BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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I. Eigenständige Dokumentationen auf der Basis eigener Studien gemäß Art. 8, § 3 der Richtlinie 2001/83/EG as amended

Aspekte der Beurteilung bei eigenständigen Dokumentationen auf der Basis eigener Studien gemäß Art. 8, § 3 der Richtlinie 2001/83/EG as amended

1. Durchsicht der informativen Texte auf Plausibilität, Unklarheiten/Widersprüche, wenn möglich Vergleich mit Aussagen zu Präparaten mit gleicher oder ähnlicher Zusammensetzung.

Berücksichtigung der Guideline on Summary of Product Characteristics und der Guideline on the Readability of the Label and Package Leaflet of Medicinal Product for Human use

Eudralex Vol. 2

2. Klinisches Sachverständigengutachten (in Form des Clinical Overview unterstützt durch die Clinical Summary gemäß CTD) soll ausreichend begründen

  • die Angemessenheit der verschiedenen Prüfungen
  • die Validierung der Bewertungsmethoden.Wurden Verfahren und Methodik seit Durchführung der Untersuchungen fortentwickelt, muss dies bei der Bewertung der Ergebnisse entsprechend berücksichtigt werden, d.h. der Gutachter muss sich zur Validität der Unterlagen aus aktueller wissenschaftlicher Sicht äußern.
  • alle unerwünschten Ereignisse (einschließlich Laborwerten) als Übersicht sowie nach Art, Schwere, Kausalität und Häufigkeit
  • die Unbedenklichkeit unter Berücksichtigung der nachteiligen Reaktionen (z.B. unerwünschte Wirkungen) und unter Bezug auf die zu behandelnde Krankheit, andere therapeutische Ansätze, besondere Merkmale von Patientenuntergruppen und vorklinische Daten
  • die Anwendungsbedingungen (Kontraindikationen, Vorsichtshinweise, Warnungen)
  • die Zweckmäßigkeit der Dosierung
  • die Angaben in Gebrauchs- und Fachinformationen.

Bei fixen Kombinationen ist § 22 Abs. 3a AMG zu berücksichtigen sowie die “Guideline on Pharmaceutical Fixed Combination Products ” (April 1996) zu beachten.

3. Das wissenschaftliche Erkenntnismaterial (Modul 5), das als eigenständige Dokumentation nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 AMG entsprechend den Anforderungen der Arzneimittelprüfrichtlinien nach § 26 AMG (bzw. Anhang 1 der Richtlinie 2001/83/EG as amended) eingereicht wurde, wird dahingehend überprüft, ob die vorgelegten klinischen Prüfungen zu dem Präparat die Aussagen des klinischen Gutachtens stützen/belegen. Anforderungen der ICH sowie die für den jeweiligen Wirkstoff speziellen Empfehlungen, insbesondere des CHMP) sind zu berücksichtigen. Im Einzelnen sind dies:

Studienprotokolle mit Aussagen zu:

  • Patientenkollektiv
  • Diagnosekriterien
  • Primärem Zielkriterium einschließlich ggf. einer Responder-Definition
  • Untersuchungsmethoden
  • Fallzahlschätzung
  • Statistischem Teil des Auswertungsplans
  • Behandlung von Drop-outs und Outliers.

Prüfbogen - Muster (CRF)

  • Umsetzung der Vorgaben des Prüfplans.

Studienabschlussbericht mit Aussagen zu:

  • Zahl der behandelten Patienten einschließlich Geschlechterverteilung
  • Auswahl und Zusammensetzung der Gruppen nach Alter
  • Zahl der Patienten, die die Studie abgebrochen haben; Gründe
  • Art der Behandlungen in den Untersuchungsgruppen
  • Häufigkeiten von Nebenwirkungen
  • behandelte Risikopatienten (Ältere, Kinder, Schwangere, Patienten mit Herz-, Leber-, Nierenerkrankungen u.ä.)
  • Bewertungskriterien bezüglich Wirksamkeit und ihre Ergebnisse
  • statistische Beurteilung der geplanten Analyse; Variabilität
  • etwaige Zeichen einer Gewöhnung oder eines Entzuges
  • Wechselwirkungen
  • Ausschlusskriterien
  • Todesfälle

Bewertungsaspekte zum Studiendesign, d.h. Nachvollziehbarkeit und Akzeptabilität von

  • Studienziel
  • Zielvariablen und Endpunkten
  • Einschlusskriterien
  • Diagnostik vor Einschluss
  • Rekrutierung der Patienten
  • Wahl der Kontrollgruppe
  • Aufnahme in die Studie vor Gruppenzuteilung
  • Randomisierung (Gründe für andere Zuweisungen, Methodendarstellung)
  • Beschreibung der Therapie
  • Verblindung (Methodendarstellung)
  • ausreichende Nachbeobachtung.

Beurteilung der Ergebnisse und der Statistischen Verfahren. Zu überprüfen sind Angaben zu bzw. korrekte Behandlung von

  • Vergleichbarkeit der Gruppen
  • Studienabbrecher
  • vergleichbare und vertretbare Zahl der Studienabbrecher in Verum- und Kontrollgruppe
  • Protokollverletzungen
  • Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse
  • Zielvariablen laut Prüfplan
  • Vertrauensbereich für die dargestellten Ergebnisse
  • Begründungen für Abweichungen vom Prüfplan
  • Beschreibung von Nebenwirkungen
  • Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen
  • Eignung der statistischen Methoden
  • Fallzahlschätzung
  • Auswertung mit ,,intention to treat" - Analyse