BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Einreichung von Risikomanagementplänen im Rahmen von Zulassungsanträgen, Renewals und Variations

RMP: Risikoaspekte beschreiben und minimieren

Die Zulassung für ein Arzneimittel wird von den Zulassungsbehörden nur dann erteilt, wenn der Nutzen der Anwendung des Arzneimittels von wissenschaftlichen Experten höher bewertet wurde als das mögliche Anwendungsrisiko, z.B. das Auftreten von Nebenwirkungen. Zum Zeitpunkt der Zulassung eines Arzneimittels sind i.d.R. allerdings noch nicht alle Eigenschaften oder potenzielle Anwendungsrisiken eines Arzneimittels vollständig erfasst und bekannt. Ein neues Arzneimittel ist zum Zeitpunkt der Marktzulassung nur über einen bestimmten Zeitraum und nur an einer vergleichsweise kleinen Anzahl von Patienten geprüft worden. Bestimmte Nebenwirkungen kommen nur sehr selten (bei weniger als 1 von 10.000 Patienten) vor, nur in bestimmten Patientengruppen (z.B. bei älteren Patienten), nur unter bestimmten Umständen (z.B. bei bestimmten Begleitmedikationen) oder nur bei bestimmter genetischer (erblicher) Veranlagung vor. Daher kommt der weiteren Beobachtung der Arzneimittelanwendung nach der Zulassung besondere Bedeutung zu. Zweck des Risikomanagementplans ist daher vor allem, bekannte sowie zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels vermutete potenzielle Risikoaspekte zu beschreiben und Strategien festzulegen, wie diesen risikomindernd begegnet werden kann. Die Risikomanagementpläne werden dabei regelmäßig entsprechend dem neuesten Erkenntnisstand der Wissenschaft aktualisiert.

Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken

Anhand der öffentlich zugänglichen Zusammenfassungen der Risikomanagementpläne erhalten Interessierte, d.h., sowohl Fachkreise als auch Laien, einen Überblick darüber, welche Maßnahmen zur Minimierung der Risiken für das entsprechende Arzneimittel aktuell angeordnet wurden. Dabei handelt es sich um Informationen, die in der Packungsbeilage und in der Fachinformation aufgeführt sind, auf die jedoch im Risikomanagementplan noch einmal gesondert und vertieft eingegangen wird. Darüber hinaus können zusätzliche risikominimierende Maßnahmen angeordnet worden sein. Dazu gehört z.B., über die Ausführungen der Packungsbeilage und Fachinformation hinausgehendes Informations- und Schulungsmaterial. Dies kann z.B. ein Patientenpass zur Verlaufskontrolle oder eine Patientenbroschüre sein, die gesondert auf bestimmte Risiken hinweist und verdeutlicht, worauf bei der Anwendung des Arzneimittels besonders zu achten ist. Andere zusätzliche Maßnahmen, die im Risikomanagementplan beschrieben werden, sind weiterführende Studien, in denen bisher noch nicht ausreichend beschriebene Aspekte der Anwendung des Arzneimittels untersucht werden sollen, um Erkenntnislücken zu schließen. Diese Ergebnisse fließen in die stetige Fortschreibung des Risikomanagementplans zum Arzneimittel ebenso ein wie Maßnahmen zu neu entdeckten, bisher unbekannten Anwendungsrisiken, denen in geeigneter Weise begegnet werden muss. Risikomanagementpläne sind mehrheitlich das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf europäischer Ebene. Die Zusammenfassungen der Risikomanagementpläne werden daher im Regelfall zunächst nur in englischer Sprache veröffentlicht.

Zusammenfassung eines RMP

Den Zusammenfassungen ist ein Vorblatt vorangestellt, welches allgemeine Informationen zum Arzneimittel, das Datum des zuletzt genehmigten Risikomanagementplans und der Veröffentlichung der Zusammenfassung enthält. Die Vorblätter sind aus Gründen der Wiedererkennbarkeit in einheitlichem Format und Design gestaltet.