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Aktualisierung der Liste der Bestimmungsländer nach Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1011 für den Export von Drogenausgangsstoffen


Die EU-Kommission hat die Liste der Bestimmungsländer nach Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1011 mit Stand Juli 2022 aktualisiert. Sie wurde auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Für die Wirtschaftsbeteiligten bringt die Aktualisierung keine Änderung mit sich. Jeder Export von Stoffen der Kategorie 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 ist - wie bisher auch - ausfuhrgenehmigungspflichtig nach Artikel 12 dieser Verordnung. Neu ist, dass die Länder Island und Sambia für die Vorausfuhrunterrichtung bei Export von Anthranilsäure und Piperidin in die Liste der Bestimmungsländer nach Artikel 10 der Delegierten Verordnung aufgenommen wurden und somit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Zukunft auch diesen Ländern eine Vorausfuhrunterrichtung zukommen lassen muss.