BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Am 2.05.2011 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 37. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG statt. Der Sachverständigenausschuss kam zu folgenden Ergebnissen.

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

37. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 02. Mai 2011 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen:

  • Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II des BtMG:

    • JWH-007
    • JWH-203
    • JWH-210
    • JWH-251
    • 1-Adamantyl(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon (Adamantyl-Derivat von JWH 018)
    • AM 694
    • RCS-4
  • Aufnahme folgender Phenylethylamine / Cathinon-Derivate in die Anlage II des BtMG:

    • Methylon
    • Methedron
    • Flephedron
    • 4-MEC
    • PMEA
    • 4-Methylamphetamin
    • 4-FMA
  • Aufnahme des folgenden Tropanalkaloids in die Anlage II des BtMG:

    • 4-Fluortropacocain

Die Arbeitsgruppe Tramadol/Tilidin des Sachverständigenausschusses hat ihren Zwischenbericht vorgestellt. Es ist vorgesehen, den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses im Dezember 2011 fertig zustellen. Auf Grundlage des Berichts wird der Ausschuss über die betäubungsmittelrechtliche Einstufung von Tramadol und Tilidin beraten und ggf. über Empfehlungen zur Änderung der Anlagen zum BtMG bezüglich dieser beiden Stoffe abstimmen.

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn