BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Herstellungserlaubnis/Einfuhrgenehmigung

Hier werden häufig gestellte Fragen zur Herstellungserlaubnis/Einfuhrgenehmigung beantwortet.

Gibt es bestimmte Vorgaben für eine GMP-Bestätigung für Hersteller in Drittstaaten?

Von der EU-Kommission wurde ein Draft-Entwurf für eine GMP-Erklärung für klinische Studien veröffentlicht.
Dieses Dokument kann als Vorlage verwendet werden: Template

In dem Dokument ist die Angabe einer Herstellungs- bzw. Importerlaubnisnummer erforderlich. Da viele Erlaubnisse keine entsprechende Nummer enthalten, sind in diesen Fällen der Name und die Adresse des verantwortlichen Importeurs/ Herstellers anzugeben.

Ist für Wirkstoffhersteller auch eine Kopie der Herstellungserlaubnis einzureichen?

Für alle Hersteller, die an der Herstellung von biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen beteiligt sind, ist eine Vorlage der Herstellungserlaubnis erforderlich. Für die Hersteller von chemisch-definierten Wirkstoffen ist die Vorlage von Herstellungserlaubnissen nicht erforderlich.

Wie sind die Herstellungserlaubnisse einzureichen?

Für jeden an der Herstellung der Prüfpräparate (Formulierung) beteiligten Hersteller ist eine Herstellungserlaubnis in Kopie vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass die Anhänge aus denen die Herstellungsstätten und die erlaubten Herstellungstätigkeiten hervorgehen mit eingereicht werden. Die Vorlage von Gebäudeplänen und Katasterauszügen ist nicht erforderlich.

Sofern die Herstellungserlaubnis nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt vorliegt, ist eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung einzureichen.

Müssen Herstellungserlaubnisse und Einfuhrerlaubnisse als beglaubigte Kopie eingereicht werden?

Nein, es ist nicht erforderlich, beglaubigte Abschriften und Kopien einzureichen.

Was ist an Stelle der Herstellungserlaubnis für Herstellungsstätten in Drittstaaten (außerhalb der EU bzw. EWR) einzureichen?

Für Herstellungsstätten in Drittstaaten, also jene die ihren Sitz außerhalb der EU bzw. dem EWR haben, ist von der Sachkundigen Person (QP) des Importeurs eine sogenannte „GMP-Bestätigung“ auszustellen. In dieser bestätigt die Sachkundige Person (QP) des Importeurs, dass in den genannten Herstellungsstätten die Herstellung jeder Produktionscharge nach Standards der guten Herstellungspraxis hergestellt und geprüft wird, die denen der Richtlinie 2003/94/EG mindestens gleichwertig sind.

Bitte achten Sie darauf, dass neben der Unterschrift auch der Name und die Anschrift der Firma, der Name der Sachkundigen Person und ihre Funktion angegeben ist.

Wann ist ein Importeur zu benennen und wer kann diese Funktion übernehmen?

Nur wenn das Prüfpräparat außerhalb der EU bzw. des EWR hergestellt wird, bedarf es eines Importeurs. Sofern Prüfpräparate innerhalb der EU bzw. des EWR transportiert werden sollen, muss kein Importeur benannt werden.

Ein Importeur muss seinen Sitz in der EU haben. Er ist derjenige, der als erster die Prüfpräparate innerhalb der EU in Empfang nimmt und anschließend weiter verschickt.

Ein Importeur benötigt eine Erlaubnis. In manchen EU-Ländern wird diese Erlaubnis gemeinsam mit der Herstellungserlaubnis erteilt. In Deutschland wird eine separate Einfuhrerlaubnis durch die jeweils zuständigen Landesbehörden vergeben.

Gibt es für die Auflistung der Hersteller im IMPD ein vorgeschriebenes Format?

Um die Bearbeitung durch das BfArM zu vereinfachen, bitten wir Sie, die Hersteller im IMPD folgendermaßen aufzulisten:

Zunächst ist der Name des Herstellers inklusiv der vollständigen Adresse anzugeben. Danach bzw. dahinter sind alle Herstellungstätigkeiten aufzulisten, die dieser Hersteller durchführt.

Die Auflistung der an der Herstellung des Wirkstoffs beteiligten Hersteller erfolgt im Kapitel S2.1, die Angabe der an der Produktherstellung beteiligten Hersteller im Kapitel P3.1 des IMPDs.

Die Auflistung kann auch in Form einer tabellarischen Übersicht entsprechend dem folgenden Beispiel für den Wirkstoff und das Produkt erfolgen. Dabei ist jeder einzelne Hersteller inklusiv der vollständigen Adresse jeweils in einer Zelle der Tabelle anzugeben.

S2.1

Drug Substance

Name and address of manufacturing siteFunction of the manufacturing site
Musterfirma
Musterstraße 00
00000 Musterstadt
Musterland
Synthesis of the drug substance XXX
Musterfirma 2
...
...

P3.1

Drug Product

Name and address of manufacturing siteFunction of the manufacturing site
Musterfirma
Musterstraße 00
00000 Musterstadt
Musterland
Manufacturing and primary packaging
of the XXX tablets
Musterfirma 2
...
...