BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Hier werden häufig gestellte Fragen zur Referenzdatenbank beantwortet.

Wo finde ich als Patient die Informationen der Referenzdatenbank?

Ab dem 01.04.2024 werden die Daten der Referenzdatenbank für Arzneimittel durch das BfArM bereitgestellt. In Kürze werden Sie die Möglichkeit haben, diese Inhalte über das Arzneimittel-Informationssystem AMIce Öffentlicher Teil zu recherchieren und einzusehen. Den entsprechenden Link werden Sie dann an dieser Stelle finden.

Der Verpflichtung gemäß § 31b Absatz 2 SGB V „für jedes in den Verkehr gebrachte Fertigarzneimittel die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke zu erfassen und in elektronischer Form allgemein zugänglich zu machen“ kommt das BfArM durch die Zurverfügungstellung der Daten als Komplettdownload im dsv-Format nach. Diese Dateien finden Sie im Abschnitt „Wo finde ich als kommerzieller Nutzer die Informationen der Referenzdatenbank“.

Wo finde ich als kommerzieller Nutzer die Informationen der Referenzdatenbank?

Die Daten der Referenzdatenbank werden Ihnen als kommerzieller Nutzer über die untenstehende Downloadfunktion jeweils am 01. und 15. des Monats zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten eine ZIP-Datei mit je einer DSV-Datei für Fertigarzneimittel (REFERENCE_MEDICINAL_PRODUCT), pharmazeutische Produkte (REFERENCE_PHARMACEUTICAL_PRODUCT) und Wirkstoffe (REFERENCE_SUBSTANCE).

Es handelt sich bei dem Export immer um den kompletten Datenkranz. Weitere Informationen können Sie der technischen Dokumentation entnehmen.

Welche Informationen enthält die Referenzdatenbank?

Gemäß § 31b Absatz 2 SGB V enthält die Referenzdatenbank für jedes in den Verkehr gebrachte Fertigarzneimittel patientenverständliche Informationen zu

  • der Wirkstoffbezeichnung,
  • der Darreichungsform,
  • der Wirkstärke des Arzneimittels.

Wofür sind die Informationen gut?

Die Informationen dienen dazu, die Ausgestaltung des bundeseinheitlichen Medikationsplan in Papierform (BMP) und des Medikationsplans in elektronischer Form (eMP) hinsichtlich der genannten Angaben zu vereinheitlichen und zu optimieren.
Bei den Anwendungshinweisen in BMP und eMP ist, neben dem Handelsnamen des Arzneimittels, die Darreichungsform, die Wirkstoffbezeichnung und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben (§ 31a Abs. 3a Satz 1 SGB V). Die Informationen basieren auf den Angaben, die der Zulassung, der Registrierung oder der Genehmigung für das Inverkehrbringen des jeweiligen Arzneimittels zugrunde liegen. Sie wurden vereinheitlicht und patientenverständlich so gestaltet, dass die Gefahr von Verwechslungen minimiert wird. Ziel ist es die aktuelle Gesamtmedikation übersichtlich und patientenverständlich abzubilden. Dadurch soll die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden.