BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Bundesopiumstelle

Versorgung sichern. Missbrauch verhindern.

Entstehung

Der Begriff „Bundeopiumstelle“ hat seinen geschichtlichen Ursprung im Anfang des 20. Jahrhunderts. Der damals noch wenig kontrollierte Handel sowie die umfangreiche Produktion von Rauschmitteln hatten zu Missbrauch dieser Stoffe in der Bevölkerung geführt. Ein internationales Abkommen sollte hier Abhilfe schaffen und die unterzeichnenden Staaten dazu verpflichten, die Herstellung von und den Handel mit Opium und anderen Betäubungsmitteln nur noch für medizinische Zwecke zu erlauben.

Die maßgebliche Konferenz dazu fand 1911/12 in Den Haag statt. Zunächst wurde ein Abkommen formuliert, das in der Folge von allen beteiligten Staaten unterzeichnet werden sollte. Einige Länder, darunter auch das Deutsche Reich, hatten durch den uneingeschränkten Opiumhandel jedoch große wirtschaftliche Vorteile. Ihr Interesse an einer Regulierung des Opiumverkehrs war dementsprechend gering, so dass das Abkommen zunächst nur von wenigen Ländern unterzeichnet wurde. Das Deutsche Reich wurde mit dem Versailler Vertrag verpflichtet das Abkommen zu ratifizieren und tat dies 1920. Im selben Jahr wurde ein Gesetz zur Umsetzung des Abkommens erlassen. Danach fand eine viel stärkere Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln durch die Opiumverteilstelle im Reichgesundheitsamt statt, die 1924 durch die neu gegründete Opiumabteilung abgelöst wurde.

Aus dieser Opiumabteilung ging 1952 die Bundesopiumstelle hervor. In der Bundesopiumstelle des BfArM arbeiten rund 50 Beschäftigte, darunter Wissenschaftler und Verwaltungsbeamte, bzw. -fachangestellte. Es gibt vier Fachgebiete, die jeweils von einem Pharmazeuten oder einer Pharmazeutin geleitet werden.

Aufgaben

Betäubungsmittel

Die Bundesopiumstelle überwacht auch heute den legalen Betäubungsmittelverkehr. Betäubungsmittel sind alle die Stoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind. Dazu gehören sowohl Stoffe, die in der Medizin verwendet werden, wie z.B. starke Schmerzmittel, als auch Stoffe, die illegal missbraucht werden. Gemeinsam ist diesen Stoffen, dass Sie bei Fehlanwendung oder Missbrauch süchtig machen und die Gesundheit schädigen können. Aus diesem Grund wird auch der legale Verkehr mit Betäubungsmitteln - vom Import der Rohstoffe für die Herstellung bis hin zur Auslieferung der betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel an die Apotheken - von der Bundesopiumstelle überwacht.

So braucht z.B. jeder, der diese Mittel herstellen oder mit ihnen Handel treiben möchte, dazu eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle. Damit eine Ärztin oder ein Arzt ein Betäubungsmittel verschreiben darf, muss sie oder er bei der Bundesopiumstelle registriert sein. Zur Verschreibung ist ein besonderes Formular – das Betäubungsmittelrezept – zu verwenden. Die Betäubungsmittelrezepte werden von der Bundesopiumstelle ausgegeben. Das Rezept besteht aus drei Blättern, von denen eins bei der verschreibenden Ärztin bzw. dem verschreibenden Arzt und eins in der Apotheke verbleibt. Das dritte Blatt wird der Krankenkasse zur Abrechnung vorgelegt. All diese Maßnahmen sind dazu da, den Weg und den Verbleib der Betäubungsmittel genau nachvollziehen zu können. Pro Jahr werden von der Bundesopiumstelle rund 13 Millionen Betäubungsmittelrezepte ausgegeben.

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Grundstoffe

Die Bundesopiumstelle überwacht auch den Verkehr mit sogenannten Grundstoffen. Das sind Stoffe, die in der Industrie in großen Mengen z.B. für die Textil- oder Kosmetikaherstellung benötigt werden, aber auch bei der Herstellung von Drogen Verwendung finden. Auch diese Stoffe dürfen nur mit einer Erlaubnis der Bundesopiumstelle gehandelt werden.

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T-Register

Das in der Bundesopiumstelle angesiedelte T-Register (T steht hier für „teratogen“, das heißt „das ungeborene Kind im Mutterleib schädigend“) überwacht die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten. Diese Stoffe werden zur Behandlung bestimmter Krebserkrankungen gebraucht. Sie dürfen aus Sicherheitsgründen nur auf Sonderrezepten, sogenannten T-Rezepten verschrieben werden. Thalidomid war der Auslöser der Contergan-Katastrophe. Um zu verhindern, dass es bei der Therapie mit diesen Wirkstoffen erneut zu Missbildungen bei Neugeborenen kommt, sind diese Überwachungsmaßnahmen notwendig.

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