BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

Am 02.05.2022 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die 56. Sitzung des nach § 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu hörenden Sachverständigenausschusses statt.

Hinweis:

Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen - Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Änderungen der Liste der Stoffgruppen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit dem Bundesministerium der Finanzen.

56. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 02. Mai um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Ergänzungen und Änderungen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vorzunehmen:

Präzisierungen der von der Anlage des NpSG erfassten Stoffgruppen

  • Präzisierungen in der Anlage Nummer 1 „Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“
  • Präzisierung der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
  • Präzisierung der Anlage Nummer 3 „Benzodiazepine“
  • Präzisierungen der Anlage Nummer 4 „Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen“
  • Präzisierung der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“
  • Präzisierung der Anlage Nummer 6 „Von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindungen“

Erweiterungen innerhalb bestehender Stoffgruppen

  • Erweiterungen der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
  • Erweiterung der Anlage Nummer 4 „Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen“
  • Erweiterungen der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“
  • Erweiterung der Anlage Nummer 7 „Von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen“

Auskünfte zum Sachverständigenausschuss werden von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn