BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hier werden häufig gestellte Fragen zum Clinical Trials Information System - CTIS beantwortet.

Wie werden klinische Prüfungen im CTIS verarbeitet?

Sponsoren von klinischen Prüfungen, die eine Genehmigungen durch die Regulierungsbehörden für eine klinische Prüfung in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten beantragen möchten, reichen über CTIS ein einziges Antragsformular für eine klinische Prüfung und die dazugehörigen Unterlagen ein. Zur Einreichung des einzigen Antragsformulars für eine klinische Prüfung und den dazugehörigen Unterlagen gehört auch die öffentliche Registrierung der klinischen Prüfung.

Das CTIS dient auch als Unterstützung bei den laufenden Arbeitsabläufen in den EU-Mitgliedstaaten, den EWR-Staaten und der Sponsoren während des gesamten Lebenszyklus einer klinischen Prüfung. Das System ermöglicht die behördliche Aufsicht über klinische Prüfungen und die Bereitstellung von Instrumenten zur Überwachung und Kontrolle.

Wie können Sie sich im CTIS registrieren?

Vor der Nutzung von CTIS müssen die Nutzer über ein EMA-Konto verfügen. Nutzer, die bereits ein EMA-Konto haben, z. B. zur Nutzung von Eudravigilance oder der Datenbank für Stoffe, Produkte, Organisationen und Referenzdaten (SPOR), müssen kein neues Konto einrichten. Nutzer, die über kein EMA-Konto verfügen, können sich im Abschnitt Verwaltung des EMA-Kontos (EMA Account Management) registrieren.

Organisationen müssen möglicherweise zusätzliche Registrierungsschritte durchführen, je nachdem, welche Möglichkeit der Nutzerverwaltung sie im CTIS wählen. Der organisationsorientierte Ansatz ermöglicht die Verwaltung von Nutzern durch einen Administrator auf Organisationsebene und nicht auf der Ebene einzelner Studien. Dieses Vorgehen ist für Organisationen bestimmt, die mehrere Studien im CTIS durchführen. Um den organisationsorientierten Ansatz zu nutzen, müssen Organisationen im Verwaltungssystem für Organisationen (Organisation Management System – OMS) der EMA registriert sein und über die EMA-Kontoverwaltung (EMA Account Management) einen CTIS-Administrator auf Führungsebene registrieren.

Wie können Sie sich auf das CTIS vorbereiten?

Sponsoren können sich über das CTIS-Handbuch für Sponsoren informieren, um sich auf das CTIS vorzubereiten.

Darüber hinaus können Sponsoren das CTIS-Online-Schulungsprogramm nutzen. Den Leitfaden zum Katalog für CTIS-Schulungsmaterial ist auf der Seite für das Schulungsprogramm auf der EMA-Website zu finden und bietet einen Überblick über das Schulungsprogramm.

Gibt es verkürzte Fristen für Phase I Studien?

Mononationale Phase I Studien werden nach erfolgreicher Validierung innerhalb von 26 Tagen bewertet. Sollte der Antrag mängelfrei sein, kann eine Entscheidung bis zum Tag 31 getroffen werden. Dies gilt auch für andere mononationale Studien anderer Phasen.

Sollte es sich um eine mononationale und monozentrische Studie handeln, wird im Einzelfall geprüft, ob auch eine Verkürzung der Validierungsphase möglich ist.

Ist eine verkürzte Frist für Studien nach EU Verordnung Nr. 536/2014 vorgesehen, die mononational eingereicht werden?

Mononationale klinische Prüfungen werden nach erfolgreicher Validierung innerhalb von 26 Tagen bewertet. Sollte der Antrag mängelfrei sein, kann eine Entscheidung bis zum Tag 31 getroffen werden.

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) hat der verkürzten Bearbeitungsfrist für mononationale klinische Prüfungen zugestimmt.

Bei der Überprüfung der Nutzen-Risiko-Bewertung „meldet der Sponsor den betroffenen Mitgliedstaaten über das EU-Portal…“
Das EU-Portal ist nicht die EudraVigilance-Datenbank. In welcher Form soll so ein Bericht erfolgen?

Jegliche Kommunikation erfolgt zukünftig über CTIS.
SUSAR Meldungen erfolgen über EUDRA Vigilance.

Bei den Maßnahmen zum Schutz vor unmittelbarer Gefahr „unterrichtet der Sponsor über das EU-Portal die betroffenen Mitgliedstaaten“. Sind hier die Landesbehörden nicht mehr zuständig?

Die Landesbehörden haben Zugriff auf CTIS und sind für die Überwachung laufender klinischer Prüfungen verantwortlich.

Hochladen nachgeforderter bzw. überarbeiteter Dokumente im Rahmen der Validierung bzw. inhaltliche Bewertung

Sollten als RFI weitere, korrigierte oder aktualisierte Dokumente, die zum Antrag gehören, nachgefordert worden sein, so muss der Sponsor diese unter den ursprünglich eingereichten Dokumentenbereichen ergänzen. Ein Hochladen der Dokumente im Antwortbereich der entsprechenden „Consideration“ als direkte Antwort auf die RFI in CTIS ist nicht akzeptabel, da somit in CTIS kein Überblick über die im Rahmen dieses Antrags (initial application, substantial modification…) hochgeladenen Dokumente in der jeweils letzten, aktuellsten Version mehr bestünde.

Der Begriff bzw. „die Meldung bei Prüfungen mit gentechnisch veränderten Organismen“ in Bezug auf Gefahren für die Gesundheit nicht betroffener Personen und die Umwelt (§13 GCP Verordnung) wird in der EU-VO nicht mehr aufgeführt. Gibt es dazu zukünftig keine Meldeverpflichtungen?

Bitte vgl. §40 AMG.

Der Begriff „Leiter der klinischen Prüfung“ taucht in der EU-VO nicht mehr auf. Welcher Begriff wird diesen in Zukunft ersetzen?

Es wird den Hauptprüfer geben.