BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

33. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 22. Juni 2009 um 10.15 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen:

  • Aufnahme des folgenden Stoffes in die Anlage I des BtMG:

    • Mephedron (4-Methylmethcathinon)
  • Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage II des BtMG:

    • CP 47,497 (1)
    • CP 47,497-C6-Homologes (1)
    • CP 47,497-C8-Homologes (1)
    • CP 47,497-C9-Homologes (1)
    • JWH-018 (1)
    • JWH-019
    • JWH-073
  • Aufnahme des folgenden Stoffes in die Anlage III des BtMG:

    • Tapentadol

(1) Die ersten fünf synthetischen Cannabinoide wurden bereits per Eilverordnung nach § 1 Abs. 3 BtMG mittels der 22. BtMÄndV vom 19.01.2009 für den begrenzten Zeitraum von einem Jahr in die Anlage II des BtMG aufgenommen. Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses ermöglicht eine dauerhafte Unterstellung der bezeichneten Substanzen in die Anlage II des BtMG.

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn