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Niederschrift (Kurzfassung) über die 139. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Tagungsart: Videokonferenz über Webex

03.11.202104.11.2021
Beginn09:00 Uhr09:00 Uhr
Ende17:30 Uhr14:00 Uhr

1 Allgemeine Beschlüsse

1.1 Verfahrensregelungen

- Mitgliedschaft im Ausschuss, Interessenbekundung, Vertraulichkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Annahme der Tagesordnung

Der Vorsitzende eröffnet die 139. Beratung des Ausschusses Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission und begrüßt die Teilnehmenden.
An der Videokonferenz nehmen am ersten Tag 13 und am zweiten Tag
14 Mitglieder teil. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.
Der Vorsitzende verweist auf die bereits per E-Mail zugesandte Interessenerklärung und bittet diese ausgefüllt an das BfArM zurückzusenden, wenn zu Tagesordnungspunkten besondere Interessen bestehen.

Die Tagesordnung (SharePoint-Version 7, Stand 02.11.2021) wird mit folgender Änderung angenommen:
Die Tagesordnungspunkte, in die das Ausschussmitglied involviert ist, das nur am 2. Tag teilnehmen kann, werden am 2. Tag in dessen Anwesenheit besprochen bzw. erneut aufgegriffen.
Tagesordnung und Arbeitspapiere werden über Webex und SharePoint zur Verfügung gestellt.

1.2 Annahme der Niederschrift der 138. Beratung des Ausschusses Analytik
am 6. und 7. Juli 2021
1. Entwurf vom 21.09.2021 43.07-H7436.HAB2-138

Das Protokoll wird mit folgender Korrektur angenommen:
S. 23, Z. 19: „ … Conium-Alkaloiden …“

2 Arzneibuchgremien

2.1 Bericht über die 27. Beratung der DAB-Kommission am 8. Oktober 2021
- schriftliche Information

2.2 Bericht über die 83. Beratung des Ausschusses Herstellungsregeln am
30. September 2021
- mündlich

2.3 Bericht über die 26. Beratung der HMM WP am 27. und 28. Oktober 2021
- mündlich

im Zusammenhang damit:
- Draft Agenda of the 26th meeting PA/PH/Exp. HMM (21) 6

2.4 Bericht über die 26. Beratung der HOM WP am 26. und 27. Oktober 2021

- mündlich

im Zusammenhang damit:
- Draft Agenda of the 26th meeting PA/PH/Exp. HOM (21) 8
- Summary of Decisions (SOD) of the 26th HOM WP meeting PA/PH/Exp. HOM (21) 9

Der Ausschuss nimmt die Berichte unter TOP 2.1 bis 2.4 zur Kenntnis.

3 Europäische Monographien zur nationalen Stellungnahme

3.1 Pharmeuropa 33.1
3.1.1 Ferrum metallicum for homoeopathic preparations (2026)
- DRT-Dokument PA/PH/Exp. HOM/T (21) DRT R1 (139. S.)
- DEC-Document PA/PH/Exp. HOM/T (21) 22 DEC (139. S.)

Die Dokumente dienen der Information.
Der revidierte Monographie-Entwurf wird der Ph.-Eur.-Kommission auf der Sitzung im November 2021 zur Verabschiedung vorgelegt.

3.2 Pharmeuropa 33.2
3.2.1 Bryonia for homoeopathic preparations (2490)
- Answers to comments, rapporteur, Sept. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 39 (139. S.)
- DEC-Doc. after Pharmeuropa, 26.10.2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 24 DEC R2 (139. S.)
- Change in the macroscopic description, EDQM, 26.10.21 H7417.5172 (139. S.)
- Another SST for the limit test, EDQM and answer BfArM, 28.10.21 H7417.5171 (139. S.)

Die o. g. Dokumente dienen der Information.

Der bisherige Systemeignungstest (SST) für die Grenzwertbestimmung auf Cucurbitacine (Angabe der relativen Retention von Osthol bezogen auf Cumarin) wird beibehalten.
Die Suche nach einem anderen SST, wie z. B. der Auflösung zwischen zwei geeigneten Referenzsubstanzen, war erfolglos. Zudem werden die verschiedenen Cucurbitacin-Peaks als Summe bestimmt, so dass keine Notwendigkeit für eine optimale Trennung besteht.

Der Monographie-Entwurf wird der Ph.-Eur.-Kommission auf der Sitzung im November 2021 zur Verabschiedung vorgelegt.

3.2.2 Ephedra for homoeopathic preparations (2710)
- Answers to comments, rapporteur, Sept. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 43 (139. S.)
- DEC-Document after Pharmeuropa PA/PH/Exp. HOM/T (21) 25 DEC (139. S.)

Die o. g. Dokumente dienen der Information.
Der Monographie-Entwurf wird der Ph.-Eur.-Kommission auf der Sitzung im November 2021 zur Verabschiedung vorgelegt.

3.2.3 Hyoscyamus for homoeopathic preparations (2091)
- Answers to comments, rapporteur, Sept. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 42 (139. S.)
- DEC-Document after Pharmeuropa PA/PH/Exp. HOM/T (21) 26 DEC R2 (139. S.)

3.2.4 Mandragora for homoeopathic preparations (2840)
- Answers to comments, rapporteur, Sept. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 40 (139. S.)
- DEC-Document after Pharmeuropa PA/PH/Exp. HOM/T (21) 27 DEC R2 (139. S.)
- Review-Artikel zur botanischen Taxonomie, 18.10.21 H7417.5158 (139. S.)

3.2.5 Stramonium for homoeopathic preparations (2734)
- Answers to comments, rapporteur, Sept. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 41 (139. S.)
- DEC-Document after Pharmeuropa PA/PH/Exp. HOM/T (21) 28 DEC R2 (139. S.)

Die Dokumente unter TOP 3.2.3 bis 3.2.5 dienen der Information.
Das BfArM wird überprüfen, ob die Angaben in den DC-Kästen korrekt sind.
Die Monographie-Entwürfe werden der Ph.-Eur.-Kommission auf der Sitzung im November 2021 zur Verabschiedung vorgelegt.

3.3 Pharmeuropa 33.3 (Deadline 30.09.21 bzw. für NPAs 30.11.2021)
3.3.1 Crocus for hom. preparations (2624) PA/PH/Exp. HOM/T (21) 19 ANP (138. S.)
- Results of TLC and other tests, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 45 (139. S.)
- Samples for optimisation of TLC/HPTLC, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 47 (139. S.)

In der HOM WP hat die französische Delegation den DC-Kasten mit der im Änderungsantrag vorgeschlagenen Korrektur überprüft. Dabei wurden vergleichbare Ergebnisse wie im Ausschuss Analytik erhalten. Die Zone von Naphtholgelb trat jedoch im unteren und nicht im mittleren Drittel der DC-Platte auf. Ursache hierfür war, dass Naphtholgelb S (Sulfatsalz) statt Naphtholgelb R eingesetzt wurde. Die Überprüfung wird daher noch einmal mit dem korrekten Reagenz wiederholt.
Der korrigierte und um den Abschnitt für die Urtinktur ergänzte Entwurf soll möglichst bald der Ph.-Eur.-Kommission zur Verabschiedung vorgelegt werden.
(PMN: Langfristig wird eine DC-Methode mit spezifischen Referenzsubstanzen erarbeitet, die auch für die semi-quantitative Bestimmung geeignet ist. Hierfür wurden zwischenzeitlich die aus dem Ausschuss Analytik und von weiteren Herstellern zur Verfügung gestellten Crocus-Urtinkturen an das Labor weitergeleitet, das die Methode entwickeln wird.)

4 Änderungsanträge für das Europäische Arzneibuch

4.1 Nux vomica for homoeopathic preparations (2514)
- Änderungsantrag Gehaltsspezifikation der Droge, 24.02.21 H7417.5031 (137. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 18.03.21 H7417.5041 (138. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 10.06.21 H7417.5079 (138. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 22.06.21 H7417.5094 (138. S.)
- Gehaltswerte für Droge + Urtinktur, 25.06.21 H7417.5102 (138. S.)
- Minimum content in drug + MT PA/PH/Exp. HOM/T (21) 50 (139. S.)

Aufgrund von Problemen mit der Einhaltung der Spezifikation für die Summe der Gehalte an Brucin und Strychnin in der Droge hat die HOM WP auf der 26. Sitzung dem Änderungsantrag zugestimmt die Spezifikation von mindestens 1,5 % auf 1,3 % abzusenken und folglich bei der Urtinktur die Untergrenze von 0,15 % auf 0,13 % anzupassen.
Diese Änderung sollte der Ph.-Eur.-Kommission auf der Sitzung im November 2021 als „minor revision“ zur Verabschiedung vorgelegt werden.
(PMN: Eine Vorlage vor die Ph.-Eur.-Kommission ist noch nicht erfolgt, da üblicherweise für solche Änderungen zunächst die Zustimmung der nationalen Arzneibuchbehörden einzuholen ist. Aufgrund der geringfügigen Aufweitung der Gehaltsspezifikationen und der vorliegenden Zustimmung der HOM WP wurde zwischenzeitlich entschieden den entsprechend geänderten Monographie-Entwurf in Pharmeuropa zu veröffentlichen.)

5 Europäische Dokumente in Bearbeitung

5.1 Pilotprojekte für die semi-quantitative TLC/HPTLC
5.1.1 [Arnica montana radix for homoeopathic preparations (2488) (V. 1.1.8 + 1.1.10)]
- Identifiz. der Zone zw. Thymol + Anethol (Teil Ia + Ib), 20.03.20 H7417.4823 (134. S.)
- Überpr. semi-quant. HPTLC gem. -4747 (Teil II), 20.03.20 H7417.4826 (134. S.)
- Lab report, D, April 2020 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 8 (135. S.)
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Inhaltsstoffe in A. rhizom/radix (Dissertation M. Berner), 04.01.20 H7417.4975 (137. S.)
- Comment in favour of essential oils method, 03/2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 11 (138. S.)

5.1.2 [Arnica montana ex planta tota for homoeopathic preparations (2580)
(V. 1.1.5; 1.1.7; 1.1.10)]
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 (136. S.)
- Ergänzende Angaben zu HOM/T (20) 22, S. 10, Fig. 10, 23.02.21 H7417.5028korr (137. S.)

5.1.3 Calendula officinalis for homoeopathic preparations (2492) (V. 1.1.3; 1.1.5; 1.1.10)
- Lab report, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 12 R1 (s. auch -5013)
- Lab report, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 15 (138. S.)
- Überprüfung der HPTLC-Methode, 28.06.21 H7417.5106 (138. S.)
- Check of the method, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 52 (139. S.)

Der Rapporteur der Calendula-Monographie gab auf der HOM-WP-Sitzung Rückmeldung zur DC-Methode. Wie bereits vorab auf der 138. Sitzung des Ausschusses Analytik mitgeteilt war die Methode für die verschiedenen Urtinktur-Typen gut reproduzierbar und für Identitätsprüfung und semi-quantitative Bestimmung geeignet (vgl. auch H7417.5106).
Im nächsten Schritt wird der Rapporteur die DC-Methode im Monographie-Entwurf ausformulieren. Dies beinhaltet die Festlegung der auszuwertenden Zonen der Urtinktur-Typen, der Konzentrationsbereiche für die Referenz- und Untersuchungslösungen und der Mindestanforderungen an die Intensitäten der festgelegten Zonen der Urtinktur-Typen, d. h. die Beschreibung des „Test for Minimum Intensity“ (TMI).
Dabei stellte sich in der HOM WP die Frage, ob in den Entwurf auch die semi-quantitative Bestimmung mittels TLC aufgenommen werden soll. Es wurde klargestellt, dass in diesem Fall eine Standardisierung der TLC-Bedingungen erforderlich ist. Die deutsche Delegation wurde gebeten dies im Ausschuss Analytik zu thematisieren und auf der nächsten Sitzung der HOM WP hierzu Rückmeldung zu geben.

Diese Frage diskutiert der Ausschuss Analytik.
Es wird noch einmal bestätigt, dass einige Firmen im Ausschuss ausschließlich die TLC nutzen und deshalb weiterhin benötigen. In dem Zusammenhang wird auf bereits in der Vergangenheit durchgeführte Untersuchungen hingewiesen, die belegen, dass die Dünnschichtchromatogramme (DCs) mittels TLC vergleichbar mit denen mittels HPTLC sind und somit die TLC der HPTLC nicht unterlegen ist.
Weiterhin können bei der TLC, ebenso wie bei der HPTLC, Parameter zur Standardisierung der Bedingungen festgelegt werden.
Auch die Notwendigkeit des Belegs der Gleichwertigkeit der TLC mit der HPTLC im Hinblick auf die Festlegung eines „Test for Minimum Intensity“ (TMI) ist für den Ausschuss nachvollziehbar.
Aus diesem Grund spricht sich der Ausschuss Analytik für die Beibehaltung der TLC bei den semi-quantitativen Pilotprojekten aus.
Das BfArM wird den Rapporteur und die HOM WP hierüber informieren.

Hinsichtlich des Belegs der Gleichwertigkeit der TLC mit der HPTLC soll zunächst für die HPTLC der Konzentrationsbereich für den TMI definiert werden. Hierfür wird die Urtinktur mit den schwächsten, noch sichtbaren Zonen ausgewählt. Dies soll als Basis für die Festlegung des TMI für die TLC dienen.

5.1.4 Matricaria recutita for homoeopathic preparations (Chamomilla, Chamomilla recutita) (2493) (V. 1.1.5; 1.1.10; HAB. V. 21 bzw. Ph. Eur. 1.5.1 (Ganzpflanze))
- HPTLC-Pilotprojekte, 09.10.20 PA/PH/Exp. HOM/T (20) 22 Corr (138. S.)
- Pre-liminary information, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 17 (138. S.)
- Pre-liminary information, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 49 (139. S.)

Das Dokument dient der Information.
In der HOM WP wurde entschieden, die semi-quantitative Bestimmung gemäß der Flavonoid-Methode mit Apigenin-7-O-glucosid durchzuführen.
Die Methode zur Prüfung auf ätherische Öle wurde aufgrund von uneinheitlichen Fingerprints der DCs wieder verworfen.

5.2 Monographien
5.2.1 Neue Monographien
5.2.1.1 Coffea cruda/ Coffea arabica for homoeopathic preparations (3138)
- Ph. F. monograph PA/PH/Exp. HOM/T (21) 30
- GHP monograph PA/PH/Exp. HOM/T (21) 31Add
- Rev. harmonised first draft, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 32 R1 (139. S.)

Auf der Sitzung der HOM WP legte die französische Delegation einen Monographie-Entwurf für Coffea cruda / Coffea arabica vor.
Bei der DC-Methode entschied die HOM WP Strychnin durch die in Coffea enthaltene Chlorogensäure zu ersetzen und diese sowie Coffein als Referenzsubstanzen einzusetzen. Die Auswertung der DCs soll bei 254 nm und 365 nm erfolgen.
Die deutsche Delegation erhielt den Arbeitsauftrag den Monographie-Entwurf zu überprüfen. Sofern möglich wird die französische Delegation die Drogenillustrationen erstellen.
In diesem Fall sind Drogenmuster von Coffea arabica zur Verfügung zu stellen.

Ein Mitglied des Ausschusses Analytik wird den Monographie-Entwurf mit Drogen- und Urtinktur-Mustern (außer der mikroskopischen Identitätsprüfung) überprüfen. Falls keine Drogenmuster über den Ausschuss zur Verfügung stehen, werden diese über den Handel bezogen.

5.2.1.2 Lycopodium clavatum for homoeopathic preparations (2503)
- Ph. F. monograph PA/PH/Exp. HOM/T (21) 33
- GHP monograph PA/PH/Exp. HOM/T (21) 34 CORR
- Harmonised first draft, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 35 R1 (139. S.)
- GC-Chromatogramm + Lit. zu fettsäureh. Inhaltsstoffen, Okt. 2021 H7417.5174 (139. S.)

Die HOM WP sprach sich dafür aus den von der französischen Delegation vorgelegten Monographie-Entwurf zu Lycopodium clavatum als Ausgangspunkt für die Erarbeitung der
Ph.-Eur.-Monographie zugrunde zu legen.
Für die DC-Methode werden als Referenzsubstanzen Ölsäure R und Oleanolsäure R vorgeschlagen. Die Detektion erfolgt mit Anisaldehyd-Reagenz R.
In dem vorgelegten DC tritt in der französischen Urtinktur neben den Zonen auf Höhe von Oleanolsäure und Ölsäure eine weitere gut sichtbare Zone bei einem RF-Wert von 0,25 auf. Die französische Delegation wird anhand der ihr vorliegenden GCs versuchen diese Zone zu identifizieren.
Da in Lycopodium-Sporen nicht-toxische Inhaltsstoffe enthalten sind, ist langfristig eine semi-quantitative Bestimmungsmethode zu erarbeiten. Wenn möglich soll die o. g. DC-Methode hierfür als Basis dienen.
Die deutsche Delegation erhielt den Arbeitsauftrag den Monographie-Entwurf zu überprüfen.

Ein Mitglied des Ausschusses Analytik wird die Überprüfung an Droge (außer der mikroskopischen Identitätsprüfung) und Urtinktur durchführen. Bei der DC-Methode werden neben Ölsäure und Oleanolsäure, wenn möglich, weitere Referenzsubstanzen wie Cholesterol, Sitosterol oder die in H7417.5174 angegebenen Fettsäuren eingesetzt.

5.2.1.3 Phosphorus for homoeopathic preparations (2509)
- Latest draft PA/PH/Exp. HOM/T (16) 10 R2 (138. S.)
- Comments and answers, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 6 R1 (138. S.)
- Bestimmungsmethode und Teilvalidierung ICP-OES, April 2021 H7417.5044 (138. S.)
- Übersetzung (inoffiziell) der Bestimmungsmethode, Mai 2021 H7417.5045 (138. S.)
- Information zur Phosphorlösung für ICP-Methode, 19.05.21 H7417.5069 (138. S.)
- Rückmeldung zur Untersuchungslsg zur ICP-OES, 30.06.2021 H7417.5116 (138. S.)
- Correspondence regarding ICP method, Sept. 2021 PA/PH/Exp.HOM/T (21) 38 (139. S.)

In der HOM WP gab das BfArM Rückmeldung, dass der Ausschuss Analytik sich dafür ausgesprochen hatte Phosphor weiterhin nach der photometrischen HAB-Methode zu bestimmen und nicht durch die ICP-OES zu ersetzen.
Die HOM WP diskutierte das Für und Wider der beiden Methoden sehr umfänglich.
Letztendlich wurde entschieden, die photometrische Gehaltsbestimmung beizubehalten und die ICP-OES als Alternativmethode aufzunehmen, sofern die Gleichwertigkeit mit der photometrischen Methode nachgewiesen wird.
Dies wird zurzeit noch überprüft. Dabei soll, wenn möglich, für beide Methoden die in der HAB-Monographie unter Prüfung auf Reinheit beschriebene Prüflösung als Untersuchungslösung eingesetzt werden (im Ph.-Eur.-Entwurf „Solution S“).

5.2.2 Monographien in Überarbeitung
5.2.2.1 Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144)
Prüfung auf Calcium gemäß 2.3.1a:
- Replacement of CHCl3 by CH2Cl2, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 48 (139. S.)

Die HOM WP hat dem Austausch von Chloroform durch Dichlormethan bei der Identitätsprüfung auf Calcium gemäß 2.3.1a zugestimmt. Mit dieser Änderung wird die Monographie in Pharmeuropa angehört.

5.2.2.2 Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146)
Modifizierte Prüfung auf Acetat gemäß 2.3.1a mittels pH-Wert-Messung der freigesetzten Essigsäure mittels Indikatorpapier:
- Rückmeldung, 19.04.21 H7417.5042 (138. S.)
- Rückmeldung, 30.04.21 H7417.5043 (138. S.)
- Rückmeldung, 01.06.21 H7417.5073 (138. S.)
- Rückmeldung, 14.06.21 H7417.5081 (138. S.)
- Rückmeldung, 15.06.21 H7417.5085 (138. S.)
- Überprüfung, 07 bis 10/2021 H7417.5155 (139. S.)
- New proposal, acetate identification, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 46 (139. S.)

Der im Ausschuss Analytik erarbeitete Vorschlag den Acetat-Test mittels pH-Messung mit Phosphorsäure 85 % und entweder einem mehrfach segmentieren pH-Teststreifen oder blauem Lackmuspapier durchzuführen, wird von der französischen Delegation überprüft.
Bei Bestätigung des Ergebnisses wird die Monographie mit dieser Änderung in Pharmeuropa zur Kommentierung veröffentlicht.

5.3 Allgemeine Dokumente
5.3.1 ICH Q3D Guideline on elemental impurities
- Data, March 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 14
- Background information, May 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 21

Liegen zwischenzeitlich weitere Schwermetalldaten zusätzlich zu den 2018 eingereichten Werten (s. auch PA/PH/Exp. HOM/T (18) 18) für die Substanzen der u. g. Ph. Eur. Monographien vor?

- Cuprum metallicum for homoeopathic preparations (1610): Fe, Pb, Zn
- Cadmium sulfuricum for homoeopathic preparations (2143): As, Zn
- Calcium iodatum for homoeopathic preparations (2144): Fe
- Cuprum aceticum for homoeopathic preparations (2146): Fe, Ni
- Ferrum metallicum for homoeopathic preparations (2026): As, Cu, Pb
- Kalium bichromicum for homoeopathic preparations (2501): Ca
- Magnesium phosphoricum for homoeopathic preparations (2505): As, Mg, Fe
- Sulfur for homoeopathic preparations (2515): As
- Selenium for homoeopathic preparations (2844): Fe
- Schwermetalldaten, 25.10.21 H7417.5169 (139. S.)
- Additional data, Oct. 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (18) 18 Add R1 (139. S.)

Die aktuell zugesandten Schwermetalldaten von mehreren Firmen aus dem Ausschuss Analytik wurden an die HOM WP weitergeleitet.
Zurzeit liegt noch keine ausreichende Anzahl von Daten für die Festlegung von Grenzwerten in den o. g. Monographien vor. Die HOM WP wird versuchen weitere Daten mit den aktuell üblichen Methoden zu beschaffen.

5.3.2 Guide for the elaboration of monographs on homoeopathic preparations
- Neueste Version nach 25. HOM WP Sitzung PA/PH/Exp. HOM/T (21) 2 R4
- Kommentare, Mai 2021 H7417.5048 (138. S.)
- Kommentare, 01.06.21 H7417.5076 (138. S.)
- Kommentar, 07.06.21 H7417.5077 (138. S.)
- Aktuellste Version, Juli 2021 PA/PH/Exp. HOM/T (21) 2 R5 (139. S.)
- Statement German Committee Analytics + answer EDQM, Oct. 2021
H7417.5173 (139. S.)

Das Statement des Ausschusses Analytik für die ausschließliche Durchführung von Methode 2.2.27 bei der Identitätsprüfung mittels TLC und HPTLC wurde an das EDQM und die HOM WP weitergeleitet.
Auf der HOM-WP-Sitzung stimmten das EDQM und die HOM WP zu, die Formulierung im „Guide for the elaboration of monographs on homoeopathic preparations“ diesbezüglich zu ändern.
Hinsichtlich der semi-quantitativen Pilotprojekte für nicht-toxische Stoffe wird in den Guide aufgenommen, dass die halbquantitative Bestimmung zum Beispiel auf Basis von Methode 2.8.25 durchgeführt werden kann.
Der Guide soll mit den auf der 26. Sitzung der HOM WP besprochenen Änderungen der
Ph.-Eur.-Kommission im November 2021 zur Verabschiedung vorgelegt werden.
[PMN: Der Guide konnte noch nicht verabschiedet werden, da im Vorfeld der Sitzung die Frage zur korrekten Verwendung der Begriffe „adulteration“ und „falsification“ im Guide aufgeworfen wurde. Demnach ist durch die HOM WP insbesondere zu klären, ob „adulteration“ sowohl eine „intentional adulteration“ als auch eine „incidential adulteration“ umfasst.]

6 Neue Monographien für das HAB

6.1 Arbeitsplan für neue Monographien des HAB
- Arbeitsplan für neue Stoffmonographien des HAB (Stand März 2020)
H7417.4773ergz_neu (134. S.)
- Info über die zur Verfügung gestellten Proben mündlich
- Aktualisierter Arbeitsplan (Stand 21.10.20) H7417.4908 (136. S.)
- Aktualisierter Arbeitsplan, 10.02.21 H7417.5005 (137. S.)
- excel-Datei, 01.03.21
- Info zur Streichung von Stoffen vom Arbeitsplan, 29.10.21 H7417.5185 (139. S.)

Aufgrund von Problemen bei der Beschaffung von ausreichenden Chargen schlagen die Verbände die Streichung der folgenden Stoffmonographien vom Arbeitsplan vor:
1. Myrica cerifera
2. Gaultheria procumbens
3. Pimpinella alba
4. Piper methysticum
5. Angelica archangelica
6. Fel tauri depuratum

Sie beabsichtigen, diese Stoffe durch 6 neue zu ersetzen und werden hierfür einen Antrag vor der Sitzung der HAB-Kommission im Januar stellen.

6.2 Konsolidierte Monographie-Entwürfe in Überprüfung
- Codierungsliste der Proben für neue Stoffmonographien, Okt. 2020 H7417.4927 (136. S.)
- Chargendaten untersuchte Proben + weitere Chargen, 23.02.2021 H7417.5023korr (137. S.)

6.2.1 Equisetum arvense
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4777 (aus 23. HAB-KOM)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 13.10.20 H7417.4904 (136. S.)
- Überprüfung DC-Methode gemäß -4777 bzw. -4861, 28.10.20 H7417.4926 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4970 (137. S.)
- Bestimmungsschlüssel zu Equisetum, 19.02.21 H7417.5022 (137. S.)
- Reinheitsprüfung auf E. palustre, 19.01.21 H7417.4980 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 09.02.21 H7417.5000 (137. S.)
- Rückmeldung zum überarbeiteten Entwurf, 17.02.21 H7417.5015 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 01.06.21 H7417.5070 (138. S.)
- Reinheitsprüfung auf E. palustre (DC + HPLC), 02.07.21 H7417.5121 (138. S.)
- Reinheitsprüfung auf E. palustre (DC), 01.10.21 H7417.5148 (139. S.)
- Überarb. Monographie-Entwurf, Stand 16.11.21 H7417.5187 (139. S.)1

Die in der Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ (1825) beschriebene dünnschichtchromatographische Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre wurde von einem zweiten Labor mit Equisetum-arvense-Urtinkturen überprüft. Dieses bestätigt, dass eine Unterscheidung zwischen Equisetum arvense und Equisetum palustre möglich ist. Untermischungen von Equisetum palustre können damit jedoch nicht erkannt werden.

Der Ausschuss beschließt in Analogie zur Ph. Eur. die Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre in die Monographie für das HAB aufzunehmen.
Dabei ist zu beachten, dass die in der Ph.-Eur.-Monographie unter Reinheitsprüfung beschriebene Auftragemenge von 5 µl von Equisetum palustre HRS nicht ohne Weiteres erhöht werden kann, da damit ein höherer Anteil einer Verunreinigung mit Equisetum palustre akzeptiert werden würde.
Der aktuell überarbeitete Entwurf wird im Ausschuss überprüft und danach im Bundesanzeiger angehört.
PMN: Die Entscheidung über die Aufnahme der Reinheitsprüfung auf Equisetum palustre mittels DC-Methode gemäß Ph.-Eur.-Monographie „Schachtelhalmkraut“ soll nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden auf der 140. Sitzung noch einmal überdacht werden. Hintergrund hierfür ist, dass eine Unterscheidung der Urtinkturen von E. arvense und E. palustre möglich ist, jedoch Verunreinigungen nicht (immer) eindeutig erkennbar sind (s. auch Dokumente -5121 und -5148).

6.2.2 [Juglans regia (Juglans)]
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4787 (aus 23. HAB-KOM)
- Validierung für Juglon-Bestimmung, 09.04.20 H7417.4830 (135. S.)
- Information + Validierung zur Juglon-Bestimmung, 01.05.20 H7417.4832 (135. S.)
- Validierung für Juglon-Bestimmung, 29.06.20 H7417.4868 (135. S.)
- Rückmeldung zur Bestimmungsmethode + Vergleich mit weiteren Methoden, 29.06.20 H7417.4869 (135. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 20.07.20 H7417.4879 (136. S.)
- DC-Bericht (TLC/HPTLC), 30.10.20 H7417.4928 (136. S.)
- Spikingversuche mit Juglon, 16.09.20 H7417.4898 (136. S.)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung, 17.12.20 H7417.4973 (137. S.)
- Kommentar zum Änderungsvorschlag, 19.02.21 H7417.4973a (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 08.02.21 H7417.4998 (137. S.)
- Bericht zur Identifizierung des Nebenpeaks bei der Juglon-Bestimmung, 18.02.21 H7417.5019(137. S.)
- Hintergrund für die Angabe „subsp. regia“, 04.03.21 H7417.5049 (138. S.)
- Rückmeldung zur Durchführung der Detektion, 15.03.21 H7417.5050 (138. S.)
- Rückmeldung zur Durchführung der Detektion, 01.07.21 H7417.5117 (138. S.)
- Identifiz. der Nebenpeaks bei der Juglon-Bestimmung, 23,06.21 H7417.5098 (138. S.)

6.3 Konsolidierte Monographie-Entwürfe der Verbände
6.3.1 Araneus diadematus (Aranea diadema)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4781 (aus 23. HAB-KOM)
- verfügbare Chargen, 19.02.21 bzw. 26.02.21 H7417.5024 (137. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 05.07.21 H7417.5122 (138. S.)
- Information, verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5181 (139. S.)

Laut Information der Verbände ist es zwischenzeitlich gelungen weitere Chargen Ausgangsmaterial über einen Lieferanten und über die Anzucht der Spinnen zu beschaffen. Aus diesem Ausgangsmaterial sollen 8 neue Urtinkturen hergestellt werden, so dass zusammen mit den 4 bereits vorliegenden Urtinkturen insgesamt 12 Chargen für die Überprüfung im Ausschuss zur Verfügung stehen werden.
Nach Abschluss der Urtinktur-Herstellung wird im Ausschuss festgelegt, welche beiden Labore den Monographie-Entwurf überprüfen. Die Verbände werden entsprechend informiert.

Ein Hersteller aus dem Ausschuss, der an der Herstellung der neuen Urtinkturen beteiligt ist, wird im Zusammenhang mit der Freigabe seiner Urtinkturen bereits vorab eine Überprüfung des konsolidierten Entwurfs vornehmen und dabei auch die frisch hergestellte Urtinktur einer anderen Firma mit untersuchen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Chargendaten werden dem Ausschuss Analytik zur Verfügung gestellt.

6.3.2 Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 27.08.20 H7417.4882 (136. S.)
- Chargendaten zu Droge + Urtinktur, 21.01.21 H7417.4984 (137. S.)
- Chargendaten zu Droge + Urtinktur, 04.01.21 H7417.4985 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf inkl. Chargendaten + DC, 23.02.21 H7417.5025 (137. S.)
- Gehaltsbestimmung der Droge inkl. Validierung, 28.06.21 H7417.5105 (138. S.)
- Information zum Stand der Untersuchungen, 15.10.21 H7417.5156 (139. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5177 (139. S.)

Die Gehaltsbestimmung an der Droge gemäß Methode H7417.5105 (u. a. Erhitzen der Droge mit Ethanol 70 % V/V unter Rückfluss) ist mit Dichlormethan anstelle von Chloroform wiederholt worden. Dabei ergab sich im Vergleich zu Chloroform ein geringerer Gehalt. Zudem war die Schwankung der Gehalte weiterhin relativ hoch.
Bei Wiederholung der Bestimmung durch ein zweites Labor bestanden Probleme mit der Phasentrennung.
Der Ausschuss beschließt die Gehaltsbestimmung noch einmal gemäß der DAC-Monographie „Quebrachorinde“ zu wiederholen. Dabei ist insbesondere die Einhaltung des pH-Werts (Citrat-Pufferlösung pH 4,15) vor Zusatz von Eriochromschwarz T R zu beachten.

6.3.3 Ferula moschata (Sumbulus moschatus)
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4782 (aus 23. HAB-KOM)
- Aktualisierter Entwurf, 21.02.20 H7417.4806 (134. S.)
- Information und Chargendaten, 05.07.21 H7417.5153 (138. S.)
- Information, verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5182 (139. S.)

Laut Schreiben der Verbände gibt es große Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Droge. Weiterhin ist die Droge mit ca. 400 Euro / kg recht teuer und es besteht das Problem von Verfälschungen mit Dorema ammoniacum. Zurzeit können lediglich 3 Urtinkturen zusammen mit retrospektiven Chargendaten zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der zu geringen Chargenanzahl ist aus Sicht des Ausschusses zurzeit keine Überprüfung möglich.

Ein Hersteller weist darauf hin, dass es weitere Chargen gibt, die in der Tabelle H7417.5182 nicht aufgeführt sind. Mit diesen ist firmenintern eine Überprüfung des konsolidierten Entwurfs inklusive der DC-Reinheitsprüfung auf Dorema ammoniacum durchgeführt worden. Auffällig war dabei, dass die ermittelten Trockenrückstände unter dem im konsolidierten Monographie-Entwurf geforderten Wert von mindestens 1,4 % lagen. Es ist derzeit nicht klar, ob bei anderen Herstellern auch Chargen mit vergleichbar niedrigen Trockenrückständen vorliegen, die nicht den Verbänden gemeldet wurden.
Das BfArM wird zur Klärung dieser Frage die Verbände kontaktieren.


6.3.4 Ferrum iodatum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 23.02.21 H7417.5029 (137. S.)
- Chargendaten, 25.02.21 H7417.5035 (137. S.)
- Herstellung und Prüfung von Ferrum iodatum, 28.06.21 H7417.5107erg (138. S.)
- Überprüfung des Monographie-Entwurfs, 29.06.21 H7417.5111 (138. S.)
- Überprüfung des Monographie-Entwurfs, 21.06.21 H7417.5109 (138. S.)
- Chargendaten für Substanz + Trit. D2, 26.10.21 H7417.5166 (139. S.)
- Überprüfung des Monographie-Entwurfs, 28.10.21 H7417.5170 (139. S.)
- Überprüfung des Monographie-Entwurfs, 29.10.21 H7417.5186 (139. S.)
- Zusatzinformation zur Herstellung, 29.10.21 H7417.5184 (139. S.)
- Vervollständigte Berichte inkl. Wasserwerten, 18.11.21 H7417.5186 (139. S.)1

Wie auf der letzten Sitzung vereinbart, sind noch einmal je zwei neue Chargen Substanz und Trit. D2 von beiden Herstellern gemäß des konsolidierten Monographie-Entwurfs H7417.5029 hergestellt worden (mit 10 statt 8 Teilen Jod).
Die Überprüfung in zwei Laboren aus dem Ausschuss Analytik ergab, dass alle 4 Proben der Substanz die Spezifikationen erfüllten. Bei der Trit. D2 lagen jedoch bei einem Labor die Gehalte bei beiden Proben des eines Herstellers zu hoch; die des anderen Herstellers waren in einer Probe zu niedrig und in der anderen zu hoch.
Bei der Überprüfung der Proben der Trit. D2 des zweiten Herstellers ist weiterhin aufgefallen, dass diese bereits bei Probeneingang direkt nach dem Öffnen der gut abgedichteten Braunglasflaschen gelbbraun waren und nicht hellgelb wie im Entwurf beschrieben.
Es stellt sich die Frage, ob die Herstellung der Trit. D2 korrekt durchgeführt wurde und erst im Laufe der Zeit Oxidationsvorgänge, wie z. B. die Bildung von Jod, stattgefunden haben.
(PMN: Laut Rücksprache mit dem Hersteller gab es bei der Herstellung der Trit. D2 keine Auffälligkeiten. Die Substanz ließ sich gut verreiben und war homogen. Auch die Gehaltsbestimmung war problemlos möglich. Beim Versand der Proben waren diese von leicht gelber Farbe. Bei Kontakt mit Luft bzw. Licht verfärbt sich die Trit. D2. Auch Rückstellmuster der Verreibung wurden jeden Tag etwas dunkler bis sie nach einigen Tagen eine dunkelorange bzw. braune Farbe annahmen).

Hinsichtlich der Frage, ob das Herstellungsverfahren bei dem Hersteller, der bei der ersten Herstellung der Proben 8 statt 10 Teile Jod eingesetzt hatte, immer auf die gleiche Weise erfolgt ist und dem im konsolidierten Entwurf beschriebenen Herstellungsverfahren entspricht, wird in Dokument H7417.5184 eine Erläuterung der Verbände vorgelegt, die in Abstimmung mit dem Hersteller erstellt wurde.
Demnach sind beide Verfahren als identisch anzusehen.
Die o. g. Aussagen werden noch einmal auf Richtigkeit überprüft.
Wenn dies bestätigt wird, erfolgt die Festlegung der Spezifikationen für Substanz und Trit. D2.

Weiterhin stellte sich heraus, dass Ferrum iodatum auch bei einem weiteren Hersteller aus dem Ausschuss Analytik im Programm ist. Dieser wird Rückmeldung geben, auf welche Weise seine Substanz hergestellt wird.

Um eine größere Datenbasis für die Festlegung der Spezifikationen zu erhalten, reichen die Hersteller, die Ferrum iodatum im Programm haben, sofern vorhanden, retrospektive Daten für die Substanz und die Trit. D2 ein.

6.3.5 Ferrum picrinicum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4783 (aus 23. HAB-KOM)
- Information, verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5183 (139. S.)

Laut Schreiben der Verbände ist die Substanz, die der tiefst herstellbaren Zubereitung Dil. D2 entspricht, nur begrenzt haltbar, so dass diese schnellstmöglich zu höheren Potenzen verarbeitet wird. Als Haltbarkeit werden 3 Monate angegeben. Die an der Ausarbeitung des konsolidierten Entwurfs beteiligten Firmen sind bereit aus denselben Ausgangssubstanzen (Pikrinsäure, Calciumcarbonat und Eisen(II)-sulfat-Heptahydrat) zwei tiefst herstellbare Zubereitungen herzustellen.

Eine Überprüfung im Ausschuss Analytik wird aufgrund der geringen Anzahl an verfügbaren Chargen und der Instabilität der Substanz bzw. Dil. D2 zunächst zurückgestellt.
Bei den Verbänden wird nachgefragt, ob ggf. weitere Chargen (möglichst mindestens 5) zur Verfügung gestellt werden können.

6.3.6 Natrium bromatum
Konsolidierter Monographie-Entwurf H7417.4778 (aus 23. HAB-KOM)
- Chargendaten, 05.07.21 H7417.5123korr (138. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5178 (139. S.)

Die Überprüfung an der Dil. D1 ist ausreichend, da die Substanz in der Ph. Eur. monographiert ist.
In der aktualisierten Tabelle der Verbände wird bei den verfügbaren Chargen eine Charge
Dil. D1 angegeben. Weiterhin kann laut den Verbänden zusätzliche Substanz für die Herstellung der Dil. D1 bezogen werden.

Aus Sicht des Ausschusses sollten insgesamt mindestens 5 Chargen zur Verfügung stehen.
Dies wird als ausreichend angesehen, da eine größere Anzahl an retrospektiven Daten vorliegt, die für die Festlegung der Spezifikationen mit einbezogen werden kann.
Dies wird den Verbänden mitgeteilt.

6.3.7 Palladium metallicum
- Konsolidierter Monographie-Entwurf, 10.02.21 H7417.5006 (137. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 05.07.21 H7417.5125korr (138. S.)
- Chargendaten + E-Mail, 21.09.21 H7417.5144 (139. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5180 (139. S.)
- Rückmeldung zu verfügbaren Chargen und Daten, 12.11.2021 H7417.5188 (139. S.)1

Laut Schreiben der Verbände kann zusätzlich Substanz für die Herstellung der Trit. D1 zur Verfügung gestellt werden. Laut der beigefügten Tabelle in H7417.5180 können
4 Substanzchargen von zwei verschiedenen Herstellern und eine Charge Trit. D1 zur Verfügung gestellt werden.
Der Hersteller der Substanzcharge WE 000245 informiert den Ausschuss Analytik darüber, dass diese Charge aufgebraucht ist und nicht mehr für Ringversuche zur Verfügung steht.
Weiterhin ist ihm aufgefallen, dass die Gehaltsangabe in H7417.5180 für diese Charge
„100,4 %“ (statt „100,2 %“) lauten muss.
Ein anderer Hersteller aus dem Ausschuss wird die Angaben zu seinen Chargen noch überprüfen und dem BfArM hierzu Rückmeldung geben.
(PMN: Laut Rückmeldung können folgende Chargen zur Verfügung gestellt werden:
− Für die Substanz: die zwei Chargen 517242 und 625446
(Dabei handelt es sich um zerkleinertes Material aus den Alt-Chargen 467160 und 616348 mit einer Menge von 14,8 g und 28,2 g.)
− Für die Trit. D1: die Charge 577181 (Menge 159 g, aus der Substanzcharge 565243)
Weiterhin ist aufgefallen, dass in der Tabelle die Angaben zur Substanzcharge 565243 bezüglich des Freigabe- / Herstellungsdatums und des Lieferanten auf der 1. Seite nicht korrekt sind. Die Charge wird auf der 2. Seite nochmals aufgeführt. Dort sind die Angaben richtig.)
Ein Ausschussmitglied erklärt sich bereit, die Überprüfung des Entwurfs mit Substanz und Trituration D1 durchzuführen.
[PMN: Da zurzeit lediglich 2 Chargen Substanz und eine Charge Trit. D1 vorliegen, wird das BfArM bei den Verbänden nachfragen, ob weitere Chargen Substanz und Trit. D1 zur Verfügung gestellt werden können.
Für die Überprüfung von Identität und Gehalt (Einfachbestimmung) werden von der Substanz mindestens 0,3 g und von der Trit. D1 mindestens 5,5 g benötigt.]

6.3.8 Terebinthinae aetherolum rectificatum (Oleum terebinthinae rectificatum)
- Aktualisierter Entwurf, 06.02.20 H7417.4801 (134. S.)
- Verfügbare Chargen und Chargendaten, 29.10.21 H7417.5179 (139. S.)

Eine Überprüfung der Dil. D1 ist ausreichend, da die Substanz in der Ph. Eur. monographiert ist.
Laut der Tabelle der Verbände zu den verfügbaren Chargen können insgesamt 7 Chargen von 3 verschiedenen Herstellern zur Verfügung gestellt werden.
(PMN: Laut den retrospektiven Chargendaten ist der Stoff bei weiteren Firmen im Programm. Das BfArM wird daher bei den Verbänden nachfragen, ob noch weitere Chargen der Dil. D1 zur Verfügung gestellt werden können.)

Der konsolidierte Entwurf für die Dil. D1 wird durch zwei Ausschussmitglieder überprüft.
Bisher sind dem BfArM bereits 3 Chargen Dil. D1 eines Herstellers zugesandt worden.
Das BfArM bittet die Verbände um Zusendung weiterer Proben (von mindestens 2 x 10 ml bzw. möglichst 2 x 20 ml).
Die Proben werden den beiden Ausschussmitgliedern über das BfArM zur Verfügung gestellt.

7 Vorschläge zu bestehenden Monographien des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs

7.1 Allgemeines
7.1.1 Vorschlag zur Vorgehensweise bei Nichteinhaltung der Kriterien der Systemeignung gemäß Ph. Eur. 2.2.46, 30.06.21 H7417.5129 (139. S.)

Ein Ausschussmitglied stellt den Antrag, wenn die Anforderungen von Ph. Eur. 2.2.46 an den Systemeignungstest (SST) nicht eingehalten werden können, die abweichenden Parameter in die Monographie aufzunehmen.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus dies anhand von konkreten Beispielen auf der nächsten Sitzung zu diskutieren.

Weiterhin sollen zukünftig bei der Erarbeitung und Revision von HAB-Monographien, wenn möglich, Angaben zum SST gemäß Ph. Eur. 2.2.46 in die jeweilige Monographie aufgenommen werden (PMN: Zu beachten ist, dass das Kapitel zwischenzeitlich im Rahmen der Harmonisierung der Arzneibücher überarbeitet worden ist).

7.1.2 Einigung auf die Grundlage für die botanische Nomenklatur
- E-Mail, 01.10.21 H7417.5149 (139. S.)
- Erläuterungen, 22.10.21 H7417.5163 (139. S.)

Der Ausschuss Analytik hatte sich vor einiger Zeit darauf geeinigt für die taxonomische Bezeichnung der Pflanzennamen im HAB die Datenbank World Flora Online zugrunde zu legen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung des überarbeiteten Monographie-Entwurfs „Baptisia tinctoria“ ist aufgefallen, dass dort die Pflanzenbezeichnung gemäß der online-Datenbank Plants of the World vorgenommen wurde. Es ist daher grundsätzlich zu klären, welche Datenbank als Grundlage dienen soll.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus zukünftig der Vorgehensweise des EDQM zu folgen und die wissenschaftlichen Pflanzennamen im HAB nach dem Kew Index und seinen Ergänzungen zu benennen.

7.2 Monographien
7.2.1 Aethusa cynapium (Aethusa)
- HAB-Monographie
- Änderungsantrag zur relativen Dichte, 08.06.21 H7417.5075 (138. S.)
- Rel. Dichte und Trockenrückstand, 19.07.21 H7417.5130 (139. S.)
- Chargendaten, 30.09.21 H7417.5147 (139. S.)
- Angaben zur HPTLC + Vorschlag für DC-Kasten, 30.08.21 H7417.5140 (139. S.)

Aufgrund von Problemen bei der Einhaltung der Spezifikation für die relative Dichte haben die weiteren Hersteller Chargendaten für Urtinkturen von Aethusa cynapium vorgelegt.
Auf Basis der vorgelegten Werte beschließt der Ausschuss die Spezifikationen wie folgt zu ändern:
− Relative Dichte: 0,900–0,920 (HAB: 0,905–0,925)
− Trockenrückstand: 1,6–3,5 % (HAB: 1,6–2,9 %)

Die DC-Methode wurde unter TLC- und HPTLC-Bedingungen überprüft und ein Vorschlag für den DC-Kasten vorgelegt.
Für die Abstimmung des DC-Kastens werden die anderen Hersteller bis zur nächsten Sitzung ihre Dünnschichtchromatogramme für Aethusa-Urtinkturen vorlegen.

7.2.2 Anemone pulsatilla (Pulsatilla vulgaris), Clematis recta, (Clematis),
Pulsatilla pratensis (Pulsatilla), Ranunculus bulbosus
- Änderungsantrag: Ersatz „assay“ durch „limit test“, 31.08.21 H7417.5142 (139. S.)

Ein Ausschussmitglied beantragt für die o. g. Stoffmonographien den Ersatz der Gehaltsbestimmung auf Protoanemonin durch eine Grenzwertprüfung mit Obergrenze analog zur Vorgehensweise in homöopathischen Ph.-Eur.-Monographien mit instabilen toxischen Inhaltsstoffen. Hierzu werden Gehaltsdaten für die Urtinkturen von Anemone pulsatilla, Clematis recta, Pulsatilla pratensis und Ranunculus bulbosus vorgelegt, die einen Abbau von Protoanemonin zeigen sowie eine Literaturstelle zur Instabilität von Protoanemonin.

Im Ausschuss stellt sich grundsätzlich die Frage, ob vor einer entsprechenden Änderung zunächst der Begriff „Instabilität“ zu definieren ist, Literaturbelege zur Instabilität vorzulegen sind oder dies vom Einzelfall abhängig sein sollte, z. B. bei Stoffen mit kurzer Haltbarkeit und einem nur geringen zu erwartenden Gehalt.
Um eine breitere Datenbasis zu erhalten, werden alle Hersteller aus dem Ausschuss, welche die o. g. Stoffe im Programm haben, ihre Stabilitätsdaten an das BfArM senden.

Eine Konsequenz des Wegfalls der Gehaltsuntergrenze ist, dass diese Inhaltsstoffe nicht mehr vorhanden sein müssen. Dies ist dann problematisch, wenn diese Substanzen ein Qualitätskriterium darstellen. In diesem Fall sollte über eine spezifische Identitätsprüfung gewährleistet sein, dass die Inhaltsstoffe enthalten sind.
Weiterhin wird klargestellt, dass Stoffe, die in der Urtinktur instabil sind, in der Droge meist stabil sind, da die Instabilität in der Regel erst auftritt, wenn die Substanz gelöst ist.

7.2.3 Baptisia tinctoria (Baptisia)
- Änderungsvorschlag Pflanzenbeschreibung + Name, 07.05.21 H7417.5054 (138. S.)
- Überarbeiteter Monographie-Entwurf, Stand 17.08.2021 H7417.5190 (139. S.)1
- Rel. Dichte, 30.07.21 H7417.5131 (139. S.)
- Rückmeldung zum Entwurf, 17.08.21 H7417.5133 (139. S.)
- Chargendaten, 20.08.21 H7417.5134 (139. S.)
- Änderungsantrag, 31.08.21 H7417.5135 (139. S.)
- Rückmeldung zum Entwurf, 15.09.21 H7417.5136 (139. S.)
- Rückmeldung zum Entwurf, 27.09.21 H7417.5137 (139. S.)
- Rückmeldung zum Entwurf, 28.09.21 H7417.5138 (139. S.)
- S. auch E-Mail vom 01.10.21 unter TOP 7.1.2 H7417.5149 (139. S.)
- Rückmeldung zum Entwurf + Chargendaten, 02.11.21 H7417.5139korr (139. S.) 1

Aufgrund der im Nachgang der Sitzung festgestellten Probleme mit der Einhaltung der Gehaltsspezifikation und der relative Dichte konnte die überarbeitete Monographie noch nicht im Bundesanzeiger angehört werden.
Der Ausschuss einigt sich darauf den Monographie-Entwurf H7417.5190 wie folgt zu ändern:
− Gehaltsspezifikation: 0,007−0,035 % Chinolizidinalkaloide, berechnet als (−)-Spartein (vorher: 0,007−0,025 %)
− DC-Methode: Änderung bei der Detektion auf „behandelt“
− Relative Dichte: 0,905−0,935 (vorher: 0,907−0,927)
− Änderung bei der Durchführung der Gehaltsbestimmung: „2,50 g Urtinktur werden unter vermindertem Druck fast zur Trockne eingeengt.“

Der Ausschuss wird den Entwurf bis zur nächsten Sitzung überprüfen.

7.2.4 Citrullus colocynthis (Colocynthis), Luffa operculata
- Änderungsantrag: Ersatz „assay“ durch „limit test“, 20.10.21 H7417.5162 (139. S.)

Ebenso wie bei den Monographien für Protoanemonin-haltige Stoffe (s. auch TOP 7.2.2) wurde beantragt, die Gehaltsbestimmung auf Cucurbitacine durch eine Grenzwertbestimmung zu ersetzen. Ein Ausschussmitglied hat Stabilitätsdaten für beide Urtinkturen vorgelegt.
Dabei wurde in Urtinkturen von Luffa operculata innerhalb von 5 Jahren ein Abbau von mehr als 50 % bzw. innerhalb von 2 Jahren von ca. 30 % festgestellt.
Bei Citrullus colocynthis waren dies nach 5 Jahren ca. 36 % bzw. 38 %.
Vor der Entscheidung über eine entsprechende Änderung werden zunächst die Stabilitätsdaten von Allen, die die Stoffe im Programm haben, zur Verfügung gestellt.

7.2.5 Cadmium sulfuricum
- Inkonsistenz Gehaltsspezifikationen in HAB + Ph. Eur., 30.09.21 H7417.5145 (139. S.)

Einem Ausschussmitglied ist aufgefallen, dass eine Inkonsistenz zwischen den Gehaltsspezifikationen nach Ph. Eur. für das Ausgangsmaterial und nach HAB für die Dil. D1 bzw. die Trit. D1 besteht:
Beim Ausgangsmaterial wird der Gehalt auf die wasserfreie Substanz bezogen und bei den Arzneiformen auf das Kristallwasser-haltige Ausgangsmaterial.
Zudem wird der Wassergehalt der eingesetzten Substanz in der HAB-Monographie nicht berücksichtigt.
Es wird vorgeschlagen bei Bezug auf die wasserfreie Substanz analog wie in der Ph. Eur. die Gehaltsspezifikation für die Dil. D1 bzw. Trit. D1 wie folgt zu ändern:
„Die Lösung D1 bzw. die 1. Dezimalverreibung enthält mindestens 7,4 und höchstens 9,0 Prozent CdSO4.“
Dies entspricht bezogen auf die kristallwasserhaltige Substanz einer Gehaltsspanne von mindestens 9,1 und höchstens 11,1 % CdSO4 x 8/3 H2O.
Die HAB-Monographie wird entsprechend geändert und mit dieser Änderung im Bundesanzeiger angehört.

7.2.6 Conium maculatum (Conium)
- HAB-Monographie
- Überarbeitung der DC-Methode, 20.06.17 H7417.4142 (126. S.)
- Chargendaten + DC nach HAB, 20.02.18 H7417.4322 (128. S.)
- Überarbeitung der DC-Methode, 07.03.18 H7417.4349 (128. S.)
- Chargendaten, 28.06.18 H7417.4385 (130. S.)
- DC-Bericht, 13.02.19 H7417.4607 (131. S.)
- Präsentation zur Überarbeitung der DC-Methode, 03.07.19 H7417.4680 (132. S.)
- Vorschlag für Identitätsprüfung mittels DC, 23.07.19 H7417.4690 (133. S.)
- Recherche zum Auftrag von Coniin bei der DC-Methode, 18.09.19 H7417.4687 (133. S.)
- Zwischenbericht der DC-Untersuchung, 05.11.19 H7417.4751 (133. S.)
- Daten für Urtinktur-Charge 19-F02150, 07.01.20 H7417.4800 (135. S.)
- DC-Bericht, 09.03.20 H7417.4817 (135. S.)
- DC-Bericht, 25.02.20 H7417.4819 (135. S.)
- Fotodoku zur Pflanze, AZ + DC UT-Charge 623944, 30.10.20 H7417.4932 korr (136. S.)
- MS-Untersuchung der beiden Kieselgel-Fraktionen, 18.11.20 H7417.4964 (137. S.)
- Daten der Urtinktur für die DC-Methode, 09.03.21 H7417.5055 (138. S.)
- DC-Überprüfung an weiteren Chargen, 25.03.21 H7417.5056 (138. S.)
- Änderungsantrag zur Grenzwertbestimmung, 27.04.21 H7417.5057 (138. S.)
- Stabilitätsdaten, 01.10.21 H7417.5150 (139. S.)
- DC-Untersuchung mit anderem Sprühreagenz, 01.10.21 H7417.5151 (139. S.)
- Info zu Gehaltswerten aus Stabilitätsuntersuchungen, 25.10.21 H7417.5168 (139. S.)
- Gehaltswerte aus Stabilitätsuntersuchungen, 28.10.21 H7417.5175 (139. S.)

Im Zusammenhang mit dem auf der letzten Sitzung gestellten Änderungsantrag, die Gehaltsbestimmung auf Coniin durch einen Limit-Test zu ersetzen, liegen zwischenzeitlich weitere Stabilitätsdaten für die Urtinktur von Conium vor. Diese bestätigen die vorhergehenden Ergebnisse. Demnach fand eine Abnahme von Coniin von ca. 37 % bzw. 42 % innerhalb von
5 Jahren statt.
Aufgrund von Problemen mit Gehaltsschwankungen wird ein Labor die Stabilitätsstudien wiederholen. Damit können für die jetzige Entscheidung über die Änderung auf einen Limit-Test keine Gehaltsdaten zur Verfügung gestellt werden

Wie auf der letzten Sitzung besprochen ist die DC-Methode unter Verwendung des HAB-Sprühreagenzes und des Fließmittels gemäß H7417.4819 überprüft worden.
Dabei waren die DCs weiterhin uneinheitlich.
Der Ausschuss beschließt die Untersuchungen mit Urtinkturen der verschiedenen Hersteller gemäß der DC-Methode in H7417.4142, S. 4 mit der aufgearbeiteten Untersuchungslösung und dem Fließmittel Ammoniak-Lösung R, Ether R, Ethanol 96 % R (7,5:40:52,5 V/V/V) durchzuführen. Die DC-Methode wird zusätzlich mit dem etherfreien Fließmittel gemäß H7417.5151 bestehend aus konzentrierter Ammoniaklösung R, Wasser R, Toluol R, Methanol R, Ethylacetat R (2,5:5:20:30:40 V/V/V/V/V) überprüft.

Außerdem werden die von einem weiteren Labor bisher eingesetzten DC-Systeme und Detektionsmittel zusammengefasst und es wird noch einmal überprüft, ob mit einem dieser Systeme die DCs einheitlicher waren.

Weiterhin wird unter Einbeziehung der Wareneingänge die Ursache für die uneinheitlichen DCs recherchiert, wie z. B. unterschiedliche Pflanzenvarietäten bzw. Chemotypen oder Kultivierungsbedingungen.
Bei den zuletzt durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass sich die DCs der Urtinkturen, die von Pflanzen aus Wildsammlung stammen von denen aus Anbau unterschieden.

7.2.7 Corallium rubrum
- HAB-Monographie
- Herstellung der Prüflösung II für Prüfung auf in CH3COOH unlösl. Verunreinigungen,
29.04.21 H7417.5058 (138. S.)
- Bericht zur Herstellung der Prüflösung, 26.10.21 H7417.5165 (139. S.)

Die Herstellung der Prüflösung II für die Prüfung auf in Essigsäure unlösliche Verunreinigungen wird, wie in Dokument H7417.5165 vorgeschlagen, präzisiert:
Nach Zusatz von verdünnter Essigsäure wird 15 Minuten lang im Ultraschallbad behandelt, nach dem Erhitzen zum Sieden wird bei Bedarf verdünnte Essigsäure ergänzt und nach dem Erkalten und Auffüllen mit verdünnter Essigsäure durch einen Glassintertiegel Nr. 16 (2.1.2) mit einem Durchmesser von 4 cm filtriert.
Die Monographie wird mit dieser Änderung im Bundesanzeiger angehört.

7.2.8 Croton tiglium
- E-Mail 02.07.20 inkl. Protokollauszug aus der 127. Sitzung H4717.4889 (136. S.)
- Spezifikationsüberprüfung (TR + Gehalt), 26.01.17 H7417.4019 (125. S.)
- Gehaltsbestimmung mittels HPLC, 08.05.17 H7417.4110 (126. S.)
- Gehaltsbestimmung Droge mittels HPLC, 16.10.17 H7417.4176 (127. S.)
- HPLC-Gehaltsbestimmung, 25.02.21 H7417.5034 (137. S.)
- Ergänzter Bericht HPLC-Bestimmung, 02.07.21 H7417.5034erg (138. S.)
- Validierung der Gehaltsbestimmung in Droge + UT, 19.10.21 H7417.5159 (139. S.)

Die Validierungsunterlagen für die Gehaltsbestimmung liegen zwischenzeitlich vor.
Ein drittes Labor hat die Gehaltsbestimmungsmethode gemäß Methode H7417.4110 überprüft. Dabei traten Probleme auf, die auf einer nicht vollständigen Hydrolyse der Phorbol- und Desoxyphorbolester beruhten.
Die Untersuchung wird daher noch einmal wiederholt unter Einhaltung der in H7417.4110 beschriebenen Hydrolyse-Bedingungen, insbesondere der Temperatur und Zeit.
Für die spätere Festlegung der Gehaltsspezifikationen für die Droge und Urtinktur werden neben den aktuellen Gehaltswerten auch die retrospektiven Daten aus den Dokumenten H7417.4019, H7417.4110 und H7417.5034 mit einbezogen.

7.2.9 Dioscorea villosa
(s. auch Bundesanzeiger AT 21.09.2020 B4, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 21. August 2020) H7417.4894
- Kommentar, 16.11.2020 H7417.4947 (137. S.)
- Antwort zum Kommentar, 27.11.2020 H7417.4977 (137. S.)
- DC-Untersuchung mit kommerziellen Referenzen, 04.10.21 H7417.5152 (139. S.)

Die Überprüfung der DC-Methode gemäß dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Entwurf H7417.4894 ergab, dass die Methode auch mit den kommerziellen Referenzsubstanzen funktioniert.
Das Fließmittel ist jedoch feuchtigkeitsanfällig und weist eine schlechte Trennung der grünlichen Diosgenin-Zone und der blaugrauen Zone auf. Weiterhin entsprach die Reihenfolge des Auftretens der Diosgenin-Zone und der blaugrauen Zone nicht der Beschreibung im Bundesanzeiger: Die Zone des Diosgenins lag unten und die blaugraue Zone darüber, ebenso wie in dem Kommentar zum Bundesanzeiger-Entwurf angemerkt.

Die DC-Methode wird noch einmal mit einem weniger feuchtigkeitsanfälligen Fließmittel unter nicht standardisierten Feuchtigkeitsbedingungen, überprüft.
Zuletzt wurde Ethylacetat R, Hexan R 40:60 (V/V)) (s. H7417.4849) und bei den vorhergehenden Untersuchungen zusätzlich Ethylacetat, Hexan 30:70 (V/V) bzw. Ethylacetat, Toluol 20:80 (V/V) (s. H7417.4732) eingesetzt.
Nach erfolgreicher Überprüfung wird ein zweites Labor die Untersuchung mit dem weniger feuchtigkeitsanfälligen Fließmittel wiederholen.

7.2.10 Nerium oleander (Oleander)
- Vorschlag für die Gehaltsbestimmung, 05.07.19 H7417.4689 (133. S.)
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung, 06.03.20 H7417.4811 (136. S.)
- Übliche Säulenlänge für die HPLC, 10.11.20 H7417.4962 (137. S.)
- Übliche Säulenlänge für die HPLC, 10.11.20 H7417.4966 (137. S.)
- Identifizierung weiterer Peaks, 20.11.20 H7417.4967 (137. S.)
- Überprüfung der Gehaltsbestimmung, 29.01.21 H7417.4986 (137. S.)
- Überarbeiteter Entwurf, 10.02.21 H7417.5004 (137. S.)
- Korrigierter Monographie-Entwurf, 25.06.21 H7417.5101 (138. S.)
- Überprüfung DC-Methode + Vorschlag DC-Kasten, 17.09.21 H7417.5141 (139. S.)
- Chargendaten + DCs, 21.09.21 H7417.5143 (139. S.)
- Gesamtcardenolid-Bestimmung, 15.10.21 H7417.5157 (139. S.)
- Gesamtcardenolid-Bestimmung + DCs, 20.10.21 H7417.5160 (139. S.)

Die DC-Methode gemäß HAB wurde unter TLC- und HPTLC-Bedingungen überprüft und es wurde ein Vorschlag für den DC-Kasten vorgelegt. Die Überprüfung mit Urtinkturen der anderen Hersteller ergab vergleichbare DCs.
Dem DC-Kasten wird mit folgender Änderung zugestimmt:
Die Digitoxin-Zone wird als „1 hellgrau fluoreszierende Zone“ beschrieben und das mittlere Drittel des DC-Kastens wird vergrößert.

Weiterhin ist die Gesamtcardenolid-Bestimmung gemäß Methode H7417.5004 mit Urtinkturen verschiedener Hersteller überprüft worden. Als Säule wurde eine Kinetex C18 von Phenomenex, l = 0,15 m, Ø = 4,6 mm mit der stationären Phase octadecylsilyliertes, nachsilanisiertes Kieselgel zur Chromatographie mit festem Kern R (1193900) (5 μm), eingesetzt.
Die Bestimmung erfolgte in zwei Laboren an 8 Urtinktur-Chargen verschiedener Hersteller. Dabei wurde ein Gesamtcardenolid-Gehalt von 0,127−0,243 % ermittelt (bei alleiniger Bestimmung von Oleandrin lagen die Gehalte - untersucht in 5 der 8 o. g. Urtinkturen - bei 0,048−0,136 %). In die Auswertung wurden alle Peaks im Retentionszeitbereich von 9,5−12 Minuten einbezogen.
Für die Festlegung der Gehaltsspezifikation fehlen noch die Gehaltswerte von Urtinkturen eines weiteren Herstellers. Diese werden nachgereicht.
Danach wird auf der nächsten Sitzung die Gehaltsspezifikation festgelegt.

Es ist vorgesehen in die Bestimmungsmethode einen Systemeignungstest (SST) gemäß
Ph. Eur. 2.2.46 aufzunehmen.
Weiterhin wird Oleandrin als Gehaltsstandard für das HAB etabliert.
Sofern noch nicht erfolgt, werden alle, die Nerium oleander im Programm haben, überprüfen, ob die Spezifikationen eingehalten werden.

Der Monographie-Entwurf H7417.5101 wird wie folgt überarbeitet:
− Die Gehaltsspezifikation auf Gesamtcardenolide wird ergänzt.
− Die HPTLC-Bedingungen werden, wie in H7417.5141 beschrieben, ergänzt und der DC-Kasten wie besprochen geändert.
− Ein geeigneter Systemeignungstest (s. o.) wird aufgenommen.
− Die Retentionszeit für Oleandrin und der Retentionszeitbereich für die Auswertung der Peaks werden ergänzt.
− (PMN: In der Gradiententabelle ist bei 8,4−15 Minuten der Gradient für die mobile Phase B wie folgt zu korrigieren: „55 -> 90“.)

7.2.11 Pilocarpus (Jaborandi)
- Vorschlag für Gehaltsbestimmung mittels HPLC, 26.01.17 H7417.4017 (125. S.)
- Titrimetrische Gehaltsbestimmung, 03.04.17 H7417.4089 (126. S.)
- HPLC-Gehaltsbestimmung, DCs, rel. Dichte + TR, 24.08.17 H7417.4158 (127. S.)
- Titrimetrische Gehaltsbestimmung an Droge + UT, 12.10.17 H7417.4174 (127. S.)
- Überprüfung der HPLC entspr. -4017, 24.10.17 H7417.4198 (127. S.)
- Optimierung der Gehaltsbestimmungen (HPLC + Titration), 10.01.18 H7417.4275 (128. S.)
- Überprüfung der HPLC entspr. -4275, 22.02.18 H7417.4329 (128. S.)
- Überprüfung der Titration entspr. -4275, S. 11-12, 27.03.19 H7417.4626 (132. S.)
- Überprüfung des Gehalts mittels Titration gem. -4275, 29.07.19 H7417.4688 (133. S.)
- Abschließender Bericht zur Titration gem. -4275, 29.10.19 H7417.4744 (133. S.)
- HPLC gemäß der optimierten Methode, 12.02.21 H7417.5009 (137. S.)
- HPLC der Urtinktur gemäß der optimierten Methode, 31.03.21 H7417.5059 (138. S.)
- Berücksichtigung des Isopilocarpin-Peaks, 01.10.21 H7417.5146 (139. S.)
- Identifizierung Pilocarpin-verwandter Substanzen, 20.10.21 H7417.5161 (139. S.)

Aufgrund der bei der HPLC-Gehaltsbestimmung im Chromatogramm auftretenden weiteren Peaks in der Nähe von Pilocarpin wurde mittels Vergleich dieser Peaks mit den UV-Spektren der Pilocarpus-Alkaloide überprüft, ob es sich um Pilocarpin-verwandte Substanzen handelt. Eine eindeutige Zuordnung war nicht möglich.
Aus diesem Grund wird eine Identifizierung der Peaks mittels Massenspektrometrie durchgeführt.

(PMN: Die fluorimetrische Gehaltsbestimmung mittels Ionenpaarextraktion erwies sich für die Bestimmung von Pilocarpus-Alkaloiden als nicht geeignet.)

7.2.12 Stachys officinalis (Betonica)
- Änderungsantrag, 21.03.20 H7417.4825 (134. S.)
- Stellungnahme zum Änderungsantrag, 15.05.20 H7417.4845 (135. S.)
- Stellungnahme zum Änderungsantrag, 25.06.20 H7417.4866 (135. S.)
- DC-Bericht, 23.06.20 H7417.4865 (135. S.)
- DC auf Flavonoide/ Phenole + ätherische Öle, BfArM, 21.10.20 H7417.4910 (136. S.)
- DC-Bericht, 03.02.21 H7417.4987 (137. S.)
- Vergleichende DC-Überprüfung, 28.06.21 H7417.5103 (138. S.)
- Überprüfung der DC-Methode gemäß -4787, 22.10.21 H7417.5164 (139. S.)

Ein weiteres Labor hat die DC-Methode auf Flavonoide gemäß H7417.4987, Kapitel 3.3 unter TLC- und HPTLC-Bedingungen überprüft und einen Vorschlag zur Beschreibung der Zonen vorgelegt. Wie vereinbart wurden beim Fließmittel die Anteile der einzelnen Komponenten auf ganze Zahlen gerundet [Essigsäure R, wasserfreie Ameisensäure R, Wasser R, Ethylacetat R (8:8:19:73 V/V/V/V)]. Die Referenzsubstanz Isoquercitrin R konnte nicht aufgetragen werden, da diese nicht verfügbar war.
Alle Urtinkturen zeigen grundsätzlich vergleichbare Zonenbilder, die auch den DCs der anderen Labore entsprechen. Unter TLC-Bedingungen wurde eine bessere Trennung der Zonen erreicht.
Das DC der Urtinktur eines Herstellers (Pflanze aus Eigenanbau, Herstellung in 2019) unterscheidet sich von den anderen Urtinkturen insofern, dass im mittleren Drittel der DC-Platte eine intensive gelborange Zone auftritt, welche ggf. die gelbgrüne Zone überlagert, die in den anderen Urtinkturen auf gleicher Höhe liegt.

Bis zur nächsten Sitzung wird ein DC-Kasten erstellt, der alle untersuchten Urtinkturen mit einbezieht. Der Einsatz von 3 Referenzsubstanzen, z. B. Hyperosid, Quercitrin und Kaffeesäure, wird als ausreichend angesehen.

7.2.13 HAB-Monographien mit Antimonhaltigen Substanzen
7.2.13.1 Stibium arsenicosum (Antimonium arsenicosum)
- Änderungsantrag, Gehaltsspezifikation, 23.06.20 H7417.4864 (135. S.)
- Gehaltswerte, 08.07.20 H7417.4887 (136. S.)
- Sb-Bestimmung mittels AAS, 19.02.21 H7417.5020 (137. S.)
- Validierung der Gehaltsbestimmung, 26.10.21 H7417.5167 (139. S.)

Aufgrund von Problemen mit der Antimon-Bestimmung mittels Atomabsorptions-
spektrometrie (AAS) wurde auf der letzten Sitzung eine bromatometrische Titration mit potentiometrischer Endpunktbestimmung vorgestellt, die für verschiedene im HAB monographierte antimonhaltige Substanzen anwendbar ist. Die Methode sollte u. a. auch für Stibium arsenicosum Substanz und Trit. D1 ausprobiert werden.

Bei Stibium arsenicosum handelt es sich um ein Gemisch aus Arsen(III)-oxid und Antimon(V)-oxid.
Bei der vorgeschlagenen Methode wird das Arsen(III)-oxid durch Lösen in verdünnter Natronlauge und anschließendem Zentrifugieren vom unlöslichen Antimon(V)-oxid abgetrennt. Die weitere Bestimmung von Arsen(III)-oxid erfolgt durch iodometrische Titration.
Für die Gehaltsbestimmung von Antimon(V)-oxid wird nach dem Zentrifugieren der Rückstand in Salzsäure R unter Rückfluss erhitzt, bis die Substanz gelöst ist. Das fünfwertige Antimon wird mit Schwefeldioxid zum dreiwertigen Antimon reduziert. Dieses wird bei der Titration mit Kaliumbromat-Lösung wieder zum fünfwertigen Antimon oxidiert.

Für die Titrationen von Stibium arsenicosum wurden zwischenzeitlich Validierungsunterlagen vorgelegt. Es erfolgte dabei eine Überprüfung von Präzision, Richtigkeit / Wiederfindung und Spezifität. Dies ist ausreichend, da die iodometrische Titration auf dreiwertiges Arsen gemäß der Ph.-Eur.-Monographie „Arsenicum album für homöopathische Zubereitungen“ (1599) und damit mittels einer validierten Arzneibuchmethode durchgeführt wurde.
Auch die bromatometrische Gehaltsbestimmungsmethode auf fünfwertiges Antimon wurde bereits beispielhaft mit Antimon(V)-sulfid validiert (H7417.5119).
Die Ergebnisse der Teilvalidierung von Stibium arsenicosum belegen, dass weder die Einzelkomponenten noch die Matrix die Gehaltsbestimmungen stören.

Basierend auf den Validierungsergebnissen für die Substanz wird die Beibehaltung der Gehaltsspezifikation von Arsen(III)-oxid von 49,0−51,0 % und eine Änderung bei
Antimon(V)-oxid auf 47,5−52,5 % (HAB: 49,0−51,0 %) vorgeschlagen.
Bei der Trit. D1 wird für beide Verbindungen eine Änderung der Spezifikation auf 4,5−5,5 % (HAB: 4,7−5,4 %) für erforderlich gehalten (PMN: Im Nachgang der Sitzung ist aufgefallen, dass keine Gehaltswerte für die Trit. D1 vorliegen. Es wird daher um Nachreichung dieser Werte gebeten.)

Ein zweites Labor wird die Titrationsmethoden mit Stibium arsenicosum Substanz und Trit. D1 überprüfen. In diesem Zusammenhang werden auch die Änderungsvorschläge zu den Gehaltsspezifikationen nachvollzogen. Dies betrifft u. a. auch die Klärung, ob die Gehaltsspezifikation der Substanz Arsen(III)-oxid beibehalten werden kann.
Bei Bestätigung der Eignung der Methode soll eine Überprüfung an allen verfügbaren Chargen der Substanz und der Arzneiform durchgeführt werden.

7.2.13.2 Weitere Antimonhaltige Substanzen im HAB
HAB-Monographie “Stibium sulfuratum aurantiacum (Antimonium sulfuratum aurantiacum)”
HAB-Monographie “Stibium sulfuratum nigrum“
HAB-Monographie „Hydrargyrum stibiato-sulfuratum (Aethiops antimonialis)”
- Vorschlag für eine potentiometr. Titration, 01.07.21 H7417.5119 (138. S.)

Zurzeit erfolgt in den oben genannten HAB-Monographien die Antimon-Bestimmung entweder mittels AAS oder anderen Titrationen, die sich von der unter TOP 7.2.13.1 vorgeschlagenen Methode unterscheiden. Letztere würde sich bei diesen Monographien als „Plattform-Analytik“ anbieten.
Die Hersteller, welche die o. g. antimonhaltigen Stoffe im Programm haben, werden bis zur nächsten Sitzung Rückmeldung geben, ob sie einem Ersatz der bisherigen Gehaltsbestimmungen durch diese Methode zustimmen.

8 Anhörung im Bundesanzeiger

8.1 Bundesanzeiger BAnz AT 14.06.2021 B6, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 14. Mai 2021
(Kommentierungsfrist: 16. August 2021) H7417.5084 (138. S.)
- Kommentare vom 12.08.21 und Antwort des BfArM H7417.5132 (139. S.)
zu
Arnica montana, Arnica montana ex planta tota, Arnica montana ex planta tota 3a,
Arnica montana ex planta tota Rh
Calendula 2a und 3a
Hamamelis virginiana, ethanol. Decoct.
Helleborus niger
Humulus lupulus
Podophyllum peltatum
α-Peltatin RH

Es ging eine Stellungnahme zu den o. g. Monographie-Entwürfen ein.
Dies betrifft die folgenden Punkte:
− die Änderung der Formulierung von „besprüht“ auf „behandelt“ bei den für die jeweilige
DC-Methode eingesetzten Detektionsmitteln (Anisaldehyd-Reagenz R, Diphenylboryloxy-
ethylamin R (10 g · I-1) in Methanol R / Lösung von Macrogol 400 R (50 g · l-1) und ethanolischer Schwefelsäure R), um neben dem Besprühen auch ein Tauchen zu ermöglichen.
Der Ausschuss Analytik stimmt der Umformulierung zu, da dies auch der Formulierung in den Ph.-Eur.-Monographien entspricht.
Die Formulierung wird als redaktionelle Änderung in die Entwürfe eingearbeitet, die der HAB-Kommission zur Annahme vorgelegt werden.

− die Feststellung, dass im Entwurf für „Humulus lupulus“ die blaue Kann-Zone eine Zeile tiefer zu setzen ist, d.h. direkt oberhalb von Sudanorange.
Die Zone war versehentlich im DC-Kasten eine Zeile zu hoch angegeben worden.
Dies wird in dem Entwurf für die Vorlage vor die HAB-Kommission entsprechend korrigiert.

− den Vorschlag einen Identitätsstandard für Rutosid-Trihydrat RH im HAB zu etablieren.
Dies hält der Ausschuss Analytik nicht für erforderlich.
Die Substanz kann zu einem angemessenen Preis in Ph.-Eur.-Qualität gemäß der
Ph.-Eur.-Monographie „Rutosid-Trihydrat“ bezogen werden. Aus Sicht des Ausschusses Analytik ist statt einer vollumfänglichen Überprüfung der Ph.-Eur.-Monographie, neben dem Nachweis der Qualität durch ein Analysenzertifikat, die Durchführung der Identitätsprüfungen der Ph.-Eur.-Monographie, z. B. der unter B beschriebenen
IR-Spektroskopie, ausreichend.

− Im Entwurf für „Podophyllum peltatum“ wird, wie im Kommentar vorgeschlagen, die Gehaltsformel bei der Gehaltsbestimmung im Entwurf gekürzt.

− Die weiteren im Kommentar angesprochenen Anmerkungen sind redaktionell bzw. betreffen allgemeine Punkte und sind im Dokument H7417.5132 vom BfArM bereits beantwortet worden (s. S. 3).

8.2 Bundesanzeiger BAnz AT 28.10.2021, Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch vom 5. Oktober 2021 (Kommentierungsfrist: 28.12.2021)

Der Ausschuss wird, sofern erforderlich, um rechtzeitige Kommentierung gebeten.

Solanum dulcamara und Solanum nigrum:
- Bericht, 29.10.21 H7417.5176 (139. S.)
- Wiederholung der Untersuchungen mit gleicher Säule und Hintergrund für die Angabe der Spannen für die relativen Retentionen, Nov. 2021 H7417.5189 (139. S.)1

Abweichend von der üblichen Vorgehensweise werden in den beiden o. g. revidierten Monographie-Entwürfen bei der Gehaltsbestimmung Spannen für die relativen Retentionen der einzelnen Alkaloide angegeben.
Hintergrund ist, dass bei der Überprüfung der Methode in zwei Laboren unter gleichen Bedingungen etwas unterschiedliche Retentionszeiten ermittelt wurden. Diese dienten als Basis für die Festlegung der Spannen der relativen Retentionen.
Dem Ausschuss werden diese Daten im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt (s. auch H7417.5189).

9 Dokumente zur Information

[keine]

10 Termine

Ausschuss Analytik:
140. Sitzung: Di/Mi 8./9. März 2022
141. Sitzung: Di/Mi 5./6. Juli 2022
142. Sitzung: Di/Mi 15./16. November 2022

HOM WP:
27. Sitzung Mo, 16. und Di, 17. Mai 2022
28. Sitzung Do, 22. und Fr, 23. September 2022

Der Vorsitzende dankt den Teilnehmenden und schließt die Videokonferenz um 17:00 Uhr.