BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

33. Sitzung des Sachverständigenausschusses
nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
am 22. Juni 2009 um 10.15 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Tagesordnung (TO)

TOP 1: BegrüßungTOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung

TOP 3: Annahme der Protokolle der 31. und 32. Sitzung

TOP 4: Bericht des BMG

TOP 5: Bericht des BfArM

TOP 6: Beschlussfassung über die dauerhafte Unterstellung synthetischer Cannabinoide in die Anlage II des BtMG

TOP 6.1: Dauerhafte Unterstellung der durch die 22. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (22. BtMÄndV) in Anlage II des BtMG eingefügten synthetischen Cannabinoide:

- CP 47,497
- CP 47,497-C6-Homologes
- CP 47,497-C8-Homologes
- CP 47,497-C9-Homologes
- JWH-018

TOP 6.2: Dauerhafte Unterstellung weiterer synthetischer Cannabinoide in die Anlage II des BtMG:

- JWH-019
- JWH-073

TOP 7: Beschlussfassung über die dauerhafte Unterstellung von Tapentadol in die Anlage III des BtMG

TOP 8: Beschlussfassung über die dauerhafte Unterstellung von Mephedron (4-Methylmethcathinon) in die Anlage I des BtMG

TOP 9: Verschiedenes:

- Beschlussfassung über die terminliche Änderung der weiterhin regelmäßigen zwei Sitzungen in einem Kalenderjahr; Vorschlag: jeweils Sitzung in der ersten Woche der Monate Mai und Dezember; nächste Sitzung am Donnerstag, den 03. Dezember 2009.

- Beschlussfassung über die Veröffentlichung der Namen der Mitglieder des Sachverständigenausschusses.