): As, Mg, Fe
- Sulfur for homoeopathic preparations (2515): As
- Selenium for homoeopathic preparations (2844): Fe

Für die o. g. Ph.-Eur.-Monographien werden in der HOM WP derzeit die Spezifikationen für Schwermetalle überprüft bzw. revidiert. Bisher liegen erst wenige Daten vor. Diese wurden größtenteils noch mit obsoleten nasschemischen Methoden ermittelt.
Die im Ausschuss vertretenen Firmen werden, sofern vorhanden, aktuelle Daten für die oben aufgeführten und ggf. für weitere relevante Schwermetalle an das BfArM senden, die mit einer aktuell üblichen Methode, wie der ICP-MS, bestimmt wurden. Die Daten werden an das EDQM weitergeleitet.

5.3.2 Guide for the elaboration of monographs on homoeopathic preparations
- Neueste Version nach 25. HOM-WP-Sitzung PA/PH/Exp. HOM/T (21) 2 R4
- Kommentare, Mai 2021 H7417.5048 (138. S.)
- Kommentare, 01.06.21 H7417.5076 (138. S.)
- Kommentar, 07.06.21 H7417.5077 (138. S.)

Das BfArM informiert EDQM und HOM WP darüber, dass die beabsichtigte Änderung im Guide, bei der Identitätsprüfung die HPTLC nach Methode 2.8.25 durchzuführen, aus Sicht des Ausschusses Analytik nicht akzeptiert werden kann. Vgl. hierzu auch TOP 5.1.3.
Der Ausschuss wird gebeten, dem BfArM bis spätestens Ende September Rückmeldung zu geben, wenn der revidierte Guide weitere wesentliche Punkte enthält, denen nicht zugestimmt werden kann.

6. Neue Monographien für das HAB


6.1 Arbeitsplan für neue Monographien des HAB
- Arbeitsplan für neue Stoffmonographien des HAB (Stand März 2020) H7417.4773ergz_neu
- Info über die zur Verfügung gestellten Proben mündlich
- Aktualisierter Arbeitsplan (Stand 21.10.20) H7417.4908 (136. S.)
- Aktualisierter Arbeitsplan, 10.02.21 H7417.5005 (137. S.)
- excel-Datei, 01.03.21

6.2 Konsolidierte Monographie-Entwürfe in Überprüfung
- Codierungsliste der Proben für neue Stoffmonographien, Okt. 2020 H7417.4927 (136. S.)
- Chargendaten der unters. Proben + weiterer Chargen, 23.02.2021 H7417.5023korr (137. S.)

6.2.1 Equisetum arvense
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4777 (aus 23. HAB-KOM)
- Literaturrecherche Unterscheidung beider Equisetum-Arten, 23.04.20 H7417.4829 (135. S.)
- Definition des Pflanzenmaterials, 06.08.20 H7417.4878 (136. S.)
- Kommentar zu den Begriffen „frische Pflanze“ und „frische ganze Pflanze“
in HAB 34 und HAB, 01.10.20 H7417.4900 (136. S.)
- Auszug aus HAB 34, Kapitel C, Begriff „frische ganze Pflanze“ H7417.4903 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 13.10.20 H7417.4904 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 28.10.20 H7417.4926 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4970 (137. S.)
- Literatur zu Schachtelhalmen, M. Veit, DAZ, 127. Jahrg. Nr. 41, 1987 H7417.4972 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4970a (137. S.)
- Bestimmungsschlüssel zu Equisetum, 19.02.21 H7417.5022 (137. S.)
- Reinheitsprüfung auf E. palustre, 19.01.21 H7417.4980 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.02.21 H7417.5000 (137. S.)
- Rückmeldung zum überarbeiteten Entwurf, 17.02.21 H7417.5015 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 01.06.21 H7417.5070 (138. S.)
- Reinheitsprüfung auf E. palustre (DC + HPLC), 02.07.21 H7417.5121 (138. S.)

Ein Ausschussmitglied hat die Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre sowohl mittels DC gemäß der Ph.-Eur-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) als auch mittels HPLC durchgeführt. Mit beiden Methoden ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen Equisetum arvense und Equisetum palustre möglich. Verunreinigungen können jedoch mittels DC nicht ausgeschlossen werden, ggf. wäre dies über eine HPLC möglich. Hierzu müssten weitere Untersuchungen durchgeführt werden.
Aus Sicht des Ausschusses ist für den Ausschluss von Verwechslungen die Überprüfung mit der DC-Methode der Ph. Eur. ausreichend. Das Auftreten von Verunreinigungen wird aufgrund der unterschiedlichen Standorte von Equisetum arvense (trockene Wegränder und verdichtete Böden) und Equisetum palustre (feuchtere Standorte) als eher unwahrscheinlich angesehen. Weiterhin wird über die Bestimmung der phamakognostischen Merkmale und die Prüfung auf fremde Bestandteile das Risiko einer entsprechenden Verunreinigung reduziert.

Die Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre mittels DC gemäß der Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) wird noch in einem zweiten Labor überprüft.

Alle Ausschussmitglieder werden die geänderte Pflanzenbeschreibung im Entwurf H7417.5070 sowie die Spezifikationen überprüfen und geben hierzu bis spätestens zur 139. Sitzung Rückmeldung.

Der Monographie-Entwurf H7417.5070 ist unter „Prüfung auf Reinheit“ wie folgt zu überarbeiten: In der Überschrift ist „palustrinhaltige Hybride“ zu streichen und das Ergebnis wie in der Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) zu formulieren.

6.2.2 Equisetum hyemale (Equisetum hiemale)
- Lit.recherche zur Unterscheidung beider Equisetum-Arten, 23.04.20 H7417.4829 (135. S.)
- Monographie-Entwurf, 22.06.20 H7417.4861 (135. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 13.10.20 H7417.4904 (136. S.)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, BPI, 23.10.20 H7417.4915 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 28.10.20 H7417.4926 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4971 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4971a (137. S.)
- Literatur zu Schachtelhalmen, M. Veit, DAZ, 127. Jahrg. Nr. 41, 1987 H7417.4972 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.02.21 H7417.5001 (137. S.)
- Rückmeldung zum überarbeiteten Entwurf, 17.02.21 H7417.5015 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 01.06.21 H7417.5071 (138. S.)
- Stellungnahme Verwendung der unterird. Teile, 02.03.21 H7417.5078 (138. S.)
- Rückmeldung zum verw. Ausgangsmaterial, 23.04.21 H7417.5072 (138. S.)
- Zusammenf. Rückmeldungen zum Ausgangsmaterial, 17.06.21 H7417.5090 (138. S.)
- Rückmeldung zu Fragen in -5090, 21.06.21 + 24.06.21 H7417.5096 (138. S.)
- Rückmeldung zu Fragen in -5090, 22.06.21 H7417.5097 (138. S.)
- Rückmeldung zu Fragen in -5090, 01.07.21 H7417.5120 (138. S.)
- Rückmeldung zu Fragen in -5090, 05.07.21 H7417.5124 (138. S.)
- Klärung der Frage zur Änderung der Definition des Ausgangsmaterials mündlich

Der Ausschuss spricht sich nach Abwägung aller Aspekte aus den folgenden Gründen dafür aus, als Ausgangsmaterial die frische, ganze Pflanze von Equisetum hyemale beizubehalten:
− Die meisten Hersteller setzen die Ganzpflanze ein.
− Es bestehen keine Probleme mit der Beschaffung des Ausgangsmaterials. Dieses kann aus Wildsammlung in Deutschland bzw. anderen europäischen Ländern und teilweise auch aus Anbau bezogen werden. Die Naturschutzbehörde erteilt in der Regel die Erlaubnis für das Sammeln der Pflanzen.
− Bei einer Änderung der Definition auf die oberirdischen Teile ist ein Bezug auf die Aufbereitungsmonographie der Kommission D nicht mehr möglich. Außerdem wären weitere regulatorische Konsequenzen zu beachten, wie die Vorlage von Änderungsanzeigen und die Änderung der Texte gemäß § 10, 11 und ggf. 11a AMG.

Der überarbeitete Monographie-Entwurf H7417.5071 wird im Bundesanzeiger angehört.

6.2.3 Juglans regia (Juglans)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4787 (aus 23. HAB-KOM)
- Validierung für Juglon-Bestimmung, 09.04.20 H7417.4830 (135. S.)
- Information + Validierung zur Juglon-Bestimmung, 01.05.20 H7417.4832 (135. S.)
- Validierung für Juglon-Bestimmung, 29.06.20 H7417.4868 (135. S.)
- Rückmeldung zur Bestimmungsmethode + Vergleich mit weiteren Methoden,
29.06.20 H7417.4869 (135. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 20.07.20 H7417.4879 (136. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 30.10.20 H7417.4928 (136. S.)
- Spikingversuche mit Juglon, 16.09.20 H7417.4898 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4973 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4973a (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 08.02.21 H7417.4998 (137. S.)
- Identifiz. des Nebenpeaks bei der Juglon-Bestimmung, 18.02.21 H7417.5019(137. S.)
- Hintergrund für die Angabe „subsp. regia“, 04.03.21 H7417.5049 (138. S.)
- Rückmeldung zur Durchführung der Detektion, 15.03.21 H7417.5050 (138. S.)
- Rückmeldung zur Durchführung der Detektion, 01.07.21 H7417.5117 (138. S.)
- Identifiz. der Nebenpeaks bei der Juglon-Bestimmung, 23,06.21 H7417.5098 (138. S.)

Es war noch die Frage offen, wie die genaue Durchführung der DC-Methode erfolgen soll. Der Ausschuss entscheidet, diese gemäß der Standardmethode der Ph. Eur. vorzunehmen, d. h. die DC-Platten zunächst bei 100−105 °C zu trocknen. Die noch warmen Platten mit Naturstoff-Reagenz und Macrogol zu behandeln und 30 Minuten lang an der Luft trocknen zu lassen.

Zur Klärung der Frage, ob es sich bei den Nebenpeaks von Juglon, die bei der Juglon-Bestimmung mittels HPLC gefunden wurden, um Naphthochinone handelt, ist zwischenzeitlich eine geeignete LC-MS-Methode entwickelt worden (s. auch H7417.5098). Mit dieser Methode wird eine Identifizierung der Nebenpeaks vorgenommen.
Weiterhin wird noch ein Abgleich der Angaben in der Methodenbeschreibung für die Juglon-Bestimmung (s. H7417.4787 bzw. H7417.4998) vorgenommen.

Aufgrund des Einsatzes von Juglon für die Juglon-Bestimmung wird dieses zu einem späteren Zeitpunkt als HAB-Reagenz etabliert.

Im Monographie-Entwurf ist die Juglon-Bestimmung unter „Prüfung auf Reinheit“ aufzunehmen, da es sich um eine Grenzwert-Bestimmung handelt.

6.3 Konsolidierte Monographie-Entwürfe der Verbände
6.3.1 Araneus diadematus (Aranea diadema)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4781 (aus 23. HAB-KOM)
- verfügbare Chargen, 19.02.21 bzw. 26.02.21 H7417.5024 (137. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 05.07.21 H7417.5122 (138. S.)

Das Dokument mit der Information zu den demnächst verfügbaren Probenchargen für die Überprüfung des Monographie-Entwurfs dient der Information. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf.

6.3.2 Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 27.08.20 H7417.4882 (136. S.)
- Chargendaten zu Droge + Urtinktur, 21.01.21 H7417.4984 (137. S.)
- Chargendaten zu Droge + Urtinktur, 04.01.21 H7417.4985 (137. S.)
- Überarb. Entwurf inkl. Chargendaten + DC, 23.02.21 H7417.5025 (137. S.)
- Gehaltsbestimmung der Droge inkl. Validierung, 28.06.21 H7417.5105 (138. S.)

Die Gehaltsbestimmung an der Droge wurde mit dem ethanolischen Drogen-Auszug wiederholt und ergab bessere Resultate als mit der Methode H7417.5025. Der Gehalt lag jedoch etwas niedriger, so dass vorgeschlagen wird, den Mindestgehalt der Alkaloide, berechnet als Yohimbin, von 0,8 % auf 0,6 % herunterzusetzen. Bisher ist die Bestimmung nur an einer Drogencharge im Rahmen der Validierung der Methode durchgeführt worden. Die Gegenprüfung durch das zweite Labor steht noch aus.
Der Ausschuss empfiehlt, die Gehaltsbestimmung mit Dichlormethan statt Chloroform als Elutionsmittel (entsprechend der üblichen Vorgehensweise beim EDQM) gemäß Methode H7417.5105 durchzuführen.

6.3.3 [Ferula moschata (Sumbulus moschatus)]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4782 (aus 23. HAB-KOM)
- Aktualisierter Entwurf, 21.02.20 H7417.4806 (134. S.)

6.3.4 Ferrum iodatum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 23.02.21 H7417.5029 (137. S.)
- Chargendaten, 25.02.21 H7417.5035 (137. S.)
- Herstellung und Prüfung von Ferrum iodatum, 28.06.21 H7417.5107erg (138. S.)
- Überprüfung des Monographie-Entwurfs, 29.06.21 H7417.5111 (138. S.)
- Überprüfung des Monographie-Entwurfs, 21.06.21 H7417.5109 (138. S.)

Der konsolidierte Monographie-Entwurf konnte im Ausschuss bisher lediglich mit den Proben eines Herstellers überprüft werden. In beiden Laboren wurden jeweils vier Chargen der Substanz und Trit. D2 untersucht. Es wurden weitgehend übereinstimmende Ergebnisse erhalten, wobei die Gehaltswerte der Substanz relativ dicht an der Untergrenze der Gehaltsspezifikation lagen.
Die angekündigten Proben des zweiten Herstellers konnten noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund hierfür waren Probleme beim Trocknen der benötigten größeren Substanzmengen für die Überprüfung im Ausschuss. Diese Probleme waren vorher nicht aufgetreten, da nur kleine Mengen hergestellt wurden.
Der Hersteller, dessen Proben untersucht wurden, hat ein Dokument vorgelegt, in dem u. a. die Herstellung der Substanz und die Trocknungszeit bei Erhöhung der Ansatzgröße präzisiert wurden. Dabei ist aufgefallen, dass bei der Herstellung der Substanz nur 8 Teile Jod eingesetzt werden, während im konsolidierten Entwurf 10 Teile angegeben sind.
Bezüglich der einzusetzenden Jod-Teile werden sich die beiden Hersteller abstimmen. Danach werden verschiedene Chargen von Ferrum iodatum Substanz und Trit. D2 nach der gleichen Herstellungsvorschrift erneut hergestellt und den beiden Laboren im Ausschuss für eine erneute Überprüfung zur Verfügung gestellt. Die Koordinierung des Probenversands erfolgt direkt zwischen den beteiligten Laboren.

6.3.5 [Ferrum picrinicum]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4783 (aus 23. HAB-KOM)

6.3.6 Natrium bromatum
Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4778 (aus 23. HAB-KOM)
- Chargendaten, 05.07.21 H7417.5123 (138. S.)

Das Dokument dient der Information.
Eine Bearbeitung kann wegen der nicht ausreichenden Anzahl an Proben noch nicht erfolgen.
Es besteht zurzeit kein Handlungsbedarf.

6.3.7 Palladium metallicum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 10.02.21 H7417.5006 (137. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 05.07.21 H7417.5125 (138. S.)

Das Dokument dient der Information.
Die Bearbeitung wird zunächst zurückgestellt.

6.3.8 [Terebinthinae aetherolum rectificatum (Oleum terebinthinae rectificatum)]
- Aktualisierter Entwurf, 06.02.20 H7417.4801 (134. S.)

6.4 Monographien mit Ausgangsmaterial aus Pilzlyophilisaten
- Bewertung des Vorkommens von Sekundärmetaboliten, 25.09.18 H7417.4448 (130. S.)
- Vorschrift Mykotoxin-Bestimmung inkl. Literatur, 11.12.18 H7417.4550 (131. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 13.12.18 H7417.4551 (131. S.)
- Unterscheidung Pilzlyophilisate mittels SDS-PAGE, 20.03.20 H7417.4820 (135. S.)
- Ursache der unterschiedlichen Proteingehalte, 20.03.20 H4717.4821 (135. S.)
- Validierung der Mykotoxin-Bestimmung, 18.02.21 H7417.5016 (137. S.)

6.4.1 Candida albicans e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Monographie-Entwurf vom 22.01.18 H7417.4279 (128. S.)
- Bericht mit analytischen Daten, 22.02.18 H7417.4331 (128. S.)
- SDS-PAGE + Protein-Bestimmung, 25.10.19 H7417.4733 (133. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 19.02.21 H7417.5021 (137. S.)
- Überarbeiteter Monographie-Entwurf, 15.06.21 H7417.5086 (138. S.)

Die Entwürfe zu den drei unter TOP 6.4.1 bis 6.4.3 aufgeführten Stoffen sind in Analogie zum Wortlaut der HAB-Monographie „Aspergillus niger e volumine cellulae (lyophil., steril.)“ aktualisiert worden. Weiterhin wird in drei Punkten eine Präzisierung der Formulierung vorgeschlagen (vgl. auch H7417.5086).
Der Ausschuss stimmt den Formulierungsvorschlägen zu. Die HAB-Monographie „Aspergillus niger e volumine cellulae (lyophil., steril.)“ wird hinsichtlich der ersten beiden Punkte analog überarbeitet.

Weiterhin wird bei der Definition des Ausgangsmaterials die in Klammern angegebene DSM-Nummer gestrichen. Die Angabe ist in den Monographien nicht notwendig und entspricht auch nicht den üblichen Angaben in den Stoffmonographien für Bakterienstämme oder Zellen für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel.
Die DSM-Nummer verweist auf einen bei der DSMZ hinterlegten Produktionsstamm, der ausschließlich für den Hersteller zugänglich ist und die Rückführung des Stammes zu dem ursprünglichen, etablierten und qualifizierten Stamm gewährleistet, um mögliche Mutationen während der Herstellung auszuschließen.
Da in den vorgelegten Monographie-Entwürfen der entsprechende Stamm über den wissenschaftlichen Namen des Pilzes ausreichend definiert ist, können auch andere Hersteller ein gleichwertiges Produkt herstellen. Hierzu kann jeder öffentlich zugängliche Stamm verwendet werden, welcher der Definition im Monographie-Entwurf entspricht und in gleicher Weise qualifiziert wird.

Die Entwürfe der unter TOP 6.4.1 bis 6.4.3 aufgeführten Stoffe werden zusammen mit der Revision von „Aspergillus niger e volumine cellulae (lyophil., steril.)“ im Bundesanzeiger angehört.

6.4.2 Mucor racemosus e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Monographie-Entwurf vom 22.01.18 H7417.4283 (128. S.)
- Bericht mit analytischen Daten, 22.02.18 H7417.4334 (128. S.)
- SDS-PAGE + Protein-Bestimmung, 25.10.19 H7417.4734 (133. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 23.02.21 H7417.5026 (137. S.)
- Überarbeiteter Monographie-Entwurf, 15.06.21 H7417.5087 (138. S.)

s. unter TOP 6.4.1

6.4.3 Penicillium chrysogenum e volumine cellulae (lyophil., steril.)
- Monographie-Entwurf vom 22.01.18 H7417.4284 (128. S.)
- Bericht mit analytischen Daten, 22.02.18 H7417.4335 (128. S.)
- SDS-PAGE + Protein-Bestimmung, 25.10.19 H7417.4735 (133. S.)
- Ergebnisse der Mykotoxin-Bestimmung, 23.02.21 H7417.5030 (137. S.)
- Überarbeiteter Monographie-Entwurf, 15.06.21 H7417.5088 (138. S.)

s. unter TOP 6.4.1 und 6.4.2

7 Vorschläge zu bestehenden Monographien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs


7.1 Abschlussbericht über die fluorimetrische Quantifizierung von Alkaloiden in Urtinkturen von Vinca minor und Fumaria officinalis

Der Vorsitzende berichtet über den Abschluss der Entwicklung einer fluorimetrischen Methode zur quantitativen Bestimmung von Alkaloiden nach Umsetzung mit Natrium-9,10-dimethoxyanthracensulfonat und Ionenpaarextraktion mit Dichlormethan im besonders sauren Milieu, wobei der pH-Wert abhängig von dem zu untersuchenden Alkaloid ist.
Die Untersuchungen erfolgten im Rahmen einer Diplomarbeit und werden in Kürze publiziert. Insgesamt wurden sechs verschiedene Urtinkturen untersucht, u. a. auch von Vinca minor und Fumaria officinalis, für die es im HAB bisher noch keine Gehaltsbestimmung gibt.
Es handelt sich um eine einfache Konventionsmethode ohne aufwändige Aufarbeitung der Probe. Im Rahmen der Untersuchungen erfolgte mit der Urtinktur von Vinca minor auch ein Vergleich mit der HPLC. Die Urtinktur enthält ca. 86 verschiedene mit Vincamin strukturverwandte Alkaloide. Bei Berücksichtigung des gesamten Spektrums ergäbe sich ein enorm großer Retentionsbereich von ca. 5 bis 45 Minuten. Würde hingegen nur Vincamin bestimmt, würden nicht alle relevanten Alkaloide erfasst.
Vorteile der fluorimetrischen Methode sind der direkte Einsatz der verdünnten (auch gefärbten und trüben) Urtinktur, die hohe Empfindlichkeit, die sehr gute Wiederfindungsrate und Reproduzierbarkeit, die einfache und schnelle Durchführung sowie die besondere Eignung für Gruppenbestimmungen aus komplexeren Matrizen wie homöopathischen Urtinkturen.
Der Vorsitzende bittet den Ausschuss, die Methode bei der zukünftigen Erarbeitung von Gehaltsbestimmungen mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Die Ergebnisse des Abschlussberichts können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

7.2 Allgemeines
Das BfArM informiert über die u. g. beabsichtigten Änderungen der Bezeichnungen der wissenschaftlichen Pflanzennamen bei:
− Hepatica nobilis Schreb. auf Anemone hepatica L. in der Allgemeinen Monographie Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monographie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ der Ph. Eur.
− Taraxacum officinalis F. H. Wigg. auf Taraxacum campyloides G. E. Haglund in den HAB-Monographien “Taraxacum officinale” und “Taraxacum officinale Rh”

Grundlage hierfür ist www.worldfloraonline.org.
Gegen die Änderungen bestehen keine Einwände. Die Änderungen werden im Bundesanzeiger angehört.


7.3 Monographien
7.3.1 Acidum formicicum
- Änderungsantrag zur relativen Dichte, 01.07.21 H7417.5118 (138. S.)

Es bestehen Probleme mit der Einhaltung der Spezifikation der relativen Dichte von
1,057−1,061. Die Werte liegen entweder im oberen Bereich der Spezifikation oder diese wird überschritten. Dagegen wird die Spezifikation des DAC von 1,058−1,063 eingehalten.
Es wird überprüft, ob die Spezifikation des DAC noch aktuell ist. In diesem Fall erfolgt die Anpassung der Spezifikation des HAB an den DAC und die Anhörung der Änderung im Bundesanzeiger.

7.3.2 Acidum silicicum (Silicea)
- Änderungsantrag (Ersatz HF bei Gehaltsbest.), 01.05.20 H7417.4843 (135. S.)
- Daten zum Glühverlust + Gehalt, 06.08.20 H7417.4884 (136. S.)
- Daten zu Glühverlust, Rückstandsmasse, Gehalt, 16.10.20 H7417.4905 (136. S.)
- Daten zum Glühverlust + Masse des Rückstandes, 30.10.20 H7417.4929 (136. S.)
- Röntgenfluoreszenzanalyse, 04.10.2020 H7417.4901 (136. S.)
- Wasserbestimmung nach Karl-Fischer, 16.11.20 H7417.4963 (137. S.)
- Wasserbestimmung nach Karl-Fischer, 10.02.21 H7417.5007 (137. S.)
- Wasserbestimmung nach Karl-Fischer, 25.02.21 H7417.5036 (137. S.)
- Rückmeldung, April 2021 mündlich
- Rückmeldung zum eingesetzten Ausgangsmaterial, 15.03.21 H7417.5051 (138. S.)
- Rückmeldung aus dem Ausschuss Pharmazeutische Chemie mündlich

Der Ausschuss „Pharmazeutische Chemie“ hat den Änderungsantrag des Ausschusses Analytik nicht akzeptiert, in der DAB-Monographie „Gefälltes Siliciumdioxid“ die Gehaltsbestimmung mit Flusssäure durch den Glührückstand zu ersetzen. Dies wird damit begründet, dass mit der vorgeschlagenen Prüfung keine angemessene Qualität sichergestellt werden kann. Zurzeit prüft der Ausschuss „Pharmazeutische Chemie“, ob eine Gehaltsbestimmung mit geringeren Mengen Flusssäure (zurzeit werden 12 ml pro Bestimmung benötigt) möglich ist.

7.3.3 Acorus calamus (Calamus aromaticus)
- Änderungsantrag zur Beschreibung der Droge, 15.10.20 H7417.4906 (136. S.)
- Geruch geschälte und ungeschälte Droge, 16.12.20 H7417.4968 (137. S.)
- Rückmeldung zum Änderungsantrag H7417.4968, 08.02.21 H7417.4999korr (137. S.)
- Änderungsvorschlag zur Pflanzenbeschreibung, 25.03.21 H7417.5052 (138. S.)
- Änderungsvorschlag, 12.05.21 + 25.05.21 H7417.5064 (138. S.)
- DC-Überprüfung und Vorschlag für DC-Kasten, 24.06.21 H7417.5100 (138. S.)
- DC-Überprüfung und Vorschlag für DC-Kasten, 29.06.21 H7417.5113 (138. S.)
- Überarbeitung des Monographie-Entwurfs, 25.06.21 H7417.5108 (138. S.)

Da einerseits seit den letzten Jahren Probleme mit der Beschaffung von geschälter Droge bestehen, andererseits von einem Hersteller sowohl geschälter als auch ungeschälter Wurzelstock verarbeitet wird und in den Arzneibüchern von Österreich und der Schweiz einmal geschälte und einmal ungeschälte Droge beschrieben werden, spricht sich der Ausschuss Analytik für den Einsatz von geschälter und ungeschälter Droge aus. Es wird daher geprüft, ob die geänderte Pflanzenbeschreibung im Entwurf H7417.5108 auch die geschälte Droge abdeckt; andernfalls wird die Beschreibung angepasst.

Dem Änderungsvorschlag in der Monographie analog zur Ph. Eur. einen Bezug zu der Monographie 2.8.23 "Mikroskopische Prüfung pflanzlicher Drogen" herzustellen und die Siebgröße und das eingesetzte Reagenz zur Mikroskopie anzugeben, wird nicht gefolgt. Dies würde eine relativ umfangreiche Überarbeitung von ca. 86 HAB-Monographien für getrocknetes pflanzliches Ausgangsmaterial erfordern. Die Änderung wird als nicht notwendig angesehen, da im HAB unter H1.1 „Allgemeines“ darauf verwiesen wird, dass die Regelungen zu den Allgemeinen Vorschriften und Methoden in der Ph. Eur. gelten.

Die Firmen im Ausschuss, die Acorus calamus führen, werden überprüfen, ob auch für die Schnittdroge der Mindestgehalt an ätherischem Öl von 20 ml / kg Droge eingehalten werden kann bzw. wie im ÖAB bzw. DAC auf 15 ml / kg Droge abzusenken ist.

Weiterhin wird die DC-Methode unter HPTLC-Bedingungen überprüft.

Der Monographie-Entwurf H7417.5108 wird wie folgt überarbeitet:
− Die Definition des Ausgangsmaterials wird auf geschälte und ungeschälte Droge erweitert.
− Der Mindestgehalt an ätherischem Öl wird bei der Schnittdroge ggf. auf 15 ml abgesenkt.
− Die aktuelle Beschreibung der mikroskopischen Merkmale im HAB wird beibehalten.
− Bei der DC-Methode werden folgende Änderungen vorgenommen:
− Die HPTLC-Bedingungen werden ergänzt.
− Bei der Detektion: wird „besprüht“ durch „behandelt“ ersetzt.
− Der DC-Kasten wird wie folgt geändert:
− Die Referenzlösung Hydrochinon wird um eine Zeile hoch gesetzt.
− Bei der Untersuchungslösung werden folgende Änderungen vorgenommen:
− unterhalb von Hydrochinon: „1 violette Zone“
− etwa in der Mitte des unteren Drittels: 1 blauviolette Kann-Zone
− Alle anderen violetten Zonen werden ohne Farbschattierung beschrieben.

Der überarbeitete Entwurf wird an den Ausschuss weitergeleitet, mit der Bitte um Rückmeldung bis spätestens Ende September, ob den Änderungen zugestimmt werden kann. Bei Zustimmung erfolgt die Anhörung im Bundesanzeiger.

7.3.4 Aethusa cynapium (Aethusa)
- Änderungsantrag zur relativen Dichte, 08.06.21 H7417.5075 (138. S.)

Ein Ausschussmitglied berichtet über Probleme mit der Einhaltung der Spezifikation für die relative Dichte und stellt den Antrag, diese an die aktuellen Chargendaten anzupassen.
Die anderen Hersteller im Ausschuss werden bis zur nächsten Sitzung ebenfalls ihre Chargendaten für relative Dichte und Trockenrückstand einreichen.
Die DC-Methode wird unter TLC- und HPTLC-Bedingungen überprüft und die DC-Beschreibung durch einen DC-Kasten ersetzt.

Die Ausarbeitung einer Gehaltsbestimmung wird nicht für erforderlich gehalten, da es keine aktuellen Berichte zur humanen Toxizität von Aethusa cynapium gibt und die in der Literatur beschriebenen toxischen Polyine nicht in der Urtinktur nachweisbar waren. Ältere Angaben zur Giftigkeit beruhen vermutlich auf einer Verwechslung mit Schierling.

7.3.5 Amanita muscaria (Agaricus muscarius, Agaricus)
- Anfrage zur Muscimol-Bestimmung, 25.06.21 H7417.5112korr (138. S.)
Im Zusammenhang damit:
- HPLC-Chromatogramme, 18.09.2012 H7417.2551 (112. S.)
- HPLC-Chromatogramme, 30.08.2012 H7417.2559 (112. S.)

Das BfArM erhielt eine Anfrage, wonach Probleme mit der Grenzwert-Bestimmung auf Muscimol bestehen. Bei der Bestimmung mittels HPLC trat der Peak des Muscimols nicht bei 13 sondern bereits bei 3 Minuten auf. Zudem war in den HPLC-Chromatogrammen der Untersuchungslösung der Muscimol-Peak aufgrund zahlreicher weiterer Peaks nicht erkennbar.
Aus den vorgelegten Unterlagen ließ nicht zu entnehmen, welche Analysenbedingungen, insbesondere welche Säulenparameter, den Untersuchungen zugrunde lagen.
In der Beschriftung der vorgelegten HPLC-Chromatogramme wird bei der Referenz- und Untersuchungslösung „Amanitin“ statt „Muscimol“ angegeben. Auch die HPLC-Chromatogramme für die Untersuchungslösung entsprechen nicht dem typischen Peakprofil einer Amanita-muscaria-Urtinktur. Das BfArM wird bei dem Anfragenden nachfragen, ob ggf. eine Verwechslung der Urtinktur von Amanita-muscaria mit Amanita-phalloides vorliegt und Amanitin statt Muscimol eingesetzt wurde.

7.3.6 Ambra grisea (Ambra)
- Grenzwerte für Cd und Hg, 28.10.2020 H7417.4960 (137. S.)
- Schwermetalldaten, 26.04.21 H7417.5053 (138. S.)
- Schwermetalldaten, 10.06.21 H7417.5080 (138. S.)

Die Probleme mit der Einhaltung der Spezifikationen der Cadmium- und Quecksilber-Grenzwerte beim Ausgangsmaterial eines Herstellers sind durch die Schwermetallwerte der anderen Hersteller im Ausschuss bestätigt worden.
Die Änderung der Spezifikationen gestaltet sich insofern schwierig, da die Daten nicht normalverteilt sind bzw. eine relativ große Spanne umfassen.
Die vorgelegten Werte für die Urtinktur belegen, dass die Schwermetalle nicht in die Urtinktur übergehen und dort die Grenzwerte unter Berücksichtigung des Verdünnungsgrades der Urtinktur eingehalten werden.
Das BfArM schlägt vor, beim Ausgangsmaterial die Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber beizubehalten und vergleichbar wie in der Ph.-Eur.-Monographie „Pflanzliche Drogen für homöopathische Zubereitungen“ (2045) in begründeten Fällen, d. h. wenn die Grenzwerte für das Ausgangsmaterial überschritten werden, eine Prüfung an der Urtinktur zu erlauben. Dabei müssen die Grenzwerte für das Ausgangsmaterial unter Berücksichtigung des Verdünnungsgrades der Urtinktur und der Bestimmungsgrenze der Methode eingehalten werden.
Das BfArM wird hierzu einen Formulierungsvorschlag erarbeiten und diesen an den Ausschuss Analytik mit der Bitte um Rückmeldung bis spätestens Ende September weiterleiten, ob dieser Änderung zugestimmt werden kann. Bei Zustimmung erfolgt die Anhörung der geänderten Monographie im Bundesanzeiger.

7.3.7 Baptisia tinctoria (Baptisia)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschr. + Name, 07.05.21 H7417.5054 (138. S.)

Da sich die Pflanzenbeschreibung im HAB auf die getrocknete Pflanze bezieht, ist die Beschreibung an die frische Pflanze angepasst worden.
Der Ausschuss gibt kurzfristig Rückmeldung, ob dieser Änderung zugestimmt wird und, ob die aktuellen Spezifikationen des HAB beibehalten werden können.
Bei Zustimmung wird die geänderte Monographie im Bundesanzeiger angehört.

7.3.8 Conium maculatum (Conium)
- Überarbeitung der DC-Methode, 20.06.17 H7417.4142 (126. S.)
- Chargendaten + DC nach HAB, 20.02.18 H7417.4322 (128. S.)
- Überarbeitung der DC-Methode, 07.03.18 H7417.4349 (128. S.)
- Chargendaten, 28.06.18 H7417.4385 (130. S.)
- DC-Bericht, 13.02.19 H7417.4607 (131. S.)
- Präsentation zur Überarbeitung der DC-Methode, 03.07.19 H7417.4680 (132. S.)
- Vorschlag für Identitätsprüfung mittels DC, 23.07.19 H7417.4690 (133. S.)
- Recherche zum Auftrag von Coniin bei der DC-Methode, 18.09.19 H7417.4687 (133. S.)
- Zwischenbericht der DC-Untersuchung, 05.11.19 H7417.4751 (133. S.)
- Daten für Urtinktur-Charge 19-F02150, 07.01.20 H7417.4800 (135. S.)
- DC-Bericht, 09.03.20 H7417.4817 (135. S.)
- DC-Bericht, 25.02.20 H7417.4819 (135. S.)
- Fotodoku zur Pflanze, AZ + DC UT-Charge 623944, 30.10.20 H7417.4932 korr (136. S.)
- MS-Untersuchung der beiden Kieselgel-Fraktionen, 18.11.20 H7417.4964 (137. S.)
- Daten der Urtinktur für die DC-Methode, 09.03.21 H7417.5055 (138. S.)
- DC-Überprüfung an weiteren Chargen, 25.03.21 H7417.5056 (138. S.)
- Änderungsantrag zur Grenzwertbestimmung, 27.04.21 H7417.5057 (138. S.)

Ein Ausschussmitglied hat im Rahmen von Stabilitätsuntersuchungen in zwei Urtinktur-Chargen eine Abnahme des Gehalts von 0,022 % bzw. 0,027 % auf 0,010 % bzw. 0,015 % innerhalb von 60 Monaten festgestellt. Es beantragt, die Gehaltsbestimmung auf einen Limit-Test zu ändern. Bis zur nächsten Sitzung werden die anderen Hersteller weitere Gehaltswerte aus Stabilitätsuntersuchungen vorlegen.
Laut einigen Ausschussmitgliedern sind die DCs, die im Rahmen der Haltbarkeitsuntersuchungen mit der HAB-Methode erhalten wurden, nicht geeignet, um Rückschlüsse auf die Instabilität von Conium-Alkaloiden ziehen zu können. Aufgrund des etherhaltigen Fließmittels sind Änderungen der Zonen schlecht erkennbar; Alkaloidzonen treten jedoch auf.
Die Änderung der Gehaltsbestimmung auf einen Limit-Test und der ausschließlichen Angabe einer Obergrenze wird vom Vorsitzenden kritisch gesehen, da damit auch Alkaloidfreie Conium-Urtinkturen erlaubt wären.

Für die Überarbeitung der DC-Methode hat ein Labor die Überprüfung der Methode gemäß H7417.4819 noch einmal mit der Urtinktur-Charge 623944 (hergestellt am 29.07.2019, erste DC-Untersuchung am 20.10.2019) wiederholt, um zu prüfen, ob Coniin zwischenzeitlich abgebaut wurde. In die Untersuchungen wurden auch frisch hergestellte Urtinkturen mit einbezogen. Ein Abbau des Coniins in der älteren Urtinktur der Charge 623944 war nicht zu beobachten; die Coniin-Zone erscheint weiterhin. Die anderen untersuchten Urtinkturen ergaben uneinheitliche DC-Bilder wie bereits bei den vorhergehenden Untersuchungen.
Der Vorsitzende empfiehlt, die DC-Überprüfung mit dem Detektionsmittel gemäß HAB zu wiederholen (Lösung von Natriumhexanitrocobaltat(III) R (10 g· l–1), verdünnte Ammoniak-Lösung R und Nachbehandlung mit Iod und Kieselgel H R), um über die Detektion weiterer Zonen eine größere Gemeinsamkeit im Zonenbild der Urtinkturen zu erhalten. Das bisher eingesetzte Fließmittel gemäß H7417.4819 wird dabei beibehalten.

7.3.9 Croton tiglium
- E-Mail, 02.07.20 inkl. Protokollauszug aus der 127. Sitzung H4717.4889 (136. S.)
- Spezifikationsüberprüfung (TR + Gehalt), 26.01.17 H7417.4019 (125. S.)
- Gehaltsbestimmung mittels HPLC, 08.05.17 H7417.4110 (126. S.)
- Gehaltsbestimmung Droge mittels HPLC, 16.10.17 H7417.4176 (127. S.)
- HPLC-Gehaltsbestimmung, 25.02.21 H7417.5034 (137. S.)
- Ergänzter Bericht HPLC-Bestimmung, 02.07.21 H7417.5034erg (138. S.)

Die erneute Überprüfung der Gehaltsbestimmung auf Phorbolester an verschiedenen Chargen von Droge und Urtinktur eines zweiten Labors ergab gut übereinstimmende Gehaltswerte. Die zunächst ermittelten abweichenden Gehalte im Vergleich zu den Ergebnissen des ersten Labors beruhten auf Problemen mit der Einwaage der Referenzsubstanz Phorbol-12-myristat-13-acetat aufgrund ihrer starken elektrostatischen Aufladung.
Die Gehaltsbestimmung wird noch einmal von einem dritten Labor an weiteren Urtinkturen gemäß Methode H7417.4110 wiederholt.
Da es nur wenige Arzneimittel gibt und somit wenige Chargen Droge und Urtinktur verfügbar sind, werden für die Festlegung der Spezifikationen neben den bereits vorliegenden Chargendaten auch historische Daten mit einbezogen. Weiterhin beschließt der Ausschuss, keinen anderen Referenzstandard für das toxische Phorbol-12-myristat-13-acetat zu etablieren.
Die vollständigen Validierungsunterlagen für die Gehaltsbestimmungsmethode auf Phorbolester in der Droge und Urtinktur werden noch zur Verfügung gestellt.

7.3.10 Corallium rubrum
- Prüflsg II für Prüfung auf in CH3COOH unlösl. Verunreinigungen H7417.5058 (138. S.)

Laut einer Anfrage bestehen Probleme mit der Herstellung der Prüflösung II, welche u. a. für die Prüfung auf in Essigsäure unlösliche Verunreinigungen benötigt wird. Die Probleme beruhen darauf, dass die während der Herstellung der Prüflösung vorgeschriebene Filtration durch einen Glassintertiegel nicht funktioniert.
Über vergleichbare Probleme hatte vor einiger Zeit bereits ein anderer ausländischer Hersteller berichtet. Damals hatte der Ausschuss Analytik folgende Empfehlung gegeben: Nach Zugabe von verdünnter Essigsäure zur pulverisierten Substanz ist eine Behandlung im Ultraschallbad für 15 Minuten erforderlich. Außerdem sollte nach Beendigung der Gasentwicklung und während des 10-minütigen Erhitzens zum Sieden vorsichtig verdünnte Essigsäure ergänzt werden, da die Säure sehr schnell verdampft.
Eine entsprechende Präzisierung im HAB war damals nicht erfolgt.
Aufgrund der erneuten Nachfrage von anderer Seite wird die Herstellungsbeschreibung der Prüflösung in der Monographie präzisiert.

7.3.11 Dioscorea villosa
(nicht von der HAB-Kommission verabschiedet, s. auch Bundesanzeiger AT 21.09.2020 B4, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 21. August 2020) H7417.4894
- Kommentar, 16.11.2020 H7417.4947 (137. S.)
- Antwort zum Kommentar, 27.11.2020 H7417.4977 (137. S.)

Zu der im Bundesanzeiger angehörten Monographie ging ein Kommentar ein, der im Ausschuss Analytik noch nicht besprochen werden konnte.
Danach erscheint es aus Sicht eines Herstellers nicht sachgerecht, dass bei der Identitätsprüfung mittels DC die Referenzsubstanzen Diosgenin und a-Tocopherolacetat in CRS-Qualität eingesetzt werden.
Weiterhin wurde kommentiert, dass die Zonen im DC höher liegen als dies im DC-Kasten im Bundesanzeiger-Entwurf angegeben wird und, dass in den DCs die blaugraue Zone und die schwache grünbraune bzw. grünliche Zone in umgekehrter Reihenfolge auftreten (grüne Zone unten, blaugraue Zone darüber).
PMN: Der erste Kommentar zum DC-Kasten ist richtig. Im Bundesanzeiger-Entwurf sind die Zonen im DC-Kasten versehentlich noch basierend auf der zuerst im Ausschuss untersuchten Fließmittelzusammensetzung von Ethylacetat und Hexan mit den Volumteilen 30:70 V/V angegeben worden. Dort lagen die Zonen auf der DC-Platte bei Referenz- und Untersuchungslösung weiter unten als mit den im Entwurf angegebenen Volumteilen vom 40:60 V/V (vgl. auch H7417.4977).

Ein Ausschussmitglied wird die DC-Methode mit den kommerziell erhältlichen Referenzsubstanzen wiederholen. Dabei werden auch die Zonenfolge, die Lage und Farbe der Zonen mit überprüft. Nach Abschluss der Arbeiten werden die beiden o. g. Reagenzien für das HAB etabliert.

7.3.12 Euphrasia 3c (Euphrasia officinalis 3c)
- Überprüfung und Rückmeldung, 15.02.21 H7417.5012 (137. S.)
- Überarbeiteter Monographie-Entwurf, 16.06.21 H7417.5089 (138. S.)

Die Monographie wird in Bezug auf die Änderung der taxonomischen Bezeichnung des Pflanzennamens und die Aufnahme eines DC-Kastens an die revidierten Monographien "Euphrasia“ und „Euphrasia ferm 33c“ angepasst.
Weiterhin erfolgt basierend auf den vorgelegten Chargendaten eine Änderung der relativen Dichte auf 0,960−0,980 (vorher 0,955−0,975) und die Aufnahme der HPTLC-Bedingungen.
Der DC-Kasten im Monographie-Entwurf H7417.5089 wird wie folgt geändert:
Die Referenzsubstanz Hyperosid und die beiden blau fluoreszierenden Zonen in der Untersuchungslösung auf gleicher Höhe bzw. darunter werden um zwei Zeilen höher gesetzt
(d. h. Hyperosid und die auf gleicher Höhe erscheinende blau fluoreszierende Zone in der Untersuchungslösung auf die Trennlinie zum mittleren Drittel, die andere Zone unterhalb der Trennlinie). Mit diesen Änderungen wird der Entwurf im Bundesanzeiger angehört.

7.3.13 Ginkgo biloba (Ginkgo)
- Formel zur Bestimmung der Ginkgolsäuren, 08.06.21 H7417.5074 (138. S.)

Ein Ausschussmitglied schlägt vor, für die Bestimmung der Ginkgolsäuren in der Urtinktur eine Berechnungsformel in die HAB-Monographie aufzunehmen. Der aktuelle Verweis im HAB auf die Formel in der Ph.-Eur.-Monographie “Quantifizierter, raffinierter Ginkgotrockenextrakt“ ist nicht korrekt, da für die Urtinktur eine verdünntere Untersuchungslösung eingesetzt wird als für den Ginkgotrockenextrakt.
Die HAB-Monographie wird mit dieser Änderung im Bundesanzeiger angehört.

7.3.14 Hydrargyrum nitricum oxydulatum (Mercurius nitricus oxydulatus)
- Wasserbestimmung gem. 2.5.12 B, 02.02.21 H7417.5008 (137. S.)
- Reinheitsprüfung auf Hg(II) + Karl-Fischer-Lsg. R, 17.05.21 H7417.5065 (138. S.)
- Hintergrundinformation zur Angabe von Hg(I) bei Reinheitsprüfung +
Gehaltsbestimmung, 23.06.21 H7417.5099 (138. S.)

Bei der Reinheitsprüfung auf Hg(II)-Verbindungen ist die Berechnung bezogen auf Hg(I)-Ionen korrekt (wie dies auch bereits auf der 111. Sitzung diskutiert wurde), da dadurch das Umrechnen auf Hg(II)-Ionen entfällt.
Hintergrund hierfür ist, dass bei der Gehaltsbestimmung auf Hg(I)-Ionen sowohl Hg(I)- als auch Hg(II)-Ionen bestimmt werden und der bei der Reinheitsprüfung ermittelte Gehalt an Hg(II)-Ionen (berechnet als Hg(I)-Ionen) hiervon abgezogen wird (vgl. auch H7417.5099).

Aufgrund der vorgesehenen Streichung der Karl-Fischer-Lösung R in der Ph. Eur. stellt sich die Frage, ob bei der Reinheitsprüfung auf Wasser (2.5.12, Methode B) der letzte Satz, der sich auf das Reagenz bezieht, vollständig entfallen kann oder umformuliert werden muss.
PMN: Der Satz wird umformuliert und zusätzlich ein kürzere Rührzeit für die Lösung angegeben, da entsprechend den Erfahrungen eines Herstellers, der die Substanz im Programm hat, eine Rührdauer von 15 Minuten ausreichend ist.
Mit dieser Änderung wird die Monographie im Bundesanzeiger angehört.

7.3.15 Nerium oleander (Oleander)
- Vorschlag für die Gehaltsbestimmung, 05.07.19 H7417.4689 (133. S.)
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung, 06.03.20 H7417.4811 (136. S.)
- Übliche Säulenlänge für die HPLC, 10.11.20 H7417.4962 (137. S.)
- Übliche Säulenlänge für die HPLC, 10.11.20 H7417.4966 (137. S.)
- Identifizierung weiterer Peaks, 20.11.20 H7417.4967 (137. S.)
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung, 29.01.21 H7417.4986 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 10.02.21 H7417.5004 (137. S.)
- Korrigierter Monographie-Entwurf, 25.06.21 H7417.5101 (138. S.)

Es war noch die Frage offen, welche Säulenlänge für HPLC-Bestimmungen üblich ist. Bei der Entwicklung der Gehaltsbestimmungsmethode auf Oleandrin war eine Säule mit der eher unüblichen Länge von 250 mm eingesetzt worden. Laut Rückmeldung der Firmen werden in der Regel Säulen mit einer Länge zwischen 100−150 mm verwendet.

Da bei der Gehaltsbestimmung weitere Peaks vor und nach dem Oleandrin auftraten, ist eine Strukturaufklärung dieser Peaks mittels LC-MS durchgeführt worden. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um strukturverwandte Substanzen des Oleandrins handelt. Es wird daher empfohlen, den gesamten Bereich von 18−21 Minuten in die Gehaltsbestimmung mit einzubeziehen und eine Bestimmung der Gesamtcardenolide, berechnet als Oleandrin, vorzunehmen.
Die Gehaltsbestimmung gemäß Methode H7417.4689 ist von einem weiteren Labor überprüft worden. Die Methode war, ebenso wie bei den ersten beiden Laboren, gut durchführbar. Auch bei Einsatz der üblichen kürzeren Säulen wurde ein vergleichbares Peakprofil erhalten wie mit der längeren Säule.
Die Ausschussmitglieder, welche die Gehaltsbestimmung durchgeführt haben, werden sich unter Berücksichtigung der Vorgaben von 2.2.46 auf die Säulenparameter einigen, die in den Monographie-Entwurf aufgenommen werden sollen.
Weiterhin werden die beteiligten Labore aufgrund der verwendeten kürzeren Säulen den Retentionszeitbereich für die Bestimmung der Gesamtcardenolide festlegen und aus den vorliegenden HPLC-Chromatogrammen den Gesamtgehalt ermitteln.
Nach Einigung auf die Säulenparameter und den Retentionszeitbereich wird ein weiteres Labor den Gehalt eigener und ggf. weiterer Urtinkturen bestimmen.
Im Anschluss wird Oleandrin RH als Gehaltsstandard etabliert.

Außerdem wird ein Ausschussmitglied die DC-Methode gemäß HAB unter TLC- und HPTLC-Bedingungen überprüfen und einen DC-Kasten erstellen. Hierfür werden auch DCs aus zurückliegenden DC-Untersuchungen berücksichtigt, die noch vorgelegt werden.

7.3.16 Pilocarpus (Jaborandi)
- Vorschlag für Gehaltsbestimmung mittels HPLC, 26.01.17 H7417.4017 (125. S.)
- Titrimetrische Gehaltsbestimmung, 03.04.17 H7417.4089 (126. S.)
- HPLC-Gehaltsbestimmung, DCs, rel. Dichte + TR, 24.08.17 H7417.4158 (127. S.)
- Titrimetrische Gehaltsbestimmung an Droge + UT, 12.10.17 H7417.4174 (127. S.)
- Überprüfung der HPLC entspr. -4017, 24.10.17 H7417.4198 (127. S.)
- Optimierung der Gehaltsbestimmungen (HPLC + Titration), 10.01.18 H7417.4275 (128. S.)
- Überprüfung der HPLC entspr. -4275, 22.02.18 H7417.4329 (128. S.)
- Überprüfung der Titration entspr. -4275, S. 11-12, 27.03.19 H7417.4626 (132. S.)
- Überprüfung des Gehalts mittels Titration gem. -4275, 29.07.19 H7417.4688 (133. S.)
- Abschließender Bericht zur Titration gem. -4275, 29.10.19 H7417.4744 (133. S.)
- HPLC gemäß der optimierten Methode, 12.02.21 H7417.5009 (137. S.)
- HPLC der Urtinktur gemäß der optimierten Methode, 31.03.21 H7417.5059 (138. S.)

Die Gehaltsbestimmung mittels HPLC an Droge und Urtinktur gemäß der optimierten Methode H7417.4275 ist durch ein zweites Ausschussmitglied überprüft worden. Die Methode war bei der Droge gut durchführbar. Bei der Urtinktur wurden zunächst (trotz erneuter Untersuchung und Einstellung des pH-Wertes auf 8,8−9,2) sehr geringe Gehalte ermittelt. Bei Wiederholung der Bestimmung wurden sowohl für die Droge als auch die Urtinktur vergleichbare Gehaltswerte wie im ersten Labor erzielt. Die HPLC-Methode ist somit grundsätzlich geeignet.
Es fiel auf, dass in den HPLC-Chromatogrammen ein unter dem Pilocarpin liegender Peak auftritt. Die Labore, die die Untersuchung durchgeführt haben, geben Rückmeldung, ob dieser Peak bei der Gehaltsbestimmung berücksichtigt wurde.
Bei den Peaks im HPLC-Chromatogramm in der Nähe von Pilocarpin handelt es sich vermutlich um weitere strukturverwandte Alkaloide. Ein Ausschussmitglied wird dies durch den Vergleich der UV-Spektren dieser Peaks mit den Spektren der Pilocarpus-Alkaloide überprüfen.

Mit der HPLC-Methode erfolgt lediglich die Bestimmung des Pilocarpins. Aus Sicht des BfArM ist aus toxikologischer Sicht eine Gruppenbestimmung der Alkaloide vorzuziehen. Die Bestimmung mittels Titration hatte sich aufgrund von Problemen mit der Reproduzierbarkeit als nicht geeignet erwiesen. Um die Größenordnung des Gesamtalkaloid-Gehalts im Vergleich zur der Einzelbestimmung des Pilocarpins mittels HPLC zu ermitteln, erfolgt mit den gleichen Urtinkturen, mit denen die HPLC durchgeführt wurde, eine fluorimetrische Gehaltsbestimmung mittels Ionenpaarextraktion.

7.3.17 Solanum dulcamara (Dulcamara)
- Änderungsantrag für die Gehaltsbestimmung, 14.10.19 H7417.4711 (133. S.)
- Gehaltsbestimmung gemäß H7417.4711, 20.02.2020 H7417.4804 (136. S.)
- Gehaltsbestimmung gemäß H7417.4711, 03.02.21 H7417.4988 (137. S.)
- HPLC-Chromatogramme, 09.03.21 H7417.5060 (138. S.)
- HPLC-Chromatogramme, Retentionszeiten + Säule, 19.04.21 H7417.5061 (138. S.)
- Überarbeiteter Monographie-Entwurf, 17.06.21 H7417.5091 (138. S.)
- Entwurf für Phosphat-Pufferlsg. pH 2,0 (0,2 mol · l−1) RH, 17.06.21 H7417.5093 (138. S.)

Der Ausschuss hatte sich bereits auf der letzten Sitzung für den Austausch des chloridhaltigen Puffers durch die 0,2 molare Phosphat-Pufferlösung pH 2,0 wegen der höheren Messempfindlichkeit ausgesprochen. Die zwei Labore, welche die Gehaltsbestimmung mit diesem Puffer durchgeführt hatten, haben zwischenzeitlich die Retentionszeiten für α-Solanin, die relativen Retentionen und HPLC-Chromatogramme vorgelegt. Eine Einigung, welche Angaben in die HAB-Monographie aufgenommen werden sollen, erfolgt zwischen den beiden Laboren im Nachgang der Sitzung. Hierüber wird dem BfArM Rückmeldung gegeben. Die Angaben werden in den Monographie-Entwurf H7417.5091 eingearbeitet und an den Ausschuss weitergeleitet. Dieser gibt bis spätestens Ende September Rückmeldung, ob der Überarbeitung zugestimmt werden kann. In diesem Fall erfolgt die Anhörung im Bundesanzeiger.

7.3.18 Solanum nigrum
- Änderungsantrag für die Gehaltsbestimmung, 14.10.19 H7417.4711 (133. S.)
- Gehaltsbestimmung gemäß H7417.4711, 03.02.21 H7417.4988 (137. S.)
- HPLC-Chromatogramme, 09.03.21 H7417.5060 (138. S.)
- HPLC-Chromatogramme, Retentionszeiten + Säule, 19.04.21 H7417.5061 (138. S.)
- Monographie-Entwurf, 17.06.21 H7417.5092 (138. S.)
- Entwurf für Phosphat-Pufferlsg. pH 2,0 (0,2 mol · l−1) RH, 17.06.21 H7417.5093 (138. S.)

s. TOP 7.3.17

7.3.19 Stachys officinalis (Betonica)
- Änderungsantrag, 21.03.20 H7417.4825 (134. S.)
- Stellungnahme zum Änderungsantrag, 15.05.20 H7417.4845 (135. S.)
- Stellungnahme zum Änderungsantrag, 25.06.20 H7417.4866 (135. S.)
- DC-Bericht, 23.06.20 H7417.4865 (135. S.)
- DC auf Flavonoide/ Phenole + ätherische Öle, 21.10.20 H7417.4910 (136. S.)
- DC-Bericht, 03.02.21 H7417.4987 (137. S.)
- Vergleichende DC-Überprüfung, 28.06.21 H7417.5103 (138. S.)

Ein Ausschussmitglied stellt die Ergebnisse des Vergleichs der firmeneigenen DC-Methode gemäß H7417.4865, Punkt 6 (Aufarbeitung der Urtinktur über eine Kieselgur-Säule, Elution mit Ethylacetat, Einsatz des Oberphasen-Fließmittels gemäß HAB-Methode) mit der Methode gemäß H7417.4987, Punkt 3.3 (Direktauftrag der Urtinktur) vor.
Der Ausschuss spricht sich für Methode H7417.4987, Punkt 3.3 aus.
Das Ausschussmitglied wird hierfür den DC-Kasten erstellen.
Ein zweites Ausschussmitglied wird die DC-Methode mit weiteren Urtinkturen verschiedener Hersteller überprüfen. Dabei werden aus Praktikabilitätsgründen bei dem Fließmittel Essigsäure R, wasserfreie Ameisensäure R, Wasser R, Ethylacetat R (8:8:18,85:72,5 V/V/V/V) ganze Volumteile eingesetzt.

7.3.20 HAB-Monographien mit Antimonhaltigen Substanzen
7.3.20.1 Stibium arsenicosum (Antimonium arsenicosum)
- Änderungsantrag, Gehaltsspezifikation, 23.06.20 H7417.4864 (135. S.)
- Gehaltswerte, 08.07.20 H7417.4887 (136. S.)
- Sb-Bestimmung mittels AAS, 19.02.21 H7417.5020 (137. S.)

7.3.20.2 Weitere Antimonhaltige Substanzen im HAB
Stibium sulfuratum aurantiacum (Antimonium sulfuratum aurantiacum)
Stibium sulfuratum nigrum
Hydrargyrum stibiato-sulfuratum (Aethiops antimonialis)]
- Vorschlag für eine potentiometrische Titration, 01.07.21 H7417.5119 (138. S.)

Ein Ausschussmitglied stellt aufgrund von Problemen mit der Antimon-Bestimmung mittels AAS eine Alternativmethode mittels potentiometrischer Titration mit Kaliumbromat-Lösung vor. Die Methode wurde bisher mit den Substanzen Stibium sulfuratum aurantiacum, Stibium sulfuratum nigrum und Hydrargyrum stibiato-sulfuratum sowie den jeweiligen ersten Dezimalverreibungen untersucht. Die Validierung der Gehaltsbestimmung ist beispielhaft an Stibium sulfuratum aurantiacum durchgeführt worden. Da hier aufgrund des erforderlichen zusätzlichen Reduktionsschrittes vom fünf- zum dreiwertigen Antimon die größte Fehleranfälligkeit bei der Gehaltsbestimmung besteht.

Der Ausschuss beschließt, die noch ausstehende Überprüfung des Vergleichs der AAS-Bestimmung von Stibium arsenicosum gemäß der HAB-Methode (Aufschluss mit Salzsäure R1) mit der firmeneigenen Methode (Aufschluss mit Königswasser) zurückzustellen und hier ebenfalls die potentiometrische Titration gemäß H7417.5119 auszuprobieren. Bei Stibium arsenicosum ist, ebenso wie bei Stibium sulfuratum aurantiacum, zunächst eine Reduktion vom 5-wertigen zum 3-wertigen Antimon erforderlich.
Die beiden Labore, die den Stoff im Programm haben, überprüfen die Gehaltsbestimmung an Substanz und Trit. D1 zunächst mit den jeweils eigenen Proben; danach findet ggf. noch ein Probenaustausch statt.


8. Anhörung im Bundesanzeiger


8.1 Bundesanzeiger BAnz AT 14.06.2021 B6, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 14. Mai 2021 (Kommentierungsfrist: 16. August 2021) H7417.5084 (138. S.)

Der Ausschuss wird, sofern erforderlich, um Kommentierung bis spätestens zum 16. August 2021 gebeten.

9. Dokumente zur Information


- Risikoinformation der AMK zu Atropin-Intoxikationen nach Einnahme einer homöopathischen Rezeptur

Der Vorsitzende informiert über eine Atropin-Intoxikation nach Einnahme einer individuell hergestellten, Atropinsulfat-haltigen, homöopathischen Mischung bei drei Patienten. Hierzu wurde in der Apotheke eine bestellte Atropinum sulfuricum Dil. D4 verdünnt und mit drei anderen, gebrauchsfertigen Homöopathika gemischt.
Es stellte sich im Nachhinein heraus, dass der Hersteller der Apotheke statt Atropinum sulfuricum Dil. D4 die Lösung D1 geliefert hatte.
Die AMK hatte die Vorsitzenden der Ausschüsse Herstellungsregeln und Analytik kontaktiert und nachgefragt, ob geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden können, wie z. B. eine Gehaltsbestimmung der D4 durch den Hersteller bzw. die Apotheke.
Die Vorsitzenden haben die Anfrage dahingehend beantwortet, dass gemäß HAB eine Gehaltsbestimmung lediglich für die Substanz und die tiefst herstellbare Zubereitung (hier: die Dil. D1) durchzuführen ist, nicht jedoch für die D4. Da es sich in diesem Fall um ein Deklarationsproblem des abgebenden Herstellers handelte, hätte dies auch durch eine Gehaltsbestimmung durch den Hersteller nicht verhindert werden können. Außerdem muss sich die Apotheke bei Bezug eines Fertigarzneimittels auf das mitgelieferte Analysenzertifikat verlassen können.
Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis. Es besteht kein Handlungsbedarf.

- Rhubarb (Rhei radix) (0291) PA/PH/Exp. 13A/T (04) 40 ANP R3
(Ausgangsmaterial für HAB-Monographie „Rheum“)

- Water for Injections (0169) PA/PH/Exp. WAT/T (21) 2 ANP

- Substances for pharmaceutical use (2034) PA/PH/SG (21) 4 ANP

- Pharmaceutical preparations (2619) PA/PH/SG (21) 5 ANP

- 2.1.3 Ultraviolet ray lamps for analytical purposes (20103)
PA/PH/Exp. CST/T (20) 8 ANP

- 2.8.2. Foreign matter (20802) PA/PH/Exp. 13B/T (20) 34 ANP

Die Dokumente dienen der Information.


10. Termine


Ausschuss Analytik:
139. Sitzung Mi 3./ Do 4. November 2021
(falls möglich als Präsenzveranstaltung)


HOM WP:
VK zu Pharmeuropa 33.1 zu Ferrum metallicum Di 15. Juni 2021 (abgesagt/nicht erforderlich)
VK zu Pharmeuropa 33.2 Do 23. September 2021
26. Sitzung Di 26. und Mi 27. Oktober 2021

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Videokonferenz um 17:00 Uhr.