Hinweise des BfArM zur Nutzung der electronic application forms (eAF) ab dem 01.01.2016
Ab dem 01.01.2016 sind wichtige Änderungen in der Antragstellung zu beachten. Das BfArM möchte die Pharmazeutischen Unternehmer daher frühzeitig auf die wesentlichen Änderungen hinweisen.
Diese Hinweise finden Sie im Bereich eSubmission unter
Hinweise des BfArM zur Nutzung der electronic application forms (eAF) ab dem 01.01.2016