08.02.2023
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Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2023/196
Unterstellung von DEPAPD, PMK-Ethylglycidat, 4-AP, 1-boc-4-AP und Norfentanyl unter die Grundstoffüberwachung
Die Delegierten Verordnung (EU) 2023/196 tritt 20. Februar 2023 in Kraft und gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
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21.05.2024
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Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1331
Unterstellung von sieben weiteren Estern von BMK-Glycidsäure, sechs weiteren Estern von PMK-Glycidsäure und IMDPAM unter die Grundstoffüberwachung.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1331 tritt am 3. Juni 2024 in Kraft und gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
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18.06.2009
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Umleitung von Grundstofflieferungen durch die USA
Im Falle der Umleitung von Grundstoffen durch US-amerikanisches Territorium ist eine Transshipment Notification an die Drug Enforcement Administration, Import/Export Unit, vor Eingang der Ware in die USA zu übermitteln. Die Notification ist ebenfalls bei Umladung von Grundstoffen auf US-amerikanischem Territorium erforderlich.
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06.09.2016
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Unterstellung von Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin unter die Grundstoffüberwachung
Am 1. September 2016 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1443 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 betreffend die Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe veröffentlicht worden. Sie tritt am 21. September 2016 in Kraft und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.
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11.07.2007
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Unterstellung von Ephedra unter die Grundstoffüberwachung
Die Unterstellung von Ephedra unter die Grundstoffüberwachung wurde durch den Ausschuss für Drogenausgangsstoffe, der die EU-Kommission in seiner Arbeit unterstützt, beschlossen.
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