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Neues Formularserver-Verfahren: Elektronische Übermittlung der T-Rezeptdurchschriften wird gut angenommen

Seit dem 01. Mai 2022 besteht die Möglichkeit, die T-Rezeptdurchschriften der Verschreibungen (Teil II des T-Rezeptes) gem. § 3a Absatz 7 AMVV mittels Online-Formularserver an das BfArM zu senden. Nach einer Einführungsphase wurden im September 2022 allen bei der Bundesopiumstelle registrierten öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken Zugangsdaten für das Online-Formularserver-Verfahren zur Verfügung gestellt. Damit können nun alle Apotheken den Formularserver nicht nur für die Übermittlung der BtM-Abgabebelege, sondern auch für die elektronische Übermittlung der T-Rezeptdurchschriften nutzen. Bei der Nutzung dieses Übertragungsweges wird Teil II des T-Rezeptes als PDF-Dokument eingescannt und hochgeladen. In einem Vorgang können bis zu 10 T-Rezeptdurchschriften als einzelne PDF-Dateien hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Übersendung erhält die Apotheke eine Sendebestätigung, die zur Dokumentation zusammen mit der T-Rezeptdurchschrift Teil II im Original aufbewahrt wird. Eine postalische Zusendung der Durchschrift an das BfArM entfällt damit. Gleichzeitig erreichen die T-Rezeptdaten das BfArM innerhalb von Minuten.

Bisher sendeten die Apotheken wöchentlich die T-Rezeptdurchschriften an das BfArM per Post. Aktuell werden monatlich mehr als 3000 Durchschläge, mit steigender Tendenz, per Formularserver übermittelt (s. Abb.). Im Oktober 2022 macht das einen Anteil an der Gesamtanzahl der im BfArM eingegangenen T-Rezeptdurchschriften von rund 25 Prozent aus.

Abb.: Anzahl der übermittelten T-Rezeptdurchschriften von Mai bis Oktober 2022

Die schnelle Annahme des Verfahrens und der deutliche Anstieg des Anteils elektronisch übermittelter Rezeptdurchschriften zeigen, dass praktische digitale Verfahren eine gute Akzeptanz im Gesundheitswesen finden.

Nähere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Website des BfArM unter T-Register-Formularserver-Verfahren.