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Neuer Höchststand bei der Versendung von T-Rezepten zur Verschreibung der Stoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid

Zum Schutz schwangerer Frauen und deren ungeborener Kinder dürfen die Stoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid ausschließlich auf Sonderrezepten, den sogenannten T-Rezepten verschrieben werden. Im Jahr 2021 wurden etwa 171.000 dieser Rezepte an die über 5.000 zur Verschreibung berechtigten Ärztinnen und Ärzte ausgegeben.

Im November 2008 wurde die Einführung des sogenannten T-Rezeptes für die Verschreibung von Arzneimitteln mit den teratogenen Wirkstoffen Thalidomid und Lenalidomid beschlossen. Für diese Stoffe, seit September 2013 ebenfalls für Pomalidomid, wurde im europäischen Zulassungsverfahren die Wirksamkeit bei der Behandlung des Multiplen Myeloms, einer Krebserkrankung des Knochenmarks, belegt. Eine Erweiterung der Anwendungsgebiete erfolgte in den vergangenen Jahren.

Mit der Einführung des T-Rezeptes war auch die Einrichtung des T-Registers in der Bundesopiumstelle verbunden. Hier werden Ärztinnen und Ärzte, die diese Arzneimittel verschreiben wollen, registriert und mit T-Rezepten beliefert.

Die dem BfArM wöchentlich von den Apotheken zu übermittelnden T-Rezept-Durchschriften werden im T-Register hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Hiermit leistet die Bundesopiumstelle einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten, die auf eine Behandlung mit diesen Wirkstoffen angewiesen sind.

Weitere Informationen siehe Bundesopiumstelle – T-Register