BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Auf der Zielgeraden: Umstellung auf elektronische Betäubungsmittel-Abgabebelegverfahren

10 Jahre nach Bekanntmachung des elektronischen Betäubungsmittel-Abgabebelegverfahrens (E-Belegverfahren) gingen im Jahr 2021 von insgesamt über 8,5 Millionen Abgabemeldungen 97% elektronisch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein.

Der überwiegende Teil der pharmazeutischen Händler und Hersteller nimmt bereits seit geraumer Zeit am E-Belegverfahren teil. Mit dem Online-Formularserver-Belegverfahren steht seit 2018 ergänzend ein kostenfreies web-basiertes Verfahren für die elektronische Erstellung von Abgabebelegen zur Verfügung. Dieses Verfahren richtet sich insbesondere an Teilnehmende am Betäubungsmittel-Verkehr mit geringen Belegzahlen wie z.B. kleinere Händler und Hersteller, wissenschaftliche Einrichtungen und Apotheken.

Im September wurden allen bei der Bundesopiumstelle registrierten öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken Zugangsdaten für das Online-Formularserver-Belegverfahren postalisch zugestellt. Bereits mit dem ersten Login ist die elektronische Erstellung und Übermittlung der BtM-Abgabemeldungen an das BfArM möglich. Die Belegteile Empfangsbestätigung und Lieferschein werden von den Abgebenden selbst ausgedruckt und gemeinsam mit dem Betäubungsmittel versendet.

Nähere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Website des BfArM unter Formularserver Belegverfahren