BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Aktuell bestehen aus den Ausschreibungsverfahren von 2019 Verträge mit den Vertragspartnern die für die Cannabisagentur medizinisches Cannabis anbauen, ernten, verarbeiten, lagern, verpacken und an die Apotheken in Deutschland abgeben. Das Cannabis wird ausschließlich für medizinische Zwecke angebaut und es handelt sich daher um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

Bestellungen des in Deutschland aufgrund oben genannter Verträge hergestellten medizinischen Cannabis können ausschließlich durch Apotheken über das Portal www.cannabisagentur.de getätigt werden.