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Vereinfachte Betäubungsmittelausfuhr zur Versorgung der ukrainischen Bevölkerung

Der Krieg in der Ukraine gefährdet Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermöglicht mit einer Allgemeinverfügung die vereinfachte Ausfuhr von Betäubungsmitteln zur therapeutischen Anwendung in die Ukraine und deren Nachbarländer, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind.

Das vereinfachte Verfahren ist in der Allgemeinverfügung des BMG beschrieben.

Die Verzeichnisse der zur vereinfachten Ausfuhr berechtigten Hilfsorganisationen und Krankenhäuser finden Sie über die nachfolgenden Verlinkungen: