Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
06.05.2019
51. Sitzung des Sachverständigenausschusses
nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
am 6. Mai 2019 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 50. Sitzung
TOP 4: Bericht des BMG
TOP 5: Bericht des BfArM
TOP 6: Änderung in der Anlage III des BtMG
6.1: Neufassung der Ausnahme zu Clobazam in Anlage III zu § 1 Abs.1 BtMG:
„ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III
bis zu 0,2 vom Hundert als Suspension, jedoch nicht mehr als 300 mg je Packungseinheit
oder je abgeteilte Form bis zu 30 mg Clobazam enthalten“
TOP 7: Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom
TOP 8: Verschiedenes