BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Qualitätsdokumentation: häufig auftretende Mängel

C. Arzneilich wirksame(r) Bestandteil(e) [Drug Substance(s)]


1. Die Priorität der gültigen Arzneibücher wird nicht beachtet.


2. Unterlagen zur Synthese und/oder Prüfung (Spezifikationen und Prüfverfahren) fehlen bzw. sind unzureichend. Beim Einsatz von sterilen Ausgangsstoffen fehlen Angaben zur Sterilisationsmethode.

3. Referenzsubstanzen

  • Referenzsubstanzen werden nicht spezifiziert, besonders bei Reinheitsprüfungen.
  • Der Gehaltswert von für Gehaltsbestimmungen eingesetzten Referenzssubstanzen fehlt oder wird als Bereich angegeben. Die Plausibilität des Gehaltswertes wird nicht belegt.
  • Es wird auf die Qualität von Arzneibuch-Reagenzien Bezug genommen, was nicht ausreichend ist.

4. Verunreinigungen

  • Ausgangsstoffe werden auf ungewöhnliche risikoreiche Verunreinigungen (z.B. verschiedene Amine, Hydrazine, Ethylenoxid, Perchlorethylen, Benzol, Aluminium, Lösungsmittelreste) nicht geprüft bzw. die vorgegebene Spezifikationen nicht eingehalten.
  • Bei Ausgangsstoffen, die unter Verwendung von Schwermetallkatalysatoren hergestellt werden, wird nicht auf ungewöhnliche Verunreinigungen geprüft, wie z.B. Palladium-Rückstände.
  • Bei Ausgangsstoffen tierischer bzw. pflanzlicher Herkunft fehlen, wo zutreffend, Aussagen über die Einhaltung der Forderung bzgl. TSE, Zoonosen, Aflatoxinen, Planzenschutzmittel-Höchstmengen, Schwermetallen, Mikrobiologie, Virologie und Begasungsmitteln.
  • Lösungsmittelrückstände, die aus der Synthese/Gewinnung bzw. aus Reinigungsprozessen des eingesetzten Ausgangsstoffes stammen, werden nicht angegeben. Ein validiertes Prüfverfahren - einschließlich Spezifikation - wird nicht vorgelegt.

5. Haltbarkeitsprüfungen des arzneilich wirksamen Bestandteils

  • Es fehlt eine Spezifikation des arzneilich wirksamen Bestandteils.

  • Es fehlen Haltbarkeitsuntersuchungen für den arzneilich wirksamen Bestandteil sowie die in diesem Zusammenhang festzulegenden Zeitpunkte der Wiederholungsprüfungen (Re-Test Period).

zurück