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Abschaltung des Variationzweigs der PharmNet.Bund-Anwendung Änderungsanzeigen am 26.10.2023

Ab dem 26.10.2023 entfällt die bisher noch empfohlene zusätzliche elektronische Einreichung von Variations gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 über das PharmNet.Bund-Portal. Aufgrund BfArM-interner Weiterentwicklungen wird die Einreichung über das PharmNet.Bund-Portal nicht mehr benötigt und wird zum 26.10.2023 deaktiviert. Das Erstellen und Versenden von Änderungsanzeigen nach § 29 AMG und Meldungen bleibt davon unberührt und ist weiterhin über das PharmNet.Bund-Portal erforderlich.

Variations sind ab dem 26.10.2023 ausschließlich über das CESP-Portal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass auch bereits angelegte, noch nicht versendete Variations ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingereicht werden können.