BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Erhöhte Anzahl an Grundstoff-Ausfuhrgenehmigungen nach dem Brexit

Seit 1. Januar 2021 sind für Lieferungen von Grundstoffen nach Großbritannien Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Sie haben derzeit einen Anteil an der Gesamtanzahl der erteilten Ausfuhrgenehmigungen von rund sieben Prozent und haben die Gesamtmenge an Genehmigungen 2021 auf erstmals über 5.000 ansteigen lassen (siehe Abbildung).

Abb.: Anzahl der jährlich erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Grundstoffe von 2012 bis zum 1. Halbjahr 2022
Abb.: Anzahl der jährlich erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Grundstoffe Quelle: BfArM

Um welche Stoffe handelt es sich bei den Grundstoffen? Grundstoffe, auch Drug Precursors genannt, sind Chemikalien, die für die Herstellung von Betäubungsmitteln benötigt werden. Bei den vollsynthetischen Betäubungsmitteln sind sie wesentlicher Bestandteil, insbesondere für Amfetamine und Metamfetamine. Als Reagenzien und Lösungsmittel werden sie für die Herstellung halbsynthetischer Drogen benötigt, insbesondere für Heroin und Kokain. Gleichzeitig sind es Stoffe, die in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen verwendet und daher in großem Umfang gehandelt werden. Sie werden u. a. in der pharmazeutischen Industrie und der chemischen Industrie eingesetzt. Pseudoephedrin z. B. wird für die Herstellung von Arzneimitteln bei Erkältungserkrankungen verwendet, Essigsäureanhydrid u. a. für die Herstellung von Acetylsalicylsäure und Celluloseacetat oder Aceton für die Herstellung von Reinigungsmitteln. Zur Verhinderung der Abzweigung von Grundstoffen aus dem legalen Wirtschaftskreislauf für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln wurde ein System der weltweiten Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen geschaffen. Grundlage hierfür ist das UN-Abkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988. Das Abkommen sieht in Artikel 12 den Erlass geeigneter Maßnahmen zur Überwachung der Herstellung und des Handels mit diesen Stoffen vor. Die Europäische Union (EU) ist Vertragspartei zu Artikel 12 dieses Abkommens. In der EU wurden zur Umsetzung dieses Artikels entsprechende Verordnungen erlassen, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Für die Ausfuhr dieser Stoffe in Nicht-EU-Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Seit 01.01.2021 gilt das aufgrund des Brexits auch für Exporte nach Großbritannien Auf Antrag werden von der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Je nach Stoffkategorie sind sie für jede Lieferung erforderlich oder können mehrere Lieferungen innerhalb von maximal 12 Monaten umfassen. Vor jedem Export wird die zuständige Behörde im Empfängerland über die beabsichtigte Lieferung informiert. Sofern keine Bedenken mitgeteilt werden, wird die Ausfuhrgenehmigung erteilt.

Deutsche Unternehmen exportierten Grundstoffe in den letzten Jahren in 91 Länder. 2021 wurden nahezu 5.200 Ausfuhrgenehmigungen erteilt, davon 374 für den Export nach Großbritannien. Die Anzahl der Ausfuhrgenehmigungen erhöhte sich in den letzten 10 Jahren um über 50 %, Tendenz weiter steigend.