Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG
26.04.2022
56. Sitzung des Sachverständigenausschusses
nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
am 02. Mai 2022
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 55. Sitzung
TOP 4: Bericht des BMG
TOP 5: Bericht des BfArM
TOP 6: Präzisierungen und Erweiterungen der von der Anlage des NpSG erfassten Stoffgruppen
6.1: Präzisierungen
6.1.1 Präzisierungen in der Anlage Nummer 1 „Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“
6.1.2 Präzisierung der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
6.1.3 Präzisierung der Anlage Nummer 3 „Benzodiazepine“
6.1.4 Präzisierungen der Anlage Nummer 4 „Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen“
6.1.5 Präzisierung der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“
6.1.6 Präzisierung der Anlage Nummer 6 „Von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindungen“
6.2: Erweiterungen innerhalb bestehender Stoffgruppen
6.2.1 Erweiterungen der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
6.2.2 Erweiterung der Anlage Nummer 4 „Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen“
6.2.3 Erweiterungen der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“
6.2.4 Erweiterung der Anlage Nummer 7 „Von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen“
TOP 7: Verschiedenes