02.07.2015
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Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1011 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 am 1. Juli 2015
Am 27. Juni 2015 sind im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 (ABl. EU L 162 vom 27.6.2015, S. 12) zur Ergänzung der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und Nr. 111/2005 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 (ABl. EU L 162 vom 27.6.2015, S. 33) mit Vorschriften in Bezug auf die Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und Nr. 111/2005 veröffentlicht worden. Sie treten am 1. Juli 2015 in Kraft und gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 wird die Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 aufgehoben.
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13.12.2013
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Änderung der europäischen Rechtslage im Umgang mit Drogenausgangsstoffen
Am 10. Dezember 2013 sind im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnungen (EU) Nr. 1258/2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 (ABl. EU L 330 vom 10.12.2013, S. 21) und Nr. 1259/2013 (ABl. EU L 330 vom 10.12.2013, S. 30) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 veröffentlicht worden. Sie treten am 30. Dezember 2013 in Kraft und gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
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17.03.2011
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Änderung der Liste der Länder, für die eine Ausfuhrgenehmigung bei Ausfuhr von erfassten Stoffen der Kategorie 3 erforderlich ist
Für die Ausfuhr von Stoffen der Kategorie 3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 ist nur dann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn das Land im Anhang IV, Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 in der jeweils aktuellen Fassung aufgeführt ist.
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18.06.2009
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Umleitung von Grundstofflieferungen durch die USA
Im Falle der Umleitung von Grundstoffen durch US-amerikanisches Territorium ist eine Transshipment Notification an die Drug Enforcement Administration, Import/Export Unit, vor Eingang der Ware in die USA zu übermitteln. Die Notification ist ebenfalls bei Umladung von Grundstoffen auf US-amerikanischem Territorium erforderlich.
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11.07.2007
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Unterstellung von Ephedra unter die Grundstoffüberwachung
Die Unterstellung von Ephedra unter die Grundstoffüberwachung wurde durch den Ausschuss für Drogenausgangsstoffe, der die EU-Kommission in seiner Arbeit unterstützt, beschlossen.
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