BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Hier werden häufig gestellte Fragen zu Kosten beantwortet.

F.1. Sind Meldungen nach § 29 Abs. 1b, 1c AMG gebührenpflichtig?

Ja, gemäß aktueller Gebührenverordnung sind diese Meldungen gebührenpflichtig.

F.2. Sind Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 AMG gebührenplichtig?

Ja, gemäß aktueller Gebührenverordnung sind diese Anträge gebührenpflichtig.