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Betäubungsmittel-Abgabebelege jetzt alle elektronisch

Mit Jahresbeginn 2024 ist die letzte Übergangsfrist für Betäubungsmittel-Abgabebelege auf Papier abgelaufen. Auch Apotheken müssen nun ihre Belege elektronisch an das BfArM übermitteln. Hierfür stellt die Bundesopiumstelle das Formularserver-Belegverfahren zur Verfügung. Das vorgefertigte Formular ist schnell am Bildschirm ausgefüllt und landet mit einem Knopfdruck beim BfArM. Im Jahr 2023 sind in der Bundesopiumstelle nahezu 8,86 Millionen Betäubungsmittel-Abgabemeldungen eingegangen, nicht einmal 34 Tausend (<0,4%) davon in Papierform. Die gesetzliche Möglichkeit zur Erstellung von elektronischen Abgabebelegen wurde im Jahr 2011 mit der ersten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) geschaffen. Der Anteil der elektronischen Abgabebelege hatte sich seitdem von initial 23% im Jahr 2011 auf 98% im Jahr 2022 gesteigert. Mit der 33. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, die zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, wurden alle Erlaubnisinhabenden nach § 3 BtMG zum 01.01.2023 gesetzlich verpflichtet, Abgabebelege nur noch elektronisch über das elektronische Belegverfahren (E-Belegverfahren) oder das Formularserver-Belegverfahren zu erstellen und Abgabemeldungen sowie Lieferscheindoppel elektronisch an das BfArM zu übermitteln. Eine gesetzliche Übergangsfrist zur Verwendung von Abgabebelegen in Papierform bestand u.a. für Apotheken und Tierärztliche Hausapotheken bis zum 31.12.2023. Seit dem 01.01.2024 ist die Erstellung von elektronischen Abgabebelegen nun ausnahmslos verpflichtend. Die vollständige Digitalisierung des Verfahrens reduziert insbesondere bei Großhändlern erheblich die Kosten. Das jährliche Einsparpotenzial hat der Normenkontrollrat bereits 2011 mit 124 Millionen Euro berechnet. Die Einsparung von nahezu 9 Millionen vierteiligen Papierbelegen jährlich entlastet zusätzlich die Umwelt.

Nähere Informationen zu den elektronischen Belegverfahren einschließlich Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Website des BfArM unter Formularserver/ E-Belegverfahren