BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Freischaltung der Löschfunktion des online-Änderungsanzeigen Portal am 08.10.2020

Das BfArM hat am 08.10.2020 die Löschfunktion durch den Antragsteller in den Anwendungen „Änderungsanzeigen“ und „Standardzulassungen“ im Pharm.Net-Bund-Portal wieder für die pharmazeutische Industrie freigegeben.

Folgende Funktionalitäten dieser Anwendungen stehen noch nicht zur Verfügung oder nur eingeschränkt zur Verfügung und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben:

• Korrektur einer Pharm.Net-Bund-Einreichung durch den Antragsteller
• eÄA: Kommunikation über das Portal (Status der Einreichung, Korrektur-Aufforderung, Beanstandung usw.) durch die BOB
• eSTZ und eÄA: eingeschränkte Reports hinsichtlich Aktualität (Status) und Umfang
• eStZ und eÄA: eingeschränkte Arzneimittelübersichten
• eStZ und eÄA: die Sachbearbeiter für das eingereichte Verfahren werden zurzeit nicht angezeigt