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Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2018/729

Unterstellung von 4-Anilino-N-phenethylpiperidin (ANPP) und N-Phenethy1-4-piperidon
(NPP) unter die Grundstoffüberwachung

Am 18. Mai 2018 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2018/729 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 betreffend die Aufnahme bestimmter Drogenausgangsstoffe in die Liste der erfassten Stoffe veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 7. Juli 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

4-Anilino-N-phenethylpiperidin (ANPP) und N-Phenethy1-4-piperidon (NPP) wurden in die Kategorie 1 des Anhangs der vorgenannten Verordnungen aufgenommen. Damit unterliegen sie ab dem 7. Juli 2018 der Erlaubnis-, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht nach den oben genannten Verordnungen.