BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Information zu Änderungen der Gültigkeitsdauer von vereinfachten Ausfuhrgenehmigungen im Grundstoffverkehr

Bedingt durch eine Änderung in unserem EDV-System wird es ab dem Jahr 2023 nicht mehr möglich sein, Ausfuhrgenehmigungen im vereinfachten Verfahren (Abk.: VAG) mit einer jahresübergreifenden Gültigkeitsdauer auszustellen. Letzter möglicher Gültigkeitstag einer VAG wird zukünftig der 31.12. des Kalenderjahres sein, in dem die Genehmigung erteilt wurde. Dies gilt stets auch in Abhängigkeit von der Gültigkeit der Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes. Nachfolgende Beispiele zur Verdeutlichung können Sie der Tabelle entnehmen:

Antragsdatum
Gültigkeit der Einfuhrgenehmigung des EmpfängerlandesGültigkeit der VAG
02.01.202310.05.202431.12.2023
02.01.202315.07.202315.07.2023
14.12.202315.11.202431.12.2023

Alle in 2022 erteilten VAGs, die eine jahresübergreifende Geltungsdauer haben, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.